Eléments du système politique
Droits, ordre public et juridique
La carte d’identité continuera d’être émise sous sa forme actuelle, à savoir sans puce et sans données enregistrées électroniquement et elle peut être commandée, auprès de la commune de domicile. – Le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence, Hanspeter Thür a porté plainte contre Google Street View devant le tribunal fédéral. – Le parlement a approuvé une révision de la loi fédérale instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure (LMSI). – En Argovie plus de 20'000 personnes ont manifesté contre l’énergie nucléaire. – L’Assemblée fédérale a approuvé la convention du Conseil de l’Europe sur la cybercriminalité. – Le Conseil fédéral a autorisé la police des transports de porter des armes à feu. – L’initiative populaire ‘Pour la protection face à la violences des armes’ a été rejetée aux urnes. – Une révision du code civile permet aux époux de garder leur nom de famille original à moins qu’ils décident d’adopter un nom commun.
Grundrechte
Eine von der staatspolitischen Kommission des Ständerats eingereichte Motion verlangte einen
Rechtsschutz gegen unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte Verordnungen und Verfügungen des Bundesrates und entsprechende Verordnungen und einfache Bundesbeschlüsse der Bundesversammlung. Zurzeit besteht keine gesetzliche Grundlage um solche Erlasse, die schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte darstellen können, direkt gerichtlich anzufechten. Dieser Rechtsschutz werde aber sowohl von der Bundesverfassung (Art. 29a) selbst, wie auch von der EMRK (Art. 6 und Art. 13) gefordert, argumentierte die Kommission. Während sich der Bundesrat negativ zur Motion äusserte, wurde sie im Nationalrat mit 90 zu 52 Stimmen angenommen, wobei die SVP- und die BDP-Fraktion geschlossen und die Grünliberalen mit einer Ausnahme dagegen votierten
[1].
Das Instrument des
Menschenrechtsdialogs, eines institutionalisierten Dialogs über Menschenrechte mit anderen Nationen wie beispielsweise China, war in der Vergangenheit aufgrund seiner geringen Effizienz kritisiert worden und wird deshalb in Zukunft nicht mehr weitergeführt. Das EDA sucht nun nach individuellen Modellen. So könnten Menschenrechte in alle politischen Konsultationen der Schweiz integriert werden. Darauf reichte die FDP-Liberale-Fraktion im Nationalrat eine Interpellation ein, da sie eine Ausweitung dieses Prinzips auf die Freihandelsabkommen befürchtete. Laut ihrem Sprecher Walter Müller (fdp, SG) sei es nicht realistisch, ein Land per Handelsabkommen zur Einhaltung der Menschenrechte zu zwingen. Der Nationalrat beschloss die Diskussion zu verschieben
[2].
Eine Motion der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats forderte die Umsetzung der von der parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten
Resolution 1782. Die Resolution wurde im Zusammenhang mit mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen und illegalem Handel mit menschlichen Organen in Kosovo 2011 verabschiedet. Die Motion wurde im Nationalrat in der Frühjahrs- und im Ständerat in der Herbstsession angenommen
[3].
Die 2007 eingereichten Standesinitiativen von Bern und Basel-Stadt, welche beide die Unterzeichnung und Ratifizierung der
Menschenhandelskonvention des Europarates forderten, wurden abgeschrieben, da die Konvention bereits 2008 unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf inner- und zwischenstaatlicher Ebene. Die Schweiz erfüllt weitgehend die Anforderungen der Konvention, nur bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat plant deshalb die Schaffung einer nationalen
Zeugenschutzstelle. Jährlich werden voraussichtlich zehn bis fünfzehn Personen ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Zum Einsatz kommt das Programm ausschliesslich dort, wo die Zeugenaussage wesentlich dazu beiträgt, Delikte der Schwerstkriminalität aufzuklären. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 150‘000 Franken pro Fall. Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung der Konvention und stimmte dem Gesetzesentwurf über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG) zu
[4].
In der aufgrund des Falls des Walliser Hanfbauern Bernhard Rappaz aktuell gewordenen Frage, inwieweit Ärzte bei Hungerstreiks zur Anordnung von
Zwangsernährung forciert werden können, machte das Bundesgericht einen Schritt zurück und liess die Frage vorerst unbeantwortet. Grund war der Abbruch des Hungerstreiks durch Rappaz, wodurch die Frage obsolet geworden war
[5].
Der Nationalrat nahm mit 101 zu 77 Stimmen die 2010 eingereichte Motion „
Runter mit den Masken“ des Nationalrats Freysinger (svp, VS) an. Die Motion forderte, dass vermummte Personen sich nicht mehr an Behörden wenden, den öffentlichen Verkehr benutzen und an Veranstaltungen auf öffentlichem Grund teilnehmen dürfen, wobei von letztgenanntem Punkt Ausnahmen gemacht werden können, z.B. anlässlich der Fasnacht. Dem Motionär zufolge liege der Fokus des Begehrens nicht auf Muslimen, sondern auf Randalierern
[6].
Eine Standesinitiative des Kantons Aargau, die das Tragen von Kleidungsstücken, welche das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, im öffentlichen Raum unter Strafe stellen will, war zuvor noch in der kleinen Kammer abgelehnt worden. Der Ständerat argumentierte, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit bei lokalen Anlässen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone falle und dementsprechend einem nationalen
Vermummungsverbot eine Änderung der Bundesverfassung vorausgehen müsste
[7].
Das Vermummungsverbot wird auch 2012 auf der politischen Agenda bleiben. So reichte der Nationalrat Fehr (svp, ZH) eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot zu unterbreiten. Widersacher gegen das Verbot sollen mit Gefängnis bestraft werden. Auslöser dieser Motion war ein Angriff auf Fehr selbst, der im Januar 2011 auf dem Weg zu einer Versammlung der SVP Zürich am
Albisgüetli von einem Demonstranten attackiert worden war
[8].
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wies die Bahnbetreiber in einer Verfügung an, politische und religiöse
Verteilaktionen in Bahnhöfen zuzulassen. Ein generelles Verbot sei in keinem vernünftigen Verhältnis zum damit bewirkten Eingriff in die Meinungsfreiheit. Erlaubt ist hingegen eine Bewilligungspflicht, solange diese nicht einem Verbot gleichkommt. Die Verfügung des BAV entspricht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Die SBB wehrte sich mit dem Argument, dass der freie Zirkulationsfluss geschützt werden müsse und will erst den Entscheid des Bundesgerichts abwarten. Im März hatte die Bahngesellschaft ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Falle von Plakatierungen in Bahnhöfen an das Bundesgericht weitergezogen
[9].
Datenschutz und Statistik
Die 2009 eingereichte und 2010 überwiesene parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche keine Ausweitung der
Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes fordert, veranlasste die staatspolitische Kommission des Nationalrates einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des Bundesstatistikgesetzes auszuarbeiten und 2010 in die Vernehmlassung zu geben. Lediglich sieben Kantone billigten die Vorschläge. Die SPK-NR ergänzte deshalb Art. 6 des Bundesstatistikgesetz mit zwei Absätzen: Während der eine festlegt, dass Erhebungen des Bundesamtes für Statistik für natürliche Personen freiwillig sind, sieht der andere vor, dass die im Volkszählungsgesetz festgeschriebene Auskunftspflicht weiterhin gilt. Der Entwurf wurde vom Nationalrat angenommen. Auch die SPK des Ständerates stimmte zu, präzisierte jedoch die Formulierung. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat billigten diese Präzisierung, so dass der Erlass in der Schlussabstimmung Ende Dezember gutgeheissen wurde
[10].
Die Einführung der biometrischen Pässe nach der Referendumsabstimmung über die Änderung des Ausweisgesetzes im Jahr 2009 war Auslöser von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen. In Umsetzung einer 2010 angenommenen parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), welche den Bezug von herkömmlichen
Identitätskarten sichern wollte, wurde ein Entwurf über die Änderung des Ausweisgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. In der Sommersession 2011 wurde die Änderung des Gesetzes in der Schlussabstimmung sowohl in der grossen wie auch in der kleinen Kammer einstimmig angenommen. Somit bleibt die herkömmliche ID im Angebot
[11].
Die parlamentarische Initiative wurde zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Thurgau behandelt, welche verlangte, dass auch nach dem Inkrafttreten der 2009 beschlossenen Änderung des Ausweisgesetzes noch während zweier Jahren, Identitätskarten ohne Datenchip wie bisher bei den Wohnsitzgemeinden beantragt werden können. Nachdem der Initiative bereits 2010 Folge gegeben wurde, war auch diese Änderung des Ausweisgesetzes in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. So können die Kantone die Wohnsitzgemeinden ermächtigen, Anträge auf die Ausstellung von Identitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen Kt. Iv. 10.308: AB NR, 2011, S. 503ff. und 1288; AB SR, 2011, S. 355 f. und 707; vgl. SPJ 2010, S. 20..
2009 wurden vier weitere parlamentarische Initiativen eingereicht, die im Grunde dasselbe Anliegen hatten: Erstens sollen sich die Bürger zwischen der herkömmlichen und einer biometrischen Identitätskarte entscheiden können. Zweitens soll auf eine zentrale Datenbank zur Speicherung der Daten verzichtet werden. Sowohl die Initiative Hodgers (gp, GE), als auch die parlamentarische Initiative Marra (sp, VD) forderten eine dahingehende Änderung des Ausweisgesetzes. Nach dem die Initiativen von der SPK-SR, im Gegensatz zur SPK-NR, zur Ablehnung empfohlen wurden, hat der Nationalrat ihnen Folge gegeben. Der Ständerat wird in der Frühjahrssession 2012 über die zwei parlamentarischen Initiativen entscheiden. Ein identisches Schicksal widerfuhr den parlamentarischen Initiativen der SVP-Fraktion des Nationalrates. Die Erste wollte mit einer Änderung des Ausweisgesetzes verhindern, dass der Bundesrat weitere Ausweisarten der Pflicht zur Ausrüstung mit einem biometrischen Chip unterstellen kann. Dieser Vorstoss ist durch die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) erfüllt worden. Die Zweite forderte den Verzicht auf eine
zentrale Datenbank auf eidgenössischer Ebene zur Speicherung biometrischer Daten. Beide wurden Anfang Dezember im Nationalrat angenommen
[13].
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) meldete, dass die seit Mai 2010 erhältliche
Suisse-ID auf Kurs sei. Bis Ende 2010 sind mehr als 271 000 elektronische Identitätsnachweise bestellt worden. Die Suisse-ID ermöglicht den Identitätsnachweis im elektronischen Verkehr mit Geschäften und Behörden sowie die elektronische Unterschrift
[14].
Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte 2009 eine Klage gegen
Google Street View beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil die Fotografien bei Google Street View nicht zu 100 Prozent anonymisiert seien. Dadurch, so Thür, dass Gesichter und Nummernschilder teils noch erkennbar seien, werde das Datenschutzgesetz verletzt. Es war das erste Mal, dass Google in einem Land vor Gericht gezogen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 30. März 2011, dass Google Street View alle noch erkennbaren Gesichter und Nummernschilder manuell verwischen muss. Besonders strenge Auflagen gelten bei Bildern im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Altersheimen und Gefängnissen. Zudem muss Google über geplante Aufnahmefahrten und Aufschaltungen der Bilder ins Netz in Lokalzeitungen informieren. Weiter sind Bilder unzulässig, welche von der Strasse aus nicht sichtbare Höfe und Gärten zeigen. Google Street View war von dem Urteil enttäuscht und kündigte an, den Rechtsspruch an das Bundesstrafgericht weiterzuziehen. Im Falle einer erneuten Niederlage drohte Google Street View mit der Abschaltung des Dienstes in der Schweiz
[15].
Neben Google geriet auch
Facebook ins Visier des Datenschützers. Anfang Juni 2011 hatte die Internetseite die automatische Gesichtserkennung aktiviert. Hanspeter Thür überlegte sich, dem Netzwerk selber beizutreten, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Auch
Apple geriet unter Druck von Datenschützern und Politik, weil die Firma Aufenthaltsorte von i-Phone-Nutzern erfasst, überträgt und aufbewahrt. Eine internationale Prozedur wurde lanciert und die Schweiz steht in Kontakt mit mehreren Staaten
[16].
Eine nationale Premiere gab es in den Kantonen Schwyz, Ob- und Nidwalden. In diesen Kantonen kann sich neu jeder im Internet über den Standort von
öffentlichen Kameras informieren. Diese Einrichtung wird in den kantonalen Datenschutzgesetzen gefordert
[17].
Während das Bankgeheimnis bröckelt, gewinnt das
Datengeheimnis an Bedeutung. Der IT-Dienstleister Green.ch baute für 50 Mio. Franken ein Rechenzentrum zur Speicherung von Daten. Das Datengeheimnis lockt die ausländische Kundschaft, die den Schutz der Privatsphäre in der Schweiz schätzt
[18].
Der Rat für Persönlichkeitsschutz lancierte eine Kampagne mit dem Namen „
Netla – Meine Daten gehören mir!“ Die auf drei Jahre angelegte Kampagne soll Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit eigenen Daten im Internet lehren und kostet eine halbe Million Franken. In der Presse wurde kritisiert, dass sich der Bund in zu vielen Projekten mit zu wenig Wirkung verzettle
[19].
Am 1.Juli 2011 setzte der Bundesrat eine Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (VBGÖ) in Kraft. Damit soll dem eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) mehr Zeit eingeräumt werden, um eine
Schlichtung zwischen der Person, die Einsicht in amtliche Dokumente wünscht, und der Bundesbehörde, welche diese verweigert, durchzuführen
[20].
Der Datenschutz in Zusammenhang mit Versicherungen wird im Teil I, 7b (Gesundheit, Sozialhilfe, Sport) behandelt; über das Postulat Amherd (cvp, VS) über die rechtliche Grundlage von Social Media berichten wir ebenfalls unten, Teil I, 8c (Medien).
Staatsschutz
Der Bundesrat verabschiedete bereits 2007 einen Entwurf für die
Revision des Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit (
BWIS). Insbesondere sollte durch die Verbesserung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung die Sicherheit gewährleistet werden. Unter den Massnahmen befanden sich als letzte Mittel auch die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Beobachten von gefährlichen Personen an nicht allgemein öffentlich zugänglichen Orten sowie die geheime Durchsuchung von Datenbearbeitungssystemen. Die Anwendung all dieser Mittel unterliegt der kumulativen Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht und der Exekutive. Nachdem das Parlament den Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, präsentierte dieser 2010 eine abgeschwächte Version, die sich auf die dringlichsten Punkte beschränkte. Nach einem langen Differenzbereinigungsverfahren konnten sich die beiden Kammern in diesem Jahr einigen. Neu erhält der Bürger ein direktes Auskunftsrecht, d.h. er darf erfahren, ob über ihn Daten angelegt werden. Der Nachrichtendienst darf aber die Auskunft aufschieben, wenn im Sinne des Staatsschutzes Interesse an Geheimhaltung besteht. In diesem Fall kann die betroffene Person den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten mit der Prüfung beauftragen, ob allfällige Daten rechtmässig bearbeitet werden. In der Schlussabstimmung wurde die Revision im Ständerat einstimmig bei drei Enthaltungen und im Nationalrat mit 145 zu 36 Stimmen angenommen. Dagegen votierten die Grünen und eine Mehrheit der SP-Fraktion
[21].
Nach dem im Herbst 2010 gestoppten, umstrittenen, präventiven Fahndungsprogramm
Fotopass, welches Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz in der Staatsschutz-Datenbank ISIS erfasste, soll ab 2012 ein Nachfolgeprojekt die Präventivüberwachung von Grenzgängern bald wieder ermöglichen. Der Unterschied des neuen Instruments besteht darin, dass die erfassten Personen nicht mehr automatisch in der Staatsschutzdatenbank ISIS fichiert, sondern in einer separaten Datei gespeichert und nach fünf Jahren wieder gelöscht werden
[22].
Das Attentat in Norwegen am 23. Juli 2011 rief den Wunsch nach einer stärkeren Kontrolle des Internetverkehrs hervor. Obwohl die umstrittene Revision des Gesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) noch immer auf Eis lag, sollen durch eine Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dem bundesrechtlichen Überwachungsdienst weitere Kompetenzen zur
Überwachung des Internets im Rahmen eines ordentlichen Strafverfahrens des Bundes oder des Kantons eingeräumt werden. Gegenstimmen kritisierten die ökonomischen Folgen, und dass mit dem Erlass der Verordnung das Parlament umgangen würde
[23].
Für die Eindämmung der Gefahren die vom Internet ausgehen, sprach sich auch der Nationalrat aus. So hiess er ein Postulat Darbellay (cvp, VS) gut, welches den Bundesrat beauftragt, ein Konzept zum
Schutz der digitalen Infrastruktur der Schweiz vorzulegen. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass er sich der Bedeutung von Cyber-Bedrohungen bewusst sei und er deshalb beschlossen habe, die Federführung für das Thema
Cyber Defense auf Stufe Bund dem VBS zu übertragen. Am 10. Dezember 2010 war für eine befristete Zeit ein Projektleiter in der Person von Divisionär Kurt Nydegger gewählt worden. Ein Strategiepapier zur Cyber Defense soll im Frühling 2012 vorliegen. Im Verlaufe des Jahres zeigte sich, dass Ueli Maurer und seine Spezialisten eine Kooperation mit dem Nato Cooperative Cyber Defence Centre in der estnischen Hauptstadt Tallin anstreben
[24].
In diesem Sinne unterstützte der Bundesrat auch eine allgemeingefasste Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, die die Regierung beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für die
Sicherung und Verteidigung wichtiger Schweizer Datennetzwerke zu schaffen. Nachdem die Motion von der grossen Kammer 2010 überwiesen worden war, folgte nun auch der Ständerat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an
[25].
Konkreter war ein Postulat der FDP-Liberale-Fraktion, welches die Schaffung einer Leit- und Koordinationsstelle für die präventive Gefahrenabwehr im Bereich
Cyber-Bedrohung vorsieht und vom Nationalrat überwiesen wurde
[26].
Da das Internet keine Landesgrenzen kennt, ist bei der Bekämpfung der Internetkriminalität eine internationale Zusammenarbeit wichtig. Dieser Ansicht ist auch die grosse Kammer, die nach dem Ständerat ebenfalls den Entwurf des Bundesrates zur Umsetzung des
Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität mit 117 zu 30 Stimmen genehmigte. Nur die SVP votierte gegen die Konvention. Zu Diskussionen führte der von der Schweiz anzubringende Vorbehalt, mit dem bei Pornografie auf dem Schutzalter 16 statt 18 beharrt werden soll. Durch die Ratifizierung der Konvention wird der Strafbestand um das Hacking erweitert. Zugleich wurde so der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) Folge geleistet, welche bereits 2007 die rasche Unterzeichnung der Konvention gefordert hatte
[27].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, zu überprüfen, inwiefern dem Parlament ein
Informations- und Kommunikations-Grundlagengesetz unterbreitet werden könne
[28].
Die FDP-Liberale-Fraktion hat mit einer Motion den Bundesrat beauftragt, zur Verstärkung der Schweizer Souveränität einen Entwurf eines „
Souveränitätsschutzgesetzes“ auszuarbeiten, um Rechtsverletzungen der Souveränität präventiv zu verhindern. Der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates und nahm die Motion an
[29].
Da der Armeebericht des VBS die Sicherheitskommission des Ständerates unbefriedigt liess, forderte dieselbe mittels Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Möglichkeiten und Strategien der künftigen Mitwirkung der Schweiz an der
europäischen Sicherheitsarchitektur. Da die Schweiz den militärischen Schutz nicht mehr autonom gewährleisten könne, sei es nötig, die Entwicklung der Neutralitätspolitik und Beteiligung an der europäischen Sicherheitsproduktion ausserhalb eines NATO- und EU-Beitritts zu klären
[30]
Im Fall
Tinner hatte sich die Bundesanwaltschaft für ein verkürztes Verfahren entschieden, das eine Vereinbarung zwischen der Anklage und des Angeklagten über die vorgeworfenen Tatbestände und das Strafmass ermöglichte. Die Bundesanwaltschaft und die Familie Tinner wurden sich einig. Der Ball liegt zurzeit beim Bundesstrafgericht, das das Vorgehen noch gutheissen muss
[31].
Der Bundesrat legte dem Parlament einen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung vor, mit der die Gruppierung
Al-Qaïda und mit ihr verwandte Organisationen nach Ablauf der momentan geltenden Verordnung des Bundesrates weiterhin verboten werden können. Der Bundesrat hatte bereits 2001 eine solche Verordnung erlassen, die 2003, 2005 und 2008 verlängert worden war. Jetzt sollte das Verbot in eine auf drei Jahre befristete Verordnung der Bundesversammlung überführt werden
[32].
Nachdem am 1. August 2007 unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz auf dem Rütli detonierte, wurde am 8. August 2007 ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Im Januar 2008 wurde ein Tatverdächtiger, der im Volksmund als
Rütli-Bomber bekannt war, in Untersuchungshaft gesetzt, welche mehrmals verlängert wurde, bis er im Dezember 2008 freigelassen wurde. Bei den Ermittlungen waren technische Überwachungsmassnahmen, unter anderem auch ein sogenannter Trojaner zum Einsatz gekommen, worüber jedoch die Verteidiger informiert worden seien. Am 11. Oktober 2011 hat die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung zum Sprengkörper das Verfahren eingestellt. Die Strafbestände haben sich nicht beweisen lassen
[33].
Das Parlament ermächtigte den Bundesrat zur Ratifizierung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust. Der Zweck dieses Abkommens ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) im Kampf gegen schwere Formen der internationalen Kriminalität. Detaillierter beschrieben ist dies in Teil I, Kapitel 2 (Europa: EU) .
Für Aufsehen sorgte die Affäre um den
Chef der Bundeskriminalpolizei Michael
Perler. Perler hatte 2009 seine russische Lebensgefährtin an ein mehrtätiges Treffen in St. Petersburg mitgenommen und damit die Debatte ausgelöst, ob er ein Sicherheitsrisiko eingegangen war. Sowohl die Fachstelle für Personensicherheitsprüfung im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie das Bundesverwaltungsgericht schätzten Perler als eine Gefahr für die Staatssicherheit ein. Dieser hatte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen. Bis zum Urteil des Bundesgerichts befindet sich Perler in bezahltem Urlaub
[35].
Bürgerrecht und Stimmrecht
Nachdem der Entwurf zur
Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht letztes Jahr in die Vernehmlassung gegeben worden war, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Gesetzesänderung. Die Änderungen betrafen die Angleichung des Integrationsbegriffs an das Ausländerrecht, die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung, die Reduktion der Aufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre sowie die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen. Der Vorschlag des Bundesrats kam bei SVP- und FDP-Politikern nicht gut an. Während die verkürzte Aufenthaltsdauer für die SVP inakzeptabel war, wurde sie von der SP begrüsst. Eine Allianz aus SP, Grünen und SVP innerhalb der SPK des Nationalrats beantragte, Nichteintreten. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der nächsten Frühjahrsession damit beschäftigen
[36].
2010 hatte die Nationalratsfraktion von CVP, EVP und GLP die Einführung einer
Einbürgerungscharta gefordert. Demnach sollen einbürgerungswillige Personen eine Charta unterzeichnen, in der sie bekunden, die Werte der Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder Grundrechte zu respektieren. Bei einer Nichteinhaltung der Charta kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat in der Herbstsession mit 97 zu 89 Stimmen angenommen
[37].
Eine
aktive Einbürgerungspolitik wurde von Swiss-Re-Präsident Walter Kienholz gefordert. Während die Wirtschaft seine Vorschläge positiv aufnahm, forderten Vertreter von SVP, FDP und CVP eine Verschärfung der Regeln. So arbeitet etwa SVP-Nationalrat Walter Wobmann an einer Volksinitiative, die eine
Einbürgerung auf Probe vorsieht, d.h. Eingebürgerten soll das Bürgerrecht wieder entzogen werden, wenn sie in der Probezeit straffällig werden. Für den Bundesrat wäre eine solche Regelung völkerrechtswidrig. Zudem gilt bereits seit dem 1.3.2011 eine schärfere Bestimmung, wonach aufgrund falscher Angaben bei der Einbürgerung neu nach acht statt fünf Jahren das Bürgerrecht wieder entzogen werden kann
[38].
Das Bundesgericht entschied, dass die Gemeinden nicht die Freiheit haben, die Sprachkenntnisse von Einbürgerungskandidaten nach ihrem Gutdünken zu überprüfen
[39].
Im Kanton Basel-Stadt hat die GLP eine Motion eingereicht, die verlangt, dass in der Schweiz geborene und ständig in der Schweiz lebende Ausländer in Basel-Stadt kostenlos und automatisch eingebürgert werden sollen, sofern die übrigen Kriterien erfüllt sind
[40].
Im Kanton
Zürich lancierte der Verein Secondas Plus eine Volksinitiative zur Einführung des Ausländerstimmrechts. Die Initianten verlangen, dass den Gemeinden in der Kantonsverfassung die Kompetenz eingeräumt wird, die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten auch für Ausländerinnen und Ausländer vorzusehen. Voraussetzung ist, dass die Ausländer mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben und, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und das kommunale Stimm- und Wahlrecht persönlich beantragen. Im Kanton
Waadt sprachen sich 69 Prozent der Stimmenden gegen eine Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene aus. Auch im Kanton
Luzern verwarf das Stimmvolk im November eine vom Verein Secondas Plus lancierte Volksinitiative «Mit(be)stimmen!», die den Gemeinden die Möglichkeit einräumen wollte, Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das kommunale Stimmrecht zu gewähren. Die grossen Parteien CVP, FDP und SVP traten geschlossen für eine Koppelung vom Stimmrecht ans Bürgerrecht ein: Vor der Vergabe von politischen Rechten müsse die Integration gesichert sein
[41].
Politische Manifestationen
Im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen beschloss der Berner Gemeinderat, aufgrund der negativen Vorfälle im Jahr 2007 während dem ganzen Oktober keine
Bewilligungen für Grossdemonstrationen zu erteilen. Auch wird es künftig nur noch Platzdemonstrationen und keine Märsche durch die Stadt mehr geben
[42].
Im Berichtjahr haben acht Grossdemonstrationen mit mehr als 1000 Teilnehmern stattgefunden. Die grösste, vom Netzwerk „Menschenstrom gegen Atom“ organisierte Kundgebung fand im Kanton Aargau statt, wo über 20‘000 Personen gegen die
Atomenergie demonstrierten. In Bern besetzten Aktivisten während elf Wochen den Viktoriaplatz und forderten die BKW auf, das Atomkraftwerk Mühleberg abzuschalten. Nach erfolglosen Verhandlungen liess die Stadt Bern das Camp Ende Juni räumen. Der Ausstieg aus der Atomenergie war auch das Thema des traditionellen Ostermarsches und der Schülerdemonstration in Bern im Mai. Am 13.6. haben in Mühleberg mehr als 1000 Menschen für die sofortige Stilllegung des AKW-Mühleberg demonstriert
[43].
Während die Kundgebungen gegen die Atomenergie ihren Schwerpunkt in Bern hatten, war die
Occupy-Bewegung in Zürich ausgeprägter. Dort forderten erstmals Mitte Oktober 1000 Menschen einen Stopp des Kasino-Bankings. Etwa vierzig Aktivisten schlugen dann ihr Camp auf dem Lindenhof auf. An den folgenden drei Wochenenden fand jeweils wieder eine Kundgebung auf dem Paradeplatz statt, die aber immer weniger Zulauf fand. Nachdem die Polizei das Camp auf dem Lindenhof Mitte November geräumt hatte, zogen die Aktivisten für kurze Zeit zur St. Jakob Kirche, bevor sie das Lager auflösten
[44].
Neben diesen beiden grossen Gruppen von Demonstrationen fanden diverse Proteste von Minderheiten statt. So forderten in Bern im Oktober etwa 1000 Muslime das Verschwinden der Islamophobie. Ebenfalls in Bern demonstrierten im Mai 1500 Personen für die gleichen Rechte homosexueller Paare bei der Adoption von Kindern
[45].
Strafrecht
Im vergangenen Jahr waren aufgrund heftiger Kritik verschiedene Vorschläge zu einer erneuten
Revision des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen, revidierten, allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs
in die Vernehmlassung gegeben worden. Unter den vorgeschlagenen Änderungen befanden sich die Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen, die Erhöhung der Altersgrenze im Jugendstrafgesetz auf 25 Jahre und die Revision der Bestimmungen zur Landesverweisung. Gleichzeitig sollten elektronische Fussfesseln eingeführt werden, die den Vollzug von Straften ausserhalb von Gefängnissen und Anstalten ermöglichen. Eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von
elektronischen Fussfesseln zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Partnern war auch durch eine Motion Perrin (svp, NE) gefordert worden, die nach dem Nationalrat auch im Ständeratangenommen wurde. Im Oktober 2011 nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis. Er wird bis Ende März 2012 eine Botschaft ausarbeiten
[46].
Die 2009 eingereicht Motion Luginbühl (bdp, BE), welche den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Änderung des StGB beauftragt, nach der die bedingte
Geldstrafen abgeschafft und Freiheitsstrafen unter sechs Monaten wieder eingeführt werden sollen, wurde nach der Zustimmung durch den Ständerat vom Nationalrat in einen Prüfungsauftrag umgewandelt
[47].
Eine Studie des Instituts für Kriminologie der Universität Zürich hat gezeigt, dass die Schweiz im Bereich Kriminalität den Level Europas erreicht hat. Ein Beispiel dafür waren die schweizweiten
Skimmingfälle. Für die Banken sei es aber sehr schwierig Bankomatenbetrüger, die illegal Kartendaten erlangen, gänzlich das Handwerk zu legen
[48].
Das Parlament überwies eine Motion Leutenegger-Oberholzer (sp, BL). Der Vorstoss fordert die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage in der Form eine Bundesgesetzes für bisher auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung gestützte Blockierungen von
Geldern gestürzter Potentaten [49].
Auf der gesetzlichen Grundlage des 2010 angenommenen Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen hat das eidgenössische Finanzdepartement mit einer Klage an das Bundesverwaltungsgericht die Rückerstattung der
Duvalier-Gelder an Haiti in die Wege geleitet
[50].
Die bereits genehmigten
Doppelbesteuerungsabkommen sollen mit einer Auslegungsklausel ergänzt werden, die es erlaubt, dass Amtshilfe auch geleistet werden kann, wenn der Name der verdächtigen Person nicht genannt wird. Das Parlament ermächtigte das EFD, die Klausel mit den betreffenden Staaten in geeigneter Form bilateral zu vereinbaren. Im Regelfall würden aber Steuerpflichtige und Banken auch künftig durch Namen und Adresse identifiziert
[51].
Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat eine Kampagne „
Stopp der Gewalt gegen Polizisten“ lanciert, welche die Bevölkerung und die Politik für die Problematik sensibilisieren will
[52].
Der Bundesrat setzte die Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) in Kraft, welche der Transportpolizei das Tragen von Waffen erlaubt. Damit konkretisiert die Verordnung das 2010 erlassene Bundesgesetz gleichen Namens. In den Räten war die Frage über die
Bewaffnung der Sicherheitsorgane umstritten gewesen und war deshalb an den Bundesrat delegiert worden. Mit seinem Entscheid trägt der Bundesrat der Meinung der Polizei- und Bahngewerkschaften sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Rechnung, die in der Anhörung vom Herbst 2010 eine Bewaffnung gefordert hatten. Obwohl zuerst ablehnend eingestellt, entschied sich im September auch die SBB, ihre Transportpolizei (Bahnpolizei) mit Schusswaffen auszurüsten
[53].
Mit seiner 2008 eingereichten Motion verlangte Fehr (svp, ZH) die
Aufstockung des Grenzwachtkorps (GWK) um 200 bis 300 Stellen sowie eine konkurrenzfähige Besoldung, vor allem der jungen Grenzwächter. Nachdem die Motion vom Nationalrat 2009 angenommen wurde, schuf die kleine Kammer eine Differenz, indem sie die Streichung der verbindlichen Zahl von 200 bis 300 Grenzwächter forderte. Gleichzeitig überwies der Ständerat ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, das den Bundesrat beauftragt, den Bestand des Grenzwachtkorps bis Ende 2010 aufgrund der Erfahrungen mit dem Schengen-Dublin-Abkommen zu überprüfen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Motion auch ohne genaue Zahlenangabe effektiv umgesetzt wird. Der Nationalrat stimmte 2011 der Änderung zu, womit die Motion überwiesen wurde
[54].
Das EJPD gab einen Vorentwurf des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten
privaten Sicherheitsdienstleistungen in die Vernehmlassung. Das Gesetz soll den Schutz gewisser Interessen und Grundsätze der Schweiz sicherstellen. Dazu ist ein Verbot bestimmter Aktivitäten wie das Söldnertum vorgesehen. Damit die Kontrolle ausgeübt werden kann, sollen die Unternehmen ihre Aktivitäten den zuständigen Behörden melden müssen
[55].
Die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretene
Schweizerische Strafprozessordnung (StOP), in welcher erstmals das formale Strafrecht gesamtschweizerisch geregelt wird, war bereits Gegenstand heftiger Kritik. So wollte Staatsrechtsprofessor Martin Killias gegen die Strafprozessordnung vorgehen. Seiner Ansicht nach mache sie Gerechtigkeit zur Geldfrage und gewähre den Opferschutz nur ungenügend
[56].
Das Parlament überwies eine Motion Ingold (evp, ZH), die den Bundesrat beauftragt, zusammen mit der Inkraftsetzung der Jugendstrafprozessordnung Massnahmen zu treffen, die die Zielerreichung der Verkürzung der
Jugendstrafrechtsverfahren und seine Wirksamkeit in einer Evaluation messen
[57].
Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Pius Segmüller (cvp, LU) beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob die Strafprozessordnung dahingehend zu ändern ist, dass künftig
Raser, die schwere Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzten verursachen, konsequent in Untersuchungshaft gesetzt werden könnten. Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung des Postulats, da die Untersuchungshaft eine schwere strafprozessuale Zwangsmassnahme darstelle
[58].
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Strafrahmen schlug der Bundesrat vor, Inzest, d.h. den Beischlaf zwischen Blutsverwandten in gerader Linie, künftig für straflos zu erklären. Damit vollzog die Exekutive eine Kehrtwende, da sie bisher einer Streichung dieses Tatbestandes immer negativ gegenüber gestanden hatte. Sie argumentierte vormals, dass ein Verbot zum Schutz der intakten Familie wie auch aus eugenischen Gründen erforderlich sei. Die geplante Aufhebung der Strafnorm erhitzte die Gemüter. Die Gegner der Aufhebung stützten das
Inzest-Verbot weniger mit eugenischen als mit ethisch-moralischen Argumenten
[59].
Die Flucht des in der neuenburgischen Strafanstalt Bellevue verwahrten Sexualstraftäters Jean-Louis B. im Zuge eines begleiteten Ausgangs am 27.6.2011 provozierte eine Motion Rickli (svp, ZH), die eine Änderung des StGB fordert, nach welcher
Hafturlaube und Ausgänge für alle Verwahrte ausgeschlossen sind. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da Vollzugsöffnungen für die Erstellung von Prognosen über die Gemeingefährlichkeit von Tätern unerlässlich seien. Rickli hat zusätzlich zusammen mit dem Sekretariat der SVP-Schweiz einen Mustervorstoss verfasst, der an die SVP-Fraktion in sämtlichen Kantonsparlamenten gehen wird. Darin wird die jeweilige Regierung aufgefordert, einen Bericht über die Zuständigkeiten bei der Gewährung von Ausgängen zu erstellen und Ausgänge im geschlossenen Vollzug zu streichen. In Reaktion auf den Fall Jean-Louis B. hatte der Kanton Bern vorläufig sämtliche begleiteten Ausgänge und Urlaube für Gemeingefährliche gestrichen
[60].
Mit der Verwahrung beschäftigte sich auch ein überwiesenes Postulat Recordon (gp, VD), das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Anwendung des Artikels des StGB über die Massnahmen der lebenslänglichen Verwahrung bzw. der Verwahrung auf unbestimmte Zeit zu erstellen. Das EJPD führt bereits seit 2008 eine Evaluation des Allgemeinen Teils des StGB durch und ein Bericht soll Ende 2012 verfügbar sein
[61].
Im Anschluss an die Motionen Jositsch (sp, ZH) und Janiak (sp, BL), welche die Verlängerung der
Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten forderten, gab der Bundesrat eine Änderung des StGB in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf sieht nicht eine spezielle Verjährungsfrist für Wirtschaftsdelikte vor, sondern will die Verjährungsfrist je nach Tatschwere erhöhen
[62].
Der Nationalrat überwies mit 95 zu 37 Stimmen eine Motion Frick (cvp, SZ), die den Bundesrat beauftragt zu prüfen, welche einfachen Verstösse gegen die Rechtsordnung zusätzlich zum heutigen Recht dem
Ordnungsbussensystem unterstellt werden könnten. Damit sollen die Strafbehörden und die Bürger entlastet werden. Der Ständerat hatte die Motion bereits in der Wintersession 2010 gutgeheissen
[63].
Die von Roth-Bernasconi (sp, GE) eingereichte parlamentarische Initiative fordert die Ausarbeitung einer Strafnorm, die
sexuelle Verstümmelung von Frauen oder die Aufforderung dazu in der Schweiz unter Strafe stellt. Für in der Schweiz niedergelassene Personen soll diese Regelung auch gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Obwohl bereits heute eine Bestrafung möglich ist, erhofft sich die Initiantin von einer speziellen Strafnorm erzieherische Wirkung. Nach einer kleinen redaktionellen Änderung durch den Ständerat konnte die Änderung des StGB im Nationalrat mit 195 zu 1 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen werden
[64].
Die linksradikale Zürcher Politikaktivistin
Andrea Stauffacher wurde vom Bundesstrafgericht zu einer 17-monatigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr wurde angelastet, zwischen 2002 und 2007 fünf Sprengstoffanschläge gegen Gebäude verübt zu haben
[65].
Ein in Appenzell-Ausserroden zu einer Busse von 100 Franken verurteilter
Nacktwanderer wurde mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht abgewiesen. Dieses besagte in seinem Urteil, dass Freikörperkultur auf Wanderungen in der Schweiz von den Kantonen eigenständig geregelt werden dürfe. In Appenzell Inneroden zieht Nacktwandern künftig eine Busse nach sich
[66].
In Umsetzung einer angenommenen parlamentarischen Initiative der christdemokratischen Fraktion erarbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Neu soll die Polizei den
Cannabiskonsum mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken ahnden können, wenn der Täter nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich trägt. Nach der Vernehmlassung beschloss die Kommission das Ordnungsbussensystem nur für erwachsene Cannabiskonsumenten einzuführen. Die Vorlage kommt im kommenden Jahr ins Parlament
[67].
Eine Motion Gadient (bdp, GR) forderte den Bundesrat auf, das
Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, welches 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, zu ratifizieren. In seiner Stellungnahme im Jahr 2009 teilte der Bundesrat mit, dass er das Anliegen der Motion teile und die möglichen bundes- und kantonsrechtlichen Auswirkungen des Übereinkommens prüfe. Eine Umsetzung des Übereinkommens hätte sowohl Änderungen des Bundes- wie auch des Kantonsrechts zur Folge und wäre mit Mehrkosten verbunden. Nachdem die Diskussion im Nationalrat zuerst verschoben wurde, nahm die grosse Kammer die Motion 2009 mit 131 zu 42 Stimmen an, wobei die SVP geschlossen dagegen votierte. Im Dezember 2010 beschloss der Bundesrat das Übereinkommen zu unterzeichnen, was am 19. Januar 2011 geschah. Das EDA arbeitete dann an einem Vorentwurf für den Bundesbeschluss für die Genehmigung des Übereinkommens, welcher in die Vernehmlassung gegeben werden sollte. Der Ständerat folgte in der Frühjahrsession dem Antrag seiner Rechtskommission und überwies die Motion
[68].
Durch das von Nationalrätin Wyss (gp, SO) eingereichte Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die
Unterstellung des Immobiliensektors unter das Geldwäschereigesetz (GwG) erneut zu prüfen. Dies war in einem Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung der revidierten Empfehlung der internationalen Expertengruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei, Financial Action Task Force (FATF/GAFI), im Jahr 2005 bereits beantragt worden. Aufgrund der ablehnenden Haltung in der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat aber darauf und begnügte sich damit, dass durch die Bestimmung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) nicht nur Finanzintermediäre erfasst sind. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Frühjahrssession
[69].
Für die Motion Schweiger, die eine umfassende Revision des eidgenössischen Steuerstrafrechts fordert, vgl. unten Teil I, 5.
Eine Motion Amherd (cvp, VS) fordert die Unterzeichnung des
Übereinkommens des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Die Motion wurde nach der Zustimmung beider Kammern an den Bundesrat überwiesen. Mit der Annahme der Motion wurde dem Anliegen der Standesinitiativen aus Wallis und Genf entsprochen, weshalb den beiden keine Folge gegeben wurde.Das EJPD gab infolge die Genehmigung und den Vorentwurf der Umsetzung des Übereinkommens bis Ende November in die Vernehmlassung.Der Vorentwurf sieht vor, dass künftig die Indienstnahme von sexuellen Diensten von unter 18-jährigen aber über 16-jährigen unter Strafe gestellt wird. Der Minderjährige bleibt hingegen straflos. Auch am Alter der sexuellen Mündigkeit von 16 Jahren wird nichts geändert
[70].
In Umsetzung einer Motion Sommaruga (sp, GE), schickte der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche eine Ausweitung des
Berufsverbotes für Pädokriminelle vorsieht. Neu sollen auch ausserberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise das Leiten von Pfadfindern verboten werden können. Weiter soll ein Pädokrimineller auch dann nicht mehr als Lehrer arbeiten dürfen, wenn er sich in der Freizeit und nicht während der Arbeit an Kindern vergangen hat. Jede Person, die eine Tätigkeit mit unmündigen oder anders schutzbedürftigen Personen ausüben will, soll einen Strafregisterauszug vorlegen. Für den Verein Marche Blanche gingen diese Massnahmen allerdings zu wenig weit. Mit seiner 2009 lancierten Volksinitiative „
Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“, die in diesem Jahr zustande gekommen ist fordert der Verein ein automatisches Berufsverbot
[71].
Das Parlament überwies eine Motion Amherd (cvp, VS), die den Bundesrat beauftragt, an der im Januar 2012 tagenden, intergouvernementalen Expertengruppe der UNO zu Cyber Crime die Bekämpfung des
virtuellen Kindesmissbrauchs zu thematisieren
[72].
Die letztes Jahr eingereichte parlamentarische Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH), welche die
Effektivität und Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Internetkriminalität sicherstellen wollte, wurde im Mai von der Initiantin zurückgezogen
[73].
Um die bessere Verfolgung von Pädophilen zu ermöglichen, sollen Internetanbieter verpflichtet werden, die Protokolle über die
Zuteilung von IP-Adressen, die Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden, mindestens ein ganzes statt wie bisher ein halbes Jahr aufzubewahren. Dies fordert eine von beiden Kammern überwiesene Motion Barthassat (cvp, GE)
[74].
Eine Motion Aubert (sp, VD) beauftragte den Bundesrat, eine Grundlage zu schaffen, mit der eine allgemeine
Meldepflicht gegenüber Kinderschutzbehörden in allen Kantonen eingeführt werden kann. Nach der Zustimmung der grossen Kammer schuf der Ständerat eine Differenz, welche gewisse Ausnahmen von der Meldepflicht gestatten will. Diese Ausnahmen betreffen beispielsweise Ärzte. Der Nationalrat übernahm diese Modifikation
[75].
Die Migrationspolitik behandeln wir ausführlich unten, Teil I, Kapitel 7d (Ausländerpolitik).
Eine Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Umsetzung der 2010 angenommenen Volksinitiative für die
Ausschaffung krimineller Ausländer. Eine Mehrheit der Experten empfahl die Initiative modifiziert umzusetzen, da die Vorschläge der SVP weder mit der Bundesverfassung noch mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Die Juristen der SVP wollten jedoch am Wortlaut der Initiative festhalten. 2012 soll eine neue Initiative lanciert werden, deren Text die Umsetzung bereits präzisiert
[76].
Zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität reichte die CVP/EVP/glp-Fraktion des Nationalrates eine Motion ein, welche eine
Anpassung des Asylgesetzes fordert. Die Motion wurde im Nationalrat mit 97 zu 85 Stimmen nur knapp angenommen
[77].
In einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wird der Bundesrat beauftragt einen
Bericht über die Probleme der Sportgrossveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Hooliganismus zu erstellen und mögliche Massnahme dagegen zu prüfen
[78].
Mit Gesetzesänderungen und technischen Anpassungen in den Zügen wollen der Bund und die SBB dem Treiben gewalttätiger Fussballfans in Zügen Einhalt gebieten. Darauf einigten sich die Spitzen der SBB und des Bundesamts für Verkehr (BAV). Konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen sollen bis Ende 2011 vorliegen. Im Vordergrund stehen Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). So könnten Veranstalter in die Pflicht genommen werden: Denkbar wäre, dass die Veranstalter Fanzüge chartern und eine Kaution hinterlegen müssen, welche bei Schaden einbehalten werden kann. Eine andere Möglichkeit seien Zugfenster, die nur noch einen Spalt weit geöffnet werden könnten, damit keine Flaschen hinausgeworfen werden. Ein weiterer Vorschlag wären Kombitickets für die Fahrt in Extrazügen und den Eintritt ins Stadion für auswärtige Fans.
Am 1. September fand der letzte
Runde Tisch mit Vertretern aus Fussball-Liga, Bund, Kantonen, Städten und Polizei statt. Die Verhandlungen blieben aber ergebnislos. Der vom Bund initiierte Runde Tisch wurde deshalb nach drei Jahren aufgelöst. Im Anschluss konnten sich aber die Swiss Football League (SFL) und die Vereine einigen, dass Rayonverbote gegen Hooligans künftig für die ganze Schweiz gelten, Straftäter konsequenter und rascher verfolgt werden und dass ein einheitliches Konzept für den Umgang mit Gästefans entwickelt werden solle. Eine flächendeckende ID-Kontrolle wurde aber weiterhin abgelehnt
[79].
Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) befasste sich mit der Gewalt bei Sportanlässen. Der Vorstand beschloss einstimmig eine
Verschärfung des Hooligans-Konkordates. Zu den Massnahmen gehören eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele, landesweite Rayonverbote und eine Verschärfung der Meldeauflagen. Die Vorschläge gingen in die Vernehmlassung und sollen 2012 in die Kantonsparlamente kommen. Auch begrüsste die KKJPD die vorgesehenen Massnahmen der SBB und des Bundes
[80].
Einen andern Weg beschritt der
BSC YB. Der Berner Fussballclub übernimmt die Verantwortung für die SBB-Extrazüge seiner Fans. Dabei sollen YB-Angestellte auch die Funktion des Schaffners übernehmen. Die SBB begrüsste diesen Entscheid und hofft, dass weitere Vereine folgen werden, damit die Millionenschäden an den Zügen künftig ausbleiben
[81].
Der Zuger Kantonsrat beschloss, dass der Eishockey Verein Zug (EVZ) künftig 60% der
Sicherheitskosten übernehmen muss. Dieses Modell könnte anderen Kantonen als Vorbild dienen
[82].
Das Bundesamt für Polizei testete in Zusammenarbeit mit dem Schlittschuh Club Bern ein neues
Kontrollsystem für Sportanlässe. Nebst dem Eintrittsticket sollen die Fans auch einen Personenausweis vorweisen, der dann mit mobilen oder fixen Geräten eingelesen wird. Die Daten werden mit der Datenbank Hoogan abgeglichen, aber nicht gespeichert
[83].
Eine Motion Savary (sp, VD) fordert, dass Telefonanbieter Internetabonnemente anbieten sollen, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Weiter sollen
Familienabonnemente angeboten werden, bei welchen Gewalt und Pornografie vom Anbieter vorbeugend herausgefiltert werden. Obwohl der Bundesrat mehr auf die Sensibilisierung der Problematik setzen wolle, beantragte er die Annahme der Motion, welche dann auch von beiden Kammern überwiesen wurde
[84].
In die vom Bundesrat geforderte Richtung der
Sensibilisierung von Jugendlichen im Umgang mit den neuen Medien ging eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die im Lehrplan 21 einen Medienführerschein einbauen wollte. Nachdem sie letztes Jahr vom Ständerat angenommen wurde, lehnte sie der Nationalrat aber ab
[85].
Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Bischofberger (cvp, AI), die den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um eine effizientere und kostengünstigere Zusammenarbeit der im Bereich
Jugendmedienschutz und Bekämpfung von Internetkriminalität tätigen Organe des Bundes sicherzustellen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden
[86].
In der Frühjahrssession nahm der Nationalrat eine Motion Büchel (svp, SG) an, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament Massnahmen für die
Bekämpfung der Korruption und Wettbewerbsmanipulation im organisierten Sportbetrieb zu präsentieren. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates reichte darauf ein Postulat ein, nach welchem der Bundesrat zuerst die bereits vorhandenen Instrumente auf ihre Effektivität hin prüfen soll. Die kleine Kammer lehnte infolge die Motion ab und überwies das Postulat
[87].
Im Februar kam die 2007 von verschiedenen linken Organisationen lancierte Volksinitiative ‚Für den Schutz vor Waffengewalt‘ zur Abstimmung. Die Initiative forderte ein Verbot der privaten Aufbewahrung von besonders gefährlichen Waffen, einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Das Initiativkomitee, das das Sturmgewehr im Kleiderschrank als Relikt des Kalten Krieges ansah, erhoffte sich mit der Neuregelung eine verbesserte Suizid- und Gewaltprävention. Nachdem 2010 bereits beide Räte und der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen hatten, bekämpfte eine breite bürgerliche Allianz aus SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, Schweizer Demokraten, Gewerbeverband, Bauernverband und Schiessverband die Waffen-Initiative. Die Gegner der Initiative befürchteten vor allem die Opferung traditioneller Werte zugunsten einer Scheinsicherheit. Die Initiative würde Zeichen eines Misstrauens in die Verantwortlichkeit der Bürger darstellen. Getroffen würden zudem jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgingen – Verbrecher würden sich hingegen nicht an die Regelung halten. Der BDP-Präsident Hans Grunder sah in der Initiative sogar das versteckte Ziel der Abschaffung der Armee. Auch rechneten die Gegner mit erheblichen administrativen Mehrkosten.
Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 an der Urne mit 56,3%-Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,2% verworfen. Dabei wurden die bereits im Abstimmungskampf sichtbaren Gräben bestätigt. Die grösste Zustimmung fand die Initiative in der Westschweiz: Genf (61%), Basel-Stadt (58,9%), Waadt (53,7%), Neuenburg (53,2%) und Jura (52%), aber auch Zürich (50,4%) nahmen die Initiative an. Die Gegner der Initiative konzentrierten sich in der Zentral- und Ostschweiz: Appenzell Innerroden (72,3%), Obwalden (71,9%), Schwyz (70,9%) und Uri (70,6%). Die Vox-Analyse zeigte, dass den Stimmbürgern die Entscheidung leicht fiel und viele sich früh positionierten. Dabei hing der Stimmentscheid stark von der politischen Ausrichtung und den politischen Wertevorstellungen ab: Personen, die für eine offene und moderne Schweiz sind, stimmten ebenso massiv Ja, wie jene, die eine verschlossene und traditionelle Schweiz vertreten, Nein sagten. Es gewann damit dieselbe Schweiz die Abstimmung, die sich bereits bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative durchsetzte. Die drei Hauptargumente der Befürworter polarisierten laut der VOX-Analyse stark: Dass die Waffe zuhause gefährlich und unzeitgemäss sei und die Selbstmordrate erhöhe, wurde von den Gegnern strikt abgelehnt. Sie argumentierten ihrerseits mit einer bereits genügenden Gesetzeslage und der Wahrung der persönlichen Freiheit und der Eigenverantwortung. Die Diskreditierung des Milizsystems der Armee war das Hauptargument des überparteilichen Komitees der Gegner, dessen vom Werber Alexander Segert illustrierten Kampagne mit kaputten 1.August-Lampions an die Emotion der Stimmbürger appellierte
[88].
Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“
Abstimmung vom 13. Februar 2011
Beteiligung: 49,2%
Ja: 1 083 312 (43,7%) / 5 1/2 Stände
Nein: 1 395 812 (56,3%) / 15 5/2 Stände
Parolen:
– Ja: CVP-Frauen, CSP, EVP, Grüne, GLP, PdA, SP, Sp-Frauen, GSoA, SEK, SGB, TravS, FMH.
– Nein: FDP-Liberale, FDP-Frauen, CVP (5)*, BDP, EDU, SVP, SVP-Frauen, AVF, JCH, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Für Aufsehen sorgte dann im Nachfeld der Abstimmung die Botschaft des Bundesrates betreffend der Genehmigung und Umsetzung des
UNO-Feuerwaffenprotokolls. In der Presse wurde dies als eine Verschärfung des Waffenrechts dargestellt, die somit im Widerspruch zum frisch gefällten Volksentscheid stünde. Die Ankündigung war jedoch bei genauerer Betrachtung nicht neu. Das 2001 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung und Handel von Feuerwaffen sowie sein ergänzendes UNO-Rückverfolgungsinstrument sollten eigentlich schon vor der Initiative in Kraft gesetzt werden. Sie fordern nur geringfügige Anpassungen des Waffengesetzes und des Bundesgesetzes über das militärische Informationssystem (MIG), da das Schweizer Waffenrecht bereits im Rahmen von Schengen verschärft worden war. Neu würden unteranderem das Fälschen oder Abändern von Markierungen auf Feuerwaffen unter Strafe gestellt werden und die Aufbewahrungsdauer von Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Armeewaffe von 5 auf 20 Jahre verlängert werden. Der Ständerat hat der Genehmigung und Umsetzung in der Herbstsession oppositionslos zugestimmt
[89].
Die Ablehnung der Waffen-Initiative hatte zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch und Überlassen der Armeewaffe zur Folge. Diese Vorstösse sind aber noch nicht im Plenum behandelt worden.
Gestützt auf das Waffengesetz (WG) konnte die neue Waffeninformationsplattform
Armada in Betrieb genommen werden. Sie erlaubt den kantonalen Polizeibehörden den Zugriff auf die Waffendaten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). So kann überprüft werden, ob einer Person eine Waffe verweigert oder entzogen wurde
[90].
Zivilrecht
Für Diskussion sorgte eine parlamentarische Initiative Leutenegger-Oberholzer (sp, BL), welche durch eine Änderung des ZGB eine
Gleichstellung im Namen- und Bürgerrecht erreichen wollte. Der 2003 eingereichten Initiative war 2004 im Nationalrat Folge gegeben worden. Die zweijährige Frist zur Ausarbeitung eines Vorentwurfs wurde dann 2006 bis 2008 verlängert. Der 2009 vorgelegte Entwurf war von der grossen Kammer dann allerdings an die Kommission zurückgewiesen worden. Diese legte bereits 2009 einen neuen Entwurf vor, den die grosse Kammer billigte. Diese überarbeitete Fassung sah vor, dass der Ehemann wie die Ehefrau das Recht haben soll, seinen bisherigen Familienamen dem Nachnamen der Frau voranzustellen, wenn letzterer von den Brautleuten als Familienname gewählt wird. Der Ständerat schuf 2011 jedoch eine Differenz, indem er beschloss, dass nach der Eheschliessung grundsätzlich beide Ehegatten ihren Familienamen behalten können, wenn sie sich nicht für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Trotz Widerstands vor allem aus den Reihen der SVP wurde die Modifikation im Nationalrat angenommen. In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 117 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen und im Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen
[91].
Die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) beauftragte den Bundesrat, das
Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Nachdem die Motion bereits 2009 vom Ständerat angenommen worden war, modifizierte der Nationalrat nach Vorschlag seiner Kommission für Rechtsfragen den Motionstext, indem er eine Klammer einfügte mit dem Wortlaut: "keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren". Damit soll sichergestellt werden, dass die Institution der Ehe und die Rolle der Familie nicht grundlegend in Frage gestellt werden. Die kleine Kammer nahm auch die veränderte Motion an
[92].
Die staatspolitische Kommission des Nationalrats beriet über die Vorschläge des Bundesrates bezüglich der Massnahmen gegen
Zwangsheiraten. Künftig sollen unter Zwang geschlossene Ehen ein eigener Strafbestand sein und mit ein bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Ehen mit Minderjährigen werden nicht mehr toleriert. Zudem sollen ausländische Frauen im Fall der Auflösung einer erzwungenen Ehe nicht gleich auch die Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verlieren. Kritiker wollen die Regelung auf Ehen ausweiten, die nur noch unter Zwang aufrechterhalten werden
[93].
Weiterführende Literatur
Tappenbeck, Christian R., Das Bürgerrecht in der Schweiz und seine persönlichkeitsrechtliche Dimension, Zürich 2011.
Aebersold, Peter, Schweizerisches Jugendstrafrecht, Bern 2011.
Belser, Eva / Epiney, Astrid / Waldmann, Bernhard, Datenschutzrecht: Grundlagen und öffentliches Recht, Bern 2011.
Capus, Nadja, Strafrecht und Souveränität: das Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, Bern 2010.
Donatsch, Andreas, Internationale Rechtshilfe: unter Einbezug der Amtshilfe im Steuerrecht, Zürich 2011.
Epiney, Astrid, Datenverknüpfung: Problematik und rechtlicher Rahmen, Zürich 2011.
Graf, Damian K., Praxisänderung im Strafrecht, Zürich 2011.
Hrubesch-Millauer, Stephanie, Erbrecht, Zürich 2011.
Kuhn, André / Jeanneret, Yvan, Code de procédure pénale suisse, Basel 2011.
René, Rhinow, Öffentliches Prozessrecht: Grundlagen und Bundesrechtspflege, Basel 2010.
Riedo, Christof / Fiolka, Gerhard / Niggli, Marcel A., Strafprozessrecht: sowie Rechtshilfe in Strafsachen, Basel 2011.
Schmid, Niklaus, Schweizerische Strafprozessordnung (StPO): Praxiskommentar, Zürich 2011.
Tschentscher, Axel, Öffentliches Recht: ein Grundriss, Zürich 2011.
[1] Mo. 11.3006:
AB NR, 2011, S. 2102 ff.
[2] Ip. 11.3487:
BBl, 2011, S. 1855;
NZZ, 24.5.11;
SGT, 28.5.11.
[3] Mo. 11.3005: AB NR, 2011, S. 522 f.; AB SR, 2011, S. 816 f.
[4] Kt. Iv. 07.300 (BE); Kt. Iv. 07.310 (BS): AB SR, 2011, S. 476; AB NR, 2011, S. 2092; BRG 10.097: BBl 2011, S. 1; AB SR, 2011, S. 472 ff. und 1308; AB NR, 2011, S. 2087 ff. und 2281.
[5] Urteil 6B_1011; TA, 23.2.11; vgl. SPJ 2010, S. 30.
[6] Mo. 10.3173: AB NR, 2011, S. 1726.
[7] Kt. Iv. 10.333: AB SR, 2011, S. 186 ff.
[8] Mo. 11.3043; LT, 4.3.11.
[9] NZZ, 14.12.11; TA 3.8. und 19.12.11.
[10] Parl. Iv. 09.480: AB NR, 2011, S. 1678 ff. und 2074 f.; AB SR, 2011, S. 1093 ff. und 2280.
[11] Parl. Iv. 09.439: AB NR, 2011, S. 503 ff. und 1288; AB SR, 2011, S. 355 f. und 707; vgl. SPJ 2010, S. 20.
[13] Parl. Iv. 09.435 (Hodgers); Parl. Iv. 09.431 (Marra); Parl. Iv. 09.440 (SVP); Parl. Iv. 09.441 (SVP): AB NR, 2011, S. 1929f
[14] NZZ, 14.1.11, vgl. SPJ 2010, S. 305.
[15] Urteil A-7040/2009; SoS, 12.5.11.
[16] NLZ, 28.6.11; BaZ, 23.4.11.
[20] SR 152.31; NZZ, 21.4.11.
[21] AB NR, 2011, S. 1371 ff., 1686 ff.,1894 ff. und 2278; AB SR, S. 368 ff., 842 f., 938 f. und 1304; BZ, 6.12.11.
[22] BBl, 2010, S. 7739 ff.; TA, 3.5.11.
[24] Po. 10.4102: AB NR, 2011, S. 532; SoS, 5.11.11, vgl. SPJ 2010, S. 304.
[25] Mo. 10.3625: AB SR, S. 2011, 252 f., vgl. SPJ 2010, S. 304.
[26] Po. 10.3910: AB NR, 2011, S. 532.
[27] vgl. SPJ 2010, S. 304.
[28]
Po. 11.3906: AB NR, 2011, S. 2267.
[29] Mo. 11.3120: AB NR, 2011, S. 1265.
[30] Po. 11.3469: AB SR, 2011, S. 418.
[31] Vgl. SPJ 2010, S. 27.
[32] BBl 2011, S. 4495 ff.
[33] TA, 19.10.11; vgl. auch oben, Teil I, 1 (Grundsatzfragen).
[36] BRG 11.022: BBl 2011, S. 2825 ff.; NZZ, 20.5.11.
[37] Mo. 10.3067: AB NR, 2011, S. 1725.
[41] ZH: NZZ, 9.2.11; VD: BaZ, 4.9.11, vgl. SPJ 2010, S. 25; LU: SoS, 27.11.11.
[42] NZZ, 3.3.11; vgl. dazu auch unten, Teil I, Kapitel 1e (Wahlen).
[43] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen): Bern: BZ, 18.4.11 (3000/Schliessung der Papierfabrik Biberist); BZ, 9.5.11 (1500/Rechte von homosexuellen Paaren bei der Adoption); NZZ, 14.6.11 (1000/Stilllegung des AKW Mühleberg); BZ, 31.10.11 (1000/Verschwinden der Islamophobie); Zürich: BZ, 24.1.11 (1500/Albisgüetli-Tagung der SVP).
[45] TA, 31.10.11; BZ, 9.5.11.
[46] Mo. 09.4017: AB SR, 2011, S. 358; vgl. SPJ 2010, S. 26 und S. 30
[47] Mo. 09.3158: AB SR, 2011, S. 198; AB NR, 2011, S. 2100 ff.
[48] 24h, 31.8.11; BZ, 10.3.11.
[49] Mo. 11.3151: AB NR, 2011, S. 1263; AB SR, 2011, S. 1293 f.
[50] BZ, 3.5.11; vgl. SPJ 2010, S. 28.
[53] SR 745.21; TA, 18.8.11; NZZ online, 17.8.11; vgl. auch Teil I, Kapitel 6b (Eisenbahnverkehr).
[54] Mo. 08.3510; Po. 09.3737: AB NR, 2009, S. 1256f .; AB SR, 2009, S. 1264 ff.; AB NR, 2011, S. 53 ff.
[57] Mo. 11.3223, AB NR, 2011, S. 1265; AB SR, 2011, S. 1261.
[58] Po. 09.3518: AB NR, 2011, S. 126.
[60] Mo. 11.3767:TA, 2.7.11; NLZ, 8.7.11.
[61] Po .10.4035: AB SR, 2011, S. 200.
[62] Mo. 08.3806 (Jositsch); Mo 08.3930 (Janiak): BBl 2011, S. 7993.
[63]
Mo. 10.3747: AB NR, 2011, S. 701 f.
[64] Parl. Iv. 05.404: AB NR, 2010, S. 2133 ff.; AB NR, 2011, S. 1424 und 1867; AB SR, 2011, S. 484 f. und 1036; vgl. auch Teil I, Kapitel 7d (Frauen- und Gleichstellungspolitik.
[65] NZZ, 9.11.11; SoS, 11.10.11.
[66] Urteil 6B-345; NZZ, 18.11.11.
[67] Parl. Iv. 04.439; BBl 2011, S. 8195 ff..
[68] Mo. 08.3915: AB NR, 2009, S. 180 und 1890; AB SR, 2011, S. 72 f.
[69] Po. 10.4061: AB NR, 2011, S. 533.
[70] Mo. 10.3143; Kt.Iv. 10.320 (VS); Kt.Iv. 10.311 (GE); AB SR, 2011, S. 486; BBl 2011, S. 6553; NZZ, 19.8.11; vgl. SPJ 2010, S. 32.
[71] Mo. 08.3373; BaZ, 24.2.11; Initiative: BBl 2011, S. 4435 f.
[73] Parl. Iv. 10.473, vgl. SPJ 2010, S. 305.
[74] Mo. 10.4148: AB NR, 2011, S. 529; AB SR, 2011, S. 855.
[75] Mo. 08.3790: AB NR, 2011, S. 106; vgl. SPJ 2010, S. 32.
[76] QJ, 9.7.11; vgl. SPJ 2010, S. 32.
[77] Mo. 10.3066: AB NR, 2011, S. 1725.
[78] Po.11.3875: AB NR, 2011, S. 2266.
[79] TA, 27.6.11, BaZ, 2.9.11, AZ, 3.9.11; SN, 30.6.11; NZZ, 30.6. und 19.7.11.
[84] Mo.11.3314: AB SR, 2011, S. 890 f.; AB NR, 2011, S. 1913.
[85] Mo. 10.3256: AB NR, 2011, S. 151 ff., vgl. SPJ 2010, S. 305.
[86] Mo. 10.3466: AB NR, 2011, S. 151 ff., vgl. SPJ 2010, S. 305.
[87] Mo. 10.3919: AB NR, 2011, S. 529; AB SR, 2011, S. 924; Po. 11.3754: AB SR, 2011, S. 924.
[88] LN, 5.1.11; QJ, 5.1.11; 24H, 3.2.11; BZ, 14.2.11; Nai, Alessandro / Sciarini, Pascal, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Februar 2011, Genf 2011, vgl. SPJ 2010, S. 33.
[89] BBl 2011, S. 4555 ff.; NZZ, 21.9., 5.1., 14.2. und 22.1.11; SN, 3.2.11.
[91] Parl. Iv. 03.428: AB SR, 2011, S. 477 ff. und 1035; AB NR, 2011, S. 1756 ff. und 1865; AZ, 8.6.11.
[92] Mo. 10.3524: AB NR, 2011, S. 108-112; AB SR, 2011, S. 490.