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Eléments du système politique
Droits, ordre public et juridique
Le Conseil fédéral a approuvé l’accord avec les Etats-Unis sur l’échange de données concernant des terroristes connus ou présumés. – Le Tribunal fédéral a agréé partiellement le recours de Google Streetview. – Le Conseil fédéral a présenté la stratégie nationale de protection de la Suisse contre les cyberrisques. – Le Conseil fédéral a été d’accord avec la solution concernant l’affaire Tinner. – À Berne, 10'000 jeunes ont manifesté contre la lourdeur de la vie nocturne. – Le parlement a décidé la réintroduction de l’investigation secrète. – Désormais, la consommation de cannabis sera passible d'une amende d'ordre de 100 francs. – Le parlement a approuvé la loi concernant l’imprescriptibilité des actes de pornographie enfantine. – Le Conseil fédéral a présenté un contre-projet indirect à l’initiative « Pour que les pédophiles ne travaillent plus avec des enfants ». – L’UDC a lancé une initiative populaire de mise en œuvre pour le renvoi effectif des étrangers criminels. – La Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police a décidé la révision du concordat instituant des mesures contre la violence lors de manifestations sportives. – Le parlement a adopté la loi contre les mariages forcés.
Grundrechte
Die von Nationalrat Freysinger (svp, VS) eingereichte Motion „ Runter mit den Masken“, welche durch einen zusätzlichen Artikel im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ein Vermummungsverbot für den Kontakt mit Behörden und für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs fordert und im Vorjahr vom Nationalrat angenommen wurde, wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession abgelehnt. Der Zweitrat folgte damit dem Antrag des Bundesrates [1].
Ebenfalls keine Folge gegeben wurde der Standesinitiative des Kantons Aargau, die das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum, abgesehen von Ausnahmen wie der Fasnacht, verbieten will. In der Herbstsession folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und gab der Initiative mit 93 zu 87 Stimmen keine Folge. Die Stimmen der Befürworter stammten aus der BDP-, SVP- und einer Mehrheit der CE-Fraktion. Die Hauptargumente der Gegner waren die Unverhältnismässigkeit der Regelung, die negative Signale an Burka tragende Touristinnen sowie dass ein solches Gesetz einen Eingriff in die verfassungsmässigen Zuständigkeiten der Kantone darstellen würde [2].
Einen anderen Verlauf nahm die Behandlung der Motion Fehr (svp, ZH). Die im Anschluss an einen tätlichen Übergriff auf den Motionär im Januar 2011 eingereichte Motion fordert ein nationales Vermummungsverbot. Da die Motion von 134 Nationalräten mitunterzeichnet worden war, überrascht deren Annahme in der grossen Kammer in der Wintersession nicht. Gegen die Motion sprachen sich die Fraktionen der Grünen, der Grünliberalen sowie eine Mehrheit der SP-Fraktion aus [3].
Die Annahme der Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ im November 2009 gab Anlass zu zwei Vorstössen. Zum einen reichte der Kanton Basel-Stadt eine Standesinitiative ein, welche eine Revision von Artikel 72 der Bundesverfassung fordert. Dieser soll insbesondere das Verhältnis zwischen den Kirchen, anderen Religionsgemeinschaften und dem Staat umfassender und verbindlicher regeln, aber auch die Religionsfreiheit bezüglich der Errichtung religiöser Bauten ausformulieren. Zum anderen reichte der Nationalrat Donzé (evp, BE) im selben Monat eine parlamentarische Initiative ein, die eine Überprüfung der Artikel 15 und 72 der Bundesverfassung forderte. Der Nationalrat hat im Frühjahr die Standesinitiative mit 108 zu 40 Stimmen und die parlamentarische Initiative mit 117 zu 29 Stimmen verworfen. Breitere Unterstützung fanden die Vorstösse nur in der CVP-EVP-Fraktion. Im Sommer gab auch der Ständerat der Standesinitiative keine Folge und folgte damit dem Antrag seiner Kommission, die die bestehende Regelung in der Bundesverfassung als genügend erachtet [4].
Beide Kammern überwiesen im Berichtjahr die Motion von Nationalrat Sommaruga (sp, GE), welche den Bundesrat auffordert, die Ausarbeitung eines neuen völkerrechtlichen Instrumentes durch den UNO-Menschenrechtrat betreffend den besseren Schutz von in der Landwirtschaft tätigen Menschen zu unterstützen [5].
Der Nationalrat überwies in der Wintersession ein Postulat Naef (sp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, die Potenziale des geltenden Bundesrechtes zum Schutz vor Diskriminierung aufzuzeigen [6].
Keine Folge gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (grüne, ZH) betreffend die Bekämpfung von rassistischen Diskriminierungen. Die Initiative forderte den Erlass eines Bundesgesetzes, welches den Gehalt von Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung konkretisiert. Damit sollten die Opfer von rassistischen Diskriminierungen durchsetzbare Rechtsansprüche erhalten. Die grosse Kammer sprach sich mit 122 zu 63 Stimmen gegen die Initiative aus [7].
Eine Konkretisierung des Rechtsgleichheitsartikels der Bundesverfassung forderte auch eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft. Durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuches soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung mit Geldstrafen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können. Der Ständerat gab der Initiative aus Zweifel an ihrer Notwendigkeit keine Folge [8].
Auch der Bundesrat beschäftigte sich mit dem Recht von Menschen mit Behinderungen und präsentierte dem Parlament eine Botschaft zur Ratifizierung des UNO-Übereinkommens, welches jede Diskriminierung von Behinderten verbietet. Die Ratifizierung war in der Vernehmlassung mit Ausnahme der FDP und SVP begrüsst worden [9].
Der Bundesrat präsentierte im Oktober 2012 einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels. Dieser sieht erstens Sensibilisierungskampagnen, zweitens erfolgreichere Strafverfolgung, drittens besseren Opferschutz und viertens grenzüberschreitende Kooperation vor [10].
Der Ständerat sprach sich in der Frühjahrssession gegen einen Rechtsschutz in ausserordentlichen Lagen aus und lehnte eine entsprechende Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates entgegen seiner Kommissionsmehrheit mit 19 zu 12 Stimmen ab. Er folgte damit der Ansicht des Bundesrates, nach welcher in diesem Bereich kein Handlungsbedarf besteht [11].
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Datenschutz und Statistik
Das 2009 nur knapp angenommene Referendum über die Einführung biometrischer Pässe war der Auslöser von fünf parlamentarischen Initiativen und einer Standesinitiative des Kantons Thurgau, welche einerseits die Möglichkeit einer nichtbiometrischen Identitätskarte erhalten und andererseits die Einrichtung einer zentralen Datenbank verhinderten wollten. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) und der Standesinitiative Thurgau im vergangenen Jahr wurde der erste Teil dieser Forderung erfüllt. Die Frage nach einer zentralen Datenbank blieb jedoch weiterhin ungeklärt. Deshalb gab der Nationalrat den vier verbleibenden parlamentarischen Initiativen 2011 Folge. Die Kommission des Ständerates beantragte im Berichtjahr ihrem Rat erfolgreich die Ablehnung der vier Initiativen, nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) sie in einem Brief vom 6. Januar 2012 darauf hingewiesen hat, dass der Verzicht auf eine zentrale Datenbank finanziellen Mehraufwand wie auch Sicherheitsprobleme mit sich brächte [12].
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Mit der Überweisung des Postulats von Nationalrat Schwaab (sp, VD) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat die Aufnahme eines Rechts auf Vergessen im Internet in das Bundesrecht zu prüfen. Damit sollen insbesondere soziale Netzwerke verpflichtet werden, die Speicherung von personenbezogenen Daten auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen. In seinem aus der Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz resultierenden Bericht gelangt er zu einer übereinstimmenden Auffassung [13].
Ebenfalls mit sozialen Netzwerken beschäftigte sich ein Postulat Amherd (cvp, VS), welches die Regierung beauftragt, zu prüfen, wie Kinder vor den schädlichen Auswirkungen von Social Media geschützt werden können. Die Regierung teilte mit, dass sie das Anliegen bereits im aus der Erfüllung des Postulats Amherd „Rechtliche Basis für Social Media“ stammenden Bericht sowie mit dem Nationalen Programm "Jugendmedienschutz und Medienkompetenz" Rechnung trägt. Der Nationalrat überwies das Postulat in der Wintersession ohne Diskussion [14].
Eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) eingereichte parlamentarische Initiative forderte, dass Hostingprovider für unzureichenden Schutz der von ihnen gespeicherten Informationen zur Verantwortung gezogen werden können. Die Rechtskommission des Nationalrates empfahl die Initiative nach der Ablehnung ihrer Schwesterkommission nun ebenfalls zur Ablehnung, weil seit dem Einreichen der Initiative verschiedene gesetzliche wie auch nichtgesetzgeberische Massnahmen ergriffen worden waren. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Sommersession 2012 [15].
Auch in der Schweiz formierte sich Widerstand gegen die Unterzeichnung des „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (Acta), welches 2011 mit dem Ziel, grossangelegte und kommerziell orientierte Fälschung und Piraterie international zu bekämpfen, ausgearbeitet wurde. Die Gegner, unter ihnen die Piratenpartei, die Erklärung von Bern und Amnesty International Schweiz, befürchten die Verletzung von Menschenrechten wie Schutz der Privatsphäre und Meinungsäusserungsfreiheit. Der Bundesrat beschloss im Mai 2012 mit der Unterzeichnung abzuwarten und die Entwicklung im EU-Raum weiterzuverfolgen. Die EU hatte das Abkommen im Januar 2012 unterzeichnet. Vor der Ratifikation soll jedoch der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht prüfen [16].
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür verlangt, dass die beiden Abkommen mit den USA zum Austausch von Polizeidaten umfassende Garantien zum Datenschutz enthalten sollen. Aufgrund des ungenügenden Datenschutzes in den Vereinigten Staaten müssten die Abkommen explizit den Verwendungszweck der Daten definieren. Zudem solle nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen ein Datenaustausch stattfinden. Die aussenpolitischen Kommissionen beider Räte haben das Verhandlungsmandat des Bundesrates im März 2012 gutgeheissen. So konnte der Bundesrat im Dezember des Berichtjahres das Abkommen zum Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität (PCSC) und das Memorandum of Understanding über den Austausch von Daten zu mutmasslichen und bekannten Terroristen (HSPD-6) in Washington D.C. unterzeichnen. Als Gegenleistung wird Schweizern ein maximal neunzigtägiger, visumsfreier Aufenthalt in den USA weiterhin erlaubt (Visa Waiver Program) [17].
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2012 nahezu alle Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten betreffend des Datenschutzes durch Google Street View gutgeheissen hatte, hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google nur teilweise bestätigt. So muss der Internetdienst keine vollständige Anonymisierung aller im öffentlichen Raum fotografierten Personen garantieren. Jedoch darf die Fehlerquote beim Verwischen höchstens ein Prozent betragen und Einspruchswege per Internet und Post müssen offengehalten werden. Die anderen Forderungen des Datenschützers, wie etwa die vollständige Anonymisierung im Bereich von heiklen Einrichtungen, wurden auch vom Bundesgericht unterstützt [18].
Auch nach diesem Entscheid sieht Hanspeter Thür noch Handlungsbedarf bezüglich des Datenschutzes. So kritisierte er die automatische Informationsübermittlung an soziale Netzwerke via Social-Media-Buttons, den sogenannten Cookies. Thür ist der Ansicht, dass das zwanzigjährige Datenschutzgesetz den technologischen Entwicklungen bald angepasst werden muss [19].
Ebenfalls ins Visier des Datenschützers geriet der Online-Suchdienst Moneyhouse. Der Dienst hatte begonnen, neben Wirtschaftsauskünften auch Privatadressen zu veröffentlichen, um Zugriffe auf die Website und somit deren Werbeeinahmen zu erhöhen. Auf ein Gesuch des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erliess das Bundesverwaltungsgericht eine superprovisorische Verfügung, nach welcher der Internetdienst die Suchfunktion für Adressen von Personen per sofort einstellen musste. Nach der Anhörung der Stellungnahme von Moneyhouse kam das Gericht auf seine Anordnung zurück und wies das Gesuch von Hanspeter Thür ab. Es genüge, wenn Gesuche auf Löschung innert kürzester Frist bearbeitet würden [20].
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Staatsschutz
Nachdem der Nationalrat mit der Annahme einer Motion der FDP-Liberale-Fraktion der Beauftragung des Bundesrates mit der Ausarbeitung eines Souveränitätsgesetzes zugestimmt hatte, hat der Bundesrat bereits im November 2011 einen ersten Entwurf in die verwaltungsinterne Konsultation geschickt. Der Entwurf sieht eine Regelung der Grundsätze der Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Souveränität vor Beeinträchtigungen durch ausländische Rechtsordnungen vor. Die kleine Kammer überwies die Motion in der Frühjahrssession. Der Gesetzesentwurf soll 2013 in die Vernehmlassung gegeben werden. Siehe auch Teil I, Kapitel 4 (Banken, Börsen und Versicherungen) [21].
Im Anschluss an Medienberichte, welche die Anwendung von Trojanern in Deutschland aufdeckten, hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 2011 zwei Postulate eingereicht, welche die Regierung mit der Ausarbeitung eines Berichtes über den Einsatz von elektronischen Überwachungsinstrumenten beauftragten. Seit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung ist unklar, ob für den Einsatz solcher Trojaner weiterhin eine genügende Gesetzesgrundlage besteht, wie sie Art. 66 der alten Strafprozessordnung darstellte. Der Bundesrat erklärte, dass er die Frage betreffend des Einsatzes von sogenannter Government Software in seiner Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) thematisieren würde. Er beantragte aber dennoch die Annahme der Postulate. Die grosse Kammer überwies beide in der Frühjahrssession 2012 [22].
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des beurlaubten Chefs der Bundeskriminalpolizei, Michael Perler, abgewiesen und sich wie auch schon das Bundesverwaltungsgericht dafür ausgesprochen, dass Perler weiterhin ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Perler nicht in anderer Funktion weiterhin für den Bund tätig sein kann. Als dessen Nachfolger wurde im Dezember René Wohlhauser ernannt [23].
Im Berichtjahr konnte der Nachrichtendienst das neue Fahndungsprogramm genannt „Programme de Prévention Contrôle des Passesports“, kurz P4, als Nachfolger des umstrittenen Fotopass in Betrieb nehmen [24].
Der Bundesrat verabschiedete am 27. Juni eine auch durch verschiedene parlamentarische Vorstösse geforderte nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken. Die Strategie sieht vor, dass die bestehende Zusammenarbeit mit Behörden, Wirtschaft und den Betreibern kritischer Infrastrukturen vertieft wird. Zwar soll zusätzlich zur Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) eine Koordinationsstelle im EFD geschaffen werden, jedoch verzichtet die Regierung auf ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Organisationseinheiten, während der Staat nur subsidiäre Aufgaben wie Informationsaustausch und nachrichtendienstliche Erkenntnisse übernimmt [25].
Das Bundesgericht bestätigte am 25. September den zwischen der Bundesanwaltschaft und Tinner ausgehandelten Deal und ermöglichte somit die Ziehung eines Schlussstriches unter die Causa Tinner, welche seit 2004 andauerte. Die drei Angeklagten wurden wegen Förderung der Herstellung von Atomwaffen sowie Marco Tinner zusätzlich wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Da jedoch die Freiheitsstrafen so bemessen wurden, dass sie knapp unter der Dauer der Untersuchungshaft liegen, wird keiner der Angeklagten ins Gefängnis gehen müssen. Das Bundesgericht entschloss sich zur Zustimmung, weil im Falle eines Neins ein ordentliches Verfahren hätte eingeleitet werden müssen, welches aufgrund der Vernichtung wesentlicher Beweismittel durch den Bundesrat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen geführt hätte [26].
Für grosse Aufruhr sorgte ein Spionagefall im Nachrichtendienst. Ein beim Nachrichtendienst des Bundes angestellter Informatik-Spezialist hatte eine Datenmenge im Tera-Bereich gestohlen. Aufgrund von Hinweisen der UBS konnte der Dieb verhaftet und die Daten sichergestellt werden, bevor sie wie geplant ins Ausland verkauft werden konnten. Durch den Datendiebstahl wurde auch das sich in Ausarbeitung befindende, neue Nachrichtendienstgesetz aktuell. Dieses sieht u.a. die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor, mit welcher der Nachrichtendienst seine Agenten jederzeit überprüfen kann. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments beschäftigte sich mit dem Spionagefall und will bis Frühling 2013 einen Bericht zuhanden des Bundesrates abschliessen [27].
Der Bundesrat hat im September das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet. Dieses sieht vor, dass auch vorbereitende Handlungen, wie das Anwerben und Ausbilden von Terroristen und die öffentliche Aufforderung zu terroristischen Handlungen, bestraft werden. Dafür muss in der Schweiz allenfalls eine Strafbestimmung eingeführt werden, die das Vorfeld einer geplanten terroristischen Straftat abdeckt. Das EJPD wird eine Botschaft für die Umsetzung des Übereinkommens ausarbeiten [28].
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Bürgerrecht und Stimmrecht
Im vergangenen Berichtjahr nahm der Nationalrat eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion betreffend der Einführung einer Einbürgerungscharta entgegen dem Ablehnungsantrag des Bundesrates an. Der Ständerat hingegen lehnte die Motion auf Antrag seiner Kommission aus zwei Gründen ab: Erstens bilde der Entwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bereits eine gesetzliche Grundlage für eine solche Charta und zweitens verstiesse die Möglichkeit der Aberkennung des Bürgerrechts gegen die in der Verfassung geforderte Gleichbehandlung [29].
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates war 2011 nicht auf den erwähnten Entwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes eingetreten. Dieser Antrag sollte eigentlich im Frühjahr 2012 von der grossen Kammer beraten werden. Am 24. Februar des Berichtjahres machte jedoch die Kommission eine Kehrtwende und beschloss mit 16 zu 6 Stimmen doch auf die Vorlage einzutreten. Da noch keine Detailberatungen durchgeführt werden konnten, wurde die Vorlage aus dem Sessionsprogramm gestrichen [30].
Das Thema der Einbürgerung blieb jedoch auf der Traktandenliste des Nationalrates und wird es auch in Zukunft bleiben. So stimmte der Nationalrat nach 2010 zum zweiten Mal einer Fristverlängerung für die Motion der SVP-Fraktion zu. Diese Motion fordert, dass der Besitz einer Niederlassungsbewilligung die Voraussetzung für die Einbürgerung wird [31].
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Politische Manifestationen
Der Kanton Luzern fällte als erster Kanton einen Kantonsbeschluss, nach dem Demonstrationsveranstalter zur Übernahme der Polizeikosten gezwungen werden können, falls eine Veranstaltung aus dem Ruder läuft. Verläuft die Demonstration friedlich, übernimmt der Kanton die Kosten für das Polizeiaufgebot. Bei der Einführung der Verantwortlichkeit nach dem Verbraucherprinzip liegt jedoch die Beweislast beim Kanton [32].
Der Kanton Genf hat in der Volksabstimmung vom 11. März eine Verschärfung des Kundgebungsgesetz (Loi sur le manifestations) mit 53.9% Ja-Stimmen angenommen. Die Gesetzesrevision stützt sich auf vier Säulen: Prävention, Zusammenarbeit zwischen Organisatoren und der Polizei, Verantwortung der Organisationen und schliesslich Bestrafung derselben, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nach der Abstimmung formierte sich aus der SP-Genf und der Communauté genevois d’action syndicale (CGAS) ein Referendumskommittee. Laut den Gegnern ist die Vorlage undemokratisch und verfassungswidrig, weshalb sie sie Einspruch beim Bundesgericht erhoben. Auch der Uno-Berichterstatter für Versammlungsfreiheit kritisierte das neue Gesetz [33].
Die Occupy-Bewegung in Zürich, welche vergangenes Berichtjahr noch 1000 Personen mobilisieren konnte, wurde zunehmend marginalisiert. Im Januar sorgte sie noch mit einem Iglu-Camp am WEF in Davos für Aufsehen. Weil sich die Bewegung nicht an die Spielregeln gehalten hatte, wird die Occupy in Zürich nicht mehr toleriert, so dass es keine unbewilligten Demonstrationen und Camps auf öffentlichem Grund mehr geben wird [34].
Am 11. März fand in Mühleberg die dritte Manifestation „Menschenstrom gegen Atom“ statt. Tausend Menschen forderten friedlich die sofortige Abschaltung der AKW Mühlenberg und Beznau. Ebenfalls im März demonstrierten in der Bundeshauptstadt 4000 Physiotherapeuten für höhere Leistungstarife, welche seit vierzehn Jahren nicht mehr angepasst worden sind. Für bessere Arbeitsbedingungen demonstrierten auch die St. Galler Volksschullehrer. Am 12. Dezember forderten 15000 Lehrerinnen und Lehrer weniger Arbeitsaufwand für Lehrkräfte. In Bern fand unter dem Namen „Tanz dich frei“ in der Nacht auf den 4. Juni die grösste Jugendemonstration seit 25 Jahren statt. Rund 10‘000 Jugendliche nahmen am via Facebook organisierten, unbewilligten aber tolerierten Anlass teil, um gegen die Trägheit des Berner Nachtlebens zu demonstrieren. Am 23. Juni fand in Bern ein Protestzug von rund 5000 Personen gegen die Verschärfung des Asylrechts statt. Der Anlass war eine Antwort auf die vom Nationalrat gutgeheissene Revision des Asylrechts, nach welcher Asylsuchende nur noch Not- statt Sozialhilfe beziehen können. Im August haben in Bern gegen 1000 Personen für die Rechte von Nicht-Heterosexuellen demonstriert [35].
Mit einer einstündigen Aktion, bei welcher ein Banner mit der Aufschrift „Free Pussy Riot“ auf dem Grossmünster entrollt wurde, sorgten die Mitglieder des „Freien Punk Komitees“ für Aufsehen. Sie wollten damit nicht nur für die Freilassung von Pussy Riot sondern auch von allen politischen Gefangenen ein Zeichen setzen. Eine ähnliche Aktion gab es am 1.Oktober in Bern, wo ein Transparent mit derselben Aufschrift am Münster befestigt wurde [36].
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Strafrecht
Der Ständerat hat in der Wintersession einstimmig einer zehnjährigen Verlängerung des bis 2013 befristeten Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts zugestimmt. Damit bleibt die Schweiz in der Lage, den internationalen Ad-hoc-Gerichten in Ex-Jugoslawien und in Ruanda sowie deren Folgegerichten Rechtshilfe leisten zu können [37].
Die kleine Kammer überwies eine Motion Keller-Sutter (fdp, SG), welche den Bundesrat beauftragt, ein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria abzuschliessen. Das Rechtshilfeabkommen soll es dem nigerianischen Staat ermöglichen, bei in der Schweiz rechtskräftig verurteilten Personen nigerianischer Nationalität die Vermögenswerte in Nigeria zu beschlagnahmen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, weil er aufgrund der Korruption der nigerianischen Polizei die Zeit als noch nicht reif dazu ansieht [38].
Ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen wurde im Berichtjahr hingegen mit Kolumbien. Beide Räte stimmten dem Vertrag in der Sommersession zu [39].
Für eine Stärkung der internationalen Bekämpfung der Geldwäscherei beschloss der Arbeitskreis Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung (GAFI) eine Revision seiner Empfehlungen. So sollen neu die Meldestellen, über welche jedes GAFI-Mitglied verfügen muss und welche sich 1995 zur Egmont-Gruppe zusammengeschlossen haben, auch Finanzinformationen austauschen. Das brachte die Schweizer Meldestelle Money Reporting Office Switzerland (MROS) in die unangenehme Situation, aufgrund des Bankkunden- und Amtsgeheimnisses als einzige nicht an diesem internationalen Finanzinformationsaustausch teilnehmen zu können. Dies führte zu einer Drohung der Egmont-Gruppe, dass die schweizerische Mitgliedschaft suspendiert würde, falls sie nicht bis Juli 2012 den erforderlichen Gesetzgebungsprozess eingeleitet habe. Dieser Forderung war der Bundesrat nachgekommen und er unterbreitete dem Parlament einen entsprechenden Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz). Der Ständerat stimmte dem Entwurf noch in der Wintersession einstimmig zu [40].
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Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren beschloss die Schaffung von schweizweit 684 neuen Polizeistellen. Mit dieser Personalaufstockung soll der chronischen Unterbesetzung der Kantonspolizei abgeholfen werden [41].
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Für die Verfolgung schwerer Straftaten ist die Überwachung des Fernmeldeverkehrs unabkömmlich. Um die Überwachungen im Rahmen eines Strafverfahrens zu verbessern, ist eine Revision des zehnjährigen Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) notwendig. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2010 einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die starke Ablehnung in der Vernehmlassung war Ausgangspunkt für die Einreichung dreier gleichlautender parlamentarischer Initiativen, die in vier Punkten erstens eine präzisere Beschreibung der Aufgaben des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF), zweitens das Weglassen der Aspekte der Strafverfolgung, drittens die Unterstellung der technischen Infrastruktur des Dienstes unter das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes und viertens höhere Entschädigung der Fernmeldedienstanbieter forderten. Der Nationalrat nahm in der Frühjahrssession 2012 die ersten beiden Punkte der Initiativen an. Im Ständerat kamen folglich nur noch diese beiden Fragen zur Sprache. Auch in der kleinen Kammer wurde ihnen Folge gegeben [42].
Um Straftaten aufzuklären, werden oft Polizeibeamte in das kriminelle Umfeld eingeschleust. Solche als verdeckte Ermittlungen bezeichnete Massnahmen waren bis zum Inkrafttreten der Strafprozessordnung 2011 im Bundesgesetz über verdeckte Ermittlungen (BVE) geregelt. In seiner ständigen Praxis hielt das Bundesgericht fest, dass nur verdeckte Ermittlungen von gewisser Intensität und Dauer unter diese Regelungen fielen, einfache Lügen oder einfache Scheinkäufe jedoch keine gerichtliche Bewilligung bräuchten. 2008 änderte das Bundesgericht seine Meinung und stellte fortan jede verdeckte Ermittlung unter die Regelung des BVE (6B 777/2007 Erw. 3.6.4). Diese Praxisänderung konnte nicht mehr in die neue Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit ergab sich, dass für die präventive verdeckte Ermittlung und für selbstständige polizeiliche, verdeckte Ermittlung seit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung keine gesetzliche Grundlage mehr im Bundesrecht bestand. Scheinkäufe der Polizei im Drogenkleinhandel waren so fortan nicht mehr möglich. Um diese Lücke zu beheben, reichte Nationalrat Jositsch (sp, ZH) 2008 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Wiedereinführung der engen Definition von verdeckten Ermittlungen in der Strafprozessordnung fordert. Nach der Zustimmung beider Rechtskommissionen erarbeitete die Rechtskommission des Nationalrates einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und Fahndung. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Begriff der verdeckten Ermittlung nur noch jene Ermittlungshandlungen erfasst, bei denen Angehörige der Polizei nicht als solche erkennbar sind und im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Einsatzes, unter Verwendung einer durch falsche Urkunden abgesicherten Identität in ein kriminelles Milieu einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Massnahmen von minderer Art sollen neu als verdeckte Fahndungen bezeichnet und separat in der Strafprozessordnung geregelt werden. Nicht geregelt werden jedoch weiterhin die präventiven, verdeckten Ermittlungen, da diese unter das Polizeirecht und somit in den Kompetenzbereich der Kantone fallen. Die vom Bundesrat beantragte Änderung, dass nicht nur aktives, sondern auch passives, täuschendes Verhalten unter die neue Regelung fallen sollte, wurde von beiden Kammern angenommen und das Gesetz in der Wintersession von beiden Räten einstimmig verabschiedet [43].
Mit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 ergab sich für einige Kantone u.a. neu die Pflicht, dass das Protokoll nach einer Einvernahme vor Gericht verlesen oder vom Betreffenden durchgelesen werden muss. Dies führte bei Kantonen, die diese Vorschrift nicht kannten, zu erheblichem Mehraufwand. Um diesen Kantonen entgegen zu kommen, reichte die Rechtskommission des Nationalrates eine parlamentarische Initiative ein. Diese sieht vor, dass im Falle der technischen Aufzeichnungen von Verhandlungen auf das Vorlesen und die Unterschrift verzichtet werden kann. Beide Räte stimmten dem Entwurf der Kommission einstimmig zu [44].
Der Bundesrat verabschiedete am 7. November eine Verordnung, welche die Schaffung einer vom Bundesamt für Polizei geführten, zentralen Zeugenschutzstelle vorsieht. Dadurch soll die Aussagenbereitschaft von Zeugen terroristischer Gewaltkriminalität und anderer, vergleichbarer Schwerkriminalität erhöht werden. Die Regierung rechnet mit zehn bis fünfzehn Fällen und Kosten von zwei Millionen Franken pro Jahr, welche hälftig zwischen Bund und Kantonen geteilt werden sollen [45].
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Die Flucht von Jean-Louis B. 2011 warf Fragen auf über die Qualität des Strafvollzugs in den Kantonen. Ein überwiesenes Postulat Amherd (cvp, VS) beauftragte nun den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über den Stand des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz. Auch die Kantone ergriffen Massnahmen, um künftig Missverständnisse im Strafvollzug zu verhindern. Dazu verabschiedete die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am 29. März ein fünfseitiges Merkblatt, das die drei regionalen Strafvollzugskonkordate präzisiert und damit Ausgangs- und Urlaubsregeln für Strafgefangene vereinheitlichen soll [46].
Die Rechtskommissionen beider Räte gaben einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Lang (alternative, ZG) Folge, welche eine Abschaffung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches fordert. Dadurch soll die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen nicht mehr bestraft werden, während die Verletzung eines Geheimnisses und die Veröffentlichung gewichtiger Geheimnisse neu unter Strafe gestellt werden [47].
Nur vier Jahre nach seinem Inkrafttreten stand der Artikel 53 StGB betreffend die Wiedergutmachung in Kritik. Der Artikel war 2007 eingeführt worden, um einerseits die Strafbehörden zu entlasten und andererseits zur Wiederherstellung des öffentlichen Friedens beizutragen. Abschaffen wollte der Nationalrat den Artikel nicht, weshalb er auch der dies fordernden parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) keine Folge gab. Hingegen sprach sich die grosse Kammer mit 171 zu 1 Stimme für eine Revision des Artikels aus, wie sie von seiner Rechtskommission gefordert wurde. Deren Motion sah vor, dass eine Wiedergutmachung nur bei geringfügigen Delikten gegen öffentliches Gut und bei nachgewiesener Reue des Täters möglich ist. Der Ständerat lehnte jedoch angesichts der Revisionsarbeiten zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches die Überweisung der Motion ab [48].
Der Ständerat stimmte mit seiner Annahme einer Motion seiner Rechtskommission zu, den Bundesrats mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage, welche die Strafbarkeit der Datenhehlerei festhält, zu beauftragen. Nach den bestehenden Normen fällt die entgeltliche oder unentgeltliche Verwendung und Weitergabe von unrechtmässig erworbenen Daten durch die Maschen der Gesetze. Durch die Gesetzesrevision soll insbesondere die Hehlerei von Bankdaten bestraft werden. Detaillierter beschrieben ist dies in Teil I, Kapitel 4 (Banken, Börsen und Versicherungen) [49].
Im vorigen Berichtjahr wandelte der Nationalrat eine Motion Luginbühl (bdp, BE), welche eine Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten und eine Abschaffung von bedingten Geldstrafen fordert, in einen Prüfungsantrag um. Der Ständerat akzeptierte diese Änderung in der Frühjahrssession 2012. Dies erwies sich jedoch als überflüssig, da der Bundesrat bereits selbst aktiv geworden war und im April eine Botschaft zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches verabschiedet hatte. Die Revision beabsichtigt mit der Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen ab drei Tagen und der Abschaffung bedingter Geldstrafen die Freiheitsstrafe stärker zu gewichten. Da künftig mehr Freiheitsstrafen ausgesprochen würden, solle das Electronic Monitoring, d.h. die elektronische Überwachung des Vollzugs ausserhalb der Strafanstalt, definitiv als Vollzugsform für Freiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 12 Monaten eingeführt werden. Auch will der Bundesrat die strafrechtliche Landesverweisung wieder möglich machen [50].
Die Räte behandelten im Berichtjahr eine 2004 eingereichte parlamentarische Initiative der christlichdemokratischen Fraktion, welche den Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps von Cannabis den Ordnungsbussenverfahren unterstellen sowie die Prävention und den Jugendschutz verstärken will. Die Debatte reduzierte sich jedoch auf die Frage nach der Bestrafung des Cannabiskonsums. Einig waren sich die Räte, dass erwachsene Cannabiskonsumenten, die nicht mehr als zehn Gramm Cannabis auf sich tragen, mit einer Ordnungsbusse bestraft werden und dadurch die Polizei und die Justiz entlastet werden sollen. Ein Streitpunkt ergab sich jedoch betreffend der Höhe die Busse. Während der Nationalrat 200 Franken verlangen wollte, beharrte der Ständerat auf 100 Franken. Erst in der dritten Beratung stimmte der Nationalrat dem Antrag der kleinen Kammer zu. So konnte die Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung im Ständerat mit 31 zu 11 und im Nationalrat mit 128 zu 57 Stimmen angenommen werden. Im Nationalrat votierte die SVP-Fraktion geschlossen dagegen [51].
Der Bundesrat verabschiedete im März des Berichtjahres eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Die Revision hat zum Ziel, die 2001 im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vorgenommenen Anpassungen bezüglich der Verjährungsfristen nun auch in diesen beiden Gesetzen nachzuführen, d.h. die Verjährungsfristen für die Strafverfolgung zu verlängern. Zugleich soll ein Artikel im StGH aufgehoben werden, der besagt, dass das Bundesgericht nicht befugt sei, bei Gutheissen einer Beschwerde in der Sache auch selber zu entscheiden. Der Artikel widerspricht dem 2007 in Kraft getretenen Bundesgerichtsgesetz (BGG) und sein Aufheben war bereits vom Bundesgericht gefordert worden [52].
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Das Verbot der Prostitution von Minderjährigen blieb auch nach der im Vorjahr überwiesenen Motion Amherd (cvp, VS), welche die Unterzeichnung der Lanzarotekonvention und die Strafbarkeit der Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen forderte, ein Thema. Dieselben Forderungen wie die Motion Amherd hatten zwei gleichlautende, parlamentarische Initiativen Galladé (sp, ZH) und Barthassat (cvp, GE). Nachdem sie beide vom Nationalrat angenommen wurden, lehnte sie der Ständerat mit dem Argument ab, dass sich das Parlament nicht parallel zu den laufenden Arbeiten des Bundesrates mit dem Thema beschäftigen solle. Mit demselben Argument hielt er auch an seinem Entschluss fest, den beiden Standesinitiativen Wallis und Genf zu diesem Problem keine Folge zu geben [53].
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament im Berichtsjahr auch einen Entwurf der Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarotekonvention) sowie zu dessen Umsetzung. Das Schweizer Recht entspricht weitgehend den Anforderungen der Konvention. Die vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuches sehen u.a. vor, dass die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren gegen Entgelt sowie auch die Kontaktanbahnung zu Kindern im Internet zu sexuellen Zwecken, das sogenannte Grooming, bestraft wird. Der Ständerat hatte an den Entwürfen nur formale Änderungen vorgenommen [54].
Abgeschrieben wurde eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land, welche durch eine Revision des Strafgesetzbuches eine höhere Bestrafung von Konsumation und Distribution von Kinderpornographie forderte. Nachdem der Ständerat zuerst einer weiteren Fristverlängerung bis Sommer 2014 zugestimmt hatte, revidierte er aufgrund der bereits vorgenommenen Massnahmen in der Wintersession seinen Entscheid und schrieb die Initiative ab [55].
Diesem Schicksal entging die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI), welche sexuelle Handlungen mit Kindern unter sechzehn Jahren mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestrafen will. Die Initiative wurde vom Nationalrat bereits zum vierten Mal verlängert. Die Frist läuft nun bis zur Wintersession 2014 [56].
Mit der Annahme der Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern“ stimmten Volk und Stände der Aufnahme eines neuen Verfassungsartikels 123 b zu. Die unpräzise Formulierung dieses Artikels verlangte jedoch eine Umsetzung der Forderung auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat erarbeitete deshalb einen Entwurf zu einem Bundesgesetz zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Dieser Entwurf sieht durch eine Revision des Strafgesetzbuches, des Militär- und Jugendstrafgesetzes vor, dass von mündigen Tätern begangene sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und Schändungen unverjährbar werden. Diese Regelung betrifft auch alle Handlungen, die am Abstimmungstag noch nicht verjährt waren. Der Nationalrat schuf eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates, indem er eine ausdrückliche Auflistung von sexuellen Handlungen mit Anstaltshäftlingen, Gefangenen und Beschuldigten sowie die Ausnützung von Notlagen in den Strafbestandkatalog forderte. Diese Tatbestände sind vom Bundesrat nicht in den Entwurf aufgenommen worden, da sie nach herrschender Doktrin unter sexuelle Handlungen mit Kinder fallen. Der Ständerat stimmte jedoch der von Nationalrat vorgenommen Ergänzung zu. Beide Räte nahmen das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an und es kann somit am 1. Januar 2013 in Kraft treten [57].
Der Bundesrat verabschiedete am 10. Oktober eine Botschaft zur im Mai 2011 Zustande gekommenen Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“, welche er zur Ablehnung empfiehlt. Laut dem Bundesrat widerspräche die Initiative mit ihrem zeitlich unbefristeten Berufsverbot dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und sei zudem unvollständig. Deshalb stellt die Regierung ihr einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Bundesgesetzes über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot gegenüber. Das Bundesgesetz war das Ergebnis einer bereits vor der Einreichung der Initiative begonnenen Revision der Berufsverbotsbestimmung im Strafgesetzbuch. Das Gesetz sieht vor, dass das Berufsverbot auch auf ausserberufliche Tätigkeiten ausgedehnt wird. Bei bestimmten Sexualdelikten soll zudem zwingend ein Tätigkeitsverbot verhängt werden. Weiter sieht das Bundesgesetz ein Kontakt- und Rayonverbot vor. Durchgesetzt werden die Verbote mittels eines speziellen Strafregisterauszuges, der vom Arbeitgeber eingeholt werden kann. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, den Auszug anzufordern, er trägt jedoch die Verantwortung, falls sich ein Sexualdelikt ereignen sollte. Den Initianten geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Sie fordern ein lebenslängliches Berufsverbot für Sexualdelikte an Kindern und werden deshalb ihre Initiative nicht zurückziehen [58].
Ein grosses Medienecho gab es für das Gerichtsverfahren im Fall des Au-Pair-Mädchens Lucie Trezzini, welches am 4. März 2009 Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Wiederholungstäter Daniel H. am 29. Februar 2012 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die Richter stuften den Mörder zwar als „derzeit unbehandelbar“ jedoch nicht als untherapierbar ein, weshalb sie nicht die lebenslängliche sondern die normale Verwahrung wählten, bei welcher Daniel H. regelmässig einem psychologischen Gutachten unterzogen wird. Dieses Urteil entsprach der Forderung der Verwahrungsinitiative von 2004, welche „dauerhaft nicht therapierbare“ Täter lebenslänglich verwahren will. Dennoch liess das Urteil die Diskussion über die Verwahrungsinitiative und deren Umsetzung wieder aufleben und Forderungen nach einer lebenslänglicher Verwahrung von Daniel H. wurde laut. So will der Aargauer Staatsanwalt den Fall weiterziehen und eine lebenslängliche Verwahrung erwirken. Der Fall zeigte jedoch auch das unklare Verhältnis zwischen Haft und Verwahrung: Auch bei einem Urteil zu lebenslänglicher Haft, kann der Straftäter nach fünfzehn Jahren laut Gesetz einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Wird die Frage nach seiner Rückfälligkeit negativ beantwortet, kann der Täter entlassen werden. Was dann mit der Verwahrung geschehen würde ist unklar. Das seit 2007 in Kraft stehende Strafgesetzbuch schweigt nämlich zu der Frage, wann die Strafzeit für einen Lebenslänglichen endet und seine Verwahrung beginnt. Das Urteil veranlasste auch die Initiantin der Verwahrungsinitiative, Anita Chaaban, eine Revision des Strafgesetzbuches anzustreben, nach der auch ein „auf lange Sicht nicht therapierbarer“ Täter lebenslang verwahrt werden kann [59].
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Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat mit 20 zu 15 Stimmen eine Motion der EVP/EVP/glp –Fraktion, welche mit einer Revision des Asylgesetzes den Vollzug im Asylwesen verbessern will. Konkret soll der Bund den Kantonen die Haftgestehungskosten vollumfänglich erstatten. Im Gegenzug muss der Vollzug dringend stattfinden und wird vom Bund überprüft. Des Weitern fordert die Motion, dass Rekursverfahren gegen abgelehnte Asylgesuche nicht länger als ein Jahr dauern dürfen, dass verstärkt Personenkontrollen im Inland und an den Grenzen durchgeführt werden sowie dass der Vollzug der Strafe im Herkunftsland des Delinquenten gefördert werden soll. Die Gegner der Motion waren zum einen der Meinung, dass die bestehenden Vollzugsfragen nicht auf gesetzlicher Ebene behoben werden können. Zum andern sahen sie in der Vorschreibung einer Behandlungsfrist von abgelehnten Gesuchen einen Verstoss gegen die verfassungsmässige vorgeschriebene gerichtliche Unabhängigkeit [60].
Um die Umsetzung ihrer 2010 in der Volksabstimmung angenommen Ausschaffungsinitiative sicherzustellen, lancierte die SVP im Berichtjahr die Folgeinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“. [61] Diese enthält eine detaillierte Liste mit Delikten, für welche ein Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden muss sowie eine zweite Aufzählung von Straftaten, welche zu einer Ausschaffung führen, wenn der Delinquent innerhalb der letzten zehn Jahren bereits zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Der Initiativtext hält auch fest, dass die Bestimmungen nur dem zwingenden Völkerrecht, d.h. dem Verbot der Folter, des Völkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie dem Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen, nachgeordnet sei. Die Initianten konnten die Initiative nur fünf Monate nach Sammelbeginn bei der Bundeskanzlei einreichen [62].
Der Bundesrat hat im Mai zwei Varianten zur Umsetzung der Ausschaffungsinitative in die Vernehmlassung geschickt. Dabei bevorzugt er jene Variante, die eine Konkretisierung des in der neuen Verfassungsbestimmung enthaltenen Deliktkatalogs vorsieht. Ein Landesverweis soll grundsätzlich dann ausgesprochen werden, wenn einer Person aufgrund eines aufgelisteten Delikts eine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verhängt wird. Dadurch werden die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen weitgehend eingehalten. Nicht eingehalten werden jedoch Verpflichtungen, die sich aus den Freizügigkeitsabkommen ergeben. Die zweite Variante sähe hingegen eine zwingende Ausweisung auch bei Bagatelldelikten vor [63].
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Die beiden Räte wollen durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes die Gewalt an Sportanlässen eindämmen. Sie überwiesen deshalb eine Motion der Sicherheitskommission des Nationalrates, welche den Bundesrats beauftragt, das Personenbeföderungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Personen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit vom Transport ausgeschlossen werden können [64].
Dieser Auftrag bringt für den Bundesrat aber nichts neues, denn er hatte im Berichtjahr bereits einen Entwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Der Entwurf sieht vor, dass ein Unternehmen Fans die Beförderung zu einer Sportveranstaltung mit fahrplanmässigen Kursen verweigern kann, wenn ihnen frühzeitig Alternativen angeboten werden. Zudem sollen die Sportklubs für sämtliche, durch ihre Fans verursachten Schäden bei der Benützung von nicht fahrplanmässigen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs haften [65].
Hingegen lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission ab, welche forderte, dass betroffene Kantone Schnellgerichte zur Beurteilung von Fällen des Hooliganismus einführen [66].
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden könne. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16.11.2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Am Ende des Berichtjahres hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten [67].
Das revidierte Hooligan-Konkordat war der Anlass für den Bundesrat, die Verordnung über die Datenbank Hoogan ebenfalls zu überarbeiten. So werden neu auch Personen in der Datenbank erfasst, die im Vorfeld oder im Nachgang einer Sportveranstaltung eine Straftat begangen haben. Zu den Straftaten gehören nun auch Tätlichkeiten wie Ohrfeigen, Fusstritte und Faustschläge und andere Strafbestände wie Gefährdung durch Sprengstoff und Giftgase [68].
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Das Urteil, welches Transparency International über die Schweiz fällt, ist positiv. Die Schweiz gehöre zu den weltweit am wenigsten korrupten Ländern. Verbesserungspotential sieht die Organisation jedoch bei der Transparenz bezüglich der Finanzierung von politischen Parteien und von Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie der Wahl von Richtern und Staatsanwälten durch politische Behörden. Zudem sollten Whistleblower durch einen besseren Kündigungsschutz und einen nationalen Ombudsmann besser geschützt werden [69].
Das Bundesamt für Sport erarbeitete Ansätze zur Bekämpfung von Korruption und Manipulation im Sport. Danach sollen nationale wie auch internationale Sportverbände umfassend dem schweizerischen Korruptionsstrafrecht unterstellt werden. Das EJPD hat bis Frühjahr 2013 Zeit, einen Entwurf einer entsprechenden Gesetzesrevision auszuarbeiten [70].
Auch die beiden Rechtskommissionen beschäftigten sich im Berichtsjahr mit Korruption. So hiessen beide Kommissionen eine parlamentarische Initiative Sommaruga (sp, GE) gut, welche in Folge des 2010 bekannt gewordenen Fifa-Korruptionsskandals forderte, dass die Bestechung von Privatpersonen analog der Bestechung von Amtspersonen zum Offizialdelikt und somit im Strafgesetzbuch festgeschrieben wird. Damit käme die Schweiz einer Empfehlung der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) nach, welche ebenfalls verlangt, dass solche Bestechungsdelikte nicht mehr als Antragsdelikt geahndet werden [71].
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Mit der Absicht den Schutz vor Waffenmissbrauch zu stärken, reichte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates 2011 eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen und allfällige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Waffen durch die Polizei beschlagnahmt werden können und die Koordination zwischen den kantonalen und nationalen Behörden verbessert wird. Beide Räte stimmten dem Anliegen zu und überwiesen die Motion an die Regierung [72].
Der Schutz vor Waffenmissbrauch beschäftigte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Sie reichte eine Motion ein, welche eine unverzügliche und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren forderte. Der Bundesrat befürchtete eine Überbelastung der Militärbehörde sowie Probleme bezüglich des Datenschutzes. Der Ständerat änderte nun die Motion dahingehend ab, dass die Armee nur über Strafverfahren informiert wird, bei denen ein Gewaltpotential der beschuldigten Person ersichtlich ist. Zudem sollen bei Anzeichen auf eine Gefährdung zivile und militärische Strafverfolgungs- und Polizeiorgane den Einzug von zivilen und Armeewaffen anordnen können. Der Nationalrat nahm diese Änderungen in der Herbstsession an und überwies die Motion an den Bundesrat [73].
Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner sicherheitspolitischen Kommission, welches den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Bekämpfung des Waffenmissbrauches beauftragt [74].
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Zivilrecht
Eine 2008 eingereichte und 2011 angenommene parlamentarische Initiative Lüscher (fdp, GE) betreffend die Kompetenz-Kompetenz ausländischer Schiedsgerichte gab den Anstoss zu Diskussionen über weitere Anpassungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPG) in diesem Bereich, welche schliesslich 2012 in der Lancierung einer Motion der Rechtskommission des Nationalrates mündeten. Diese fordert eine Anpassung des zwanzigjährigen Gesetzes, um die Attraktivität der Schweiz als Sitz von Schiedsgerichten zu erhalten. Dabei ist insbesondere das Verhältnis zwischen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten zu klären. Der Nationalrat entschied sich in der Sommersession für eine Fristverlängerung für die Umsetzung der Initiative und nahm gleichzeitig die Kommissionsmotion an. Diese wurde im Ständerat in der Folgesession ebenfalls angenommen [75].
In den letzten Jahren haben sich zunehmend neue Formen von familiärem Zusammenleben herausgebildet. Diese Entwicklung fordert eine Anpassung der zivil- und familienrechtlichen Grundlagen. Dieser Ansicht ist der Nationalrat, der in der Wintersession ein entsprechendes Postulat Fehr (sp, ZH) überwiesen und somit den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines betreffenden Berichtes beauftragt hat [76].
Die grosse Kammer beriet in der Herbstsession den Entwurf des Bundesrates über eine Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend die elterliche Sorge. Mit dieser Teilrevision des ZGBs soll die gemeinschaftliche elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall werden. Bisher unterstanden nur eheliche Kinder der gemeinsamen Sorge, während uneheliche Kinder bei der Mutter blieben und eine gemeinsame Sorge nur seit 2001 und auf gemeinsamen Antrag der Eltern möglich war. Nach langer Beratung fasste der Nationalrat im Herbst der Kommissionsmehrheit folgend einen abweichenden Beschluss zum Entwurf des Bundesrates. So soll im Falle von nicht verheirateten und nicht zusammenlebenden Eltern ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag als zusätzliche Voraussetzung für die Zuteilung der gemeinsamen, elterlichen Sorge dienen. Weiter sollen auch Paare, deren Scheidung bereits mehr als fünf Jahre zurückliegt, die Möglichkeit haben, die im Rahmen der Scheidung getroffene Regelung der elterlichen Sorge zu ändern [77].
In Erfüllung einer Motion Heberlein (fdp, ZH) beauftragte der Bundesrat 2009 das EJPD mit der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten und verabschiedete 2011 einen entsprechenden Entwurf. Dieser sieht vor, dass Zivilstandbehörden bei Verdacht auf Zwangsheirat nicht nur die Trauung verweigern sondern zusätzlich eine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden einreichen müssen. Desweiteren soll eine Ehe jederzeit für ungültig erklärt werden können, wenn sie nicht aus freiem Willen geschlossen wurde und/oder ein Ehegatte noch minderjährig ist. Die beiden Eheungültigkeitsgründe sollen auch im internationalen Verhältnis, d.h. für zwischen Ausländern und/oder im Ausland geschlossene Ehen angewendet werden können. Bei Verdacht auf Vorliegen solcher Eheungültigkeitsgründe sollen zudem Verfahren auf Bewilligung des Nachzugs eines ausländischen Ehegatten sistiert werden. Die neuen Regelungen gelten analog für eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare. Indem derjenige, der den Zwang ausübt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird, sollen die Opfer besser strafrechtlich geschützt werden. Der Nationalrat setzte im Frühjahr die bereits im Winter 2011 begonnene Diskussion des Entwurfes fort und nahm lediglich eine redaktionelle Änderung vor. Die kleine Kammer folgte in ihrem Beschluss dem Antrag ihrer Kommission, welche abweichend zum Bundesrat unter Zwang geschlossene Ehen oder Ehen mit Minderjährigen auch dann für ungültig erklären will, wenn der betroffene Ehegatte die Ehe weiterführen will. Der Nationalrat hiess diese Änderung noch im Sommer gut. In beiden Kammern wurde das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen [78].
Der Nationalrätin Heim (sp, SO) zufolge wies jedoch dieses Gesetz betreffend des präventiven Schutzes vor Zwangsheiraten Lücken auf. So fordert sie den Bundesrat in einem überwiesenen Postulat auf, die Einführung des in England bekannten Instruments der Schutzanweisung zu prüfen. Dieses Instrument sieht vor, dass das Opfer einer möglichen Zwangsheirat oder dessen Bekannte vor Gericht eine Anweisung zum Schutz gegen die Zwangsehe erwirken können [79].
Der Bundesrat erfüllte im Berichtjahr sowohl das Postulat Heim sowie auch die Motion Tschümperlin (sp, SZ), indem er einen Bericht über die Zwangsheirat verabschiedete und ein 2013 bis 2018 laufendes Programm „Bekämpfung der Zwangsheirat“ lancierte. Durch das Programm soll die Zusammenarbeit unter Beratungsstellen, Berufsleuten und Schulen verstärkt und Lücken bei Prävention, Beratung, Schutz und Schulung geschlossen werden. Die Kosten für das Programm, welches das Bundesgesetz ergänzen soll, werden auf zwei Millionen beziffert [80].
Mit 109 zu 71 Stimmen hat der Nationalrat ein Postulat Hodgers (gps, GE) überwiesen und somit den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob die heutigen Zivilstandsbezeichnungen angepasst werden sollen. Konkret sollen die für den Informationsbedarf der Privatwirtschaft bedeutungslosen Bezeichnungen wie „verwitwet“, „geschieden“ und „aufgelöste Partnerschaft“ abgeschafft und dadurch die Privatsphäre besser respektiert werden [81].
Mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2013 wird neu der Entzug der Handlungsfähigkeit nicht mehr in den kantonalen Amtsblättern publik gemacht. Ob eine Person handlungsfähig ist, hat insbesondere bei Vertragsschlüssen eine Bedeutung, da bevormundete Personen keine Verträge abschliessen können. Um auch in Zukunft die Rechtssicherheit wahren zu können, gaben beide Rechtskommission einer parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) Folge, welche fordert, dass das kantonale Betreibungsamt künftig über die Ergreifung oder Aufhebung einer Massnahme des Erwachsenenschutzrechtes informiert wird und die Information im Betreibungsregister einträgt. So ist die Information auch Dritten bei der Einholung des Betreibungsregisterauszuges zugänglich [82].
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Weiterführende Literatur
Caduff, Claudio, Das Schweizer Bürgerrecht: Grundwissen für Bewerberinnen und Bewerber der Bürgerrechts, Rothenburg 2012.
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Aebersold, Peter, Schweizerisches Jugendstrafrecht, Bern 2011.
Eckert, Andreas, Tafeln zum Strafrecht, besonderer Teil I, Zürich 2012.
Forstmoser, Peter, Einführung in das Recht, Bern 2012.
Gädeke, Henning, Sportgrossveranstaltungen als staatliche Herausforderung, Bern 2012.
Kraus, Michael, Rechtsstaatliche Terrorismusbekämpfung durch Straf- und Strafprozessrecht, Bern 2012.
Pullen, Julia, Die Immunität von Staatsunternehmen im zivilrechtlichen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren, Bern 2012.
Schimrosczyk, Christoph, Zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten gegen Gewalt in der Ehe: ein rechtshistorischer Überblick von 1900 bis zum Inkrafttreten des FamFG, Frankfurt a. M. 2012.
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[1] Mo. 10.3173: AB SR, 2012, S. 77 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 23.
[2] Kt.Iv. 10.333 (AG): AB NR, 2012, S. 1784 ff.; Presse vom 29.9.12.
[3] Mo. 11.3043: AB NR, 2012, S. 2229.
[4] Kt.Iv. 10.326 (BS); Par. Iv. 10.448 (Donzé): AB NR, 2012, S. 515 ff.; AB SR, 2012, S. 526 ff.
[5] Mo. 12.3367: AB NR, 2012, S. 1791; AB SR, 2012, S. 946.
[6] Po. 12.3543: AB NR, 2012, S. 2247.
[7] Pa.Iv. 10.523: AB NR, 2012, S. 237 ff.
[8] Kt.Iv. 11.316: AB SR, 2012, S. 926 ff.
[9] NZZ, 20.12.12.
[10] NZZ, 19.10.12.
[11] Mo. 11.3006: AB SR, 2012, S. 51 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 22.
[12] 2011: Pa.Iv. 09.439 (Meyer-Kaelin); Kt.Iv. 10.308 (TG); Pa.Iv. 09.435 (Hodgers); Pa.Iv. 09.431 (Marra); Pa.Iv. 09.440 (SVP); Pa.Iv. 09.441 (SVP): vgl. SPJ 2011, S. 24 ff.; 2012: Pa.Iv. 09.435 (Hodgers); Pa.Iv. 09.431 (Marra); Pa.Iv. 09.440 (SVP); Pa.Iv. 09.441 (SVP): AB SR, 2012, S. 239 ff.
[13] Po. 12.3152: AB NR, 2012, S. 1211.
[14] Po. 12.3545: AB NR, 2012, S. 2248.
[15] Pa.Iv. 08.418: AB NR, 2012, S. 703.
[16] TA, 14.2.12.
[17] TA, 22 und 24.3. und 28.3.12; NZZ, 14.12.12.
[18] TA, 9.6.12; NLZ, 9.6.12; NZZ, 9.6.12; vgl. SPJ 2011, S.25.
[19] NZZ, 26.5.12; AZ, 26.6.12.
[20] AZ, 20.7.12; NZZ, 21.7.12; Presse vom 8.8.12.
[21] Mo. 11.3120: AB SR, 2012, S. 53; NZZ, 22.8.12; vgl. SPJ 2011, S. 27.
[22] Po. 11.4042; Po. 11.4043: AB NR, 2012, S. 46 ff.
[23] Medienmitteilung EJPD vom 21.12.12; NZZ, 11.5. und 4.7.12; vgl. SPJ 2011, S. 28.
[24] TA, 17.1.12 ; vgl. SPJ 2011, S. 26.
[25] NZZ, 28.6.12.
[26] NZZ, 26.9.12.
[27] NZZ, 4.10.12; Presse vom 28.9, 1., 5. Und 17.10.12.
[28] Medienmitteilung Bundesrat vom 28.06.12.
[29] Mo. 10.3067: AB SR, 2012, S. 76 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 28.
[30] BRG 11.022: BBl, 2011, S. 2825.
[31] Mo. 06.485: AB NR, 2012, S. 2242.
[32] TA, 2.7.12.
[33] TG, 10.2. und 4.5.12; LT, 12.3.12; NZZ, 21.6.12.
[34] TA, 20.3.12; vgl. SPJ 2011, S. 30.
[35] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen): Bern: NZZ, 12.3.12 (1000/Stilllegung der AKW Mühlenberg und Beznau); NZZ, 20.3.12 (4000/Mehr Lohn für Physiotherapeuten); NZZ, 4.6.12 (10000/Tanz dich frei); Bund, 25.6.12 (5000/Gegen die Verschärfung der Asylpolitik); TA, 6.8.12 (1000/Für die Rechte von Nicht- Heterosexuellen) St. Gallen: NZZ, 13.12.12 (1500/Lehrer); Zürich: TA, 21.8.12 (1500/Albisgüetli-Tagung der SVP).
[36] TA, 21.8.12; BZ, 2.10.12.
[37] BRG 12.063: AB SR, 2012, S. 1156; BBl, 2012, S. 6663.
[38] Mo. 12.3674: AB SR, 2012, S. 1165.
[39] BRG 110.71: AB SR, 2012, S. 220 und 641; AB NR, 2012, S. 2011 ff. und 1240.
[40] BRG 12.065: AB SR, 2012, S. 1157ff.; BBl 2012, S. 6941.
[41] SOZ, 30.12.12.
[42] Pa.Iv. 10.3831 (Schmid-Federer): AB NR, 2012, S. 527; AB SR, 2012, S. 851ff.; Pa. Iv 10.3876 (Eichenberger-Walther): AB NR, 2012, S. 532; AB SR, 2012, S. 851 ff.; Pa.Iv. 10.3877 (Rotz): AB NR, 2012, S. 532, AB SR, 2012, S. 851 ff.
[43] Pa.Iv. 08.458: AB NR, 2012, S. 1263 ff. und 2279; AB SR, 2012, S. 1152 ff. und 1258; BBl, 2012, S. 5609.
[44] Pa.Iv. 10.444: AB SR, 2012, S. 531 ff. und 933; AB NR, 2012, S. 1434 ff. und 1816; BBl, 2012, S. 8149; SGT, 11.9.12.
[45] Baz, 8.11.12; vgl. SPJ 2011, S. 23.
[46] Po. 11.4072: AB NR, 2012, S. 535; NZZ, 30.3.12.
[47] Pa.Iv. 11.489.
[48] Pa.Iv. 10.522: AB NR, 2012, S., 249 ff.; Mo. 11.4041: AB NR, 2012, S. 249 ff.; AB SR, 2012, S. 919 ff.
[49] Mo. 12.3976: AB SR, 2012, S. 1073.
[50] Mo. 09.3158: AB SR, 2012, 73 ff.; BRG. 12.046: vgl. SPJ 2011, S. 30.
[51] Pa.Iv. 04.439: AB NR, 2012, S. 267 ff., 1373 ff., 1580 ff., 1815; AB SR, 2012, S. 408 ff., 777, 931; BBl, 2012, S. 8153 ff.; NZZ, 8.7.12.
[52] BRG 12.036: BBl, 2012, S. 2869 ff.
[53] Mo. 10.3143: vgl. SPJ 2011, S. 33; Pa.Iv. 10.435 (Galldé): AB NR, 2012, S. 518 ff.; AB SR, 2012, S. 926; Pa.Iv. 10.439 (Barthassat): AB NR, 2012, S. 518 ff.; AB SR, 2012, S. 926; Kt.Iv. 10.311: AB NR, 2012, S. 518 ff.; AB SR, 2012, S. 926; Kt.Iv. 10.320: AB NR, 2012, S. 518 ff.; AB SR, 2012, S. 926.
[54] BRG 12.066: AB SR, 2012, S. 1161 ff.; BBl, 2012, S. 7571; NZZ, 5.7. und 12.12.12.
[55] Kt.Iv. 06.301: AB SR, 2012, S. 453 ff. und 1164.
[56] Pa.Iv. 03.424: AB NR, 2012, S. 2241.
[57] BRG 11.039: AB NR, 2012, S. 216 ff. 1072 ff. und 1239; AB SR, 2012, S. 532 ff. und 640; BBl, 2011, S. 5977; Presse vom 7.3.12.
[58] BRG 12.076: BBl, 2012, S. 8819 ff.; Presse vom 11.10.12.
[59] TA, 1., 2. und 5.3.12; NZZ, 2.3.12.
[60] Mo. 10.3066: AB SR, 2012, S. 74 ff.
[61] BBl, 2012, S. 7371 ff.
[62] BBl, 2012, S. 7371 ff.; BaZ, 18.4.12.
[63] Medienmitteilunge Bundesrat vom 23.05.12.
[64] Mo. 12.3017: AB NR, 2012, S. 1610 ff.; AB SR, 2012, S. 1227.
[65] BBl, 2012, S. 6007; Baz, 16.6.12.
[66] Mo. 12.3018: AB NR, 2012, S. 1610 ff.
[67] NZZ, 3.2. und 8., 21.11.12.
[68] NZZ, 15.12.12.
[69] NZZ, 7.2.12.
[70] NZZ, 8.11.12.
[71] Pa.Iv. 10.516.
[72] Mo. 11.4047: AB SR, 2012, S. 72 f.; AB NR, 2012, S. 1674 ff.
[73] Mo. 12.3007: AB NR, 2012, S. 49 ff. und 1675; AB SR, 2012, S. 365; SGT, 29.2.12.
[74] Po. 3006: AB NR, 2012, S. 49.
[75] Pa.Iv. 08.417: AB NR, 2012, S. 847 ff.; vgl. SPJ 2009, S. 30; Mo. 12.3012: AB NR, 2012, S. 847; AB SR, 2012, S. 921.
[76] Po. 12.3607: AB NR, 2012, S. 1794 und 2247.
[77] BRG 11.070: AB NR, 2012, S. 1625 ff. und 1661 ff.; BBl, 2011, S. 9077.
[78] Mo. 06.3658 (Heberlein); BRG 11.018: AB NR, 2012, S. 30 ff., 1072 und 1238 ff.; AB SR, 2012, S. 445 ff. und 639; BBl, 2011, S. 2185; BBl, 2012, S. 5937; NZZ, 29.2.12.
[79] Mo. 12.3304: AB NR, 2012, S. 1211.
[80] Medienmitteilung Bundesrat vom 14.09.12
[81] Po. 12.3058: AB NR, 2012, S. 1789.
[82] Pa.Iv. 11.449.
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