In Anbetracht der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und im Einklang mit der zur Zeit dominierenden nationalökonomischen Lehrmeinung beschränkte sich die Konjunkturpolitik der staatlichen Instanzen weitgehend auf die Steuerung der Geldmenge durch die Nationalbank. Das neue, im Berichtsjahr von National- und Ständerat gutgeheissene Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung und -erhebung soll in Zukunft eine regelmässige, genaue und koordinierte Erfassung des Wirtschaftsgeschehens ermöglichen. Zudem ermächtigt es den Bundesrat, spezielle Untersuchungen durchführen zu lassen. Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, durch die Verbesserung der Informationen über Konjunkturschwankungen die Voraussetzungen für den zeit- und sachgerechten Einsatz der konjunkturpolitischen Instrumente zu schaffen.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Juni 1980
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 79.081
- Quellen
-
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- AB NR,1980, S.342 ff
- AB NR,1980, S.361 ff
- AB NR,1980, S.737
- AB NR,1980, S.812
- AB SR,1980, S. 404
- AB SR,1980, S.175 ff
- AS, 1981, S. 14 ff.
- Traber (1980). Forum statisticum: Die Konjunktur-, Wirtschafts- und Sozialstatistik an einem Wendepunkt
von Hans Hirter
Aktualisiert am 22.01.2021
Aktualisiert am 22.01.2021