Mitte April präsentierte Bundesrat Villiger den Schlussbericht zum Neuen Finanzausgleich (NFA), der von einer gemischten Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone ausgearbeitet worden war. Als wichtigstes Ziel der Finanzreform nannte der Bericht die Entwirrung des Dickichts in den hoch kompliziert gewordenen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. Die Finanzströme sollen vereinfacht, transparent und steuerbar umgestaltet werden; falsche Anreize im Subventionswesen sollen aufgehoben werden. Im Rahmen der Aufgabenentflechtung nach dem Subsidiaritätsprinzip gehen 15 Bereiche vollumfänglich (beispielsweise Sonderschulen und Berufsberatung) und 17 teilweise (beispielsweise Zivilschutz und Denkmalpflege) in die Verantwortung der Kantone über. Für weitere sechs Aufgabenbereiche soll nur noch der Bund verantwortlich sein (beispielsweise Nationalstrassenbau, Ausrüstung der Armee und individuelle AHV- und IV-Leistungen). Einige Aufgaben sollen von den Kantonen zwingend gemeinsam mit einem Lastenausgleich erfüllt werden (z.B. Agglomerationsverkehr). Gerade kleinere Kantone könnten in der interkantonalen Zusammenarbeit, beispielsweise in der Denkmalpflege, gegenüber dem Alleingang Kosten sparen. Andererseits soll damit auch die Beteiligung aller nutzniessenden Kantone an den Zentrumslasten gesichert werden. Schliesslich soll auch ein Ressourcenausgleich zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen eingeführt werden. Die gesamte Neuordnung soll unter dem Strich kostenneutral sein. Es werden aber Effizienzgewinne von gut CHF zwei Mrd. erwartet.
In ersten Reaktionen stellten sich die Regierungsparteien hinter die Pläne des Bundesrates. Allerdings vermisste die SP die von ihr bereits mehrmals geforderte materielle Steuerharmonisierung. Der SBG beklagte sich über die Kantonalisierung der Wohnbauförderung und der kollektiven Leistungen der AHV/IV sowie der Berufsbildung. Der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (Litra) befürchtete eine Verschiebung der Finanzierungsanteile beim Regionalverkehr zulasten der Kantone und beklagte den faktischen Rückzug des Bundesrates aus dem öffentlichen Agglomerationsverkehr.