In der Maschinenindustrie einigten sich die Sozialpartner auf einen neuen GAV, der als wesentlichste Neuerung eine Erweiterung der Umstände enthält, unter denen eine Ausdehnung der Jahresarbeitszeit erlaubt ist. Diese von den Gewerkschaften lange bekämpfte Flexibilisierung ist neu nicht nur zur Überwindung einer wirtschaftlichen Gefährdung eines Unternehmens möglich, sondern auch in bestimmten anderen Situationen (z.B. zur Bewältigung von besonderen Innovationsprojekten oder zur Anpassung an spezielle Produktionszyklen). Als Gegenleistung für ihr Entgegenkommen erhielten die Gewerkschaften gewisse Mitspracherechte.