Die sechs Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe (GastroSuisse, Hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, Hotel&Gastro Union, Syna und Unia) haben sich nach zwei Jahren Verhandlungen auf einen neuen GAV geeinigt. Ein zentraler Punkt des neuen GAVs ist die Aus- und Weiterbildung, die nun durch die mehrheitliche Übernahme von Ausbildungskosten und einer Kompensation des Lohnausfalles stärker unterstützt wird. Verbesserungen für die Arbeitnehmer wurden auch bei der Erfassung der Arbeitsstunden sowie bei den neu einheitlich auf fünf Wochen festgesetzten Ferien erreicht. Die lohnwirksamen Bestandteile des GAVs treten wegen der Wirtschaftskrise erst Anfang 2012 in Kraft. So wird für alle Mitarbeitenden ein 13. Monatslohn eingeführt sowie der Mindestlohn bei abgeschlossener Lehre erhöht. Als Kompensation wurde dafür ein Einarbeitungsabzug bei den Ungelernten beschlossen. Die Arbeitgeber zeigten sich auch erfreut über den Abschluss, der ihnen vor allem zahlreiche Vereinfachungen wie zum Beispiel die einheitlichen Ferienansprüche bringt. Weiter versprachen sie sich eine flexiblere Handhabung der Überstunden und Erleichterungen bei den Neuregelungen für Saisonbetriebe. Der neue GAV gilt für gut 200'000 Arbeitnehmende und 30'000 Arbeitgebende im Gastgewerbe und trat auf 1. Januar 2010 in Kraft.