Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz (Po. 13.3370)

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Im Mai des Berichtsjahres reichte die ständerätliche SGK ein Postulat ein, in dem sie den Bundesrat verpflichten wollte, sich zu beabsichtigten Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz zu äussern. Dabei stützte sich die Kommission auf Ergebnisse einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zur psychischen Gesundheit in der Schweiz. In Anbetracht der gefassten Ziele innerhalb der Gesamtschau „Gesundheit2020“ unterstützte der Bundesrat das Anliegen und zeigte sich bereit, den Räten entsprechende Analysen zu unterbreiten. Namentlich skizzierte die Regierung in Sachen psychischer Gesundheit folgende Massnahme: Die psychische Gesundheit soll gefördert und die Vorbeugung und Früherkennung psychischer Krankheiten verbessert werden, um die Zahl der Erkrankungen zu reduzieren. Besonderes Augenmerk soll dabei dem Ziel gelten, die Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess bei psychischen Problemen zu verhindern. Das Postulat war aufgrund einer Petition des Aktionsbündnisses „Psychische Gesundheit Schweiz“ lanciert worden, welche über 10'000 Personen unterzeichnet hatten. Vor dem Hintergrund des abgelehnten Präventionsgesetzes wollte sich die Kommission für dieses Anliegen einsetzen. Das Geschäft wurde in der Sommersession angenommen.

Im November 2016 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz» in Erfüllung eines gleichnamigen Postulats der SGK-SR. Der Bericht zeigte auf, wie der Bund die psychische Gesundheit in der Schweiz stärken und weiterentwickeln möchte.
Er stützte sich stark auf den 2015 publizierten Bericht «Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahme und Handlungsfelder» des BAG, der GDK und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Der neue Bericht umfasste wiederum die vier zentralen Handlungsfelder Sensibilisierung und Entstigmatisierung, Prävention und Früherkennung, Wissensaufbau und Integration in bestehende Programme sowie Struktur- und Ressourcenentwicklung, zu denen je zwei Massnahmen mit besonderer Priorität entwickelt wurden. Dazu zählten etwa nationale Informationskampagnen, bessere Unterstützung bei Lebenskrisen, stärkere Integration psychischer Gesundheit in andere Programme und verbesserte Vernetzung der Akteure. Zusätzlich flossen Erkenntnisse – insbesondere zu Versorgung, Fachkräftemangel und Finanzierung – aus dem Bericht «Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz» in den Postulatsbericht ein. Ergänzend berücksichtigte der Bericht nationale Strategien wie die Nationale Strategie Sucht, den Aktionsplan Suizidprävention, die Demenzstrategie, die NCD-Strategie und die IV-Weiterentwicklung.
Angesichts der fehlenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im Bereich psychische Gesundheit sei vorgesehen, dass ihm koordinative Aufgaben zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren zukommen sollen. Die Umsetzung soll auf kantonaler Ebene sowie durch die Gesundheitsförderung Schweiz erfolgen. Ab 2017 stünden durch eine Erhöhung des Prämienzuschlags zur Krankheitsverhütung jährlich rund CHF 7.7 Mio. zusätzlich zur Verfügung, um unter anderem kantonale Aktionsprogramme zu realisieren.

In der Sommersession 2017 schrieb der Ständerat ein Postulat seiner SGK zu Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz ab. Damit folgte er dem Bundesrat, welcher die Abschreibung in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016 beantragt hatte, da er in der Zwischenzeit einen Bericht in Erfüllung des Postulats veröffentlicht hatte.