Die Lehrstelleninitiative, welche von Regierung und Parlament zur Ablehnung empfohlen und von den bürgerlichen Parteien, den Berufsbildungsämtern, dem Gewerbeverband und den Arbeitgebern bekämpft worden war, kam am 18. Mai zur Abstimmung. Unterstützung hatte das Volksbegehren von der SP, der GP und den Gewerkschaften erhalten.
Abstimmung vom 18. Mai 2003
Beteiligung: 49.2%
Nein: 1’564’072 (68.4%) / 20 6/2 Stände
Ja: 723’155 (31.6%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP, CSP, SVP, EVP, EDU, LP, SD, FP, Lega; SGV, Economiesuisse, Arbeitgeberverband, SBV, CNG.
– Ja: SP, GP, PdA; SGB.
Mit einer klaren Mehrheit von 68.4 Prozent der Stimmen wurde das Volksbegehren in allen Kantonen abgelehnt und damit die Forderung nach einem staatlich garantierten «Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung» sowie nach einem von den Arbeitgebern finanzierten Berufsbildungsfonds. Einerseits schien die Initiative von der dieses Abstimmungswochenende beherrschenden Nein-Welle (sieben abgelehnte Vorlagen) mitgerissen worden zu sein; andererseits schien die Warnung der Gegnerschaft vor einer Verbürokratisierung und Verstaatlichung der Berufsbildung auf offene Ohren gestossen zu sein. In der Wahrnehmung der Stimmbevölkerung hatte die Initiative einerseits die Frage nach der Lehrstellensituation aufgeworfen bzw. nach der Dringlichkeit der Schaffung von Lehrstellen und nach der Notwendigkeit, Druck auf die Wirtschaft auszuüben, sowie andererseits die Frage nach der Rolle des Staates im Sinne staatlicher Kontrolle und Förderung von Lehrstellen sowie nach der Notwendigkeit, das Recht auf eine Lehrstelle auf Verfassungsebene zu verankern. Für die Stimmabgabe waren ganz klar politische und nicht gesellschaftliche Kriterien ausschlaggebend. Der Links-Rechts-Achse bzw. den Parolen der jeweiligen Parteien folgend stimmten 65 Prozent der SP-Anhänger für die Initiative, wohingegen die Anhänger der bürgerlichen Parteien zu 80 Prozent das Volksbegehren ablehnten. Ebenso mit der klassischen Achse konform stimmten die Befürworter einer starken Präsenz des Staates für – die Befürworter vermehrten Wettbewerbs gegen die Initiative. Alter, Bildung, städtische oder ländliche Herkunft spielten demgegenüber kaum eine Rolle.
Die Hoffnungen auf eine Entschärfung der Lehrstellennot konzentrierten sich nach der Ablehnung der Lehrstellen-Initiative ganz auf das nBBG. Die Gegner der Initiative hatten ja eine straffe Umsetzung des nBBG als Hauptargument gegen das Volksbegehren ins Feld geführt. Und weil das Gesetz ebenfalls einen Berufsbildungsfonds vorsah – wenn auch auf freiwilliger Basis –, riefen die nach der Abstimmung enttäuschten Befürworter der Initiative die Wirtschaft dazu auf, ihre Versprechen betreffend der Bekämpfung trittbrettfahrender Unternehmen ohne Berufsausbildungsangebote unter Zuhilfenahme des nBBG einzulösen. Wenig Trost mochte den Initiantinnen die Tatsache liefern, dass das Volksbegehren in der Romandie höhere Ja-Anteile erzielt hatte – so insbesondere in den Kantonen Genf und Neuenburg, wo die geforderte Schaffung eines Fonds für die Berufsbildung bereits Realität ist. Die Interpretation des Abstimmungsresultats seitens der FDP und des Gewerbeverbands, die Ablehnung der Initiative sei Zeichen des guten Funktionierens der Lehrlingsausbildung, griff zu kurz, konnte doch nicht wirklich die Rede von einem Abklingen der Lehrstellennot sein. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Jahren waren insbesondere im Dienstleistungssektor weniger Ausbildungsplätze zu verzeichnen – und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die geburtenstarken Jahrgänge auf den Markt drängten.