Anno 1968 wurde die Gärung in der Jugend zu einem Politikum. Bundesrat Celio brachte in einer Rede in Lausanne das jugendliche Unbehagen mit dem Schwinden des Wertes erworbener Kenntnisse in einer dynamischen Gesellschaft in Zusammenhang. In verschiedenen Städten drangen jugendliche Kreise mehr oder weniger ungestüm auf die Überlassung von gemeindeeigenen Lokalitäten für die Schaffung autonomer Jugendzentren; nach den Zürcher Sommerkrawallen schritten Verhandlungen und Vorbereitungen ausser in Zürich namentlich in Biel voran. Im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Jugend steht auch die Vorbereitung eines von der Landesverteidigung losgelösten Bundesgesetzes über Jugend und Sport (J+S), das gemäss Antwort von Bundesrat Gnägi auf die Interpellation Cadruvi (k.-chr., GR; Ip. 9913) zunächst einer Verfassungsgrundlage bedarf; über Vorentwürfe zu einer solchen war ein Vernehmlassungsverfahren im Gange.
- Schlagworte
- Datum
- 19. Dezember 1968
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Akteure
- Quellen
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- Bund, 24.2. und 20.8.68; NZZ, 23.6., 11.7., 14.7., 15.7., 16.8., 23.8., 12.12., 17.12. und 18.12.68; Tat, 5.7.68; NZ, 19.8. und 16.10.68; GdL, 21.8. und 30.8.68; Vr, 22.8.68; TdG, 23.10. und 19.12.68.
- Prot. NR, 1968, S. 678 ff.
- Revue économique et sociale, 27/1969, S. 7 ff. (insbes. S. 19 f.)
von Peter Gilg
Aktualisiert am 01.10.2024
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