Der Bundesrat beschloss im Dezember, die Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehen um 2.5 Prozent von CHF 450 auf CHF 462 pro Jahr zu erhöhen. Er anerkannte damit einen Mehrbedarf der SRG von CHF 25 Mio. Die SRG selbst hatte einen zusätzlichen Finanzbedarf von CHF 72 Mio. geltend gemacht und eine Gebührenerhöhung von 6.5 Prozent gefordert. Dieser Anspruch wurde von den bürgerlichen Parteien vehement abgelehnt. Nationalrat Hegetschweiler (fdp, ZH) reichte eine Motion (Mo. 06.3664) ein, in der der Bundesrat aufgefordert wird, von einer Gebührenerhöhung abzusehen.
- Schlagworte
- Datum
- 9. Dezember 2006
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Akteure
- Quellen
-
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- Blick, 8.11.06; LT, 16.10. und 8.12.06; NLZ, 9.12.06.
- Mo 06.3664
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 24.02.2025
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