Im März ersetzte TV 3 seine tägliche, 20-minütige Nachrichtensendung «News um 7» durch sechsminütige Kurznachrichten, was 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von TV 3 die Kündigung bescherte. Die Massnahme wurde von der Geschäftsführung mit ungenügenden Zuschauerzahlen begründet. Als Privatsender, auf dem im Berichtsjahr das «Big Brother»-Zeitalter anbrach, müsse TV 3 dort investieren, wo er sich von der SRG als seine Hauptkonkurrentin am deutlichsten abhebe – also bei Unterhaltungssendungen und Talk Shows. Das BAKOM taxierte die Redimensionierung auf Kurzmeldungen als Verletzung der Konzession, die den Privatsender verpflichtet, ein Vollprogramm mit Schwerpunkten in den Bereichen Information und Unterhaltung anzubieten. Eine Beschwerde von TV 3 gegen diesen Entscheid wurde vom UVEK abgelehnt, worauf der Sender das Verfahren bis vor Bundesgericht zog. Im Mai eröffnete das BAKOM ein weiteres Aufsichtsverfahren gegen TV 3 im Zusammenhang mit der mehrstündigen Rubrik «Aphrodisia-TV», die unter dem Verdacht einer Vermischung von Werbung, Sponsoring und redaktionellen Beiträgen stand.
- Schlagworte
- Datum
- 25. November 2000
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- Presse vom 17.3., 31.5. und 25.11.00; Ww, 23.3.00.; NZZ, 5.5.00.
von Elisabeth Ehrensperger
Aktualisiert am 05.02.2025
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