Mit der Wahl des Journalisten Achille Casanova zum Vizekanzler und Informationsbeauftragten des Bundesrats verknüpften sich breite Hoffnungen auf einen neuen und effizienteren bundespolitischen Informationsstil. Die Landesregierung gedenkt selbst dazu beizutragen und stellte eine präzisere Information über ihre Entscheide und die Vororientierung der Presse über die Verabschiedung von Botschaften in Aussicht. Die verschiedentlich geforderte Öffentlichkeit von parlamentarischen Kommissionssitzungen möchten jedoch die eidgenössischen Räte nicht einführen, weil sie um die Qualität der Kommissionsarbeit fürchten. Dass eine liberalere Informationspolitik auf dem Rechtswege einstweilen nicht erwirkt werden kann, machte ein Urteil des Bundesgerichts deutlich, das eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das 1980 von der Nidwaldner Regierung erlassene Informationsreglement behandelte. Die oberste Gerichtsinstanz stellte dabei fest, dass sich aus der Verfassung weder eine allgemeine Pflicht der Behörden, über ihre Tätigkeit zu informieren, noch ein Anspruch des einzelnen auf Information ableiten lasse.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1981
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- TA, 8.4. und 16.7.81; Vat., 8.4. und 12.12.81; BaZ, 10.7. und 12.8.81; NZZ, 1.12. und 24.12.81; Presse vom 9.12.81.
von Christian Moser
Aktualisiert am 24.11.2023
Aktualisiert am 24.11.2023