Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung

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Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-NR, GPK-SR) legten einen 2012 in Auftrag gegebenen Bericht über die Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung vor. Untersucht wurden neun Einheiten mit insgesamt 4'331 Vollzeitstellen. Jeder zehnte Mitarbeiter war extern, also bei einem privaten Arbeitgeber angestellt. Dies – so zeigte der Bericht weiter auf – verursache erstens Mehrkosten: Die rund 11% extern angestellten Mitarbeiter seien für 16% der Kosten verantwortlich. Zudem sei sehr konservativ geschätzt mehr als die Hälfte der externen Mitarbeiter unangemessen eingesetzt und rund 30% der extern besetzten Stellen seien nie öffentlich ausgeschrieben worden. Bundesrat und Parlament hätten über diese Stellen keine Informationen, weil diese in der Regel nicht über Personal-, sondern über Sachkosten verbucht worden seien. Zwar seien für den Bericht die neun Einheiten bewusst ausgewählt worden, weil dort besonders viele externe Mitarbeiter vermutet worden seien, und so sei keine Verallgemeinerung möglich. Der Bericht sei für die Verwaltung dennoch kein gutes Zeugnis. Allerdings könnte die Anstellung über Sachkosten auch eine Folge der Sparübungen bei den Personalkosten sein. Zudem seien externe Mitarbeiter – vor allem im IT-Bereich, aber auch bei kurzfristigen Engpässen oder Knappheit an Fachkräften – auch im Privatbereich keine Seltenheit, wurde in den Medien argumentiert. Die GPK beider Räte empfahlen dem Bundesrat, die Definition einer bis jetzt fehlenden Strategie im Umgang mit externen Mitarbeitern. Mit klaren Rechtsgrundlagen und einer Verbesserung der internen und externen Transparenz zum Personalbestand soll eine bessere Kontrolle und Steuerung angestrebt werden.

Der Bundesrat nahm Anfang 2015 Stellung zu den Empfehlungen der GPK-SR hinsichtlich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Er stellte fest, dass auf den Einsatz externer Fachkräfte – den Begriff externe Mitarbeitende wollte er explizit nicht verwenden – nicht verzichtet werden könne. Das vom GPK-Bericht vermittelte Bild eines flächendeckenden Einsatzes stimme zudem nicht. Dennoch zeigte sich die Regierung bereit, einige Forderungen der GPK aufzunehmen; so etwa die Entwicklung von Strategie und Kriterien für den Beizug externer Fachkräfte und entsprechende Kontrollen. Gegebenenfalls seien hierzu auch Rechtsanpassungen vorzunehmen, was einer weiteren Empfehlung der GPK entspreche.
Die GPK ihrerseits nahm Ende März in einem Bericht Stellung zur Stellungnahme des Bundesrates. Zwar habe die Regierung die Probleme erkannt und teilweise auch schon Massnahmen ergriffen, verschiedene Empfehlungen müssten aber noch vertieft werden. Zudem sei am Begriff der externen Mitarbeiter festzuhalten. Dieser sei im Gegensatz zu den externen Fachkräften klar definiert worden. Konkret forderte die GPK eine eingehendere Abklärung der Rechtsgrundlagen und die transparente Ausweisung des Mitteleinsatzes für externe Mitarbeitende im Voranschlag 2016. Dieser sei unter Personalaufwand und nicht unter den Sachkrediten zu beziffern.

Im November 2015 zeigte sich die GPK-SR zufrieden mit den Massnahmen, die der Bundesrat in der Zwischenzeit bezüglich der Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung unternommen hatte, und beschloss, die Inspektion abzuschliessen. Lobend hob die Kommission hervor, dass der Bundesrat externe Mitarbeitende in Zukunft als Personalaufwand verbuchen und mit Personalleihverträgen versehen will. Entsprechende Weisungen hatte er im August 2015 verabschiedet. Zudem hatte die Regierung verfügt, dass für die Anstellung externen Personals bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Auf zwei Jahre befristete Verträge dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Personalressourcen und das Fachwissen intern nicht vorhanden sind oder nicht rechtzeitig selber rekrutiert werden können.
Allerdings kündigte die GPK eine Nachkontrolle an, da es noch immer heikle Punkte gebe. Im Auge behalten will sie insbesondere das Problem der Personensicherheitsprüfungen, die aufgrund eher unsicherer Rechtsgrundlagen bei externen Mitarbeitenden wahrscheinlich nicht systematisch durchgeführt würden. Speziell heikel sei dies bei Personen, die im Informatikbereich eingesetzt würden und deshalb Zugang zu sensiblen Daten hätten.