Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-NR, GPK-SR) legten einen 2012 in Auftrag gegebenen Bericht über die Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung vor. Untersucht wurden neun Einheiten mit insgesamt 4'331 Vollzeitstellen. Jeder zehnte Mitarbeiter war extern, also bei einem privaten Arbeitgeber angestellt. Dies – so zeigte der Bericht weiter auf – verursache erstens Mehrkosten: Die rund 11% extern angestellten Mitarbeiter seien für 16% der Kosten verantwortlich. Zudem sei sehr konservativ geschätzt mehr als die Hälfte der externen Mitarbeiter unangemessen eingesetzt und rund 30% der extern besetzten Stellen seien nie öffentlich ausgeschrieben worden. Bundesrat und Parlament hätten über diese Stellen keine Informationen, weil diese in der Regel nicht über Personal-, sondern über Sachkosten verbucht worden seien. Zwar seien für den Bericht die neun Einheiten bewusst ausgewählt worden, weil dort besonders viele externe Mitarbeiter vermutet worden seien, und so sei keine Verallgemeinerung möglich. Der Bericht sei für die Verwaltung dennoch kein gutes Zeugnis. Allerdings könnte die Anstellung über Sachkosten auch eine Folge der Sparübungen bei den Personalkosten sein. Zudem seien externe Mitarbeiter – vor allem im IT-Bereich, aber auch bei kurzfristigen Engpässen oder Knappheit an Fachkräften – auch im Privatbereich keine Seltenheit, wurde in den Medien argumentiert. Die GPK beider Räte empfahlen dem Bundesrat, die Definition einer bis jetzt fehlenden Strategie im Umgang mit externen Mitarbeitern. Mit klaren Rechtsgrundlagen und einer Verbesserung der internen und externen Transparenz zum Personalbestand soll eine bessere Kontrolle und Steuerung angestrebt werden.