Im Verlauf des Berichtsjahrs nahmen beide Parlamentskammern eine Motion Bischof (cvp, SO) an, die auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) abzielte. Mit der Überweisung erhielt der Bundesrat den Auftrag, die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorkehrungen zu treffen, damit der elektronische Rechtsverkehr, der bereits in der Zivilprozessordnung (ZPO), in der Strafprozessordnung (StPO), im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKg) sowie im Bundesverwaltungsrecht vorgesehen war, für den gesamten Behördenverkehr (inkl. Gerichte) in der ganzen Schweiz einheitlich umgesetzt werden konnte.
Dossier: Einführung der elektronischen Kommunikation in der Justiz