Mit einer Motion möchte die Mehrheit der KVF-NR den Bundesrat beauftragen, die Umsetzung des „Shared-Content-Modells” zu ermöglichen. Dieses soll es privaten Schweizer Medienanbietern erlauben, ausgestrahlte Beiträge der SRG niederschwellig zu verwenden, wobei diese Zweitnutzung durch Nutzungslizenzen geregelt werden soll. Dadurch sollen gebührenfinanzierte Inhalte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugute kommen; zudem würden alle Anbieter gleichbehandelt. Ein solches Modell sei insbesondere im kostenintensiven Bereich der Information relevant, so die Erklärung der Motionäre. Da der Antrag der Kommissionsminderheit auf Ablehnung zurückgezogen worden war, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)