Zulassungssteuerung von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen (Mo. 20.3914)

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Im September 2020 befasste sich der Nationalrat mit einer Motion der SGK-NR zur Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die durch eine Änderung des KVG erreicht werden soll. Die Motion forderte konkret, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, das Leistungsangebot der Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu regeln. In der eingereichten Begründung hält die Kommission fest, dass die derzeit vorliegende Situation suboptimal sei und durch einen Wechsel auf das Anordnungsmodell verbessert werden könne. Bei diesem Modell soll es auch selbständigen Psychotherapteutinnen und -therapeuten möglich sein, ihre Leistungen zulasten der OKP abzurechnen, falls eine ärztliche Anordnung vorliegt. Um zu verhindern, dass das Leistungsangebot der Psychotherapeutinnen und -therapeuten ausgeweitet wird und in der Folge auch die Krankenkassenprämien stark ansteigen, sollen die neuen Möglichkeiten zur Kontrolle des Angebots der Leistungserbringenden auch auf diese Personengruppe ausgeweitet werden. Der Bundesrat drückte in seiner Stellungnahme seine Unterstützung für die Motion aus. Diese wurde darauhin stillschweigend von der grossen Kammer angenommen.

In der Wintersession 2021 kam die Motion der SGK-NR zur Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in den Ständerat. Josef Dittli (fdp, UR), Sprecher der SGK-SR, erklärte, dass die Kommission das Geschäft mit 11 zu 0 Stimmen (bei 1 Enthaltung) zur Annahme empfehle. Die Kommission erachte die Kontrolle der steigenden Kosten und der potenziellen Mengenausweitungen des Leistungsangebots von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als erforderlich. Durch die Motion könnten die Versorgungsqualität und eine angemessene Entwicklung gewährleistet werden. Dieser Meinung war auch Gesundheitsminister Alain Berset, der die Motion zur Annahme empfahl. Stillschweigend kam das Stöckli dieser Aufforderung nach.

In seinem Bericht über die Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 empfahl der Bundesrat die Abschreibung der Motion der SGK-NR zur Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Im Zuge der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Humbel (cvp, AG; Pa.Iv. 09.528) für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sei ein Artikel in das KVG integriert worden, welcher den Kantonen eine Steuerung bei den ambulanten Leistungserbringenden – inklusive psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten – ermögliche, falls eine überdurchschnittliche Kostenentwicklung zu verzeichnen sei. Da das Parlament diese KVG-Änderung in der Wintersession 2023 verabschiedet habe, erachte die Landesregierung das Anliegen als erfüllt. In der Folge schrieben National- und Ständerat den Vorstoss in der Sommersession 2024 ab.