Mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen des Schienengüterverkehrs und der Güterschifffahrt zu verbessern, präsentierte der Bundesrat im Januar 2024 seine Botschaft für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen. Die letzte Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG) hatte im Jahr 2016 stattgefunden. Gemäss dem Bundesrat hatten die damals ergriffenen Massnahmen zur Steigerung des Marktanteils des Schienengüterverkehrs jedoch nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Im Rahmen verschiedener parlamentarischer Vorstösse waren zudem weitere Massnahmen im Bereich Güterverkehr gefordert worden. Vier dieser Vorstösse beantragte der Bundesrat mit seiner neuen Botschaft zur Abschreibung (Mo. 20.3221, Mo. 20.3222, Mo. 20.3286, Po. 21.3198).
Der Bundesrat hatte zuvor zwischen November 2022 und Februar 2023 eine Vernehmlassung durchführen lassen, in welcher sich die Vernehmlassungsteilnehmenden zu zwei möglichen Varianten der Weiterentwicklung des Güterverkehrs äussern konnten. Die erste Stossrichtung hatte eine weitreichende Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und einen verstärkten Fokus auf den klimaneutralen Gütertransport beinhaltet. Die zweite Stossrichtung hätte darauf abgezielt, dass der Strassengüterverkehr die Angebote des Schienengüterverkehrs «in kurzer Zeit in gleicher Kapazität und Qualität» übernehmen könnte. Der Binnenschienengüterverkehr wäre somit nicht weiter gefördert und das Angebot stark reduziert worden. Beide Varianten hatten die Einführung der digitalen automatischen Kupplung (DAK) und die Förderung des Güterschiffverkehrs auf dem Rhein beinhaltet. Die grosse Mehrheit der 103 Vernehmlassungsteilnehmenden hatte die erste Variante bevorzugt. So hatten beispielsweise SP, Grüne, GLP und Mitte das Anliegen aus klima-, energie- und verkehrspolitischen Gründen unterstützt. Die FDP hatte ebenfalls die erste Stossrichtung unterstützt, hatte aber gefordert, dass die Subventionierung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) zeitlich begrenzt werde. Die SVP dagegen hatte aus finanz- und wettbewerbstechnischen Gründen die zweite Version unterstützt. Die zweite Stossrichtung war ebenfalls vom Kanton St. Gallen und dem Centre Patronal Paudex sowie von der CST und der AIHK gutgeheissen worden. Ganz abgelehnt worden war die Vorlage vom SGV, der Swissterminal AG und der Wirtschaftskammer Baselland.
Der Bundesrat konkretisierte im Anschluss an die Vernehmlassung die erste Stossrichtung und stellte dazu in seiner Botschaft sechs zentrale Massnahmen vor. Diese sollten den Kern der Totalrevision bilden. Erstens sollte mit der Einführung der DAK die technische Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs gefördert werden. Zweitens sollte der EWLV etabliert und finanziell unterstützt werden. Im EWLV werden im Gegensatz zu den Ganzzügen verschiedene Bahnwagen oder Wagengruppen je nach Bestimmungsort wiederholt neu zusammengestellt. Ohne unterstützende Massnahmen sei der EWLV aber nicht wirtschaftlich. Weiter sollte die Nutzung des schienenseitigen Güterverkehrs erhöht werden, wobei ein besonderer Fokus auf sogenannten multimodalen Transportketten liegen sollte. So sah der bundesrätliche Entwurf zum Beispiel vor, im Konzept für den Güterverkehr auch den Gütertransport über Wasser oder mit Seilbahnen und den unterirdischen Transport einzuführen. Viertens sollte der Gütertransport stärker in die Raumplanung von Bund und Kantonen einbezogen werden. Die Kantone würden mit dem revidierten GüTG dazu verpflichtet, das Konzept des Güterverkehrs in ihre kantonale Sachplanung einzubeziehen. Auch sollte fünftens die Rheinschifffahrt vermehrt gefördert werden. Schliesslich plante der Bundesrat, die Attraktivität klimaneutraler Antriebe im schienen- und wasserseitigen Güterverkehr zu erhöhen, beispielsweise durch die Sprechung von Investitionsbeiträgen für klimafreundliche Fahrzeuge. Zusätzlich beantragte der Bundesrat auch Änderungen am Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG), am EBG sowie am Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG). Mit den Änderungen sollten die entsprechenden Gesetze auf das totalrevidierte GüTG abgestimmt werden.
Die drei verbleibenden Entwürfe der bundesrätlichen Vorlage behandelten die Finanzierung der geplanten Massnahmen. Der Bundesrat erwartete dabei keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt, da die Finanzierung über die Einnahmen der LSVA geschehen solle, die regulär in den BIF eingelegt werden. Im Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Gütertransport auf der Schiene sah der Bundesrat vor, die Einführung der DAK einmalig mit CHF 180 Mio. zu unterstützen. Der EWLV sollte im Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Modernisierung und Aufrechterhaltung des Einzelwagenladungsverkehrs auf der Schiene mit einem auf acht Jahre beschränkten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 260 Mio. gefördert werden. Weiter wollte der Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Abgeltung des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene ermöglichen, dass der Bund Kantone, die ein Angebot des Schienengütertransports bestellen, finanziell unterstützen kann. Der bundesrätliche Entwurf sah hierfür einen Zahlungsrahmen von CHF 40 Mio. während vier Jahren vor.
In der Medienberichterstattung wurden verschiedene Stimmen zur Revision des GüTG laut. Allen voran wurde über die insgesamt knapp CHF 500 Mio. berichtet, die für die Förderung des Gütertransports aufgewendet werden sollten. La Liberté sah im Versuch, die Finanzierung ohne Mehrbelastung des Bundeshaushalts umzusetzen, die wahre «tour de force». Die Finanzierung der Massnahmen über eine Kürzung des BIF könnte im «notorisch bahnfreundlichen Parlament» womöglich einen schweren Stand haben, prophezeite die NZZ. Der Tages-Anzeiger interpretierte die bundesrätlichen Massnahmen als Eingeständnis, «dass die bisherige Verlagerungspolitik erfolglos war». Ob die ergriffenen Massnahmen die stockende Verkehrsverlagerung ins Rollen bringen würden, sei aber noch offen.