Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»

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Im August 2021 lancierte ein neunzehnköpfiges Initiativkomitee der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». Die FBS, aus deren Feder auch die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» stammte, fürchtet die schrittweise Abschaffung von Bargeld und die aus einer Abhängigkeit von digitalen Währungen resultierende Überwachung der Gesellschaft. Sie fordert aus diesem Grund die Ergänzung der BV mit einem Artikel, welcher sicherstellen soll, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung müsse zudem von Volk und Ständen abgesegnet werden, fordert der Initiativtext. Die Unterschriftensammelfrist begann am 17. August 2021 und läuft bis zum 17. Februar 2023.

Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz

Kurz vor Ablauf der Sammelfrist im Februar 2023 gab die Freiheitliche Bewegung Schweiz bekannt, genügend Unterschriften für die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten» gesammelt zu haben. Im März bestätigte die BK schliesslich das Zustandekommen der Volksinitiative mit 136'767 gültigen Unterschriften. Das Initiativkomitee gab auf seiner Internetseite zudem bekannt, dass es bereits 2023 ein zweites Initiativprojekt zum Schutz des Bargelds starten werde.

Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz

Mittels Medienmitteilung gab der Bundesrat im Mai 2023 bekannt, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» vorlegen zu wollen, da er die zentrale Bedeutung des Bargelds für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft anerkenne, die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte allerdings als zu wenig präzise erachte. Die Sicherstellung der Bargeldversorgung und des Frankens als Schweizer Währung würden bereits heute durch das NBG und das WZG auf Gesetzesebene erfasst. Der Bundesrat sei dazu bereit, das Anliegen von der bisherigen Gesetzes- auf die Verfassungsebene anzuheben, um so die Bedeutung des Bargelds symbolisch zu unterstreichen. Konkret möchte er die bereits bestehenden Artikel teilweise oder ganz in die BV übernehmen. Das EFD sei beauftragt worden, zusammen mit dem EJPD eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz

Im Juni 2024 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» sowie einen direkten Gegenvorschlag. In der Botschaft argumentierte der Bundesrat, dass er die grosse Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft anerkenne, den Vorschlag des Initiativkomitees zu den Verfassungstexten allerdings als zu wenig präzise und formal ungünstig erachte. So verwende der Initiativtext beispielsweise den Begriff «Schweizerfranken», der weder auf den Noten und Münzen noch im WZG zu finden sei. Weiter müssten bei einem Wechsel der Schweizer Währung bereits heute sämtliche Verfassungsartikel, die den Begriff «Franken» umfassen, mittels eines obligatorischen Referendums angepasst werden. Damit erübrige sich die Notwendigkeit einer neuen Bestimmung, gemäss welcher eine Währungsänderung durch Volk und Stände abgesegnet werden müsse. Die Landesregierung schlug in einem direkten Gegenvorschlag daher vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung und den Franken als Schweizer Währung auf Verfassungsstufe zu heben. Der Artikel 99 BV soll somit um zwei Sätze, die so heute bereits im NBG und im WZG stehen, ergänzt werden: «Die schweizerische Währung ist der Franken.» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.». Damit würden die beiden Hauptanliegen des Initiativkomitees aufgenommen und zugleich deutlich präziser geregelt. Im Zuge seiner Botschaft beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative der Stimmbevölkerung und den Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
In der Vernehmlassung war der Gegenentwurf des Bundesrats bei den Kantonen, den politischen Parteien, den Wirtschaftsdachverbänden und weiteren interessierten Kreisen auf breite Zustimmung gestossen. Wie der Bundesrat berichtete, sei in keiner Stellungnahme die Initiative dem direkten Gegenvorschlag vorgezogen worden.

Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz