Modification de la loi fédérale sur l'unité monétaire et les moyens de paiements (Iv.ct. 16.314)

Face aux pressions de plus en plus nombreuses que subit l'argent liquide, le canton de Zoug a décidé de déposer une initiative cantonale afin de pérenniser l'utilisation des billets de banque. L'initiative souhaite modifier la loi fédérale sur l'unité monétaire et les moyens de paiements (LUMMP) afin que les coupures de 10 francs, 20 francs, 50 francs, 100 francs, 200 francs et 1000 francs y soient inscrites noir sur blanc. Cette modification permettrait de transférer la compétence de définition de la valeur nominale des billets de banque au législateur et de protéger l'indépendance de la Banque nationale suisse (BNS). La Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) s'est penchée sur ce dossier technique. Après de nombreux débats, la CER-CE a recommandé à son conseil de rejeter l'initiative par 5 voix contre 5 et 1 abstention avec la voix prépondérante du président qui a fait pencher la balance. Néanmoins, la CER-CE estime qu'un débat de fond sur la pression imposée à l'argent liquide devrait être envisagé. En chambre, l'initiative a été rejetée par 24 voix contre 17.

Alors que le canton de Zoug a déposé une initiative cantonale pour une modification de la loi fédérale sur l’unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP), la Commission de l’économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a proposé à sa chambre de rejeter l’initiative par 14 voix contre 3 et 4 abstentions. Alors que l’un des arguments majeurs du dépôt de l’initiative cantonale était la pression imposée sur l’argent liquide, la CER-CN a estimé que l’impression d’une nouvelle série de billets par la Banque nationale suisse (BNS) s’imposait comme un signal clair de l’absence d’intention de modifier la valeur des coupures actuelles.
L’initiative cantonale a été rejetée par 118 voix contre 55. Seuls les parlementaires UDC et 3 PLR ont voté en faveur de l’initiative cantonale.

Assurer l'acceptation de l'argent liquide à long terme (Po. 18.4399)

Alors qu'en Suisse, les consommateurs et consommatrices ont la possibilité d'effectuer leur paiement en espèce ou par voie électronique, Prisca Birrer-Heimo (ps, LU) craint que la numérisation croissante de notre société entraîne la disparition progressive des opportunités de paiement en espèce. Selon elle, une telle disparition entraînerait un surendettement, un renchérissement avec des taxes supplémentaires imposées par les prestataires de moyens de paiement électronique, une forte dépendance en cas de panne du système et une atteinte à la protection des données. Elle a donc déposé un postulat pour assurer l'acceptation de l'argent liquide à long terme. Dans les détails, elle préconise une modification de la loi fédérale sur l'unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP).
Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Premièrement, il a indiqué que, selon des études récentes, les paiements en espèce n'ont pas tendance à diminuer en Suisse. Deuxièmement, il a précisé que le mandat de la BNS garantit la liberté de choix. Troisièmement, il a indiqué que l'art. 3 de la LUMMP prévoit déjà l'obligation d'accepter les paiements en espèce.
Malgré la position du Conseil fédéral, le postulat a été largement adopté par la chambre haute par 145 voix contre 38 et 3 abstentions. Seul la frange libérale du Parlement (PLR et Vert'libéraux) s'est opposée au postulat.

Bargeld hat in der Schweiz weiterhin einen hohen Stellenwert – auch im internationalen Vergleich. Diesen Schluss zog der Bundesrat in seinem Bericht «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz», welchen er in Erfüllung des Postulats Birrer-Heimo (sp, LU) verfasst hatte. Während eine Zunahme der absoluten Menge an Bargeld zu beobachten sei, habe dessen Bedeutung als Zahlungsmittel allerdings zugunsten der bargeldlosen Alternativen an Bedeutung verloren. Dennoch blieben Einschränkungen der Bargeldakzeptanz eher selten und auch der Bezug sei nicht eingeschränkt. Die im Postulat vorgeschlagene zwingende Annahmepflicht von Bargeld erachtet der Bundesrat deshalb als nicht notwendig und wegen des starken Eingriffs in die Vertragsfreiheit und das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit als nicht angemessen. Der Bericht folgerte, dass Bargeld als monetärer Anker und als inklusiver Zugang zu Zentralbankgeld grosse Vorteile für das Individuum, die Gesellschaft und die Wirtschaft habe. Auch wegen seiner Krisenresilienz gegenüber Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme und der hohen persönlichen Privatsphäre könne Bargeld durch die bestehenden bargeldlosen Alternativen (noch) nicht ersetzt werden, schloss die Regierung. Das Verschwinden von Bargeld ohne gleichwertige Alternative müsse deshalb verhindert und die Entwicklung aufmerksam beobachtet werden. So beauftragte der Bundesrat das EFD damit, ihn regelmässig über die Entwicklung des Zugangs, der Akzeptanz und der Verwendung von Bargeld sowie der Innovationen im Bereich alternativer Zahlungsmittel zu informieren und bei Bedarf Handlungsoptionen aufzuzeigen. Weiter solle das EFD einen Runden Tisch mit allen am Bargeldverkehr beteiligten Akteuren ins Leben rufen.

Mit einem Ende 2022 veröffentlichten Bericht erfüllte der Bundesrat das Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) zur Sicherstellung der breiten Akzeptanz von Bargeld in der Zukunft. Im Zuge der Beratung des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 beschloss der Nationalrat in der Sommersession 2023 stillschweigend die Abschreibung des Postulats.

Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»

Im August 2021 lancierte ein neunzehnköpfiges Initiativkomitee der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)». Die FBS, aus deren Feder auch die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» stammte, fürchtet die schrittweise Abschaffung von Bargeld und die aus einer Abhängigkeit von digitalen Währungen resultierende Überwachung der Gesellschaft. Sie fordert aus diesem Grund die Ergänzung der BV mit einem Artikel, welcher sicherstellen soll, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung müsse zudem von Volk und Ständen abgesegnet werden, fordert der Initiativtext. Die Unterschriftensammelfrist begann am 17. August 2021 und läuft bis zum 17. Februar 2023.

Kurz vor Ablauf der Sammelfrist im Februar 2023 gab die Freiheitliche Bewegung Schweiz bekannt, genügend Unterschriften für die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten» gesammelt zu haben. Im März bestätigte die BK schliesslich das Zustandekommen der Volksinitiative mit 136'767 gültigen Unterschriften. Das Initiativkomitee gab auf seiner Internetseite zudem bekannt, dass es bereits 2023 ein zweites Initiativprojekt zum Schutz des Bargelds starten werde.

Mittels Medienmitteilung gab der Bundesrat im Mai 2023 bekannt, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» vorlegen zu wollen, da er die zentrale Bedeutung des Bargelds für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft anerkenne, die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte allerdings als zu wenig präzise erachte. Die Sicherstellung der Bargeldversorgung und des Frankens als Schweizer Währung würden bereits heute durch das NBG und das WZG auf Gesetzesebene erfasst. Der Bundesrat sei dazu bereit, das Anliegen von der bisherigen Gesetzes- auf die Verfassungsebene anzuheben, um so die Bedeutung des Bargelds symbolisch zu unterstreichen. Konkret möchte er die bereits bestehenden Artikel teilweise oder ganz in die BV übernehmen. Das EFD sei beauftragt worden, zusammen mit dem EJPD eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Organisationen der Covid-Protestbewegung

Im Zuge der 2020 und 2021 anhaltenden Proteste gegen die Covid-19-Massnahmen der Behörden entstand eine ganze Reihe neuer politischer Organisationen, und manche ältere Gruppierungen gewannen neuen Schwung. Zu den Organisationen, die in der öffentlichen Debatte in der Folge eine teils prominente Rolle einzunehmen vermochten, gehörten die folgenden:

Der Verein «Freunde der Verfassung» wurde an Pfingsten 2020 auf dem Rütli gegründet, ein Jahr später zählte er rund 12'000 Mitglieder. Viele von diesen – auch die meisten Vorstandsmitglieder – waren davor kaum politisch aktiv. Der Verein sah durch die Covid-19-Massnahmen, aber auch durch andere Vorhaben der Behörden die verfassungsmässigen Grundrechte und die bürgerlichen Freiheiten verletzt. Um solche Vorhaben zu bekämpfen, nutzten die Freunde der Verfassung stark den direktdemokratischen Kanal, wobei sie eine bemerkenswerte Fähigkeit zum Sammeln zahlreicher Unterschriften bewiesen. Nebst den Referenden gegen das Covid-19-Gesetz und gegen dessen zweite Revision waren sie auch massgeblich an den Referenden gegen das E-ID-Gesetz, gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen gegen Terrorismus (PMT) und gegen das Medienpaket beteiligt. Ausserdem wirkten sie bei der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative gegen eine Impfpflicht (Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit») mit und gaben im Sommer 2021 bekannt, eine Volksinitiative zur Einführung der Gesetzesinitiative zu planen. Die Geldmittel für diese zahlreichen Kampagnen stammten «von Mitgliedern, aus Spenden und von einer Handvoll sehr besorgter Unternehmer, von denen keiner Blocher heisst», wie die Freunde der Verfassung sich in der NZZ zitieren liessen. Das Präsidium des Vereins teilten sich Marion Russek und Werner Boxler. In der medialen Öffentlichkeit stark in Erscheinung traten zudem Mediensprecher Michael Bubendorf, ein ehemaliges SVP-Mitglied, und Kampagnenleiter Sandro Meier, nach eigener Aussage ein «ehemaliger Links-Grün-Wähler». Verschiedene Medien sahen zudem den Solothurner Publizisten Christoph Pfluger als wichtige Figur bei den Freunden der Verfassung.

Der im Februar 2021 gegründete Verein «Mass-voll!» verstand sich als Jugendbewegung gegen die Behördenmassnahmen. Die jüngere Generation sei durch eine Covid-19-Infektion gesundheitlich am wenigsten gefährdet, doch gerade diese Generation werde in ihrer Entwicklung und Freiheit durch die Massnahmen besonders getroffen. Ähnlich wie die Freunde der Verfassung, aber oft in deutlich schärferem Ton prangerte Mass-voll die «Freiheitsberaubung und Überwachung der Bürger», «eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nichtgeimpften» sowie eine zu grosse Machtkonzentration beim Bundesrat an, die dieser für «menschenverachtende» Massnahmen und die «Abschaffung der Grundrechte» missbrauche. Zur Verbreitung ihrer Positionen setzte Mass-voll stark auf die Sozialen Medien sowie auf Kundgebungen. Bekanntester Exponent war Co-Präsident Nicolas Rimoldi, der auch im Vorstand der Auns sitzt und bereits vor der Pandemie mit libertären Positionen innerhalb der FDP aufgefallen war. Neben ihm war zunächst Carla Wicki und ab Sommer 2021 Viola Rossi Co-Präsidentin. Andere leitende Mitglieder von Mass-voll waren gemäss NZZ für die SVP aktiv.

Das «Aktionsbündnis Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» entstand im Herbst 2020 und hatte seine Basis in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden. Im Herbst 2021 zählte es nach eigenen Angaben «deutlich über 1'000 eingeschriebene Unterstützer». Das Aktionsbündnis trat zum einen als Mitorganisator von Kundgebungen in Erscheinung, zum anderen auch in den Abstimmungskampagnen gegen das Covid-19-Gesetz und gegen dessen zweite Revision. Es kritisierte die «Corona-Zwangsmassnahmen» als «unsinnig, schädlich und unverhältnismässig». Nach eigenen Angaben setzte sich das Aktionsbündnis «für die freie Diskussion und sachliche Aufklärung der Bevölkerung» ein und orientierte sich an «unabhängigen Informationsquellen über die Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und dem Stand der nicht einer politischen Agenda unterworfenen Wissenschaft». Bekanntestes Gesicht des Aktionsbündnisses war der Schwyzer Unternehmer Josef Ender.

Das «Netzwerk Impfentscheid» war schon 2011 als Zusammenschluss impfkritischer Personen gegründet worden und hatte 2013 erfolglos mit einem Referendum gegen das Epidemiengesetz gekämpft. Die Covid-19-Pandemie verlieh dem Netzwerk gemäss NZZ «neuen Schub». Das Netzwerk sah sich als Stimme gegen die «Impfpropaganda» der Behörden und gegen eine aus seiner Sicht drohende Impfpflicht. Prominentester Exponent des als Verein organisierten Netzwerks war der Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch.

Die «Freiheitliche Bewegung Schweiz» war schon vor der Covid-19-Pandemie vom ehemaligen Luzerner SVP-Politiker Richard Koller gegründet worden. Sie fand mit dem Kampf gegen Maskenpflicht, Impfen und Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens ein neues Tätigkeitsfeld. Am 1. Dezember 2020 startete die Freiheitliche Bewegung die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die sich gegen eine Impfpflcht richtet. Andere Forderungen der Bewegung betrafen den Erhalt des Bargelds oder die Möglichkeit für alle Gemeinden, autonom über die Einführung des Mobilfunkstandards 5G zu entscheiden. Die NZZ charakterisierte die Bewegung im März 2021 als «Sammelbecken für Menschen, die dem Staat grundsätzlich misstrauen und sich durch seine <Machenschaften> bedroht sehen».

Die «Freiheitstrychler» traten im Herbst 2020 erstmals in Erscheinung. An Protestkundgebungen gegen Covid-19-Massnahmen zogen sie mit ihren unüberhörbaren Trycheln und den weissen Hirtenhemden in der Folge viel Aufmerksamkeit auf sich, auch medial. Im Mai 2021 bestanden sie gemäss Medienberichten aus rund 100 Personen, die grossmehrheitlich aus dem Kanton Schwyz stammten. Ihr Gründer, der Schwyzer Andy Benz, ist SVP-Mitglied.

Der Verein «Mass-voll!», der im Zuge der Proteste gegen die Covid-19-Massnahmen gegründet worden war und bei den einschlägigen Demonstrationen zwischenzeitlich stark mobilisieren konnte, musste Ende 2021 eine Abspaltung verzeichnen. Kurz nach der Abstimmung über die zweite Änderung des Covid-19-Gesetzes, bei der die Massnahmengegnerschaft eine deutliche Niederlage eingefahren hatte, trat ein grosser Teil der Mass-voll-Vorstandsmitglieder einschliesslich der Co-Präsidentin Viola Rossi zurück und gründete stattdessen einen eigenen Verein mit dem Namen «Taraxxa». Als Grund für die Abspaltung wurden in einer Medienmitteilung «unterschiedliche Ansichten über die Vereinstätigkeit in der jüngsten Vergangenheit und über die weitere strategische Ausrichtung des Vereins» genannt. Taraxxa wolle «eine freie, neue Welt [erschaffen]» und nicht «die alte bekämpfen». Näher gingen die Exponentinnen und Exponenten in der Öffentlichkeit nicht auf die Differenzen ein. Auf jeden Fall solle Taraxxa weniger einen politischen und stärker einen sozialen Fokus setzen als Mass-voll: Im neuen Verein sollten «geimpfte und ungeimpfte» Junge – insbesondere solche, «die sich nirgends zugehörig fühlen, die vom Leben ausgeschlossen wurden» – einen «Zufluchtsort» finden, sich «vernetzen und Spass haben» können, etwa beim Wandern oder Kochen.
Der Verein Mass-voll, der sich selbst auch nach der Abspaltung als «die grösste politisch engagierte Jugendorganisation der Schweiz» mit «deutlich mehr als 30`000 Unterstützerinnen und Unterstützern» bezeichnete, organisierte sich daraufhin neu. Der bisherige Co-Präsident Nicolas Rimoldi wurde zum alleinigen Präsidenten, daneben wurden drei weitere Personen in den Vorstand gewählt. Die «informelle Alterslimite von 30-35 Jahren» für Mitglieder hob Mass-voll auf, zumal «zwar die Jugend in besonderer Form unter den zynischen Covid-Zwangsmassnahmen leidet, aber die Probleme anderer Generationen letztlich identisch mit unseren sind». Mit dem zumindest vorläufigen Auslaufen der meisten Covid-19-Massnahmen im Frühling 2022 stellten sich die Medien auch die Frage nach dem künftigen Tätigkeitsgebiet von Mass-voll, das bisher vor allem im lautstarken Protest gegen ebendiese Massnahmen bestanden hatte. Im Februar 2022 gehörte der Verein zu den siegreichen Gegnerinnen und Gegnern des Medienpakets, darüber hinaus kündigte er an, sich allgemein für Bürgerrechte und Grundrechte in der Schweiz einzusetzen und im Fall einer Verlängerung der gesetzlichen Grundlage für das Covid-19-Zertifikat das Referendum dagegen zu ergreifen. Man wolle zudem «Strategien für die eidgenössischen Wahlen 2023» besprechen.

La Suisse, un pays de cash qui doit le rester (Mo. 20.3365)

Face à l’omniprésence des nouvelles technologies de paiement, comme les cartes de crédit ou les applications pour smartphone, le conseiller national Jean-Luc Addor (udc, VS) demande au Conseil fédéral d’inscrire dans la Constitution fédérale le droit de payer en espèces. D’après le député valaisan, ces nouvelles technologies de paiement sont des outils opaques en termes de protection des données. Les citoyens et citoyennes helvétiques doivent donc être libres de payer en espèces s’ils le souhaitent.
Le Conseil fédéral a préconisé le rejet de la motion. Il a d’abord indiqué, qu’avant la crise du Covid-19, aucun recul d’utilisation de l’argent liquide n’avait été observé. Il a précisé ensuite que la Banque national suisse (BNS) avait déjà le mandat de «faciliter et d’assurer le bon fonctionnement des systèmes de paiement». Finalement, l’art.3 de la loi fédérale sur l'unité monétaire et les moyens de paiement (LUMMP) garantit la possibilité de paiement en espèces avec des pièces et des billets de banque suisses.
En chambre, la motion a été balayé par 130 voix contre 58 et 5 abstentions. Les 51 voix de l’UDC n’ont été rejointes que par 5 voix du Centre et 2 voix du PLR.

Volksinitiative «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!»

Knapp einen Monat nach Zustandekommen der Bargeld-Initiative im Februar 2023 lancierte die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) im März 2023 die «Bargeld-Initiative ll». Mit der zunehmenden Verschiebung auf bargeldlose Zahlungsmittel befürchtete das dreizehnköpfige Initiativkomitee eine Ausgrenzung von behinderten, älteren und sehr jungen Menschen sowie von Personen, die lieber mit Bargeld bezahlen möchten. Dies stehe im Widerspruch zu den Menschenrechten und zur individuellen Freiheit, argumentierte Richard Koller, Präsident der FBS. Die Freiheitliche Bewegung sehe sich deshalb dazu verpflichtet, durch zwei Initiativen den dauerhaften Schutz des Bargelds zu erreichen: Mit der ersten Bargeld-Initiative wolle man die ausreichende, vom Bund zur Verfügung zu stellende Menge an Bargeld sowie einen Schutzmechanismus vor allfälligen Währungswechseln in der Verfassung verankern. Die neue Initiative, welche den Titel «Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit Bargeld bezahlen können!» (kurz: «Ich-zahle-bar») trage, verlange nun die Schaffung von konkreten Vorschriften zur Versorgung und Akzeptanz des Bargelds. Demnach müsste der Bund sicherstellen, dass ausreichend Möglichkeiten zum Bargeldbezug geboten und in öffentlichen Diensten wie dem öffentlichen Verkehr, im Detailhandel sowie in anderen Dienstleistungen genügend Möglichkeiten zur Barzahlung gewährleistet werden. Weiter müsste garantiert werden, dass Bargeld gegenüber bargeldlosen Alternativen nicht benachteiligt werden und keine geringere Kaufkraft als bargeldlose Alternativen haben darf. Die Sammelfrist der «Ich-zahle-bar»-Initiative läuft von März 2023 bis September 2024.

Erster Runder Tisch zum Thema Bargeld

Gemeinsam mit der SNB führte die EFV Ende Oktober 2023 den ersten Runden Tisch zum Thema Bargeld durch. Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung bekanntgab, nahmen an diesem Runden Tisch rund 40 Vertretende des Bunds, der SNB, der Banken, des Werttransports, des Detailhandels und Dienstleistungsanbietende wie etwa die Post und die SBB sowie Wirtschafts- und Konsumentenverbände teil. Der Anlass diente in erster Linie dazu, eine Bestandsaufnahme der Situation und der potenziellen Probleme beim Zugang und bei der Akzeptanz von Bargeld aus der Perspektive der Akteure, die am Bargeldkreislauf betroffen sind, vorzunehmen. Auf diese Weise könne Handlungsbedarf frühzeitig erkannt und mit den Betroffenen diskutiert werden, so der Bundesrat. Auslöser für die Durchführung des Runden Tischs sei ein Auftrag des Bundesrats ans EFD gewesen, der im Rahmen seines Berichts «Die Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz» vergeben worden war und die Schaffung eines institutionalisierten Austauschs zwischen den am Bargeldverkehr beteiligten Akteuren zum Inhalt hatte. Wie der Bundesrat in Aussicht stellte, werde der Runde Tisch zum Thema Bargeld in Zukunft regelmässig durchgeführt.

Barzahlung in subventionierten Transportmitteln beibehalten (Mo. 23.4276)

In allen subventionierten Transportmitteln soll Bargeld auch in Zukunft als Zahlungsmittel akzeptiert werden oder eine einfache Alternative, die ohne Handy funktioniert, zur Verfügung gestellt werden, forderte eine Motion Weichelt (gp, ZG). In ihrer Begründung verwies die Motionärin auf den Kostendruck beim öffentlichen Verkehr, der zum Verzicht auf Münzautomaten und Kassen führen könnte. Dadurch wachse der Graben zwischen digitalisierten und nicht-digitalisierten Personengruppen weiter und die Abhängigkeit von der Digitalisierung werde verstärkt. Nicht zuletzt sei es auch die Aufgabe des Bundes, das WZG zu unterstützen, nach welchem schweizerische Umlaufmünzen und Banknoten als Zahlungsmittel angenommen werden müssten. Der Bundesrat unterstützte die Forderung der Motion, welche seiner Ansicht nach aufgrund der vorgesehenen Alternative im Einklang mit der Gesetzgebung stehe. Er ergänzte allerdings, dass die Bargeldannahme im von Weichelt erwähnten Gesetz gemäss seinem Bericht dispositives Recht bleibe.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2023 stillschweigend an.

In der Sommersession 2024 überwies der Ständerat stillschweigend eine Motion Weichelt (al, ZG) mit der Forderung, dass Bargeld in subventionierten Transportmitteln auch in Zukunft als Zahlungsmittel akzeptiert werden soll. Für die vorberatende KVF-SR sei zentral, dass Personen, die sich mit digitalen Zahlungsmitteln unwohl fühlen, nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. In Anbetracht dessen, dass es sich bei der Annahmepflicht von Bargeld gemäss WZG um dispositives Recht handle, erachte die Kommission die von der Motion vorgesehenen Alternativen als angemessen, begründete Kommissionssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) den Antrag auf Annahme. Die KVF-SR sei auch der Ansicht, dass von staatlich unterstützten Transportunternehmen die Akzeptanz alternativer Zahlungsmöglichkeiten wie etwa der Barzahlung oder Prepaid-Karten erwartet werden könne, geht aus dem Kommissionsbericht hervor. Diesen Argumenten stimmte Verkehrsminister Albert Rösti im Namen des Bundesrats vorbehaltlos zu.