Im Juni 2023 präsentierte der Bundesrat einen Postulatsbericht zu seiner Hochbreitbandstrategie. Bisher seien Massnahmen ergriffen worden, um in der Schweiz eine flächendeckende Versorgung mit mittleren Bandbreiten (80 Mbit/s) zu gewährleisten. Die Nachfrage nach schnellem und flächendeckendem Internet steige aber mit der fortschreitenden Digitalisierung in allen Branchen sowie im Alltag. Auch belege die Schweiz im europäischen Vergleich bezüglich der schnellsten Internetversorgung einen der hinteren Plätze. Eine Unterversorgung im Hochbreitbandnetz stellte der Bundesrat insbesondere in Randregionen oder schlecht erschliessbaren Gebieten fest. Für die Netzbetreibenden würde es sich wirtschaftlich nicht lohnen, schnelle Internetanschlüsse in diesen Regionen auszubauen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass eine «digitale Stadt-Land-Kluft» entsteht und den Randregionen der notwendige und schnelle Internetzugang verwehrt bleibt.
Um den flächendeckenden Zugang zum Hochbreitbandnetz zu gewährleisten, schlug der Bundesrat ein Förderprogramm vor. In den Regionen, wo der Netzausbau wirtschaftlich nicht rentabel ist, sollte eine staatliche Förderung des Netzausbaus eingeführt werden. Der Bundesrat ging im Bericht davon aus, dass rund 20 Prozent aller Breitbandanschlüsse erneuert werden müssen, um flächendeckend eine schnelle Internetverbindung zu ermöglichen. Die Hälfte dieser Anschlüsse liege in schlecht erschliessbaren Regionen und müsste von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Der Bundesrat ging bei einem flächendeckenden Einsatz von Glasfasernetzen von einem Mittelbedarf in der Höhe von CHF 1.4 Mrd. aus. Dazu präsentierte er im Bericht drei Finanzierungsmöglichkeiten: Erstens könnten die Kosten über den ordentlichen Haushalt abgerechnet werden. Zweitens könnten Einnahmen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen für das Förderprogramm beansprucht werden. Das Programm könnte zudem mit Geldern der Kantone und Gemeinden ergänzt werden. Generell sollte der Ausbau des Hochbreitbandnetzes aber möglichst günstig umgesetzt werden, was der Bundesrat mit einer wettbewerblichen Ausschreibung der Ausbauprojekte erreichen wollte. Der Bundesrat ging laut dem Bericht davon aus, dass die Förderung des Hochbreitbandnetzes 2028 in Angriff genommen und bis 2033 fertig gestellt werden könne. Das UVEK wurde beauftragt, die Strategie bis Ende 2023 zu konkretisieren.
Im Dezember 2023 beauftragte der Bundesrat das UVEK sodann damit, eine Vernehmlassungsvorlage zum geplanten Förderprogramm – der «Gigabitstrategie» – zu erarbeiten. Inhaltlich sollte die Hochbreitbandstrategie des Bundes gemäss dem Postulatsbericht verfolgt werden. Durch den kombinierten Einsatz von Glasfasernetzen und Funktechnologie (letzteres in dünn besiedelten Gebieten) wurde der Mittelbedarf für die Strategie mit CHF 750 Mio. aber tiefer geschätzt als noch im Postulatsbericht. Die «Gigabitstrategie» sollte primär aus den Einnahmen der Mobilfunkfrequenzvergabe sowie durch ergänzende Gelder der Kantone und der Branche gedeckt werden.
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)