Zusatzabkommen zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht. Genehmigung (BRG 23.080)

Als PDF speichern

Im November 2023 präsentierte der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich. Im Zusatzabkommen wurde die Besteuerung von Arbeitnehmenden geregelt, welche bis zu 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten. In diesen Fällen sieht das Abkommen vor, dass der entsprechende Lohn in dem Vertragsstaat versteuert wird, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Zudem wurde im Zusatzabkommen festgehalten, dass der Staat der Arbeitgeberin dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers 40 Prozent dieser Steuern abgibt. Dazu ist ein automatischer Informationsaustausch über die entsprechenden Lohndaten vorgesehen. Mit dem Zusatzabkommen soll auch das DBA zwischen der Schweiz und Frankreich um die OECD-Mindeststandards zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) ergänzt werden.

Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem Olivier Feller (fdp, VD) und Paolo Pamini (area liberale, TI) seitens der WAK-NR und Finanzministerin Karin Keller-Sutter seitens der Regierung das Geschäft vorgestellt hatten, trat der Nationalrat ohne Gegenantrag auf den Entwurf ein. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Geschäft mit 180 zu 1 Stimme klar an.

Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich bezüglich der Telearbeit beschäftigte die kleine Kammer in der Sommersession 2024. Carlo Sommaruga (sp, GE) und Karin Keller-Sutter gingen in ihren ausführlichen Voten auf die Details des Zusatzabkommens ein und betonten, dass dieses für die Schweiz eine gute Lösung zur Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern darstelle. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen.
In den Schlussabstimmungen konnte das Geschäft erledigt werden. Der Ständerat votierte wiederum einstimmig für Annahme, der Nationalrat stimmte dem Geschäft mit 196 zu 1 Stimmen und einer Enthaltung ebenfalls klar zu.