Gleich mit zwei parlamentarischen Initiativen wollte Thomas Burgherr (svp, AG) eine Änderung der Regeln für Listenverbindungen durchsetzen. Sein Nein zu Listenverbindungen (Pa.Iv. 23.481) sowie die Forderung nach mehr Transparenz durch eine Begrenzung von Unterlisten (Pa.Iv. 23.482) passten in den Strauss an parlamentarischen Begehren, die – wie sehr oft nach eidgenössischen Wahlen – Reformen des Wahlrechts forderten (vgl. Mo. 23.4220; Mo. 23.4477; Mo. 23.4083; Mo. 23.4355 und 23.4356 sowie Pa.Iv. 23.452). Listen- und Unterlistenverbindungen verhinderten eine freie Willensentscheidung, begründete Burgherr seine beiden Anliegen. Allerdings sah er Ausnahmen eines Verbots an Listenverbindungen vor, wenn «regionale Besonderheiten» dies verlangten – als Beispiel fügte er die «zwei Wahlkreise» im Unter- und Oberwallis an. Gänzlich verbieten wollte der Aargauer auch die Unterlisten nicht. Die Kantone sollten aber eine Begrenzung ihrer Zahl festlegen können, damit sich die Wählenden besser orientieren und Kosten gespart werden könnten.
Wohl auch weil die SPK-NR eine eigene parlamentarische Initiative einreichte (Pa.Iv. 24.422), mit der sie ein «faires und transparentes Wahlsystem» forderte, wobei auch die Abschaffung von Listenverbindungen und eine Beschränkung von Unterlisten angedacht werden sollte, zog Burgherr seine beiden Anliegen Ende April 2024 zurück.

Listenverbindungen und Zuteilungsverfahen – Reformvorschläge für eidgenössische Wahlen