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  • Burgherr, Thomas (svp/udc, AG) NR/CN

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2026
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«Die Sicherung der AHV-Finanzierung ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit», postulierte Marc Jost (evp, BE) in der Frühjahrssession 2025 im Nationalrat zur Erklärung seiner parlamentarischen Initiative, welche eine Steuer auf millionenschwere Nachlässe von natürlichen Personen zur Sanierung der AHV einführen will. Im Gegensatz zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten der AHV treffe eine Erbschaftssteuer keine durch Eigenleistung erwirtschafteten Einnahmen und trage zudem zur «Generationengerechtigkeit» bei, da insbesondere ältere Personen Erbschaften erhielten, die gleichzeitig auch von der AHV profitierten, so Marc Jost. Unterstützung bekam der Initiant von einer Minderheit um Emmanuel Amoos (sp, VS), welche die Erbschaftssteuer als ausgezeichnetes Mittel erachtete, um die gestiegene Vermögenskonzentration in der Schweiz zu reduzieren. Die Kommissionsmehrheit wollte der Initiative hingegen keine Folge geben, was ihr Vertreter, Thomas Burgherr (svp, AG), mit der Steuerautonomie der Kantone begründete. Zudem würde die Einführung einer Erbschaftssteuer unter anderem eine Doppelbesteuerung mit sich bringen, da das vererbte Vermögen bereits zu Lebzeiten des Erblassers durch die Vermögenssteuer besteuert worden sei. Der Nationalrat gab der Initiative mit 126 zu 63 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge. Die Fraktionen der Grünen und der SP sowie vereinzelte Mitglieder der Fraktionen der Mitte und der Grünliberalen votierten für Folgegeben. Die Initiative war damit erledigt.

AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässen (Pa.Iv. 24.420)

La CER-CN a décidé, par 15 voix contre 7 et une abstention, de déposer une motion chargeant le Conseil fédéral de mettre en place des mesures de protection de la santé des ouvrières et ouvriers du secteur de la construction. La motion demande que les événements naturels – tels que les fortes chaleurs –, réglés par la norme SIA 118, soient obligatoirement pris en compte lors de la planification et de l'exécution des travaux. Les membres de la commission exigent également que les entreprises, contraintes d'interrompre leurs travaux lors de vagues de chaleur extrêmes, ne subissent pas de sanctions pour les retards engendrés et que les maîtres d'ouvrage publics puissent ainsi prolonger les délais.
La minorité de la commission, représentée par Thomas Burgherr (udc, AG), a évoqué que c'est à l'employeur de garantir les mesures de santé et que l'Etat n'a donc pas à intervenir. Par ailleurs, le député agrarien a mentionné les barrières et les coûts liés à cette nouvelle réglementation, qui pourraient freiner le domaine de la construction.
De son côté, le Conseil fédéral souligne que les vagues de chaleur nécessitent une évaluation au cas par cas des conditions de travail sur les chantiers et que les outils de la SUVA et les alertes de MétéoSuisse permettent de mieux évaluer les risques. De plus, le Conseil fédéral a mentionné la participation des maîtres d'ouvrage publics à une table ronde sur la gestion des canicules sur les chantiers afin d'élaborer des solutions. C'est pourquoi, au vu des actions engagées, le gouvernement estime que cette nouvelle mesure n'est pas nécessaire.
Lors de la session d'hiver 2024, la motion a été acceptée par le Conseil national par 123 voix, contre 62 et 6 abstentions. Seul le groupe UDC n'a pas apporté son soutien à la proposition de la CER-CN.

Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern (Mo. 24.3820)
Dossier: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Selon le député Thomas Burgherr (udc, AG), le risque de pénurie d'énergie va augmenter si la Suisse ne révise pas sa politique énergétique. Il explique que l'immigration, l'extension des transports publics et l'utilisation de voitures électriques et de pompes à chaleur augmentent les besoins en électricité. Afin de sécuriser l'approvisionnement électrique, il est donc impératif d'inclure, sur le long-terme, l'énergie nucléaire dans le mix énergétique helvétique. Le député argovien cite également l'Union européenne, et en particulier la Belgique et les Pays-Bas, qui mise à nouveau sur l'énergie nucléaire pour garantir sa sécurité énergétique. À la tribune, il a confirmé qu'il faut «der Realität ins Auge sehen».

Dans sa réponse, en novembre 2022, le Conseil fédéral avait d'abord expliqué qu'il était logique de respecter la volonté populaire d'interdire la construction de nouvelles centrales nucléaires, exprimée lors du vote sur la Stratégie énergétique 2050 en mai 2017. Néanmoins, lors de sa prise de parole en septembre 2024, Albert Rösti a indiqué que la position du Conseil fédéral avait évolué. Ainsi, un projet de modification de loi afin de lever l'interdiction de construire des nouvelles centrales nucléaires devrait être présenté d'ici fin 2024. Pour le Conseil fédéral, ce projet de modification de loi s'impose comme un contre-projet indirect à l'initiative populaire «De l’électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)». Pour justifier ce revirement, le ministre de l'énergie a indiqué qu'en 2017, l'objectif zéro net d'émission n'était pas encore à l'agenda politique. En outre, l'évolution de la situation géopolitique, caractérisée par une forte instabilité, combinée à la pénurie de gaz renouvelable et à l'augmentation de la population oblige le Conseil fédéral à réviser sa position initiale. En d'autres termes, la donne a changé selon le ministre de l'énergie Albert Rösti. Devant l'hémicycle, le conseiller fédéral UDC a donc profité de cette motion pour confirmer la nouvelle orientation du Conseil fédéral, mais a également répété que les énergies renouvelables demeurent le pilier central de la politique énergétique helvétique de demain, citant notamment la nouvelle loi sur l'approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047) acceptée dans les urnes en juin 2024. Finalement, Albert Rösti a indiqué que la Suisse n'admettait aucune interdiction frappant la recherche sur des nouvelles technologies. Le pays participe donc activement à la recherche sur les nouvelles technologies de production d'énergie nucléaire.
Malgré ce changement de cap, le Conseil fédéral préconise le rejet de la motion afin de ne pas interférer avec les travaux en cours. En chambre, la motion a été rejetée par 99 voix contre 85 et 3 abstentions. L'UDC (57 voix), le PLR (27 voix) et un député du Centre ont voté en faveur de la motion, mais leurs voix n'ont pas suffi.

Assurer l'approvisionnement en électricité à long terme (Mo. 22.4057)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit
Dossier: Die Verfahren für die Planung und den Bau für die Produktion erneuerbarer Energien zu beschleunigen

Mit 7 zu 5 Stimmen hatte sich die SPK-SR Mitte Juni 2024 entschieden, die Motion von Thomas Burgherr (svp, AG), welche Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung verlangte, zur Ablehnung zu empfehlen. In der Tat sei zwar «eine Flut von Regulierungen auch in staatlichen und staatsnahen Bereichen» zu beklagen, dem könne aber nicht mit einem umfassenden Programm begegnet werden, so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Vielmehr müsse bei konkreten Gesetzesvorlagen darauf hingewirkt werden, dass weniger Bürokratie geschaffen werde. In ihrem Bericht wies die SPK-SR zudem darauf hin, dass die Motion «äusserst vage formuliert» sei und die angemahnten überregulierten Politikbereiche kantonale Angelegenheiten seien. Die starke Kommissionsminderheit sah hingegen Möglichkeiten, vor allem verwaltungsintern Bürokratie abzubauen. Aber auch in der Zusammenarbeit mit den Kantonen könne der Bund mit besserer Koordination zu einer Deregulierung beitragen.

In der kleinen Kammer wurde die vom Nationalrat bereits angenommene Motion in der Herbstsession 2024 diskutiert. Kommissionssprecher Mathias Zopfi (gp, GL) sprach von einer «bürokratischen Entrümpelungsaktion», die aber nicht nötig sei, weil das Haus erstens bereits aufgeräumt sei und die Aktion zweitens ihrerseits einen Berg aufschütte, der höchstens eine Maus gebären würde. Es sei zielführender, konkrete Projekte zu betrachten, als einen «Riesenapparat» aufzubauen. Der Sprecher der Kommissionsminderheit, Pirmin Schwander (svp, SZ), wunderte sich darüber, dass Bundesrat und beide Kommissionen das Anliegen der Motion eigentlich gut fänden, aber letztlich den Aufwand scheuten. Es gehe bei der Motion darum, Prozesse und Abläufe auf ihre Effizienz hin zu prüfen. Es könne nicht bereits vor Anfang einer solchen Überprüfung behauptet werden, dass da nichts dabei rausschaue. Unterstützt wurde Schwander von Fabio Regazzi (mitte, TI), der im Namen des Gewerbeverbandes eine Verschlankung der Verwaltung zugunsten einer «bürgernahen Politik» forderte. Sein Fraktionskollege, Daniel Fässler (mitte, AI), wies hingegen darauf hin, dass es nicht angehe, dass sich der Bund in Kantonsangelegenheiten einmische – was die Motion letztlich fordere. In der Tat sei der Bundesrat daran, die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen, die als Legislaturziel definiert worden sei, vor allem im Sinne einer Deregulierung anzugehen, schloss Bundeskanzler Viktor Rossi die ständerätliche Debatte. Im Anschluss daran lehnte eine knappe 23 zu 18-Stimmen-Mehrheit die Motion ab, die damit erledigt war.

Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung (Mo. 23.4182)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie

Die grosse Kammer debattierte in der Sommersession 2024 als Erstrat über die Umweltverantwortungsinitiative der jungen Grünen. Dem Rat lag dabei der Kommissionsantrag auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative sowie ein Minderheitsantrag von Aline Trede (gp, BE) vor, welcher einen direkten Gegenentwurf vorschlug.
Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Monika Rüegger (svp, OW) berichteten seitens der UREK-NR, dass dieser die Initiative zu weit gehe. Die Initiative verlange grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Umwälzungen, die gar zu einem «massiven Wohlstandsverlust» (Rüegger) führen würden. Entsprechend lehnte die Kommission die Initiative mit 15 zu 8 Stimmen ab. Mit demselben Stimmenverhältnis lehnte sie auch den Antrag Trede ab, der die Umsetzungsfrist von 10 Jahren hätte streichen wollen und damit einen Kompromiss in Form eines direkten Gegenentwurfs dargestellt hätte.
In der intensiv geführten Debatte zeigte sich bald, dass die Initiative (und der Gegenentwurf) einen schweren Stand hatten. Die Initiative wurde von der Mitte-, der FDP.Liberalen- sowie von der SVP-Fraktion mit scharfer Kritik eingedeckt; sie wurde als «Entwicklungsland-Initiative» (Wasserfallen; fdp, BE) sowie als «kommunistisches Anliegen» (Burgherr; svp, AG) bezeichnet und deren Konsequenzen bei Annahme mit «Wohlstandsvernichtung und massivste[r] soziale[r] Unruhe» (Paganini; mitte, SG) beschrieben. Die GLP brachte der Initiative mehr Sympathie entgegen, Beat Flach (glp, AG) plädierte aber dafür, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Schweiz nicht auf Kosten des Wohlstandes zu vollbringen und die Initiative daher trotzdem zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP und die Grünen hingegen sprachen sich für die Initiative aus. Jon Pult (sp, GR) sah in der Umformulierung der Verfassung einen Mehrwert für die Schweiz, weil damit zum ersten Mal festgehalten würde, dass es das Ziel der Schweiz sei, innerhalb der planetaren Grenzen zu leben und zu wirtschaften. Und Florence Brenzikofer (gp, BL) argumentierte, dass die Annahme der Initiative ein Signal der Hoffnung an die junge Generation sei. Dadurch würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt, dass das Parlament bereit sei, «der jungen Generation eine lebenswerte Zukunft zu sichern.»
Nach einer langen Diskussion schritt der Nationalrat zu den Abstimmungen. Er empfahl die Initiative zur Ablehnung und wollte ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. Einzig die SP und die Grünen votierten jeweils dafür.

«Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» (BRG 24.021)

En avril 2024, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a rendu un rapport à l'attention de son conseil concernant la motion de Johanna Gapany (plr, FR) portant sur les aides pour les cas de rigueur dans le contexte des mesures prises par l'Etat pour atténuer les conséquences économiques de la pandémie de Covid-19. Dans ce document, la majorité de la commission soutient la motion par 14 voix contre 8 et 2 abstentions. Cette majorité considère que la pratique actuelle peut engendrer une inégalité de traitement injustifiée envers les entreprises individuelles, où la fortune commerciale et la fortune personnelle ne sont pas distinctes. Le rapport souligne également que pour ces entreprises, les bénéfices de liquidation représentent souvent la prévoyance vieillesse des propriétaires. Cependant, la minorité de la commission partage l'avis du Conseil fédéral, estimant que les règles sont claires depuis l'entrée en vigueur de la loi et qu'il est crucial de ne pas pénaliser les entreprises qui ont respecté ces règles jusqu'à présent. Cette minorité rappelle également que l'ordonnance établit seulement le cadre de la participation financière de la Confédération, tandis que les aides pour les cas de rigueur sont du ressort des cantons, responsables de leur conception et de leur mise en œuvre.
En mai 2024, lors du débat en chambre, Philipp Matthias Bregy (centre, VS) s'est exprimé au nom de la CER-CN. Pour argument principal, il a expliqué que lors de la création de l'ordonnance sur les cas de rigueur Covid-19 de 2020, le Parlement n'avait pas envisagé les cas où des entreprises individuelles devraient liquider leurs actifs en raison de décès, maladie, retraite ou autres raisons. Ceci crée des gains de liquidation comptable, menant à des obligations de rembourser les aides, ce qui crée une iniquité par rapport aux entreprises de type «personne morale». Olivier Feller (plr, VD) est ensuite intervenu pour expliquer qu'une application homogène de cette règle est nécessaire, car les administrations fédérales et cantonales ont plusieurs fois changé leurs pratiques, créant une confusion pour l'application de la loi et des ordonnances. Au nom de la minorité, Thomas Burgherr (udc, AG) est également monté à la tribune pour appeler au respect du principe de subsidiarité, les cantons étant responsables de la mise en œuvre des aides pour les cas de rigueur. Il a argumenté qu'une modification de la base légale créerait une inégalité de traitement envers les entreprises ayant respecté les règles existantes. En dernier lieu, le ministre de l'économie Guy Parmelin s'est appuyé sur l'article 29 de la loi sur les subventions (LSu) pour rappeler qu'il existe déjà quatre cas de figure dans lesquels les cantons peuvent renoncer à une partie des demandes de remboursement (en cas de décès, d'incapacité de longue durée, en cas d'atteinte de l'âge de l'AVS ou de non-prolongation de la concession d'exploitation). Selon le ministre, les problèmes frappant les entreprises individuelles ont en grande partie pu être réglés.
A l'issue du débat au sein de la chambre basse, aucun parti n'aura été convaincu par l'argumentaire de la minorité de la CER-CN et de Guy Parmelin, à l'exception d'une majorité des Vert'libéraux et de quelques parlementaires UDC. Le Conseil national a ainsi accepté la motion par 150 voix (25 PLR, 37 PS, 41 UDC, 17 Vert-e-s, 29 Centre, 1 Vert'libéraux) contre 28 (1 PLR, 18 UDC, 1 Vert-e-s, 8 Vert'libéraux) et 7 abstentions.

Cas de rigueur COVID-19. Un bénéfice de liquidation n'a pas à être assimilé à une sortie de liquidités interdite par le système d'aides pour les cas de rigueur (Mo. 23.3842)
Dossier: Covid-19 – Selbstständigerwerbende
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Eine Überprüfung der Effizienz der staatlichen Leistungen forderte Thomas Burgherr (svp, AG) mittels eines im März 2024 eingereichten Postulats. Der Postulant befürchtete eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen bei Aufgaben, die der Bund übernimmt, die jedoch von privaten Anbietern ressourcenschonender erbracht werden könnten, etwa IT-Dienstleistungen oder Strassenunterhalt. Er forderte daher eine Prüfung aller staatlichen Leistungen und der Möglichkeit der Auslagerung dieser Leistungen an Private. Der Staat könnte sich dadurch stärker auf die Bereiche Sicherheit, Bildung und Recht konzentrieren und würde so weniger in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftreten, so die Begründung.
Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung und verwies in seiner Antwort auf die im März eingesetzte externe Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmassnahmen des Bundeshaushaltes. Es sei nicht sinnvoll, der Erarbeitung dieses Berichts, der im Spätsommer erwartet werde, vorzugreifen.
In der Ratsdebatte betonte der Postulant, dass sein Anliegen in dieselbe Richtung wie die Absichten des Bundesrates ziele und deshalb als Unterstützung und nicht als Vorgriff zu verstehen sei. Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2024 dieser Argumentation und nahm den Vorstoss mit 96 zu 91 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Zustimmung fand das Postulat bei den Fraktionen der SVP, der GLP und bei einem Grossteil der Mitte-Fraktion. Geschlossen dagegen stimmten die Fraktionen der FDP, der SP und der Grünen.

Überprüfung der staatlichen Leistungen und Konzentration der Kräfte (Po. 24.3233)
Dossier: Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt (2024–2026)

Gleich mit zwei parlamentarischen Initiativen wollte Thomas Burgherr (svp, AG) eine Änderung der Regeln für Listenverbindungen durchsetzen. Sein Nein zu Listenverbindungen (Pa.Iv. 23.481) sowie die Forderung nach mehr Transparenz durch eine Begrenzung von Unterlisten (Pa.Iv. 23.482) passten in den Strauss an parlamentarischen Begehren, die – wie sehr oft nach eidgenössischen Wahlen – Reformen des Wahlrechts forderten (vgl. Mo. 23.4220; Mo. 23.4477; Mo. 23.4083; Mo. 23.4355 und 23.4356 sowie Pa.Iv. 23.452). Listen- und Unterlistenverbindungen verhinderten eine freie Willensentscheidung, begründete Burgherr seine beiden Anliegen. Allerdings sah er Ausnahmen eines Verbots an Listenverbindungen vor, wenn «regionale Besonderheiten» dies verlangten – als Beispiel fügte er die «zwei Wahlkreise» im Unter- und Oberwallis an. Gänzlich verbieten wollte der Aargauer auch die Unterlisten nicht. Die Kantone sollten aber eine Begrenzung ihrer Zahl festlegen können, damit sich die Wählenden besser orientieren und Kosten gespart werden könnten.
Wohl auch weil die SPK-NR eine eigene parlamentarische Initiative einreichte (Pa.Iv. 24.422), mit der sie ein «faires und transparentes Wahlsystem» forderte, wobei auch die Abschaffung von Listenverbindungen und eine Beschränkung von Unterlisten angedacht werden sollte, zog Burgherr seine beiden Anliegen Ende April 2024 zurück.

Nein zu Listenverbindungen (Pa.Iv. 23.481)
Listenverbindungen und Zuteilungsverfahen – Reformvorschläge für eidgenössische Wahlen

Im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen 2023 wurden im Parlament einige Vorstösse und parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Änderung des Wahlsystems für die Nationalratswahlen verlangten. Gefordert wurden dabei etwa eigene Wahlkreise für Auslandschweizerinnen und -schweizer (abgelehnte Motion von Jean-Luc Addor (svp, VS; Mo. 23.4083), die Einführung des doppelten Pukelsheim (sistierte parlamentarische Initiative von Marc Jost (evp, BE; Pa.Iv. 23.452 und zurückgezogene Motion der GLP-Fraktion: Mo. 23.4220) und insbesondere ein Verbot oder eine Beschränkung von Listen- und Unterlistenverbindungen (zwei zurückgezogene parlamentarische Initiativen von Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 23.481 und Pa.Iv. 23.482, zwei zurückgezogene Motionen von Thierry Burkart (fdp, AG; Mo. 23.4355 und Mo. 23.4356 sowie die knapp abgelehnte Motion von Leo Müller (mitte, LU; Mo. 23.4477). Dass nach eidgenössischen Wahlen jeweils Reformen gefordert werden, ist dabei eigentlich nichts Neues.

Neu waren diesmal aber erstens die Menge an parlamentarischer Aktivität, zweitens die in den Medien recht virulent diskutierte Kritik an der «Listenflut» und drittens der Umstand, dass sich die SPK-NR der Sache annahm. Grund für die zahlreichen Rückzieher der Vorstösse war nämlich, dass die nationalrätliche Kommission mit 16 zu 9 Stimmen eine Kommissionsinitiative einreichte, mit der sie die verschiedenen Anliegen zusammenfassen und ein faires und transparentes System bei den Nationalratswahlen schaffen wollte. Die Kommission nahm dabei insbesondere das aktuelle Zuteilungsverfahren (Hagenbach-Bischoff) ins Visier. Nach Anhörung verschiedener Expertinnen und Experten soll dieses durch ein anderes Verfahren ersetzt werden (Sainte-Laguë), mit dem die Stimmen der Wählenden repräsentativer in Sitze übersetzt würden und mit dem «Listenverbindungen allenfalls überflüssig» würden, so die SPK-NR in ihrer Medienmitteilung Ende April 2024. Wie in den meisten Vorstössen gefordert, sollte zudem die Zahl an Unterlistenverbindungen beschränkt werden. Ziel sei eine Umstellung auf die Wahlen 2031.

Bereits Mitte Juni 2024 gab die SPK-SR «grünes Licht» für eine «Prüfung alternativer Lösungen für das Verfahren zur Wahl des Nationalrates». Mit 9 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) befand die Kommission die Vorschläge einer Einführung von Sainte-Laguë und einer Begrenzung von Unterlistenverbindungen für «sinnvoll». Eine definitive Bewertung werde vorgenommen, wenn die Vorlage zu einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte – welche die SPK-NR in der Folge ausarbeitete – vorliege, so die SPK-SR in ihrer Medienmitteilung.

Für ein faires und transparentes System bei den Nationalratswahlen (Pa.Iv. 24.422)
Listenverbindungen und Zuteilungsverfahen – Reformvorschläge für eidgenössische Wahlen

Gewinne der Nationalbank sollten nicht als selbstverständlich betrachtet werden und, falls sie an den Bund ausgeschüttet werden, sollten sie ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden. Dies forderte Thomas Burgherr (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative, die er im März 2023 eingereicht hatte. In der Vergangenheit seien teilweise Budgets zu hoch angesetzt worden, da mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Bund gerechnet worden sei, die dann jedoch aber ausgeblieben sei. Indem allfällige Gewinnausschüttungen nicht mehr wie bisher budgetiert werden können, sondern für den Schuldenabbau verwendet würden, sollten solche Defizite mit dieser parlamentarischen Initiative künftig verhindert werden, so der Initiant.
Die FK-NR beantragte mit 16 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Zur Verhinderung von Schulden sei bereits die Schuldenbremse eingeführt worden und diese Vorlage würde die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments zusätzlich und unnötigerweise einengen. Sofern Schulden beispielsweise in die Sozialpolitik investiert werden würden, kämen sie zudem auch künftigen Generationen zugute, womit Schulden auch positive Effekte aufweisen können, so die Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit Michael Götte (svp, SG) sah in der parlamentarischen Initiative hingegen einen gelungenen Ansatz zur Schuldenminimierung und beantragte deshalb, der Initiative Folge zu geben.
Der Nationalrat folgte in der Sondersession vom April 2024 der Kommissionsmehrheit und stimmte mit 123 zu 59 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gegen Folge geben, womit das Geschäft erledigt war. Die Stimmen für Folgegeben stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Nationalbankgewinne für den Schuldenabbau nutzen (Pa.Iv. 23.418)
Dossier: Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt (2024–2026)

Im Grundsatz waren sich der Bundesrat – in der Sondersession vom April 2024 vertreten durch Bundeskanzler Viktor Rossi – und der Motionär Thomas Burgherr (svp, AG) einig: «unnötige administrative Aufwände in der Verwaltung» sollen abgebaut und «Regulierungen» vereinfacht werden. Burgherr kritisierte, dass zu viele Bereiche administrativ «durch den Bund übersteuert» würden. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Medizin, Bildung und Forschung, Polizei und Militär, Soziales sowie Bau gäbe es so viele «Auflagen, Weisungen, Reglemente, Formulare, Dokumentationspflichten, etc.», dass für die Angestellten in diesen Bereichen immer weniger Zeit bleibe, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Entsprechend forderte Burgherr insbesondere in den besagten Bereichen Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung. Auch wenn der Bundesrat diese Stossrichtung unterstütze, befürchte er, dass sich das Anliegen der Motion nur schon deshalb nicht umsetzen lasse, weil die besagten Bereiche mehrheitlich in kantonaler Hoheit lägen, führte Rossi die ablehnende Haltung des Bundesrates aus. Wo es seine Zuständigkeit anbelange, müsse der Bundesrat bereits heute die Verwaltungsorganisation laufend auf Effizienz und Effektivität überprüfen. Die entsprechenden Massnahmen erachte er als genügend, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats widersetzte sich allerdings dem bundesrätlichen Antrag und nahm die Motion mit 113 zu 73 Stimmen ohne Enthaltungen an. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion unterstützten auch alle anwesenden Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion (mit Ausnahme von Marc Jost, evp, BE) das Anliegen, das damit an den Ständerat überwiesen wurde.

Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung (Mo. 23.4182)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie

Laut eines Berichts der GPK-SR gebe es 86 ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen, führte Thomas Burgherr (svp, AG) in seiner Motion aus, mit der er eine Reduktion dieser Gremien forderte. Zahlreiche Kommissionen würden gar nie tagen oder Leistungen erbringen, die von der Bundesverwaltung gar nicht nachgefragt würden. Nicht nur sei deren Auftrag unklar oder gar rechtlich nicht genügend abgesichert, sondern es bestünden «Leerläufe, Doppelspurigkeiten und Aktionismus».
Seinen Antrag auf Ablehnung der Motion begründete der Bundesrat mit einer aus dem besagten Bericht stammenden Empfehlung der GPK-SR, die er umsetze; nämlich die fortwährende Überprüfung der Notwendigkeit spezifischer ausserparlamentarischer Verwaltungskommissionen. Dass die Regierung diese Kontrolle ernst nehme, hätten auch die Diskussionen um die Motion Bigler (fdp, ZH; Mo. 16.3967) gezeigt, die eine Reduktion ausserparlamentarischer Kommissionen verlangt habe und vom Ständerat 2017 abgelehnt worden sei. Hauptgrund für diesen Entscheid in der kleinen Kammer sei damals das Versprechen des Bundesrats gewesen, regelmässig zu überprüfen, welche Kommissionen nicht benötigt würden. Dieses sei eingehalten worden, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Februar 2023.
In der Nationalratsdebatte während der Sondersession 2024 führte Thomas Burgherr weitere Zahlen ins Feld. Mittlerweile gebe es 110 Gremien mit 1'600 Mitgliedern, deren Name auf einer 243-seitigen Liste verzeichnet seien. Zahlreiche dieser Gremien suchten «krampfhaft nach Aufgaben, um ihre Existenz zu rechtfertigen», weshalb es an der Zeit für eine «Entschlackungskur» sei. Bundeskanzler Viktor Rossi erinnerte im Namen des Bundesrats an die Bedeutung der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen, die mit ihrem Fachwissen wichtige Basis für Verwaltungshandeln seien. Diese «Instrumente der Milizverwaltung» seien günstig und deren Leistungen könnten kaum effizienter durch Dritte erbracht werden. Zudem werde bei der alle vier Jahre stattfindenden (Wieder-)Wahl derer Mitglieder jeweils kontrolliert, ob eine Kommission noch notwendig sei. Die Worte Rossis fanden aber lediglich in den Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP Gehör. Mit 114 Stimmen überwog die geschlossene bürgerliche Ratsseite, die die Motion an den Ständerat überwies (114:71 Stimmen; keine Enthaltung).

Reduktion der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen (Mo. 22.4482)

Er wolle betonen, dass er nicht finde, der Bundesrat erhalte zu viel Lohn, begann Thomas Burgherr (svp, AG) sein Votum für seine Motion, mit der er eine Reduktion der Bundesratsprivilegien forderte. Es gehe ihm mit seinem Vorstoss vielmehr darum, der Regierung zu verdeutlichen, dass sie die zahlreichen Vorteile, die sie geniesse, darauf überprüfen müsse, ob sie noch zeitgemäss und angebracht seien. Es sei zu begrüssen, dass der Bundesrat künftig von sich aus auf Jahresabonnements der Seilbahnen Schweiz und die Nutzung der Loge im Stadttheater Bern verzichte, es gebe aber zahlreiche weitere Privilegien, die nicht nötig seien und abgeschafft gehörten. Burgherr erwähnte etwa die zusätzliche Limousine neben dem Repräsentationsfahrzeug, das Generalabonnement erster Klasse und insbesondere die «fürstlichen Ruhegehälter». Er sehe auch deshalb nicht ein, weshalb der Bundesrat an einem alten Privilegiensystem festhalte, wenn in den meisten Kantonen zusehends modernere Entschädigungssysteme eingeführt und in der Privatwirtschaft mit anderen Leistungen operiert werde. Bundeskanzler Viktor Rossi, der für den Bundesrat antwortete, verwies auf dessen Bericht im Rahmen des Postulats von Peter Hegglin (mitte, ZG; Po. 20.4099), in welchem mögliche Alternativen für die magistralen Besoldungs- und Ruhestandsregeln diskutiert worden seien. Die zuständigen Kommissionen hätten damals aber keinen Handlungsbedarf gesehen und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) habe sogar festgehalten, dass das aktuelle System dazu beitrage, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder zu gewährleisten. In Anbetracht der Verantwortung, die der Bundesrat zu tragen habe – Viktor Rossi sprach etwa von einer Erreichbarkeitspflicht von «7 mal 24 Stunden», was keine Übertreibung sei – sei weder eine Reduktion noch eine Überprüfung der Leistungen angebracht. Dies sahen zwar die geschlossenen Fraktionen von SVP und FDP-Liberale nicht so, deren 85 rechtsbürgerliche Stimmen standen aber 98 Stimmen aus allen anderen Fraktionen gegenüber (3 Enthaltungen), so dass die Motion abgelehnt wurde.

Reduktion der Bundesratsprivilegien (Mo. 22.4481)
Dossier: Ruhestandsgehälter von Magistratspersonen

In der Frühjahrssession 2024 nahm sich der Nationalrat eines Postulats Wermuth (sp, AG) zur Untersuchung einer Härtefalllösung für Eigenheimbesitzende mit tiefem Einkommen an. Konkret forderte das Postulat den Bundesrat auf, in einem Bericht zu untersuchen, inwiefern eine verfassungskonforme Härtefallklausel für den Eigenmietwert ausgestaltet werden könnte. Ausschlaggebend für die Einreichung des Vorstosses war gemäss Postulant unter anderem ein Beschluss des Bundesgerichts. Das Gericht hatte die Tessiner Härtefallklausel für den Eigenmietwert als nicht verfassungskonform eingestuft, was auch die individuellen Härtefalllösungen anderer Kantone tangiert habe. Insbesondere im Alter stelle der Eigenmietwert oftmals eine grosse finanzielle Bürde dar, wofür es konkrete Lösungsansätze brauche. Thomas Burgherr (svp, AG), der das Postulat gemeinsam mit Philipp Bregy (mitte, VS) in der Herbstsession 2023 bekämpft hatte, mahnte die Mitglieder der grossen Kammer, sich lieber auf die hängige Vorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu konzentrieren. Weiterführende Probleme könnten nach der Abschaffung des Eigenmietwerts angegangen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass das Postulat nur zum Tragen komme, sofern die laufenden Diskussionen zur Eigenmietwertbesteuerung scheiterten. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 118 zu 72 Stimmen ab. Befürwortende Stimmen liessen sich in den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktion sowie einer klaren Mehrheit der Mitte-Fraktion verorten.

Härtefalllösung für Eigenheimbesitzer:innen mit tiefem Einkommen (Po. 23.3809)

Im Kontext der Krise rund um die Credit Suisse im März 2023 forderte eine Motion Burgherr (svp, AG) den Bundesrat dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken zu erhöhen. Konkret schlug Thomas Burgherr vor, dass in Fällen, in welchen der Bund eine Bank retten muss (etwa 2008 bei der UBS und 2023 bei der CS), deren oberstes Kader 50 Prozent ihres Gesamteinkommens der letzten zehn Jahre, bestehend aus dem regulären Lohn sowie den Boni, an die Bank zurückzahlen muss. Dies solle einen unternehmerischen Anreiz schaffen, weniger riskante Geschäfte mit fremden Geldern einzugehen, und so künftige Bankenkrisen verhindern, erklärte der Motionär in der Frühlingssession 2024 dem Nationalrat. Dies funktioniere auch in der Privatwirtschaft, wo Unternehmende für jeden investierten Franken hafteten – entsprechend verantwortungsvoll und vorsichtig würden sie agieren. Der Bundesrat äusserte sich in seiner Stellungnahme ablehnend zur Motion: Ein Bericht in Erfüllung eines Postulats Andrey (gp, FR; Po. 21.3893), der sich auch mit den Vergütungen von SIB auseinandersetze, sei gegenwärtig beim EFD in Erarbeitung. Der Bundesrat wollte sich derzeit folglich nicht zu konkreten Massnahmen verpflichten lassen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter verwies in der Session zusätzlich auf den im April 2024 erscheinenden TBTF-Bericht des Bundesrats. Eine Koalition aus Mitgliedern der SP-, der Grünen-, der GLP- und der SVP-Fraktionen nahm die Motion mit 120 zu 55 Stimmen bei 18 Enthaltungen an. Gegen die Motion hatten einzig die Fraktionen der FDP.Liberalen und der Mitte gestimmt, während die Enthaltungen von einem Grossteil der Grünen-Fraktion sowie von einzelnen Mitte-Mitgliedern stammten.

Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken erhöhen (Mo. 23.3462)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 eine Motion Burgherr (svp, AG) zu mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten. Der Motionär bemängelte, dass ungenutzte Bauten in landwirtschaftlichen Zonen aufgrund von Hürden im RPG oftmals ihrem Verfall gewidmet seien und plädierte dafür, dass voll erschlossene, stillgelegte Bauernhöfe einfacher als Wohnraum umgenutzt werden sollten. Insbesondere angesichts des Strukturwandels und daraus resultierenden leerstehenden Landwirtschaftsbauten sei es nötig, über eine Gesetzgebung zu verfügen, welche effiziente und zeitgemässe Umbauten zulasse. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses, der bereits in der Herbstsession 2023 auf der Agenda des Nationalrats stand. Dort wurde er jedoch von einer Minderheit Flach (glp, AG) bekämpft und somit auf die folgende Frühjahrssession verschoben. Beat Flach kritisierte in der parlamentarischen Debatte im März 2024 die Ungenauigkeit des Vorstosses Burgherr, da kaum ersichtlich sei, welche Bauten denn genau als stillgelegte Bauernhöfe klassifiziert werden würden. Vor allem sei aber genau die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone bereits ausgiebig im Rahmen der Behandlung der zweiten Etappe der RPG-Revision besprochen worden, äusserte sich Flach. Umweltminister Rösti konterte, dass der Vorstoss weniger weit gehe als die von Flach erwähnten Anträge im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision und anders als bei ebendiesen auch keine Bauernhäuser aktiver Landwirte und Landwirtinnen betreffen würde. Der Nationalrat nahm die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Für den Vorstoss sprachen sich jeweils beinahe einstimmig die Fraktionen der FDP und SVP aus, wobei sie Unterstützung von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion erhielten.

Mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten (Mo. 23.3717)

Thomas Burgherr (svp, AG) reichte im September 2023 eine parlamentarische Initiative ein, in der er die Schaffung der rechtlichen Grundlagen forderte, um die negativen Effekte der warmen Progression bei der direkten Bundessteuer auszuschliessen. Der Reallohnanstieg von durchschnittlich 8.43 Prozent bei der direkten Bundessteuer zwischen 2010 und 2020 habe zu einer erhöhten Steuerbelastung von 16.14 Prozent bei natürlichen Personen geführt, was besonders den Mittelstand stark getroffen habe. Um diese überproportionale Steigerung der Steuereinnahmen gegenüber dem Einkommenswachstum zu verhindern, sollten die Steuertabellen zusätzlichen zu den Konsumentenpreisen auch jährlich an den Nominallohnindex angepasst werden, so die Forderung von Burgherr.
Die WAK-NR entschied mit 12 zu 12 Stimmen (0 Enthaltungen) und Stichentscheid des Präsidenten Thomas Aeschi (svp, ZG), der parlamentarischen Initiative mit dem Ziel der steuerlichen Entlastung des Mittelstandes Folge zu geben. Damit ging das Geschäft zur Beratung an die Schwesterkommission.

Für eine fairere Besteuerung. Negative Effekte der warmen Progression bei der direkten Bundessteuer ausschliessen (Pa.Iv. 23.457)

Die Aargauer Nationalratswahlen 2023 standen im Zeichen neuer Rekorde: Für die total 16 Sitze in der Volkskammer gingen im Kanton Aargau insgesamt 713 Bewerbungen auf 52 Listen ein, womit die Höchstzahlen von 2019 (496 Kandidierende auf 36 Listen) noch einmal übertroffen wurden. Stellten sich 2019 noch 187 Frauen für das Amt zur Verfügung, waren es für die Wahlen 2023 deren 291, womit auch der Frauenanteil unter den Kandidierenden mit 40.8 Prozent einen neuen Höchstwert annahm (+3.1 Prozentpunkte).

Von der sechzehnköpfigen bisherigen Aargauer Nationalratsdelegation (6 SVP, 3 SP, 2 FDP, 2 Mitte, 1 GP, 1 GLP und 1 EVP) traten 15 Nationalrätinnen und Nationalräte zur Wiederwahl an. Gegen eine erneute Kandidatur entschied sich einzig Yvonne Feri (sp, AG) – unter anderem auch wegen einer parteiinternen Amtszeitbeschränkung auf zwölf Jahre.
Ihr Parteigenosse, SP-Co-Präsident und «Zugpferd» (NZZ) Cédric Wermuth (sp, AG), der ebenfalls bereits seit zwölf Jahren im Amt war, hatte sich hingegen für eine erneute Kandidatur entschieden, wofür ihm die Delegiertenversammlung bereits im Sommer 2022 einstimmig «grünes Licht» (Blick) gegeben hatte; wohl um den erst 2019 zurückeroberten dritten Nationalratssitz nicht zu gefährden, mutmassten der Blick und die Aargauer Zeitung. Die SP erklärte es sich denn auch zum Wahlziel, ihre bisherigen Sitze zu halten. Ihre Partnerinnen in der «Klimaallianz», die Grünen und die Grünliberalen, beabsichtigten hingegen, je einen Sitz dazuzugewinnen. Für die Grünliberalen wurde anfänglich eine «grosse Zentrumsverbindung» (AZ) mit den Mitte-Parteien vermutet, die Klimaallianz sei zur Erreichung ihrer Ziele trotz inhaltlicher Dissonanzen aber rein rechnerisch vorteilhafter, rechtfertigte sich das GLP-Präsidium.
Eine Listenverbindung ging auch die in der Zwischenzeit zur Mitte fusionierte CVP und BDP mit der EVP ein; beide mit dem Ziel, ihre Sitze zu halten. Bei der EVP gehe es mit einem «Wähleranteil am Existenzminimum» (3.6%) und mit dem Verschwinden ihrer Partnerin, der BDP, die ihr 2019 den Sprung nach Bundesbern verschafft hatte, ums Überleben im Nationalrat, so die Aargauer Zeitung.
Eine «bürgerliche Zweckgemeinschaft» (AZ) gab es, wie im Kanton Aargau üblich, zudem zwischen der SVP, der FDP und der EDU. Diese Partnerschaft hing jedoch «am seidenen Faden» (AZ), als der Aargauer SVP-Präsident Andreas Glarner (svp, AG) im Frühjahr 2023 wiederholt verbale Giftpfeile in Richtung FDP schoss. «[E]ine rote Linie überschritten» (AZ) hätte die SVP aus Sicht der FDP jedoch bei einem Schulterschluss mit «Mass-Voll»: Die Listenverbindung mit den Coronaskeptikerinnen und -skeptikern scheiterte letztlich nur an den freisinnigen sondern auch an parteiinternen Protesten. Während es der SVP bei diesen Wahlen darum ging, ihre sieben Sitze beizubehalten, nahmen sich die Freisinnigen vor, einen zusätzlichen Sitz zu erobern und damit die SP als zweitstärkste Partei abzulösen.
Eine vierte Wahlallianz bildeten die vier Kleinstparteien Lösungs-Orientierte-Volks-Bewegung, Musikpartei, Schweizerische Liberté Egalité Partei und «rechts-punkt.ch». Ohne Wahlpartnerin wagten sich schliesslich die Piratenpartei, Mass-Voll und die Partei der Arbeit in die Wahlen vom Oktober 2023.

Gestützt auf die Zahlen der EFK veröffentlichte die Aargauer Zeitung kurz vor den Wahlen die Wahlbudgets: Die SP verfügte mit CHF 435'200 über die mit Abstand meisten Mittel, gefolgt von der FDP mit CHF 259'000 und der SVP mit CHF 250'000 – wobei die Zeitung allerdings darauf hinwies, dass bei der SP «das Kollektiv Trumpf» sei, wohingegen bei den Kandidierenden der FDP und der SVP insbesondere die Budgets von einzelnen Kandidierenden gewichtig seien. Mit CHF 138'000 und CHF 134'600 hatten die EVP respektive die Grünen für den Wahlkampf am wenigsten Mittel budgetiert.

Am Wahlsonntag änderte sich kaum etwas an der bisherigen Sitzverteilung; lediglich um den Sitz der EVP wurde gerungen. Dieses Duell konnte die SVP als wählerstärkste Partei, welche um 4 Prozentpunkte (PP) zulegte (neu: 35.5%), für sich entscheiden. Die EVP verlor somit ihren letzten Sitz, obwohl sie als einzige grössere Partei ihren Wähleranteil um 0.9 Prozentpunkte erhöhen konnte (neu: 4.5%). Die Aargauer Zeitung sprach im Nachhinein von einem «Tag der knappen Ergebnisse». Ungefährdet im Amt bestätigt wurden die fünf bisherigen SVP-Nationalrätinnen und -Nationalräte, Benjamin Giezendanner (svp, AG), Martina Bircher (svp, AG), Stefanie Heimgartner (svp, AG), Andreas Glarner (svp, AG) und Thomas Burgherr (svp, AG). Für viel Spannung sorgten gemäss Aargauer Zeitung indes verschiedene parteiinterne Duelle: Der Bisherige Alois Huber (svp, AG) wurde stimmenmässig vom neu gewählten Christoph Riner (svp, AG) überholt und schaffte seine Wiederwahl folglich nur aufgrund des Sitzgewinns der SVP. Bei der FDP, welche 0.5 Prozentpunkte an Wähleranteil einbüsste (neu: 13.1%), vermochte Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) seinen Sitz mit 90 Stimmen Differenz nur äusserst knapp gegen seinen parteiinternen Kontrahenten Adrian Schoop (AG, fdp) zu verteidigen. Die Aargauer Stimmbevölkerung bestätigte auch die bisherige Nationalrätin Maja Riniker (fdp, AG) im Amt. Ihr Ziel, die SP sitz- und wähleranteilsmässig zu überholen, verfehlten die Freisinnigen jedoch klar, denn die SP blieb mit einem «Mini-Minus» (AZ) von 0.1 Prozentpunkten (neu: 16.4%) beinahe gleich stark und erreichte damit ihr Wahlziel. Während die beiden bisherigen SP-Nationalratsmitglieder Gabriela Suter (sp, AG) und Cédric Wermuth die Wiederwahl schafften, setzte sich Simona Brizzi (sp, AG) mit nur 33 Stimmen Vorsprung gegen Colette Basler (AG, sp) im Rennen um den neu zu besetzenden Sitz durch.
Die Wahlen 2023 markierten auch im Kanton Aargau das Ende der grünen Welle. Die Grünen mussten beim Wähleranteil die grössten Verluste hinnehmen (-2.7 PP; neu: 7.1%), ihren Sitz konnte die diesjährige Aargauer Panaschierkönigin Irène Kälin (gp, AG) trotz ebenfalls starker parteiinterner Konkurrenz aber verteidigen. Auch die Grünliberalen verpassten ihre Wahlziele deutlich, konnte ihren Wähleranteil sowie ihren Sitz mit dem Bisherigen Beat Flach (glp, AG) allerdings beibehalten (8.5%) und überholten damit die Grünen. Die Mitte verlor bei den Wahlen 2023 im Kanton Aargau 0.9 Prozentpunkte an Wähleranteilen (neu: 12.0%), was sich aber nicht auf ihre beiden Sitze auswirkte: Sowohl Parteipräsidentin Marianne Binder-Keller (mitte, AG) als auch Andreas Meier (mitte, AG), der 2022 für Ruth Humbel (mitte, AG) nachgerutscht war, wurden im Amt bestätigt. Die acht übrigen kleineren Parteien konnten nach den Wahlen insgesamt einen Wähleranteil von knapp 3 Prozent auf sich vereinen, hatten aber im Rennen um einen Sitz keine Chance.

An den Nationalratswahlen 2023 nahmen 46.6 Prozent der Aargauer Stimmbevölkerung teil, was einer Zunahme von 1.9 Prozentpunkten im Vergleich zu den Wahlen 2019 entspricht. Nachdem Marianne Binder-Keller im November im zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen den Sprung ins «Stöckli» schaffte, rückte die drittplatzierte Maya Bally (mitte, AG) für sie in den Nationalrat nach.

Nationalratswahlen 2023 – Aargau
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Afin d'assurer la fiabilité du réseau électrique suisse, les gestionnaires de réseau qui investissent dans les réseaux électriques existants perçoivent chaque année un intérêt. Cet intérêt, nommé coût moyen pondéré du capital, est fixé annuellement par le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication (DETEC) et prélevé sur les factures d'électricité. Afin de réduire la charge financière qui pèse sur les ménages et les PME, le député Thomas Burgherr (udc, AG) a déposé une motion pour baisser le coût moyen pondéré du capital.
Dans sa réponse, le Conseil fédéral s'est montré ouvert à une adaptation de la méthode de calcul du coût moyen pondéré du capital. En revanche, il propose que cette modification soit intégrée à la loi fédérale relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047). Il recommande donc le rejet de la motion.
Satisfait de la réponse du Conseil fédéral, le député argovien a retiré sa motion.

Décharger la classe moyenne et les entreprises en baissant le coût moyen pondéré du capital pour les investissements dans le réseau électrique (Mo. 23.3716)

Mit der Verabschiedung der Lagebeurteilung zu den Beziehungen Schweiz–EU sei das Anliegen der Motion Burgherr (svp, AG), die Standortvorteile eines unabhängigen Schweizer Rechts zu eruieren, hinfällig geworden, waren sich sowohl die RK-SR als auch der Bundesrat einig. Nachdem die Kommission den Vorstoss zur Ablehnung beantragt und der Bundesrat seinen Antrag auf Annahme zurückgezogen hatte, lehnte der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2023 stillschweigend ab.

Standortvorteil eines unabhängigen Schweizer Rechts (Mo. 21.3884)

In der Sommersession 2023 beugte sich der Nationalrat abermals über eine allfällige Abschaffung des Eigenmietwerts. Da die Eintretensdebatte bereits in der Herbstsession 2022 geführt und das Geschäft anschliessend wieder an die WAK-NR zurückgeschickt worden war, widmeten sich die Ratsmitglieder in der aktuellen Session der Detailberatung der Vorlage. Ein Rückweisungsantrag Ritter (mitte, SG) hatte damals unter anderem bemängelt, dass trotz eines völligen Systemwechsels weiterhin Abzüge erhoben werden könnten, was fiskalisch nicht tragbar sei. Er hatte deshalb erfolgreich gefordert, dass die finanzpolitischen Auswirkungen noch einmal evaluiert werden sollten. Mithilfe einer Subkommission kam die WAK-NR dieser Forderung nach und überarbeitete ihren Entwurf. Die Kommissionsmehrheit hatte dabei entschieden, auf die meisten Abzüge zu verzichten. Lediglich im Bereich der Denkmalpflege sollten Abzüge weiterhin geltend gemacht werden können.

In der Detailberatung beschäftigte sich die grosse Kammer in einem ersten Block mit dem Systemwechsel und den Abzügen. Wie bereits in der Herbstsession 2022 – aber im Gegensatz zum Ständerat – sprach sich die WAK-NR abermals für einen kompletten Systemwechsel aus, der auch die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen beinhaltete. Eine erfolglose Minderheit Schneeberger (fdp, BL) wollte dagegen die Fassung des Ständerats unterstützen und eine differenzierte Gesetzgebung zwischen Erst- und Zweitwohnungen anstreben. Diese Minderheit fand im Nationalrat indes über die FDP-Fraktion hinaus nur vereinzelte Unterstützung. In Übereinstimmung mit dem Ständerat sollte der Ersterwerberabzug nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin Anwendung finden. Diesen Abzug beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum beabsichtigte eine Minderheit Badran (sp, ZH) hingegen aus der Vorlage zu streichen, da auch Personen, die diesen nicht nötig hätten, vom Abzug profitieren könnten. Der Minderheitenantrag scheiterte im Nationalrat jedoch aufgrund beinahe geschlossener Opposition aus den Fraktionen der Mitte, der FDP und der SVP. Einen steuerlichen Abzug von rund 30 Prozent einer potenziellen Monatsmiete bei einer selbstbewohnten Wohnung forderte ferner eine Minderheit Hess (svp, BE), wohingegen die Kommissionsmehrheit einen zusätzlichen Mietzinsabzug nicht als nötig erachtete. Die Kommissionsmehrheit setzte sich im Rat auch gegen diesen Minderheitsantrag durch, der über die SVP-Fraktion hinaus nur vereinzelte Unterstützung aus den bürgerlichen Reihen genoss. Bei Abzügen für Energie- und Umweltmassnahmen würden zu viele Steuereinnahmen verloren gehen, bemerkte Kommissionssprecher Regazzi (mitte, TI), weshalb die WAK-NR fortan lediglich Abzüge für Aufwendungen der Denkmalpflege akzeptieren wolle. Eine weitere Minderheit Schneeberger wollte bei Abzügen für Energie- und Umweltmassnahmen bleiben, erhielt im Rat jedoch fast ausschliesslich Unterstützung aus den Fraktionen der SVP und der FDP, womit auch diese Minderheit gegenüber der Kommissionsmehrheit unterlag.
In einem zweiten Block beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Schuldzinsenabzug. Hier gab es starke Differenzen zum Beschluss des Ständerats. Insbesondere die Frage, wie hoch der Anteil an Schuldzinsabzügen gemessen am Vermögensertrag ausfallen solle, bewegte den Rat. Die Mehrheit der WAK-NR empfahl einen Schuldzinsabzug von 40 Prozent des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrags. Den Schuldzinsabzug von 40 Prozent lediglich auf unbewegliche Vermögenserträge anwenden wollte eine Minderheit Bendahan (sp, VD). Eine Minderheit Burgherr (svp, AG) beabsichtigte, den Beschluss des Ständerats zu unterstützen und forderte einen Schuldzinsabzug von 70 Prozent des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrags. Noch weiter ging SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG), welcher in einem Einzelantrag den vollen Abzug des beweglichen und unbeweglichen Vermögensertrags vorsah. Ein Minderheitsantrag Glättli (gp, ZH) forderte dagegen mit einer Abschaffung des Schuldzinsabzuges genau das Gegenteil. Auch im zweiten Block der Debatte konnte aber kein Minderheitsantrag eine Mehrheit in der grossen Kammer finden. Ebenso unterlag ein Einzelantrag Ryser (gp, SG), gemäss welchem die Vorlage zum Zwecke eines haushaltsneutralen Systemwechsels erst in Kraft treten solle, wenn der Durchschnittszinssatz 3 Prozent überschritten habe.
Schliesslich nahm der Nationalrat die so ausgestaltete Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 109 zu 75 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) an. Nicht unterstützt wurde die Vorlage von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einzelnen Mitgliedern der GLP-, der SVP- und der Mitte-Fraktion.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Pa.Iv. 17.400)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2024)

In der Sommersession 2023 behandelte der Nationalrat die Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik. Mit der Anpassung soll ein neues Instrument geschaffen werden, um kleine Infrastrukturprojekte – vor allem im touristischen Bereich – in ländlichen, alpinen und peripheren Regionen mit A-Fonds-perdu-Beiträgen von je maximal CHF 50'000 unterstützen zu können. Die vorberatende WAK-NR hatte zuvor mit 14 zu 10 Stimmen beantragt, auf den bundesrätlichen Entwurf einzutreten. Die bestehende Lösung mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen habe sich für diese Art von Infrastrukturen nicht bewährt, da diese zu wenig Cashflow generierten. Beiträge des Bundes, die nicht zurückzubezahlen sind und mit dieser Vorlage eingeführt werden sollen, seien deshalb besser geeignet, um kleinere Projekte zu fördern, so die Kommissionsmehrheit.

Bundesrat Guy Parmelin zeigte im Rat die Vorteile von solchen Beitragszahlungen auf und verwies dazu etwa auf entsprechende Pilotprojekte, die sich bewährt hätten. Kommissionssprecher Markus Ritter (mitte, SG) erläuterte im Rat zudem, dass bei der Auswahl der zu unterstützenden Projekte die NRP-Fachstellen klare Kriterien anwenden würden, welche vom Bundesrat in einer Verordnung zu definieren sind. Die Kosten dürften sich pro Jahr auf maximal CHF 1.5 Mio. belaufen und würden einen regionalwirtschaftlichen Nutzen für viele Akteure generieren. Die dazu zu verwendenden Mittel belasteten den Bundeshaushalt zudem nicht zusätzlich, da sie aus mit dem bestehenden Fonds für Regionalentwicklung stammen würden.
Eine Minderheit Burgherr (svp, AG) wollte allerdings gar nicht erst auf das Geschäft eintreten und war der Meinung, dass man besser beim bestehenden Förderregime bleiben solle. Der Bund müsse hier nicht mit dem «Giesskannenprinzip» neue Subventionen schaffen, die ohnehin in den Aufgabenbereich der Kantone fallen würden oder auch durch private Initiativen verwirklicht werden könnten. Diesen Argumenten schloss sich auch Olivier Feller (fdp, VD) im Namen der FDP-Fraktion an. Mit 121 zu 61 Stimmen bei 3 Enthaltungen trat der Nationalrat trotz Widerstands aus den Fraktionen der SVP und der FDP auf das Geschäft ein.
In der Detailberatung befasste sich der Rat mit einem Minderheitsantrag Badran (sp, ZH), wonach Darlehen oder A-Fonds-perdu-Beiträge nur dann gesprochen werden können, wenn die Projekte nachhaltige, klima- und umweltverträgliche Gesichtspunkte erfüllen. Das Anliegen stiess auch bei der Grünen-Fraktion auf positive Resonanz, da damit eine nachhaltige Umsetzung der niederschwelligen Infrastrukturangebote in den Kantonen sichergestellt werden könne, so Kilian Baumann (gp, BE). In der vorberatenden Kommission war das Anliegen mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt worden, da es zwar «sympathisch» sei, dieser Grundsatz jedoch im Bundesgesetz über die Regionalpolitik bereits verankert sei und es deshalb keine zusätzliche Erwähnung brauche, so Kommissionssprecher Ritter. Mit 98 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte der Nationalrat diesen Zusatz in der Folge auch ab. Die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP stimmten erfolglos geschlossen zusammen mit drei EVP-Mitgliedern für den Passus.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Änderung mit 123 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die Opposition stammte dabei wiederum aus den Fraktionen der SVP und FDP. Das Geschäft ging damit an den Ständerat.

Bundesgesetz über Regionalpolitik. Änderung (BRG 23.029)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Eine «Art Personalbremse» wolle er installieren, erklärte Thomas Burgherr (svp, AG) in der Nationalratsdebatte in der Sommersession 2023 die Forderung seiner parlamentarischen Initiative, mit der er die Entwicklung beim Bundespersonal besser kontrollieren wollte. Es brauche Rahmenbedingungen, mit denen das Lohnwachstum und die Zahl beim Bund angestellter Personen gestoppt würden. Laut einer Studie sei der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung 12 Prozent höher als in der Privatwirtschaft, zudem sei ein Viertel aller Arbeitnehmenden der Schweiz mittlerweile im gesamten öffentlichen Sektor (Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche und staatsnahe Betriebe) beschäftigt. Darunter seien zahlreiche Personen mit akademischem Abschluss, «bei denen ich manchmal auch mehr Praxisbezug wünsche», so Burgherr; es gehe nicht an, dass Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgänger ohne Erfahrungen in der Privatwirtschaft beim Staat arbeiteten «und da kaum mehr wegkommen». Mit seinem «Paketansatz» könne man auch solchen Fehlanreizen Grenzen setzen, so Burgherr. Konkret forderte er in seiner parlamentarischen Initiative etwa eine Koppelung des Stellenwachstums und der Lohnentwicklung an die Privatwirtschaft sowie die Anstellung von mehr «Praktikern» und weniger «Akademikern».
Die Debatte im Nationalrat war nötig geworden, weil die FK-NR mit 16 zu 7 Stimmen empfohlen hatte, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Für die Kommissionsminderheit, die aus SVP-Mitgliedern bestand, ergriff Manuel Strupler (svp, TG) das Wort. Der Bund beschäftige «immer mehr Arbeitskräfte für Tätigkeiten ohne erkennbaren Mehrwert», so Strupler. Dies seien nicht seine Worte, sondern sie stammten von der ehemaligen grünen Nationalrätin Yvonne Gilli (gp, SG), der aktuellen Präsidentin der FMH. Er hoffe deshalb auch von linker Seite auf Unterstützung für die parlamentarische Initiative. Die Argumente der Kommissionsmehrheit wurden von Sarah Wyss (sp, BS) und von Jean-Paul Gschwind (mitte, JU) ausgeführt. Gegen Folgegeben spreche einerseits ein «staatspolitisches Argument», so Wyss. Eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde den Handlungsspielraum des Parlaments einschränken, weil es die Entwicklung in der Verwaltung nicht mehr selber steuern könnte. Mit einer Koppelung an die Privatwirtschaft würde andererseits eine «totale Übersteuerung» eingerichtet bzw. die notwendige Flexibilität bei den Anstellungen zu stark eingeschränkt: Der Bund müsse jene Personen einstellen können, welche die nötigen Kompetenzen mitbringen. Ob es sich dabei um «Praktiker anstatt Akademiker» handle, sei zweitrangig; zudem sei unklar, was unter «Praktiker» überhaupt zu verstehen sei.
Die Hoffnung des Minderheitensprechers Manuel Stupler, dass nicht bloss Mitglieder der SVP-Fraktion den Minderheitenantrag auf Folgegeben unterstützten, wurde zwar erfüllt, die total 49 Stimmen gegen den Mehrheitsantrag – 43 stammten aus der SVP-, 4 aus der FDP- und 2 aus der Mitte-Fraktion – reichten aber gegen die 118 Voten für den Mehrheitsantrag (bei 6 Enthaltungen) nicht aus. Die parlamentarische Initiative wurde damit abgelehnt.

Einschränken der Entwicklung beim Bundespersonal (Pa.Iv. 22.465)

Aufgrund der Folgen verschiedener Krisen – etwa die Covid-19-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Energieknappheit oder die explodierenden Gesundheitskosten – müssten nun alle «den Gürtel enger schnallen», forderte Thomas Burgherr (svp, AG) im August 2022 mit einer Motion. Konkret müsse die Bundesverwaltung Einsparungen hinsichtlich Personalausgaben sowie für externe Dienstleistungen vornehmen. Es sei dem Bundesrat freigestellt, ob dies durch Reduktion der Personalzahlen oder durch Lohnkürzungen erreicht wird, so Burgherr in der Begründung seines Vorstosses. Es müsse aber ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Staat spare.
In seiner Antwort betonte der Bundesrat, dass er trotz gestiegener Anforderungen an die Bundesverwaltung seit jeher sparsam mit den Mitteln umgehe und eine zurückhaltende Personalpolitik betreibe. Um «dem Gebot der Sparsamkeit» nachzukommen, würden Aufgaben laufend überprüft. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und Thomas Burgherr zog sie Anfang Mai 2023 zurück.

Einsparungen für externe Dienstleistungen (Mo. 22.3717)

Im März 2023, zwei Jahre nach ihrer Einreichung, wurde die Motion von Thomas Burgherr (svp, AG) unbehandelt abgeschrieben. Sie hätte eine Beschränkung der Befugnisse des Bundesrates im Epidemiengesetz verlangt. In besagtem Gesetz ist die Kompetenz der Regierung verankert, in ausserordentlichen Lagen Notverordnungen und Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu verfügen. Burgherr forderte in seinem Vorstoss eine Befristung bundesrätlicher Notbeschlüsse und -massnahmen und einen Einbezug des Parlaments.
Der Bundesrat hatte die Motion im Mai 2021 zur Ablehnung empfohlen. In seiner Stellungnahme, die identisch mit jener zur Motion Strupler (svp, TG; Mo. 21.3315) war, wies er darauf hin, dass einerseits eine Revision des Epidemiengesetz auf Basis einer Evaluation der Rolle der verschiedenen Akteure während der Pandemie vorgesehen sei. Andererseits befasse sich die SPK-NR intensiv mit der Frage, wie das Parlament in einer Krisensituation besser einbezogen werden könne. Die Motion würde beiden Arbeiten vorgreifen.

Beschränkung der Macht des Bundesrates im Epidemiengesetz (Mo. 21.3323)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates
Dossier: Parlament in Krisensituationen