Im Rahmen der eidgenössischen Wahlen 2023 wurden im Parlament einige Vorstösse und parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Änderung des Wahlsystems für die Nationalratswahlen verlangten. Gefordert wurden dabei etwa eigene Wahlkreise für Auslandschweizerinnen und -schweizer (abgelehnte Motion von Jean-Luc Addor (svp, VS; Mo. 23.4083), die Einführung des doppelten Pukelsheim (sistierte parlamentarische Initiative von Marc Jost (evp, BE; Pa.Iv. 23.452 und zurückgezogene Motion der GLP-Fraktion: Mo. 23.4220) und insbesondere ein Verbot oder eine Beschränkung von Listen- und Unterlistenverbindungen (zwei zurückgezogene parlamentarische Initiativen von Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 23.481 und Pa.Iv. 23.482, zwei zurückgezogene Motionen von Thierry Burkart (fdp, AG; Mo. 23.4355 und Mo. 23.4356 sowie die knapp abgelehnte Motion von Leo Müller (mitte, LU; Mo. 23.4477). Dass nach eidgenössischen Wahlen jeweils Reformen gefordert werden, ist dabei eigentlich nichts Neues.
Neu waren diesmal aber erstens die Menge an parlamentarischer Aktivität, zweitens die in den Medien recht virulent diskutierte Kritik an der «Listenflut» und drittens der Umstand, dass sich die SPK-NR der Sache annahm. Grund für die zahlreichen Rückzieher der Vorstösse war nämlich, dass die nationalrätliche Kommission mit 16 zu 9 Stimmen eine Kommissionsinitiative einreichte, mit der sie die verschiedenen Anliegen zusammenfassen und ein faires und transparentes System bei den Nationalratswahlen schaffen wollte. Die Kommission nahm dabei insbesondere das aktuelle Zuteilungsverfahren (Hagenbach-Bischoff) ins Visier. Nach Anhörung verschiedener Expertinnen und Experten soll dieses durch ein anderes Verfahren ersetzt werden (Sainte-Laguë), mit dem die Stimmen der Wählenden repräsentativer in Sitze übersetzt würden und mit dem «Listenverbindungen allenfalls überflüssig» würden, so die SPK-NR in ihrer Medienmitteilung Ende April 2024. Wie in den meisten Vorstössen gefordert, sollte zudem die Zahl an Unterlistenverbindungen beschränkt werden. Ziel sei eine Umstellung auf die Wahlen 2031.
Bereits Mitte Juni 2024 gab die SPK-SR «grünes Licht» für eine «Prüfung alternativer Lösungen für das Verfahren zur Wahl des Nationalrates». Mit 9 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) befand die Kommission die Vorschläge einer Einführung von Sainte-Laguë und einer Begrenzung von Unterlistenverbindungen für «sinnvoll». Eine definitive Bewertung werde vorgenommen, wenn die Vorlage zu einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte – welche die SPK-NR in der Folge ausarbeitete – vorliege, so die SPK-SR in ihrer Medienmitteilung.