Im September 2022 veröffentlichte der Bundesrat einen vom Fedpol in Auftrag gegebenen Bericht über die Bekämpfung des Menschenhandels in den Kantonen. Der Umstand, dass die Schweiz von internationalen Überwachungsgremien aufgrund der kantonalen Unterschiede in der Bekämpfung von Menschenhandel kritisiert werde, wurde sowohl vom Bundesrat in seiner diesbezüglichen Medienmitteilung als auch in einem Artikel des Sonntagsblicks thematisiert. Im Bericht wurde jedoch festgestellt, dass die Kantone auch nicht alle mit denselben Risiken für Menschenhandel konfrontiert seien: Während urbane Kantone allen voran Risiken in Zusammenhang mit dem Sexgewerbe trügen, seien ländliche Kantone anfälliger für die Ausbeutung von Arbeitskräften. Generell werde in der Schweiz der Fokus nach wie vor stark auf die sexuelle Ausbeutung bei gleichzeitiger Vernachlässigung anderer Ausbeutungsrisiken gelegt. Der Bericht schlug daher unter anderem eine zusätzliche Intensivierung von Arbeitsinspektionen, eine stärkere Vernetzung der relevanten Stellen und die Schaffung eines separaten Straftatbestands zur Arbeitsausbeutung vor. 18 Kantone würden zudem bereits im Rahmen eigener Runder Tische mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren gegen Menschenhandel zusammenarbeiten und kleinere Kantone könnten künftig in gemeinsamen kantonsübergreifenden Strukturen ihre Schlagkraft verstärken. Die Erkenntnisse aus dem Bericht sollen in den dritten nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel einfliessen.