Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen (Mo. 24.3397)

Als PDF speichern

Mittels Motion wollte eine Mehrheit der SGK-NR den Bundesrat beauftragen, Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um im Rahmen der Wirtschaftlichkeits- und Zweckmässigkeitsbeurteilung eines Medikaments eine allfällige Medikamentenverschwendung durch ungeeignete Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zu berücksichtigen. Dazu sollten ein allfälliger Verwurf bei der Preisfestsetzung berücksichtigt werden, Dritte eine Überprüfung der WZW-Kriterien fordern können und Medikamente mit passenderen Packungsgrössen aus dem Ausland importiert werden können. In der Sommersession 2024 erklärte Mehrheitssprecherin Brigitte Crottaz (sp, VD), die Urheberin einer parlamentarischen Initiative, aus welcher diese Motion hervorgegangen war (Pa.Iv. 19.508), dass Swissmedic zurzeit nicht über die rechtlichen Grundlagen verfüge, um unabhängig vom Hersteller alternative Verpackungen zuzulassen. Der Vorstoss solle die Pharmaunternehmen daher zur Herstellung geeigneterer Verpackungen motivieren. Nicht einverstanden damit zeigte sich Cyril Aellen (fdp, GE), der für die Kommissionsminderheit das Wort ergriff. So könne ein Grossteil der Massnahmen bereits mit den aktuellen Rechtsgrundlagen umgesetzt werden. Gesundheitsministerin Baume-Schneider rechnete vor, dass durch die vorgeschlagenen Massnahmen jährlich bis zu CHF 600 Mio. eingespart werden könnten, weshalb sich der Bundesrat für eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen und eine Annahme der Motion ausspreche. Nachdem verlangt worden war, dass über die drei Forderungen der Motion einzeln abgestimmt wird, hiess der Nationalrat alle Forderungen gut (185 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen; 134 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen; 186 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen), wobei die Nein-Stimmen jeweils aus dem bürgerlichen Lager stammten.

Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2024 eine Motion seiner SGK zum Verwurf von Medikamenten aufgrund ungeeigneter Packungsgrössen oder Dosisstärken gutgeheissen hatte, beschäftigte sich der Ständerat in der Wintersession des gleichen Jahres mit dem Vorstoss. Erich Ettlin (mitte, OW) führte als Sprecher der SGK-SR die Überlegungen der ständerätlichen Kommission aus: Diese sei zum Schluss gekommen, dass alle Forderungen der Motion auf Verordnungsstufe umgesetzt werden könnten. Nachdem sich auch Gesundheitsministerin Baume-Schneider für Annahme des Vorstosses ausgesprochen hatte, stimmte die kleine Kammer der Motion stillschweigend zu.