Anfang August 2024 verkündete das BSV, dass es sich bei den Finanzprognosen für die AHV um mehrere Milliarden Franken verrechnet habe und die AHV deutlich besser dastehe, als bisher angenommen. Das BSV führte die zu pessimistischen Prognosen an einer eigens dafür einberufenen Medienkonferenz auf zwei Fehler in mathematischen Formeln zurück, die sich gegenseitig verstärkt hätten. Insgesamt habe man die Ausgaben der AHV laut ersten provisorischen Berechnungen für die Jahre 2027 bis 2033 insgesamt um rund CHF 14 Mrd. zu hoch eingeschätzt. EDI-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider kündigte umgehend eine externe Administrativuntersuchung an und bezeichnete die Berechnungsfehler als «signifikant und gravierend».
In der Folge wurde in linken Kreisen die Forderung laut, dass die äusserst knappe Abstimmung zur AHV 21, durch die das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben worden war, wiederholt werden müsse, da die Prognosen des Bundes damals ein gewichtiges Argument für eine Erhöhung gewesen seien. Wenig später reichten die Grünen und die SP Frauen eine entsprechende Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone öffentlich monierte, dass «den Frauen [ ... ] ein Jahr Rente gestohlen [wurde]». Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsverbände – etwa Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl – entgegneten, dass die Lücken bei der AHV-Finanzierung nach wie vor bestünden und die Abstimmung nicht wiederholt werden müsse. Aber auch aus dem bürgerlichen Lager kam viel Kritik am Verrechner: So sprach beispielsweise Christian Lohr (mitte, TG) von einem «Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Bund» und SVP-Präsident Marcel Dettling (svp, SZ) forderte die Entlassung des BSV-Direktors.

Gut einen Monat nach Bekanntwerden der fehlerhaften Finanzprognosen publizierte das BSV neue Berechnungen, die mit denjenigen von zwei Forschungsinstituten abgeglichen worden waren. Die finalen Prognosen fielen demnach weniger hoch aus, als nach den provisorischen Korrekturen erwartet worden war, aber immer noch deutlich höher, als im Abstimmungsbüchlein vermerkt worden war: Die prognostizierten Ausgaben der AHV im Jahr 2033 lägen folglich bei rund CHF 69 Mrd., bei der ersten Korrektur war von rund CHF 67.5 Mrd. und im Abstimmungsbüchlein von CHF 71.5 Mrd. die Rede gewesen.
Kurz darauf wurde bekannt, dass BSV-Direktor Stéphane Rossini nach Bekanntgabe des Fehlers freiwillig zurückgetreten war, aber sein Amt noch bis Sommer 2025 bekleiden werde.

Anfang Dezember 2024 wurde der Bericht der externen Administrativuntersuchung veröffentlicht. Dieser konkludierte, dass die verwendeten Formeln keine eigentlichen Fehler beinhaltet hätten, deren «Implementierung im Modell [aber] nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe». Der Bericht entlastete das BSV auch von den Vorwürfen, zu schnell oder zu zögerlich kommuniziert und nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet zu haben. Eine knappe Woche später wurde die Beschwerde der Grünen und der SP Frauen vom Bundesgericht einstimmig abgewiesen: Das Abstimmungsresultat zur AHV 21 blieb somit gültig.