Ein siebenköpfiges Kollektiv aus dem Raum Zürich lancierte Ende April 2024 eine Volksinitiative mit dem Titel «Cannabis-Legalisierung: Chancen für Wirtschaft, Gesundheit und Gleichstellung». Mit dem Volksbegehren wird auf die Legalisierung von Anbau, Besitz und Verkauf von Cannabis für Personen ab 18 Jahren abgezielt. Laut dem Initiativtext soll es Privatpersonen erlaubt sein, bis zu drei Kilogramm Cannabis zu besitzen. Zusätzlich wäre der Anbau von bis zu 50 Pflanzen pro Person ohne spezielle Bewilligung gestattet. Erst bei einer Überschreitung dieser Menge soll es einer speziellen Genehmigung bedürfen. Ein zentraler Aspekt der Initiative betrifft die Anpassung der THC-Grenzwerte im Strassenverkehr. Diese sollen bei einem Konsum von fünf Gramm Cannabis festgelegt werden, so dass Menschen, welche die Droge regelmässig in moderaten Mengen zu sich nehmen, nicht unnötig eingeschränkt würden.

Befürworterinnen und Befürworter des Volksbegehrens hoben die ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile einer Legalisierung hervor. Durch den legalen Verkauf könnte nicht nur dem Schwarzmarkt begegnet, sondern auch Steuern eingenommen werden. Diese Steuereinnahmen wiederum könnten gezielt in Bildung, Prävention und Drogenaufklärung investiert werden. Das Volksbegehren stiess aber auch auf politischen und gesellschaftlichen Widerstand: Kritische Stimmen liessen verlauten, dass die vorgeschlagenen Regelungen zu grosszügig seien. In Deutschland – welches als Vergleich angeführt wurde – dürfe man lediglich 50 Gramm Cannabis und maximal drei Pflanzen besitzen. Auch die Anpassung der THC-Grenzwerte für den Strassenverkehr wurde kritisiert, da die Verkehrssicherheit dadurch gefährdet würde. Fachpersonen wollten die Ergebnisse bereits lancierter Pilotprojekte abwarten und sich auf die parlamentarischen Arbeiten im Zusammenhang mit einem Regulierungsmodell konzentrieren (vgl. Pa.Iv. 20.473).