Gabriela Suter (sp, AG) bezog sich in ihrem 2022 eingereichten Postulat auf die kurz zuvor vom UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemachten Beobachtungen, gemäss welchen die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Schweiz mangelhaft sei. Mit ihrem Vorstoss forderte sie den Bundesrat nun dazu auf, die Widersprüche zwischen den Schweizer Rechtsgrundlagen und der Behindertenrechtskonvention offenzulegen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung aufzuzeigen. Der Bundesrat empfahl die Ablehnung des Postulats, wobei er unter anderem auf bestehende Verpflichtungen zur regelmässigen Überprüfung der Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen hinwies sowie auf die Notwendigkeit, bei der Anpassung dieser Grundlagen die BRK-Konformität zu überprüfen. In der Sommersession 2024 und somit ziemlich genau 10 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz nahm der Nationalrat das Postulat mit geschlossener Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen, GLP und Mitte bei 97 zu 87 Stimmen (keine Enthaltungen) an. Die Fraktionen der FDP und SVP lehnten den Vorstoss dabei ebenso geschlossen ab.