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  • Suter, Gabriela (sp/ps, AG) NR/CN

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1971
1977
1983
1989
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2026
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Selon les données de l'OFS, les personnes avec handicap sont moins bien intégrées sur le marché du travail et plus insatisfaites de leur situation professionnelle que le reste de la population. De plus, le Comité des droits des personnes handicapées de l'ONU a recommandé à la Suisse d'améliorer leur participation à la vie professionnelle. Ainsi, Gabriela Suter (ps, AG) a chargé le Conseil fédéral d'élaborer un rapport présentant des mesures qui encouragent l'inclusion des personnes avec handicap sur le marché du travail. Elle requiert notamment du gouvernement un meilleur maintien sur le marché primaire des personnes exclues à la suite d'une invalidité, ainsi qu'une meilleure inclusion par les employeurs des personnes qui participent uniquement au marché secondaire.
Le Conseil fédéral a recommandé d'adopter le postulat. En effet, des questions similaires seront traitées dans le cadre de l'initiative pour l'inclusion.
Lors de la session d'hiver 2024, le postulat a été combattu par le parlementaire agrarien Rémy Wyssman (SO). La discussion à la chambre basse a donc été renvoyée.

Inklusive Arbeitswelt fördern (Po. 24.4213)

Ende Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat den Bericht «Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen» in Erfüllung des gleichnamigen Postulats von Gabriela Suter (sp, AG). Der Bericht ging auf die Luftschadstoffe ein, welche bei der Verbrennung von Abfällen in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entstehen, und erläuterte, inwiefern diese die Luft und den Boden belasten. Es wurde aber auch dargelegt, wie der Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt durch verschiedene Filtertechnologien verringert werden kann. Ein besonderes Augenmerk legte der Bericht auf die Gruppe der Dioxine und Furane, welche in Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der weiträumigen Bodenbelastungen rund um die KVA im waadtländischen Vallon im Jahr 2021 erwähnt wurden. Der Bundesrat hielt fest, dass die KVA in Vallon ein Einzelfall sei. Dennoch gebe es aufgrund der in der Vergangenheit nicht oder nur spärlich vorhandenen Vorgaben in der Umgebung einiger KVA weiterhin Belastungen mit Dioxinen und Furanen, die über den erlaubten Werten lägen. Seit 1986 die LRV in Kraft getreten war, gelten gemäss Bericht sehr viel strengere Emissionsvorschriften, zudem würden die in Betrieb stehenden KVA regelmässig von den zuständigen Luftreinhaltefachstellen der Kantone kontrolliert.

Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen (Po. 21.4225)
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit den Verpflichtungskrediten im Umweltbereich für die Periode 2025-2028. Der Bundesrat hatte dafür rund CHF 2.2 Mrd. vorgesehen; der Ständerat hatte den Kredit für den Bereich Wald um CHF 100 Mio. aufgestockt. Im Nationalrat war man sich zwar weitgehend einig, dass die Gelder im Umweltbereich gebraucht werden, angesichts der finanzpolitischen Lage und der Schuldenbremse sprachen sich viele Mitglieder der grossen Kammer aber gegen die zusätzlichen CHF 100 Mio. und gegen weitere Aufstockungen aus, auch wenn es «sehr weh» tue, dass nicht mehr Mittel ausgegeben werden sollen, wie sich UREK-NR-Sprecher Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) in der parlamentarischen Debatte ausdrückte.
Nach dem unbestrittenen Eintreten stimmte der Nationalrat über die verschiedenen Mehr- und Minderheitsanträge ab. Beim Verpflichtungskredit für den Wald lagen neben der Kommissionsmehrheit, welche dafür plädierte, beim vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag zu bleiben, zwei Anträge auf Erhöhung der Mittel vor. Während Felix Wettstein (gp, SO) eine Erhöhung um CHF 70 Mio. verlangte, forderte der Antrag von Monika Rüegger (svp, OW) die vom Ständerat gutgeheissene Erhöhung um CHF 100 Mio. Der Nationalrat entschied sich in zwei knapp ausgefallenen Abstimmungen, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Danach wurden drei Anträge von Links-Grün behandelt. Der Antrag von Martina Munz (sp, SH) verlangte eine deutliche Erhöhung des Kredits für Natur- und Landschaftschutz, der Antrag von Christophe Clivaz (gp, VS) zielte auf eine leichte Erhöhung des Kredits für den Bereich der Gewässerrevitalisierungen ab und Gabriela Suter (sp, AG) wollte mehr Mittel für den Lärmschutz. Alle drei Anträge wurden abgelehnt; sie fanden über das links-grüne Lager hinaus keine Unterstützung.
In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf sodann deutlich angenommen.

In der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten, die ebenfalls noch in der Herbstsession 2024 vonstatten ging, lag sodann nur noch eine Differenz zum Verpflichtungskredit Wald vor. Der Ständerat stimmte hierbei auf Antrag der UREK-SR für einen Kompromiss, der in einer Erhöhung des Wald-Kredits um CHF 70 Mio. bestand. Der Nationalrat stimmte diesem Kompromiss einige Tage später ebenfalls zu.

Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

In der Herbstsession 2024 gingen die beiden Räten bei der Revision des Umweltschutzgesetzes in die Differenzbereinigung. Als erstes war der Nationalrat am Zug. Die grosse Kammer beschloss auf Antrag der Kommissionsmehrheit und damit in Einklang mit dem Ständerat, ein Verbot von Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nicht mit der vorliegenden Revision des USG zu regeln, sondern wie in einer überwiesenen Motion 21.4516 von Peter Schilliger (fdp, LU) verlangt, mittels Revision des Strassenverkehrsgesetzes anzugehen. Der Nationalrat konnte auch die Differenz beim Thema VOC-Lenkungsabgabe eliminieren, indem er dem Ständerat folgte und beschloss, die mögliche Aufhebung der Abgabe mittels einer separaten Motion zu behandeln. An den verbleibenden Differenzen hielt er fest.
Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) gelang es einige Tage darauf nicht, den Ständerat von ihren Minderheitsanträgen zu überzeugen, die dazu geführt hätten, dass die kleine Kammer die beiden wesentlichen noch bestehenden Differenzen zum Lärmschutz und zur Sanierung von Spielplätzen bereinigt hätte.
So war gegen Ende der Herbstsession 2024 erneut der Nationalrat an der Reihe. Dieser folgte nun in beiden Punkten dem Ständerat. Damit resultierte beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten die Regelung, dass entweder die Hälfte der lärmempfindlichen Räume ein Fenster haben muss, bei dem lärmarm gelüftet werden kann oder dass bei Installation einer kontrollierten Lüftung die Lärmgrenzwerte bei einem lärmempfindlichen Raum eingehalten werden. Alternativ reicht für eine Baubewilligung auch das Vorhandensein eines ruhigen Fensters sowie eines ruhigen Aussenraums (bspw. Balkon). Der Nationalrat war dabei seiner Kommissionsmehrheit gefolgt und sprach sich somit gegen den Antrag von Gabriela Suter (sp, AG) auf Festhalten aus. Bei der Sanierung von privaten Spielplätzen, die zweite noch verbliebene Differenz, schloss sich der Nationalrat dem ständerätlichen Beschluss an, wonach diese Sanierungen freiwillig bleiben und die Eigentümer die Kosten der etwaigen Untersuchung und Sanierung grundsätzlich nicht tragen müssen.
In den Schlussabstimmungen nahm der Ständerat die Vorlage mit 31 zu 10 Stimmen an, der Nationalrat mit 131 zu 61 und 3 Enthaltungen. Dabei votierte links-grün jeweils gegen den Entwurf.

Umweltschutzgesetz. Änderung (BRG 22.085)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit dem Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER. Wie die beiden UREK-NR-Sprecherinnen Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Simone De Montmollin (fdp, GE) berichteten, stiess das Geschäft in der Kommission auf Zustimmung und wurde als wichtiges Instrument für die Energie- und Klimapolitik erachtet. Eintreten wurde folglich ohne Gegenantrag beschlossen. Es gab in der Kommission jedoch Uneinigkeit betreffend die Dauer und die Finanzierung dieses Programms. Die Mehrheit der Kommission wollte die vom Bundesrat vorgeschlagene Kreditperiode von 12 Jahren auf vier Jahre kürzen, um das Geschäft mit der Laufzeit der BFI-Botschaft in Einklang zu bringen. Während eine Minderheit Bäumle (glp, ZH) die Laufzeit als Kompromiss auf acht Jahre festlegen wollte, forderte eine weitere Minderheit Guggisberg (svp, BE) dazu auf, die Periode ebenfalls auf acht Jahre festzulegen, die finanziellen Mittel aber mehr als nur proportional zu kürzen. Eine weitere Minderheit Suter (sp, AG) wollte wiederum dem Ständerat und damit dem Bundesrat folgen. Umweltminister Albert Rösti erläuterte im Rat, dass die Fragestellungen, die im Rahmen von SWEETER-Projekten beantwortet werden sollen, oft sehr komplex seien und viele Projekte daher eine längere Laufzeit bräuchten. Nach mehreren Abstimmungen wurde die Version der Kommissionsmehrheit angenommen und die Kreditperiode somit auf vier Jahre verkürzt. In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 127 zu 64 Stimmen und einer Enthaltung für den Entwurf. Die Gegenstimmen und die Enthaltung stammten von der SVP.

In derselben Session befasste sich der Ständerat ein zweites Mal mit dem Geschäft. Beat Rieder (mitte, VS) informierte den Rat über den abweichenden Beschluss des Nationalrats sowie über die Diskussion in der UREK-SR. Die Vierjahresperiode, für welche sich der Nationalrat ausgesprochen hatte, sei von der Kommission abgelehnt worden, da dadurch eine mangelnde Rechtssicherheit für die Projektverantwortlichen drohe, so Rieder. In der ständerätlichen Kommission hatte sich eine knappe Mehrheit dafür stark gemacht, die Laufzeit auf acht Jahre zu kürzen sowie den vorgesehenen Kredit zu halbieren. Die Minderheit um Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) forderte dazu auf, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Nach dem Votum von Albert Rösti, der eindringlich davor warnte, gemäss Mehrheitsantrag den Kredit für SWEETER zu kürzen, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Sie schloss sich der Minderheit mit 31 zu 13 stimmen und einer Enthaltung an und beschloss, an der 12-jährigen Laufdauer festzuhalten. Als nächstes wird sich wieder der Nationalrat mit dem Geschäft auseinandersetzen.

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025-2036 (BRG 24.028)

Auch im Ständerat war die auf eine parlamentarische Initiative von Gabriela Suter (sp, AG) zurückgehende Idee, gesetzliche Grundlagen für mehr Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten zu schaffen, unbestritten. In der Sommersession 2024 berichtete Andrea Caroni (fdp, AR) in der kleinen Kammer für das Büro-SR: Aufgrund einer Vorstudie sei nun auch das ständerätliche Büro, das zuerst noch gegen Folge geben gewesen war, der Überzeugung, dass es diese neue Gesetzesgrundlage brauche. Die erwähnte Vorstudie habe auf der einen Seite die Nützlichkeit von Untertiteln nicht nur für Personen mit Hörbehinderung, sondern ganz generell auch in Situationen, in denen nicht auf die Tonspur zurückgegriffen werden könne, gezeigt. Auf der anderen Seite sei in dieser Studie deutlich gemacht worden, dass mittels künstlicher Intelligenz (KI) der Aufwand für eine Untertitelung gering gehalten werden könne – auch wenn eine manuelle Korrektur nach wie vor nötig sei. Die Untertitelung in der Sprache der jeweiligen Rednerin oder des jeweiligen Redners generiere voraussichtlich einmalige Projektkosten von maximal CHF 100'000 sowie jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten zwischen CHF 100'000 und CHF 250'000. Dies sei – dank KI – deutlich günstiger als die ursprünglich prognostizierten CHF 600'000 pro Jahr und mit ein Grund, weshalb das Büro-SR die Vorlage nun einstimmig zur Annahme empfehle. Dieser Empfehlung folgte die kleine Kammer, die sogleich zur Gesamtabstimmung schritt, ebenfalls einstimmig (39:0 Stimmen ohne Enthaltung).

In den Schlussabstimmungen hiess der Ständerat die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung mit 35 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) und der Nationalrat mit 197 zu 1 Stimme (keine Enthaltungen) gut. Einzig Erich Hess (svp, BE) stellte sich gegen die Vorlage.

Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505)

Gabriela Suter (sp, AG) bezog sich in ihrem 2022 eingereichten Postulat auf die kurz zuvor vom UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemachten Beobachtungen, gemäss welchen die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) in der Schweiz mangelhaft sei. Mit ihrem Vorstoss forderte sie den Bundesrat nun dazu auf, die Widersprüche zwischen den Schweizer Rechtsgrundlagen und der Behindertenrechtskonvention offenzulegen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung aufzuzeigen. Der Bundesrat empfahl die Ablehnung des Postulats, wobei er unter anderem auf bestehende Verpflichtungen zur regelmässigen Überprüfung der Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlagen hinwies sowie auf die Notwendigkeit, bei der Anpassung dieser Grundlagen die BRK-Konformität zu überprüfen. In der Sommersession 2024 und somit ziemlich genau 10 Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz nahm der Nationalrat das Postulat mit geschlossener Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen, GLP und Mitte bei 97 zu 87 Stimmen (keine Enthaltungen) an. Die Fraktionen der FDP und SVP lehnten den Vorstoss dabei ebenso geschlossen ab.

Rechtsgrundlagen mit der Behindertenrechtskonvention harmonisieren (Po. 22.3815)

Die implizite Staatsgarantie für systemrelevante Banken soll künftig abgegolten werden, dies forderte eine Motion der Grünen Fraktion im Frühling 2023. Die Rettungen der UBS und der Credit Suisse hätten gezeigt, dass SIB aufgrund der faktisch bestehenden Staatsgarantie eine erhöhte Risikobereitschaft aufwiesen. Die Schweiz kenne das Abgeltungsregime bereits auf kantonaler Ebene; so entschädigten 21 von 24 Kantonalbanken den jeweiligen Kanton für ihre Staatsgarantie, erklärte Fraktionssprecher Gerhard Andrey (gp, FR) dem Ratsplenum in der Frühlingssession 2024. Er illustrierte weiter, dass diese staatlichen Interventionen als Versicherung für den absoluten Notfall zu betrachten seien und «[e]ine Versicherung hat bekanntlich einen Preis – einen Preis dafür, dass letztendlich immer der Staat intervenieren muss, wenn beim Absturz eines einzigen Instituts die gesamte Volkswirtschaft ins Straucheln geraten kann». Der Bundesrat lehne ein solches Ansinnen ab, da eine Ex-Ante-Abgeltung im noch hängigen Public Liquidity Backstop bereits vorgesehen sei und die Thematik zudem im bundesrätlichen Bericht zum Fall CS abgehandelt werde, begründete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Die Motion vermochte im Nationalrat nicht über die Fraktionen der Grünen und der SP sowie zwei Personen aus der Mitte-Fraktion hinaus zu mobilisieren und wurde schliesslich mit 130 zu 60 Stimmen abgelehnt. Sie erlitt damit dasselbe Schicksal wie die inhaltlich beinahe deckungsgleiche Motion Suter (sp, AG; Mo. 23.3483).

Abgeltung für Staatsgarantie (Mo. 23.3479)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Mittels Motion wollte SP-Nationalrätin Gabriela Suter (sp, AG) den Bundesrat damit beauftragen, rechtliche Grundlagen für eine finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie von systemrelevanten Banken zu schaffen. Wie die Motionärin in der Frühjahrssession 2024 erklärte, könnten sich Banken, die too-big-to-fail seien, sicher sein, im Notfall vom Staat gerettet zu werden. Dies sei in den vergangenen 16 Jahren bereits zwei Mal geschehen: 2008 im Falle der UBS und nun 2023 erneut bei der Credit Suisse. Für solche Sicherheiten müssten die SIB – anders als die meisten Kantonalbanken – allerdings nicht bezahlen, was sie gegenüber anderen Banken ungerecht bevorzuge. Eine solche Ex-Ante-Abgeltung sei in der Vorlage des Public-Liquidity-Backstop bereits vorgesehen, weshalb der Bundesrat die Motion ablehne, entgegnete Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Diese Position nahm auch der Nationalrat ein und lehnte die Motion mit 130 zu 61 Stimmen ab: Die SP- und die Grüne Fraktionen sowie zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion unterlagen den übrigen Fraktionen damit stimmenmässig deutlich. Es zeigte sich in der grossen Kammer somit dasselbe Bild wie zuvor bereits bei der inhaltlich gleichen Motion der Grünen Fraktion (Mo. 23.3479).

Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken (Mo. 23.3483)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Das auf eine parlamentarische Initiative von Gabriela Suter (sp, AG) zurückgehende Anliegen für Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten war vom Büro-NR Mitte November 2023 in einem Entwurf umgesetzt worden, der in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat beraten wurde. Die Forderung, die Liveübertragungen der parlamentarischen Debatten fortan mit Untertiteln zu versehen, damit auch hörbeeinträchtigte Menschen den Ratsversammlungen folgen können, stiess in der grossen Kammer auf keinen nennenswerten Widerstand. Roland Rino Büchel (svp, SG) berichtete für das Büro, dass Abklärungen gezeigt hätten, dass mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und «vorläufig noch notwendig[er]» manueller Korrektur relativ kostengünstig «brauchbare Qualität» für Untertitelung erreicht werden könne. Die ursprüngliche Kostenschätzung von CHF 600'000 pro Jahr sei revidiert worden und liege nun deshalb noch bei maximal CHF 250'000 und einem einmaligen Anschaffungspreis von rund CHF 50'000 bis CHF 100'000. Die genaue Budgetierung werde jedoch erst in Angriff genommen werden, wenn der Entwurf in beiden Räten gutgeheissen worden sei, so Büchel weiter. Es sei zudem wichtig festzuhalten, dass die in drei Sprachen geplante Sprachverschriftlichung lediglich bei der Live-Übertragung zur Anwendung komme, bei den später archivierten Videos aber nicht mehr angezeigt werde und einzig die Verschriftlichung im Amtlichen Bulletin rechtsverbindlich sei, so Büchel. Die in der parlamentarischen Initiative geforderte Gebärdensprache, die parallel zur Untertitelung ebenfalls angeboten werden soll, sei vorläufig nicht Gegenstand des aktuellen Umsetzungsentwurfs. Sie soll aber zu einem späteren Zeitpunkt angegangen oder punktuell umgesetzt werden können, so die von Büchel vorgebrachte Meinung des Büros.
Weil Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen wurde und niemand das Wort ergriff, schritt der Nationalrat sogleich zur Gesamtabstimmung und hiess den Entwurf mit 181 zu 5 aus der SVP-Fraktion stammenden Gegenstimmen ohne Enthaltungen gut.

Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten (Pa.Iv. 20.505)

Die Revision des Umweltschutzgesetzes stand in der Frühjahrssession 2024 auf der Agenda des Nationalrats. Für die UREK-NR erläuterte Nicolo Paganini (mitte, SG), dass die Bereiche Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht in der Kommission unbestritten waren, entsprechend gebe es hier keine abweichenden Anträge zum bundesrätlichen Entwurf und zu den Beschlüssen des Ständerats. Für Diskussionsstoff sorgte jedoch in der Kommission wie auch im Rat die Siedlungsentwicklung in lärmbelasteten Gebieten. Paganini berichtete, dass die UREK-NR diesbezüglich in weiten Teilen dem Ständerat gefolgt sei, jedoch etwas stärker auf die Wohnqualität achten wolle.
In der Eintretensdebatte hielt Christian Wasserfallen (fdp, BE) seitens der FDP-Fraktion ein Plädoyer für eine rasche Erleichterung des Bauens, was angesichts der Wohnungsknappheit dringend notwendig sei. Dieselbe Meinung vertrat auch Mitte-Vertreter Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO), der es für angebrachter hielt, die Lärmschutzbestimmungen in lärmbelasteten Gebieten etwas zu lockern, statt vermehrt auf der grünen Wiese zu bauen. Für Michael Graber (svp, VS) wiederum bestand in der Lockerung der Lärmschutzvorschriften der einzig gangbare Weg angesichts der durch die hohe Zuwanderung ausgelösten Wohnungsnot. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums taxierte SP-Nationalrätin und Präsidentin der Lärmliga Schweiz, Gabriela Suter (sp, AG), die Gesetzesvorlage als skandalöse Kapitulation vor der Lärmproblematik. Der Ständerat und die UREK-NR hätten mit ihren Anträgen «einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung» begünstigt, ohne dabei die verschiedenen Lärmquellen zu bekämpfen. Auch Aline Trede (gp, BE) machte sich Sorgen um die betroffene Bevölkerung; insgesamt litten rund eine Million Menschen in der Schweiz an schädlichem Lärm, insbesondere aufgrund des Strassenverkehrs. Beat Flach (glp, AG) wiederum, der mit seiner Motion 16.3529 die USG-Revision im Bereich Lärm ausgelöst hatte, kritisierte, dass der Ständerat und die Mehrheit der nationalrätlichen UREK die sogenannte Lüftungsfensterpraxis, die er im USG habe festhalten wollen, nun mit dem Konzept der kontrollierten Lüftung, also einer Lüftung, bei der die Räume mechanisch be- und entlüftet werden, unterminieren wollten. Dies sei jedoch der falsche Weg und werde die Lärmproblematik nicht lösen, so Flach. Bundesrat Rösti wiederum warb für den bundesrätlichen Weg, zumal die Exekutive damit bereits «eine ganz kluge Lösung vorgelegt» habe.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anschliessend wurden die zahlreich vorliegenden Minderheitsanträge von links und rechts vorgestellt und kommentiert. Entschieden wurde wie folgt: Bei der Thematik der Geschwindigkeitsreduktionen innerorts zur Reduktion von Lärm wurde ein Einzelantrag von Thomas Hurter (svp, SH) mit 100 zu 90 Stimmen angenommen, wonach die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden könne. Dem Mehrheitsantrag folgend und damit gegen den Willen von links-grün beschloss der Nationalrat weiter, dass Wohnungen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert gebaut werden dürfen, wenn bei jeder Wohnung mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Lärmgrenzwerte bei offenem Fenster eingehalten werden. Zudem müsse bei den anderen Zimmern eine kontrollierte Lüftung installiert werden oder ein lärmarmer, privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein. Alternativ könne auch gebaut werden, wenn mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume jeder Wohnung ein Fenster hat, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die grosse Kammer wählte damit einen Mittelweg zwischen der Version des Ständerats und dem Vorschlag des Bundesrates. Des Weiteren schloss sich der Nationalrat einem Minderheitsantrag de Montmollin (fdp, GE) zur Schaffung eines neuen Spezial-Lärmgrenzwerts für Bauten in Flughafennähe an. Gemäss diesem soll eine verdichtete Siedlungsentwicklung auch in von Fluglärm belasteten Gebieten ermöglicht werden.
Bei der zweiten grösseren Thematik, der Sanierung von mit Altlasten belasteten Kinderspielplätzen und Grünflächen, entschied die Volkskammer, dass die Kantone die Inhaber der belasteten Plätze finanziell bei der Sanierung unterstützen können sollen. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der diese finanzielle Hilfe ausgeschlossen hatte. Ausserdem beschloss der Nationalrat gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion, die Lenkungsabgabe auf VOC (flüchtige organische Verbindungen) aufzuheben. Während Christian Wasserfallen argumentierte, dass die Abgabe keine Wirkung mehr entfalte, und daher gestrichen werden könne, hielt Beat Flach entgegen, dass bei einer Streichung der Abgabe andere Massnahmen ergriffen werden müssten, damit die Emissionen nicht wieder anstiegen. Der Ständerat hatte sich mit diesem Artikel nicht auseinandergesetzt.
In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 119 zu 67 Stimmen und 6 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Ablehnungen und Enthaltungen stammten von den Mitgliedern der SP, der Grünen, der GLP sowie einem Mitglied der Mitte-Fraktion.

Das Dilemma zwischen Lärmschutz und Wohnungsbau gab auch in den Medien zu reden. Diese griffen die Geschichte dieser Problematik auf, die einst mit einem Bundesgerichtsurteil zur Lüftungsfensterpraxis (1C_139/2015) begann, mit der erwähnten Motion Flach weiterging und nun im vorliegenden Bundesratsgeschäft behandelt wird. Wie sich zeigte, wird diese Geschichte aber wohl noch weitergeschrieben; die links-grüne Seite liebäugelte nämlich damit, das Referendum gegen die Revision des USG zu ergreifen, sollte beim Lärmschutz nicht noch nachgebessert werden.

Umweltschutzgesetz. Änderung (BRG 22.085)

En janvier 2024, le Conseil national s'est penché sur le rapport 23.065 du Conseil fédéral, dans lequel l'exécutif propose de classer la motion 18.3383 « Introduction du trust dans l’ordre juridique suisse ». Dès le début du débat, le groupe UDC a déclaré par écrit être opposé au classement de cette motion, estimant qu'une adaptation du droit suisse serait relativement simple, et qu'introduire le trust en Suisse permettrait de créer de nouvelles activités économiques. Michaël Buffat (udc, VD) est ensuite intervenu à la tribune, au nom de la CAJ-CN, pour soutenir le classement de la motion. Il a rappelé un manque de consensus sur le trust, en particulier concernant les implications fiscales de cet instrument. Par ailleurs, la commission préfère la proposition alternative de la motion 22.4445 du sénateur Thierry Burkart (plr, AG) sur la modernisation du droit des fondations de famille. Après l'avis de la CAJ-CN, les députés socialistes Christian Dandrès (ps, GE) et Gabriela Suter (ps, AG) ont exprimé leurs doutes quant aux fondations de famille, estimant qu'il s'agit d'un instrument d'optimisation fiscale destiné aux grandes fortunes. Toutefois, lors du vote, le PS s'est aligné avec le reste des partis, à l'exception de l'UDC. La motion 18.3383 a donc été classée par le Conseil national par 125 voix (26 PLR, 37 PS, 22 Vert-e-s, 29 Centre, 10 PVL et 1 UDC) contre 61 (60 UDC, 1 PLR) et 1 abstention.

Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 18.3383 (BRG. 23.065)
Dossier: Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung

Im Oktober 2023 widersprach die RK-SR ihrer Schwesterkommission erneut, lehnte die Einführung eines neuen Straftatbestands für Cybermobbing ab und empfahl somit dem Ständerat, der entsprechenden parlamentarischen Initiative Suter (sp, AG) keine Folge zu geben. Eine knappe Mehrheit der Kommission verwies dabei auf die kürzlich vollzogene Behandlung des Themas Cybermobbing und Rachepornografie anlässlich der Revision des Sexualstrafrechts und bezog sich auf die laufenden Arbeiten der RK-NR an einer Vorlage zum Thema Stalking. Die Kommissionsmehrheit sehe aktuell keinen Handlungsbedarf und die parlamentarische Initiative sei zudem nicht das geeignete Mittel, um einen solch komplexen Gesetzgebungsprozess anzustossen, betonte Berichterstatter Beat Rieder (mitte, VS) im Ständeratsplenum. Die Kommissionsminderheit, vertreten durch Daniel Jositsch (sp, ZH), war hingegen der Auffassung, dass es beim Thema Cybermobbing grossen Handlungsbedarf gebe. Während der Debatte betonte die befürwortende Seite zudem die Bedeutung einer zeitgemässen Anpassung des Strafrechts sowie deren Signalwirkung nach aussen. Der Ständerat folgte der Kommissionsminderheit und gab der Initiative in der Wintersession 2023 mit 23 zu 18 Stimmen Folge. Die Mehrheit kam mit Stimmen von Mitte-Links und Einzelstimmen aus der SVP-Fraktion zustande.

Neuer Straftatbestand Cybermobbing (Pa.Iv. 20.445)

Die grosse Kammer beugte sich in der Wintersession 2023 als Zweitrat über die Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030. Die Kommissionsmitglieder Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) und Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) stellten die Vorlage vor. Müller-Altermatt berichtete, dass die Vorlage als «schlank» bezeichnet werden könne und damit auch bei einem allfälligen Plebiszit bestehen sollte und trotzdem dem Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 entspreche. Die vorberatende UREK-NR schlage als einzige grössere Änderung vor, eine Abgabe auf Flüge mit Privatjets einzuführen. Ausserdem habe die Kommission mittels Einreichung eines Vorstosses (Po. 23.4334) versucht, die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Haushalte sichtbarer auszugestalten.
In der Eintretensdebatte zeigte sich, dass alle Fraktionen gewillt waren, dem Geschäft eine Chance zu geben; ein Antrag auf Nichteintreten lag denn auch nicht vor. In den Voten von Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder (mitte, LU) und GLP-Mitglied Martin Bäumle (glp, ZH) zeigte sich das Dilemma zwischen dem Willen, ein effektives Gesetz, welches zu spürbaren Emissionsreduktionen führen soll, zu gestalten und der Angst vor einem Referendum gegen die Vorlage. Matthias Jauslin (fdp, AG) von der FDP und SVP-Vertreter Christian Imark (svp, SO) warnten vor allem davor, das Gesetz nicht zu überladen respektive keine neuen oder höheren Abgaben einzuführen, damit es nicht wieder in einer Volksabstimmung abgelehnt werde. Auf der anderen Seit des politischen Spektrums kritisierten die Grünen sowie die SP, dass das Gesetz nicht ambitioniert genug sei. Gabriela Suter (sp, AG) von der SP gab zu bedenken, dass eine bescheidene Emissionsreduktion für die Periode 2025 bis 2030 bedeute, dass in den folgenden Jahren umso strengere und teurere Massnahmen ergriffen werden müssten, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wies Grünen-Vertreter Chistophe Clivaz (gp, VS) auf die von den Grünen und der SP lancierte Klimafonds-Initiative hin, mit welcher das Netto-Null-Ziel doch noch erreicht werden könne. Die Eintretensdebatte abschliessend stellte Umweltminister Albert Rösti die für ihn wichtigsten Grundsätze der Vorlage vor. Rösti lobte das Tempo, mit welchem die Räte die Gesetzesrevision berieten. So könne es gelingen, dass keine Lücke entstehe und das Gesetz und die ausführende Verordnung bis am 1.1.2025 in Kraft gesetzt werden können. Auch sei es wichtig, dass das Gesetz mehrheitsfähig bleibe, weshalb der Bundesrat die von der UREK-NR vorgeschlagene Einführung einer Flugticketabgabe auf Privatflüge sowie eine Erhöhung der CO2-Abgabe und der Benzinsteuer ablehne.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. Die massgebenden Entscheide, die in der Detailberatung getroffen wurden, waren die folgenden:
Susanne Vincenz-Stauffachers (fdp, SG) Minderheitsantrag betraf das Emissionsreduktionsziel im Inland. Die FDP-Vertreterin beantragte, hierbei dem tieferen Inlandziel des Ständerats zu folgen. Die Mehrheit des Rates sprach sich aber dafür aus, ihrer Kommission zu folgen und legte das Inlandziel bei 75 Prozent fest. Dadurch wurde eine erste Differenz zum Erstrat geschaffen. Auch beim CO2-Ausstoss von neu in Verkehr gebrachten Fahrzeugen folgte der Rat seiner Kommission und stellte sich damit gegen den Minderheitsantrag Jauslin sowie gegen die Version des Ständerates. Eine weitere wichtige Differenz wurde mit der von der Minderheit Imark geforderten Streichung der so genannten Überführungspflicht geschaffen. Mit diesem Instrument wollte der Bundesrat Importeure von fossilen Treibstoffen verpflichten, über das Inverkehrbringen von erneuerbaren Treibstoffen einen bestimmten Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu vermindern. Imark monierte, dass diese Überführungspflicht den Benzinpreis massgeblich verteuern werde. Der Nationalrat stimmte dieser Streichung deutlich zu; neben der Grünen- und der GLP-Fraktion sprachen sich nur einige Mitglieder der FDP.Liberalen- sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion für die Beibehaltung der Überführungspflicht aus. Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen beantragte eine Minderheit Suter, dass der Bundesrat den Abgabesatz auf bis zu 180 CHF pro Tonne CO2 anheben könnte. Die Mehrheit des Rates wollte jedoch beim Vorschlag des Bundesrats, des Ständerats sowie der UREK-NR bleiben, und legte einen Abgabesatz von höchstens 120 CHF pro Tonne CO2 fest. Im Bereich der Luftfahrt lehnte der Nationalrat die Einführung einer Abgabe für Flüge mit Privatjets ab. Die geschlossen stimmenden SVP-, FDP.Liberalen- und GLP-Fraktionen sowie eine Minderheit der Mitte votierten gegen diese Abgabe. Des Weiteren gab auch die Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos zu reden, wobei ein Antrag der Mehrheit sowie drei Minderheitsanträge vorlagen. Die Mehrheit des Rates folgte hierbei seiner Kommission und sprach sich dafür aus, in den Jahren 2025-2030 bis zu CHF 20 Mio. für diese Ladeinfrastruktur aufzubringen. Hiermit entstand eine weitere Differenz zum Ständerat, der die Förderung der Ladestationen gänzlich gestrichen hatte. Eine letzte Differenz zum Erstrat schuf die grosse Kammer bei der Thematik der Reduktion der LSVA für elektrisch oder mit alternativem Treibstoff betriebene Fahrzeuge. Der Nationalrat stimmte hierbei mehrheitlich dafür, diese LSVA-Reduktion beizubehalten; eine links-grüne Minderheit, welche von zwei FDP-Mitgliedern unterstützt wurde, blieb hier chancenlos.
In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat mit 136 zu 34 Stimmen bei 26 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs. Die Nein-Voten stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion; die Enthaltungen allen voran von der Mehrheit der Grünen-Fraktion.

CO2-Gesetz post 2024 (BRG 22.061)
Dossier: Wie geht es nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne im Juni 2021 weiter?

Die Aargauer Nationalratswahlen 2023 standen im Zeichen neuer Rekorde: Für die total 16 Sitze in der Volkskammer gingen im Kanton Aargau insgesamt 713 Bewerbungen auf 52 Listen ein, womit die Höchstzahlen von 2019 (496 Kandidierende auf 36 Listen) noch einmal übertroffen wurden. Stellten sich 2019 noch 187 Frauen für das Amt zur Verfügung, waren es für die Wahlen 2023 deren 291, womit auch der Frauenanteil unter den Kandidierenden mit 40.8 Prozent einen neuen Höchstwert annahm (+3.1 Prozentpunkte).

Von der sechzehnköpfigen bisherigen Aargauer Nationalratsdelegation (6 SVP, 3 SP, 2 FDP, 2 Mitte, 1 GP, 1 GLP und 1 EVP) traten 15 Nationalrätinnen und Nationalräte zur Wiederwahl an. Gegen eine erneute Kandidatur entschied sich einzig Yvonne Feri (sp, AG) – unter anderem auch wegen einer parteiinternen Amtszeitbeschränkung auf zwölf Jahre.
Ihr Parteigenosse, SP-Co-Präsident und «Zugpferd» (NZZ) Cédric Wermuth (sp, AG), der ebenfalls bereits seit zwölf Jahren im Amt war, hatte sich hingegen für eine erneute Kandidatur entschieden, wofür ihm die Delegiertenversammlung bereits im Sommer 2022 einstimmig «grünes Licht» (Blick) gegeben hatte; wohl um den erst 2019 zurückeroberten dritten Nationalratssitz nicht zu gefährden, mutmassten der Blick und die Aargauer Zeitung. Die SP erklärte es sich denn auch zum Wahlziel, ihre bisherigen Sitze zu halten. Ihre Partnerinnen in der «Klimaallianz», die Grünen und die Grünliberalen, beabsichtigten hingegen, je einen Sitz dazuzugewinnen. Für die Grünliberalen wurde anfänglich eine «grosse Zentrumsverbindung» (AZ) mit den Mitte-Parteien vermutet, die Klimaallianz sei zur Erreichung ihrer Ziele trotz inhaltlicher Dissonanzen aber rein rechnerisch vorteilhafter, rechtfertigte sich das GLP-Präsidium.
Eine Listenverbindung ging auch die in der Zwischenzeit zur Mitte fusionierte CVP und BDP mit der EVP ein; beide mit dem Ziel, ihre Sitze zu halten. Bei der EVP gehe es mit einem «Wähleranteil am Existenzminimum» (3.6%) und mit dem Verschwinden ihrer Partnerin, der BDP, die ihr 2019 den Sprung nach Bundesbern verschafft hatte, ums Überleben im Nationalrat, so die Aargauer Zeitung.
Eine «bürgerliche Zweckgemeinschaft» (AZ) gab es, wie im Kanton Aargau üblich, zudem zwischen der SVP, der FDP und der EDU. Diese Partnerschaft hing jedoch «am seidenen Faden» (AZ), als der Aargauer SVP-Präsident Andreas Glarner (svp, AG) im Frühjahr 2023 wiederholt verbale Giftpfeile in Richtung FDP schoss. «[E]ine rote Linie überschritten» (AZ) hätte die SVP aus Sicht der FDP jedoch bei einem Schulterschluss mit «Mass-Voll»: Die Listenverbindung mit den Coronaskeptikerinnen und -skeptikern scheiterte letztlich nur an den freisinnigen sondern auch an parteiinternen Protesten. Während es der SVP bei diesen Wahlen darum ging, ihre sieben Sitze beizubehalten, nahmen sich die Freisinnigen vor, einen zusätzlichen Sitz zu erobern und damit die SP als zweitstärkste Partei abzulösen.
Eine vierte Wahlallianz bildeten die vier Kleinstparteien Lösungs-Orientierte-Volks-Bewegung, Musikpartei, Schweizerische Liberté Egalité Partei und «rechts-punkt.ch». Ohne Wahlpartnerin wagten sich schliesslich die Piratenpartei, Mass-Voll und die Partei der Arbeit in die Wahlen vom Oktober 2023.

Gestützt auf die Zahlen der EFK veröffentlichte die Aargauer Zeitung kurz vor den Wahlen die Wahlbudgets: Die SP verfügte mit CHF 435'200 über die mit Abstand meisten Mittel, gefolgt von der FDP mit CHF 259'000 und der SVP mit CHF 250'000 – wobei die Zeitung allerdings darauf hinwies, dass bei der SP «das Kollektiv Trumpf» sei, wohingegen bei den Kandidierenden der FDP und der SVP insbesondere die Budgets von einzelnen Kandidierenden gewichtig seien. Mit CHF 138'000 und CHF 134'600 hatten die EVP respektive die Grünen für den Wahlkampf am wenigsten Mittel budgetiert.

Am Wahlsonntag änderte sich kaum etwas an der bisherigen Sitzverteilung; lediglich um den Sitz der EVP wurde gerungen. Dieses Duell konnte die SVP als wählerstärkste Partei, welche um 4 Prozentpunkte (PP) zulegte (neu: 35.5%), für sich entscheiden. Die EVP verlor somit ihren letzten Sitz, obwohl sie als einzige grössere Partei ihren Wähleranteil um 0.9 Prozentpunkte erhöhen konnte (neu: 4.5%). Die Aargauer Zeitung sprach im Nachhinein von einem «Tag der knappen Ergebnisse». Ungefährdet im Amt bestätigt wurden die fünf bisherigen SVP-Nationalrätinnen und -Nationalräte, Benjamin Giezendanner (svp, AG), Martina Bircher (svp, AG), Stefanie Heimgartner (svp, AG), Andreas Glarner (svp, AG) und Thomas Burgherr (svp, AG). Für viel Spannung sorgten gemäss Aargauer Zeitung indes verschiedene parteiinterne Duelle: Der Bisherige Alois Huber (svp, AG) wurde stimmenmässig vom neu gewählten Christoph Riner (svp, AG) überholt und schaffte seine Wiederwahl folglich nur aufgrund des Sitzgewinns der SVP. Bei der FDP, welche 0.5 Prozentpunkte an Wähleranteil einbüsste (neu: 13.1%), vermochte Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) seinen Sitz mit 90 Stimmen Differenz nur äusserst knapp gegen seinen parteiinternen Kontrahenten Adrian Schoop (AG, fdp) zu verteidigen. Die Aargauer Stimmbevölkerung bestätigte auch die bisherige Nationalrätin Maja Riniker (fdp, AG) im Amt. Ihr Ziel, die SP sitz- und wähleranteilsmässig zu überholen, verfehlten die Freisinnigen jedoch klar, denn die SP blieb mit einem «Mini-Minus» (AZ) von 0.1 Prozentpunkten (neu: 16.4%) beinahe gleich stark und erreichte damit ihr Wahlziel. Während die beiden bisherigen SP-Nationalratsmitglieder Gabriela Suter (sp, AG) und Cédric Wermuth die Wiederwahl schafften, setzte sich Simona Brizzi (sp, AG) mit nur 33 Stimmen Vorsprung gegen Colette Basler (AG, sp) im Rennen um den neu zu besetzenden Sitz durch.
Die Wahlen 2023 markierten auch im Kanton Aargau das Ende der grünen Welle. Die Grünen mussten beim Wähleranteil die grössten Verluste hinnehmen (-2.7 PP; neu: 7.1%), ihren Sitz konnte die diesjährige Aargauer Panaschierkönigin Irène Kälin (gp, AG) trotz ebenfalls starker parteiinterner Konkurrenz aber verteidigen. Auch die Grünliberalen verpassten ihre Wahlziele deutlich, konnte ihren Wähleranteil sowie ihren Sitz mit dem Bisherigen Beat Flach (glp, AG) allerdings beibehalten (8.5%) und überholten damit die Grünen. Die Mitte verlor bei den Wahlen 2023 im Kanton Aargau 0.9 Prozentpunkte an Wähleranteilen (neu: 12.0%), was sich aber nicht auf ihre beiden Sitze auswirkte: Sowohl Parteipräsidentin Marianne Binder-Keller (mitte, AG) als auch Andreas Meier (mitte, AG), der 2022 für Ruth Humbel (mitte, AG) nachgerutscht war, wurden im Amt bestätigt. Die acht übrigen kleineren Parteien konnten nach den Wahlen insgesamt einen Wähleranteil von knapp 3 Prozent auf sich vereinen, hatten aber im Rennen um einen Sitz keine Chance.

An den Nationalratswahlen 2023 nahmen 46.6 Prozent der Aargauer Stimmbevölkerung teil, was einer Zunahme von 1.9 Prozentpunkten im Vergleich zu den Wahlen 2019 entspricht. Nachdem Marianne Binder-Keller im November im zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen den Sprung ins «Stöckli» schaffte, rückte die drittplatzierte Maya Bally (mitte, AG) für sie in den Nationalrat nach.

Nationalratswahlen 2023 – Aargau

Das Ringen um die beiden Aargauer Ständeratssitze begann rund 16 Monate vor den Wahlen im Oktober 2023 überraschend früh, als der erst 2019 ins Stöckli gewählte Hansjörg Knecht (svp, AG) anfangs Juli 2022 den Verzicht auf eine erneute Kandidatur bekanntgab. Mit dem Rücktritt eines Bisherigen auf Ende Legislatur sah sich der Kanton Aargau mit einer neuen Ausgangslage konfrontiert, denn bis anhin schien klar, dass der SVP-Ständerat sowie sein FDP-Amtsgenosse Thierry Burkhart (fdp, AG) als Kronfavoriten in die Ständeratswahlen gehen würden. Die Nomination von Thierry Burkart, welcher von seiner Partei als «profiliert» und als «Parteipräsident, der den besten Job mache» (Aargauer Zeitung, AZ), ausgezeichnet wurde, erfolgte im Januar 2023 unumstritten. Für die SVP ging es hingegen nun darum, ihren erst vor vier Jahren wiedergewonnenen Ständeratssitz mit einer neuen Person zu verteidigen. Nachdem sich alle übrigen von der Presse als mögliche Kandidierende gehandelten Parteimitglieder selbst aus dem Rennen genommen hatten, nominierte die Aargauer SVP an der Delegiertensitzung im Januar 2023 einstimmig Nationalrat Benjamin Giezendanner (svp, AG) – laut AZ ein «klassischer SVP-Hardliner», der als Unternehmer und Gewerbeverbandspräsident in der Wirtschaft gut vernetzt sei.
Der frei werdende Ständeratssitz eröffnete den übrigen Parteien die Möglichkeit, der SVP ihren Sitz mit eigenen Kandidierenden streitig zu machen und dem Kanton Aargau «eine geteilte Standesstimme» (AZ) zu bescheren. Den Anfang im «Tanz ums Stöckli» (AZ) machte die SP, deren Delegierten noch im August 2022 einstimmig die Aarauer Nationalrätin Gabriela Suter (sp, AG) ins Rennen um den freigewordenen Ständeratssitz entsandten. Gemäss Aargauer Zeitung war dies eine reine Formsache, denn Suter, die dem moderaten, sozialliberalen Flügel der Partei angehöre, habe längst als «Kronfavoritin» (AZ) der Partei gegolten und sei die einzige Bewerberin gewesen. Rund einen Monat später folgte die EVP mit der Nominierung ihrer Parteipräsidentin und Nationalrätin Lilian Studer (evp, AG). Die Chancen einer EVP-Ständerätin wurden von der Presse jedoch als sehr gering eingeschätzt, zumal die Partei bei diesen Wahlen auch um den Verbleib im Nationalrat kämpfte. Im November ernannten die Delegierten der Mitte Marianne Binder-Keller (mitte, AG) zur Ständeratskandidatin. Die Kantonalpräsidentin und Nationalrätin war bereits 2019 angetreten, wobei ihr damals auf Rang drei der Einzug in den Ständerat verwehrt geblieben war. Die Grünen hofften auf einen Einzug in den Ständerat mit Irène Kälin (gp, AG), die 2022 als Nationalratspräsidentin höchste Schweizerin war – ein Amt, welches laut Aargauer Zeitung insbesondere bei unabhängigen Wählerinnen und Wählern für Bekanntheit sorge. Auch die Grünliberalen fassten den Ständeratssitz ins Auge und schickten die ehemalige Grossrätin Barbara Portmann (AG, glp) ins Rennen. Im Sommer 2023 stiessen schliesslich die parteilose Nancy Holten (AG, parteilos), der «Dauerkandidat» (AZ) Pius Lischer (AG, parteilos) und die Coronaskeptikerin Theres Schöni (AG, parteilos) als Kandidierende hinzu. Kurz nach Ablauf der Anmeldefrist war somit klar, dass es einen «Ansturm aufs Stöckli» (Blick) gebe; insgesamt zehn Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich für die beiden Aargauer Ständeratssitze zur Verfügung.

Im Vorfeld der Wahl rechneten die Aargauer Zeitung und der Blick fest mit einer Wiederwahl von Thierry Burkart im ersten Wahlgang, womit die Wahl laut Aargauer Zeitung auf einen «Kampf zwischen Mitte-links und der SVP hinaus» laufe. Der Sitz der wählerstärksten SVP komme gemäss Aargauer Zeitung aber nur «dann ins Wackeln», wenn sich Mitte-links im zweiten Wahlgang auf eine einzige Kandidatin einige – dies hätten bereits die vergangenen Ständeratswahlen sowie jene im Kanton St. Gallen gezeigt, argumentierte die Aargauer Zeitung. Wie die Zeitung vor den Wahlen zudem darlegte, budgetierten Gabriela Suter und Benjamin Giezendanner für den Wahlkampf mit CHF 210'000 respektive CHF 180'000 am meisten finanzielle Mittel, gefolgt von Marianne Binder (CHF 150'000), Irène Kälin (CHF 60'000), Barbara Portmann (CHF 40'000) und Lilian Studer mit einem Budget von CHF 30'000.

Am ersten Wahlgang beteiligten sich knapp 46 Prozent der Aargauer Stimmbevölkerung. Wie erwartet worden war, übertraf Thierry Burkart das absolute Mehr von 96'112 Stimmen mit 105'897 Stimmen auf Anhieb und wurde damit komfortabel im ersten Wahlgang im Amt bestätigt. Mit rund 20'000 Stimmen Rückstand folge auf dem zweiten Rang Benjamin Giezendanner (86'430 Stimmen), der das absolute Mehr somit genauso wie Gabriela Suter (51'930 Stimmen), Marianne Binder (48'414 Stimmen), Irène Kälin (38'511 Stimmen), Barbara Portmann (20'692 Stimmen), Lilian Studer (16'499 Stimmen) und deutlich abgeschlagen Nancy Holten (4'212 Stimmen), Theres Schöni (3'542 Stimmen) sowie Pius Lischer (1'964 Stimmen) verpasste.

Die Karten wurden, wie von der Aargauer Zeitung prognostiziert, für den zweiten Wahlgang «neu gemischt». Aufgrund ihrer Resultate im ersten Wahlgang verzichteten die Kandidatinnen der Grünen (Irène Kälin), der Grünliberalen (Barbara Portmann) und der EVP (Lilian Studer) auf den zweiten Umgang. Auch die Sozialdemokratin Gabriela Suter gab wenige Tage nach dem ersten Wahlgang den Rückzug ihrer Bewerbung bekannt, da sie «die Unterstützung nicht gespürt» habe und sie sich «für eine übergeordnete politisch wichtige Sache» (AZ) – die Verhinderung eines Rechtsrutsches – zurücknehmen wolle. Im Sinne einer «Anti-SVP-Allianz» (Blick) und mit dem Ziel einer Aargauer Frau im Ständerat stellten sich schliesslich alle Mitte-links-Parteien hinter die Mitte-Kandidatin Marianne Binder-Keller. Sie trat somit zu einem Ständeratsduell mit dem SVP-Kandidaten Benjamin Giezendanner an, der auf die Unterstützung der FDP zählen konnte. Weiterhin im Rennen um den Ständeratssitz wollten die freilich chancenlosen Nancy Holten und Pius Lischer bleiben.

Der Schulterschluss von Mitte-links brachte schliesslich die «grosse Wende» (AZ), wie sich im zweiten Wahlgang vom 19. November zeigte: Aus einem Rückstand von rund 38'000 Stimmen im ersten Wahlgang machte Marianne Binder-Keller mit 84'431 Stimmen in der zweiten Runde einen Vorsprung von 5'000 Stimmen, setzte sich damit gegen ihren Kontrahenten Benjamin Giezendanner durch und wurde ins Stöckli gewählt. Der SVP-Kandidat büsste im Vergleich zum ersten Wahlgang rund 7'000 Stimmen ein und konnte im November lediglich noch 79'429 Stimmen auf sich vereinen. Nancy Holten (2'879 Stimmen) und Pius Lischer (1'385 Stimmen) blieben erwartungsgemäss ohne Einfluss auf die Entscheidung. Die Wahlbeteiligung lag im zweiten Wahlgang bei 38.1 Prozent.

Ständeratswahlen 2023 – Aargau

In der Herbstsession 2023 beugte sich der Nationalrat über einen Entwurf seiner UREK zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes basierend auf einer parlamentarischen Initiative Candinas (mitte, GR). Erstens sollen auf Antrag der UREK-NR altrechtlich erbaute Zweitwohnungen um bis zu 30 Prozent erweitert und gleichzeitig auch auf dieser Fläche in weitere Wohnungen unterteilt werden können. Nach geltendem Recht existieren bereits ebendiese Optionen, allerdings können sie nicht simultan angewendet werden. Zweitens soll auch bei einem Wiederaufbau eine Erweiterung von 30 Prozent geltend gemacht werden können. Drittens soll dieser Wiederaufbau – bei Einhaltung der baugesetzlichen Vorschriften – fortan auf der gesamten Parzelle erlaubt sein.

Eintreten auf die Vorlage wurde in der grossen Kammer ausgiebig diskutiert. Eine Minderheit Suter (sp, AG) beantragte dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie verletze verfassungsmässige Vorgaben, welche im Zuge der Annahme der Zweitwohnungsinitiative entstanden seien. Insbesondere sei in der Verfassung verankert, dass der neue Bau und die Erweiterung von Zweitwohnungen zu unterlassen sei, was aber bereits durch das geltende Recht verletzt werde. Die Vorlage der UREK-NR würde den Verfassungsartikel noch weiter abschwächen was nach Ansicht von Rechtsexperten und Rechtsexpertinnen eine «hochproblematische» Entwicklung sei. Unterstützung erhielt der Minderheitsantrag Suter seitens der Fraktionen der SP, der Grünen und der Grünliberalen. Unter anderem würde mit einer entsprechenden Änderung des Gesetzes die einheimische Bevölkerung aus touristisch hochattraktiven Ortschaften gedrängt werden. Weiter würde die Gesetzesvorlage Anreize zum Abbruch von Liegenschaften schaffen, womit viel nicht rezyklierbarer Abfall einhergehe, bemängelte Grünen-Fraktionssprecher Kurt Egger (gp, TG). Die Mitte-Fraktion unterstützte dagegen den Entwurf der UREK-NR, da auf diese Weise das Bauen in der Bauzone effizient genutzt werden könnte. Auch die FDP-Fraktion sah in der Vorlage ein Mittel, eine höhere Verdichtung im Sinne der ersten Etappe der RPG-Revision zu erreichen. Eine Mehrheit der Fraktion beabsichtige folglich, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Mehrheit zu folgen, so Fraktionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR). Die gleichen Absichten hegte auch die SVP-Fraktion, die sich laut Fraktionssprecher Michael Graber (svp, VS) für Eintreten ausspreche. Schliesslich konnten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP und Mitte gegen eine links-grüne Minderheit behaupten und die grosse Kammer beschloss mit 109 zu 78 Stimmen (bei 6 Enthaltungen), auf die Vorlage einzutreten.

In der Detailberatung fanden sich drei Minderheitenanträge sowie ein Einzelantrag, welche jedoch in der grossen Kammer allesamt erfolglos blieben. Darunter fand sich eine Minderheit Beat Flach, die sich an der Fassung des Bundesrats orientieren wollte, dass lediglich für zusätzlich entstandene Wohnungen eine Nutzungsbeschränkung gelten solle. Wenn im Zuge von Sanierungen und Abbruch zusätzliche Wohnungen geschaffen würden, sollten diese zumindest im Rahmen der erweiterten Wohnfläche als Erstwohnung dienen. Einen ähnlichen Ansatz verfolgte Martina Munz (sp, SH), die mit ihrem Einzelantrag forderte, dass mindestens die Hälfte der zusätzlich entstandenen Wohnungen als Erstwohnungen genutzt werden müssten. Eine Minderheit Clivaz (gp, VS) wollte einerseits die parzelleninterne Standortverschiebung strenger reguliert haben, als dies im Entwurf der UREK-NR vorgesehen sei. Andererseits solle die Möglichkeit, im Zuge einer Sanierung oder Wiederaufbaus neue Wohnungen zu schaffen, nur in bestimmten Gemeinden zum Zuge kommen.

In der Gesamtabstimmung sprachen sich die geschlossenen Fraktionen der SVP und der Mitte sowie eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion für die Vorlage aus, womit der Entwurf mit 105 zu 80 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) angenommen wurde.

Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben (Pa.Iv 20.456)

Nationalrätin Gabriela Suter (sp, AG) forderte im Juni 2021 mittels einer Motion einheitliche branchenübergreifende Richtlinien zur Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten von in der Schweiz verkauften Produkten aus China, respektive bei der Anwendung von Produkten aus der Schweiz in China. Die Lieferketten verschiedener Schweizer Firmen seien von möglichen Menschenrechtsverletzungen in der Region Xinjiang betroffen. Suter monierte, dass das SECO die Erarbeitung solcher Richtlinien den Branchen selbst überlassen wolle und argumentierte, dass eine Vorgabe durch das SECO effizienter sei.

Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme auf bestehende Richtlinien, wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bundesrat erwarte von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, dass diese eine menschenrechrechtliche Sorgfaltsprüfung gemäss internationalen Standards durchführen. Das SECO und das EDA unterstützten den Privatsektor bei der Umsetzung der internationalen Richtlinien und man habe bezüglich der Situation in China bereits einen Runden Tisch zur Aussprache organisiert. Im September 2021 finde zudem ein Forum zum Thema «Wirtschaft und Menschenrecht» statt. Angesichts der existierenden Unterstützungsleistungen für den Privatsektor beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

In der Sommersession 2023 erklärte Bundesrat Parmelin im Nationalrat, dass die Schweiz seit Einreichung der Motion nicht untätig geblieben sei und China unter anderem zur Unterzeichnung zweier ILO-Konventionen ermutigt habe. Die Schweiz tue ihr Möglichstes, wolle bezüglich der Erarbeitung von Richtlinien jedoch das Vorgehen der EU abwarten, welche einen globalen Ansatz verfolge und nicht nur auf ein bestimmtes Land abziele.
Der Nationalrat gab sich mit den Bemühungen des Bundesrats zufrieden und lehnte die Motion mit 102 zu 80 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gegen den Willen der SP, der Grünen und der Grünliberalen ab.

Branchenübergreifende Richtlinien zur Einhaltung von Menschenrechten in China

Sind die Tage der Verbrennungsmotoren gezählt, wie es Gabriela Suter (sp, AG) im März 2023 im Nationalrat prophezeite? Bei der Frage, ob ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr in Verkehr gesetzt werden dürfen, zeigte sich der Rat uneins. Während sich die Fraktionen der SP, der Grünliberalen und der Grünen zusammen mit einzelnen Stimmen aus der Mitte-Fraktion für diese Einschränkung bei Wagen der Führerausweiskategorie B aussprachen, stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Fraktion und die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion gegen die entsprechende parlamentarische Initiative Suter (sp, AG).
Sprecher Olivier Feller (fdp, VD) erklärte im Namen der Kommissionsmehrheit, dass die Reduktion der CO2-Emissionen durch technologieneutrale Bestimmungen zu erreichen sei. Dabei verwies er auch auf Bestrebungen aus der Industrie, klimaneutrale Treibstoffe (E-Fuels) und spezielle Verbrennungstechnologien zu entwickeln. Die Mehrheit der Kommission lehne es deshalb ab, Verbrennungsmotoren per se zu verbieten.
Im Namen der Kommissionsminderheit erklärte Katja Christ (glp, BS), dass die Schweiz ab 2050 gemäss dem Pariser Abkommen klimaneutral sein möchte und es deshalb schon mathematisch logisch sei, Autos mit Verbrennungsmotoren bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ab 2035 für den Verkauf zu verbieten. Die Baslerin fügte an, dass die Branche selbst ein Zulassungsverbot unterstütze, um Planungssicherheit für Investitionen zu gewinnen. Bezüglich des Arguments von Olivier Feller mahnte sie, dass bei einem Verkaufsverbot in der EU und einer technologieneutralen Gesetzgebung in der Schweiz die Gefahr drohe, dass Restbestände an Verbrennern ab 2035 in die Schweiz geliefert und damit Fortschritt und Innovation gehemmt würden. Zudem verwies sie darauf, dass in dieser ersten Phase erst der grundsätzliche Handlungsbedarf beraten werde und in einer zweiten Phase mit dem konkreten Erlassentwurf «sowohl die Jahreszahl eines allfälligen Verbots als auch die genaue Formulierung eines allfälligen Verbots» durch das Parlament präzisiert werden könnten. Auch die Initiantin Gabriela Suter richtete anschliessend mahnende Worte an den Rat, der der parlamentarischen Initiative jedoch mit 106 zu 83 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gab. Die Initiative war damit erledigt.

Klimaziele im Verkehr erreichen. Keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr ab 2035 (Pa.Iv. 22.450)

Da das Anliegen über die beiden parlamentarischen Initiativen Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.524) und der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) weiterverfolgt werden würde, zog Gabriela Suter (sp, AG) ihre Initiative für ein Verbot der öffentlichen Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in der Frühjahrssession 2023 zurück. Ihre Initiative war von der RK-NR zugunsten der beiden anderen nicht unterstützt worden, weil sie eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs forderte und die Kommission das Verbot lieber in einem Spezialgesetz regeln wollte.

Öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen (Pa.Iv. 21.525)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Die Aargauer Nationalrätin Gabriela Suter (sp, AG) forderte mit einer im Juni 2022 eingereichten parlamentarischen Initiative, dass ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Sie begründete die Initiative damit, dass der CO2-Ausstoss im Verkehrsbereich rasch und stark gesenkt werden müsse, um die Schweizer Klimaziele erreichen zu können. Zudem könne die Schweiz so mit den Entwicklungen in der EU mithalten, die denselben Schritt plane.
Im Januar 2023 befasste sich die KVF-NR mit dem Anliegen Suters. Eine Kommissionsmehrheit (14 zu 11 Stimmen) wollte der Initiative keine Folge geben. Sie argumentierte, dass zur Erreichung der Klimaziele technologieneutrale Massnahmen gefordert seien, ein Verbot des Verbrennungsmotors sei nicht zielführend. Eine Minderheit Christ (glp, BS) zeigte sich hingegen überzeugt, dass dieses Verbot wichtig und richtig sei und den Akteurinnen und Akteuren, insbesondere den autoimportierenden Unternehmen, Planungssicherheit gebe.

Klimaziele im Verkehr erreichen. Keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr ab 2035 (Pa.Iv. 22.450)

Im Januar 2023 beschloss die RK-NR mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative Suter (sp, AG), die die öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen wollte, keine Folge zu geben. Die Initiantin hatte verlangt, dass das Strafgesetzbuch dahingehend geändert wird, dass das Zeigen von rassendiskriminierenden, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen mit Busse bestraft würde, auch wenn dies ohne die Absicht geschieht, die damit verbundene Ideologie zu bewerben. Nachdem der Bundesrat einen Bericht zur Thematik veröffentlicht hatte, wollte die Kommission das Anliegen lieber mit einem spezialgesetzlichen Verbot regeln, weshalb sie eine eigene Kommissionsinitiative lancierte (Pa.Iv. 23.400) und die Initiative Suter ablehnte.

Öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen (Pa.Iv. 21.525)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem der Bundesrat Ende 2022 einen Bericht zum Thema veröffentlicht hatte, erachtete es die RK-NR als notwendig, die Verwendung und Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen konsequenter zu unterbinden. Mit 12 zu 11 Stimmen lancierte sie im Januar 2023 daher eine parlamentarische Initiative für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Sie wählte den Weg über das neu zu schaffende Spezialgesetz, weil dieses genug Raum biete, um das neue Verbot und seine Ausnahmen genau zu beschreiben, und es ermögliche, Verstösse im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden. Mit einer Verankerung des Verbots im Strafgesetzbuch – wie sie eine parlamentarische Initiative Suter (sp, AG; Pa.Iv. 21.525) forderte – wäre dies nicht möglich, argumentierte die Kommission.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im November 2022 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung der Motion Suter (sp, AG) zur Verwendung einer international anerkannten Codierung bei der Klassifikation von IV-Gebrechen. Er hielt darin fest, dass die aktuelle Codierung die «Steuerungs- und Aufsichtsziele der Invalidenversicherung» erfülle und die Ersetzung durch eine international anerkannte Codierung weder den Versicherten noch der Versicherung einen Mehrwert bringe. Zentral sei für die IV die Eingliederungsfähigkeit einer Person, nicht die Diagnose. Damit erachtete die Regierung das Postulat als erfüllt, woraufhin es der Nationalrat in der Sommersession 2023 stillschweigend abschrieb.

Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen (Po. 20.3598)

Im November 2022 bekräftigte die RK-NR ihren Entscheid für die Einführung eines neuen Straftatbestands für Cybermobbing. Nachdem sich ihre Schwesterkommission dagegen entschieden hatte, beantragte die RK-NR ihrem Rat abermals mit grosser Mehrheit, der entsprechenden parlamentarischen Initiative Suter (sp, AG) Folge zu geben. Sie hatte inzwischen vom Bericht des Bundesrates zu Ergänzungen des Strafgesetzbuches zu Cybermobbing Kenntnis genommen und war anders als der Bundesrat der Ansicht, dass Mobbing-Handlungen im Internet durch das geltende Strafrecht nicht ausreichend abgedeckt seien. Der Nationalrat folgte seiner Kommission in der Wintersession 2022 mit 154 zu 36 Stimmen bei 3 Enthaltungen und gab der Initiative Folge. Der ablehnende Antrag von Andreas Glarner (svp, AG) fand ausserhalb der SVP-Fraktion keine Unterstützung.

Neuer Straftatbestand Cybermobbing (Pa.Iv. 20.445)