PUK wegen Zusatzkrediten für die Expo.02 beantragt

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Als das Parlament der Expo.2002 im Vorjahr einen Zusatzkredit im Umfang von CHF 250 Mio. gewährt hatte, war von diversen Rednern darauf aufmerksam gemacht worden, dass damit nicht alle finanziellen Risiken der Landesausstellung abgedeckt seien. Im Januar des Berichtsjahres legte das Expo-Steuerungskomitee eine Expertenstudie vor. Diese konstatierte, dass mit den vorgenommenen Einsparungen das Budget von CHF 1.8 Mrd. auf CHF 1.4 Mrd. reduziert und damit die Vorgaben des Bundesrates weitgehend erfüllt werden konnten. Mit diesen CHF 1.4 Mrd. sei zwar die Gestaltung einer attraktiven Landesausstellung gerade noch möglich, finanzielle Sicherheiten seien darin aber keine enthalten. Der Bundesrat liess sich von dieser finanziellen Auslegeordnung überzeugen. Er gab den im Vorjahr vom Parlament bewilligten Zusatzkredit frei und entsprach zudem dem Gesuch des Komitees um die Gewährung einer Defizitgarantie. Mit einem Bundesbeschluss beantragte er dem Parlament, der Expo eine Defizitgarantie im Umfang von CHF 338 Mio. zuzusichern (BRG 00.012). Dabei hoffte die Landesregierung, dass sich auch die Standortkantone und -gemeinden an dieser Garantie beteiligen und damit die nötigenfalls vom Bund zu übernehmende Summe reduzieren würden. Die kantonalen Finanzminister konnten sich nicht auf die konkrete Zusage eines Beitrags an die Defizitdeckung einigen. Immerhin liessen sie erkennen, dass sie sich nötigenfalls subsidiär beteiligen würden.

Im Ständerat wurde der Kredit ausführlich und zum Teil sehr kritisch diskutiert, aber schliesslich mit 35 zu 2 Stimmen angenommen. Im Nationalrat war dieses erneute Engagement des Bundes noch umstrittener. Sowohl die Fraktion der Grünen als auch der SVP-Vertreter Föhn (SZ), unterstützt von der Mehrheit seiner Fraktion, stellten einen Nichteintretensantrag. Beide Anträge wurden mit dem mangelhaften Finanzmanagement der Expo-Verantwortlichen begründet und sowohl die GP als auch die SVP bezeichneten das Projekt als ein «Fass ohne Boden». Die Fraktionen der übrigen Bundesratsparteien waren «zähneknirschend» (CVP) oder zumindest ohne Begeisterung für Eintreten, was nach einer ausgedehnten Diskussion dann auch mit 114 zu 33 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung wurde ein Antrag Föhn, den Verpflichtungskredit auf CHF 180 Mio. zu reduzieren, ebenso abgelehnt wie die von der SP vorgebrachte Idee, CHF 30 Mio. des Kredits für die Finanzierung einzelner Ausstellungsprojekte abzuzweigen. In der Gesamtabstimmung hiessen der Ständerat die Defizitgarantie von CHF 338 Mio. mit zwei und der Nationalrat mit 34 Gegenstimmen gut.

Die Vorbereitungen für die Expo 02 kamen weiter voran und die Ausstellungsbauten an den vier Standorten begannen konkrete Gestalt anzunehmen. Im Frühjahr wurde definitiv entschieden, welche 37 Einzelausstellungen den Kern der Veranstaltung bilden sollen. Es waren aber weiterhin auch die finanziellen Probleme, die ein grosses Interesse der Öffentlichkeit auf sich zogen. Liquiditätsengpässe konnten im Frühjahr mit Hilfe von Krediten der Grossbanken überbrückt werden. Diese Kredite wurden allerdings nur unter der Bedingung gewährt, dass der Bund vom Sommer an einen Teil davon selbst übernehmen und zudem die Finanzierung der weiteren ungedeckten laufenden Ausgaben absichern werde. Zu diesem Zweck beantragte der Bundesrat dem Parlament die Umwandlung eines guten Teils der im Vorjahr gesprochenen Defizitgarantie (CHF 300 Mio. von CHF 338 Mio.) in ein für die Kreditabsicherung zu verwendendes Darlehen. Gegen den Widerstand der SVP und der Grünen stimmte das Parlament diesem Antrag zu. Da die Sponsorengelder der Wirtschaft unter den Erwartungen ausfielen, beschloss der Bundesrat Ende 2001, dem Parlament nochmals einen Kredit von CHF 120 Mio. zu beantragen.

Wie bereits Ende 2001 angekündigt, musste der Bundesrat dem Parlament einen weiteren Nachtragskredit (insgesamt den vierten) zugunsten der Expo beantragen (BRG 02.014). Ohne die zusätzlichen CHF 120 Mio. Bundeshilfe hätte der unter Liquiditätsproblemen leidenden Ausstellung ein Abbruch kurz vor der Eröffnung gedroht. Zudem schlug die Regierung vor, eine bereits früher gewährte Defizitgarantie von CHF 58 Mio. in ein Darlehen umzuwandeln. Damit erhöhten sich die Aufwendungen des Bundes für die Expo (ohne die Kosten für die Beiträge der Departemente an die eigenen Ausstellungsprojekte und für die Dienstleistungen der Armee) auf knapp CHF 850 Mio. Wie bereits bei früheren Nachtragskrediten lehnten die Grünen und die SVP diese zusätzlichen Finanzspritzen ab und beantragten Nichteintreten; zu ihnen gesellte sich nun auch noch eine knappe Mehrheit der CVP-Fraktion. Der Nichteintretensantrag wurde dank der geschlossenen Haltung der SP und der FDP mit 122 zu 69 Stimmen abgelehnt. Nachdem es auch im Ständerat nicht an kritischen Worten zum Finanzmanagement der Expo-Verantwortlichen gefehlt hatte, stimmte die kleine Kammer dem Zusatzkredit mit 31 zu 2 Stimmen ebenfalls zu. Anschliessend überwies sie in Postulatsform eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Baumann (svp, TG; Mo. 00.3578), welche vom Bundesrat eine vollständige Transparenz über die Kosten und Einnahmen der Expo verlangt.

Das Parlament hatte sich mit Nachwirkungen der Expo.02 resp. mit den von ihr für den Bund verursachten Kosten zu befassen. Die SVP und die GP wollten sich mit den Berichten der zuständigen parlamentarischen Kommissionen (Finanzkommission und -delegation, GPK) über die Finanzierung und Projektorganisation der Landesausstellung nicht zufrieden geben und verlangten mit parlamentarischen Initiativen (SVP: Pa. Iv. 02.455; GP: Pa.Iv. 02.451) die Einsetzung einer PUK. Der Nationalrat verzichtete auf eine erneute Diskussion und beschloss mit 83 zu 56 Stimmen, den beiden Vorstössen keine Folge zu geben. Um einer zukünftigen Landesausstellung ein sicheres finanzielles Fundament zu geben, schlug Nationalrat Tschuppert (fdp, LU) mit einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 02.429) vor, einen Fonds zu eröffnen, in den der Bund jährlich CHF 25 Mio. einzahlen solle. Mit der Verzinsung könnte so in den nächsten 25 Jahren eine Summe von rund einer Milliarde Franken angehäuft werden. Der Rat sprach sich mit 130 zu 16 Stimmen gegen diese Idee aus. Als Gegenargument wurden namentlich die Zweckgebundenheit eines solchen Fonds und der Widerspruch zur gegenwärtig notwendigen Sparpolitik des Bundes angeführt.