Anfang März 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zur Kulturbotschaft 2025–2028 und übergab die darauf aufbauende Botschaft zur weiteren Beratung an das Parlament. Die Vernehmlassung hatte sich auf fünf Kernthemen fokussiert und zwischen dem 9. Juni und dem 22. September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 369 Stellungnahmen eingegangen waren.
Wie im Bericht zu lesen war, bewertete die Mehrheit der Teilnehmenden die ersten beiden Kernpunkte mehrheitlich positiv: sowohl die sechs Handlungsfelder für die Kulturpolitik 2025–2028 («Kultur als Arbeitswelt»; «Aktualisierung der Kulturförderung»; «Digitale Transformation der Kultur»; «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit»; «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis»; «Gouvernanz im Kulturbereich») als auch die daraus abgeleiteten Schwerpunkte, wie etwa eine angemessene Entschädigung für Kulturschaffende oder die Unterstützung der digitalen Transformation im Kulturbereich wurden mehrheitlich unterstützt. Einzig die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnten sowohl die Handlungsfelder als auch die Schwerpunkte ab. So sah die SVP beispielsweise keinen Grund, wieso die Digitalisierung, die alle Bereiche betreffe, spezifisch im Kulturbereich gefördert werden sollte.
Auch das dritte Kernthema, die vom Bundesrat angestrebte verstärkte Zusammenarbeit in der Kulturpolitik zwischen allen Staatsebenen, Kulturakteuren und Kulturbereichen, kam mehrheitlich gut an. Kritisiert wurde von Kantonen, Städten und Gemeinden allerdings unter anderem der neu eingeführte Begriff der «Gouvernanz», da dieser einen «Steuerungsanspruch des Bundes» andeute, was den Verfassungsgrundlagen widerspreche. Während die Kantone und die Städte zudem eine enge Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs zwar begrüssten, wollten die Städte diese lieber in einem eigenständigen Dialog zwischen den staatlichen Partnern statt in der Kulturbotschaft diskutieren.
Das Vorhaben des Bundesrats, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern (4. Kernthema), wurde insbesondere von den Kantonen und Kulturerbe-Organisationen unterstützt. Abgelehnt wurde der Vorschlag von economiesuisse, der SAB, dem Gemeindeverband und dem Gewerbeverband unter anderem mit der Begründung, dass der Ständerat eine Motion der UREK-NR mit ebendieser Forderung abgelehnt hatte. Auch die Mitte und die FDP standen dem Vorhaben skeptisch gegenüber: Die Mitte befürchtete etwa, dass die damit verbundenen Aufgaben mit hohen Kosten und grossem Aufwand für den Bund verbunden wären und die FDP schrieb den Natur- und Heimatschutz grundsätzlich dem Aufgabenbereich der Kantone zu.
Von den fünf Kernthemen war unter den Vernehmlassungsteilnehmenden insbesondere das letzte umstritten: die Revision des Nationalbibliothekgesetzes, mit der der Bundesrat die Digitalisierung der Nationalbibliothek vorantreiben möchte. Konkret soll für «digitale Helvetica» eine sogenannte «Pflichtexemplarregelung» festgelegt werden, welche die Nationalbibliothek beauftragt, auch digitale Inhalte zu archivieren. Kantone, Städte, die Parteien FDP, GPS, Mitte und viele Kulturerbe-Organisationen, wie etwa Memoriav, sprachen von «einem überfälligen Schritt» und begrüssten das Vorhaben entsprechend. Auf der anderen Seite sprachen sich andere Kulturorganisationen sowie swisscopyright deutlich dagegen aus. Insbesondere der Auftrag, dass auch geschützte Inhalte archiviert werden sollen, sei aus einer Urheberrechtsperspektive nicht akzeptabel, da keine Entschädigungen für die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber geplant seien. Sie forderten den Bundesrat auf, hier faire Lösungen – etwa in Form von «erweiterten Kollektivlizenzen» – zu suchen.
Zusätzlich zu den Kernthemen identifizierte das EDI ein gutes Dutzend weitere Themen, die in den Stellungnahmen zur Sprache gekommen waren, so etwa die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden oder die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur.
Nebst den thematischen Aspekten war auch der Finanzrahmen der Kulturbotschaft umstritten. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassenden – darunter die EDK, fast alle Kantone, der Gemeinde- und der Städteverband, die GPS, die SP und die Mehrheit der weiteren teilnehmenden Organisationen – sprach sich für eine deutliche Erhöhung der Mittel aus. Die Kantone und Städte kritisierten etwa, dass die teils ambitionierten Änderungsvorschläge des Bundesrates ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht umsetzbar seien. Die Mitte zeigte sich zufrieden mit dem vorgesehenen Rahmen. Auf der anderen Seite wollte die FDP nur einen Teuerungsausgleich und keine reale Erhöhung der Mittel, während der Gewerbeverband und die SVP eine deutliche Kürzung der Mittel forderten. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung festhielt, reduzierte er den Finanzrahmen nach der Vernehmlassung um CHF 14 Mio., womit dieser noch CHF 987 Mio. umfasste. Damit habe der Bundesrat seine Entscheide zur Haushaltsbereinigung vom Februar 2024 für den Kulturbereich umgesetzt.