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  • Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz (Memoriav)

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Anfang März 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zur Kulturbotschaft 2025–2028 und übergab die darauf aufbauende Botschaft zur weiteren Beratung an das Parlament. Die Vernehmlassung hatte sich auf fünf Kernthemen fokussiert und zwischen dem 9. Juni und dem 22. September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 369 Stellungnahmen eingegangen waren.
Wie im Bericht zu lesen war, bewertete die Mehrheit der Teilnehmenden die ersten beiden Kernpunkte mehrheitlich positiv: sowohl die sechs Handlungsfelder für die Kulturpolitik 2025–2028 («Kultur als Arbeitswelt»; «Aktualisierung der Kulturförderung»; «Digitale Transformation der Kultur»; «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit»; «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis»; «Gouvernanz im Kulturbereich») als auch die daraus abgeleiteten Schwerpunkte, wie etwa eine angemessene Entschädigung für Kulturschaffende oder die Unterstützung der digitalen Transformation im Kulturbereich wurden mehrheitlich unterstützt. Einzig die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnten sowohl die Handlungsfelder als auch die Schwerpunkte ab. So sah die SVP beispielsweise keinen Grund, wieso die Digitalisierung, die alle Bereiche betreffe, spezifisch im Kulturbereich gefördert werden sollte.
Auch das dritte Kernthema, die vom Bundesrat angestrebte verstärkte Zusammenarbeit in der Kulturpolitik zwischen allen Staatsebenen, Kulturakteuren und Kulturbereichen, kam mehrheitlich gut an. Kritisiert wurde von Kantonen, Städten und Gemeinden allerdings unter anderem der neu eingeführte Begriff der «Gouvernanz», da dieser einen «Steuerungsanspruch des Bundes» andeute, was den Verfassungsgrundlagen widerspreche. Während die Kantone und die Städte zudem eine enge Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs zwar begrüssten, wollten die Städte diese lieber in einem eigenständigen Dialog zwischen den staatlichen Partnern statt in der Kulturbotschaft diskutieren.
Das Vorhaben des Bundesrats, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern (4. Kernthema), wurde insbesondere von den Kantonen und Kulturerbe-Organisationen unterstützt. Abgelehnt wurde der Vorschlag von economiesuisse, der SAB, dem Gemeindeverband und dem Gewerbeverband unter anderem mit der Begründung, dass der Ständerat eine Motion der UREK-NR mit ebendieser Forderung abgelehnt hatte. Auch die Mitte und die FDP standen dem Vorhaben skeptisch gegenüber: Die Mitte befürchtete etwa, dass die damit verbundenen Aufgaben mit hohen Kosten und grossem Aufwand für den Bund verbunden wären und die FDP schrieb den Natur- und Heimatschutz grundsätzlich dem Aufgabenbereich der Kantone zu.
Von den fünf Kernthemen war unter den Vernehmlassungsteilnehmenden insbesondere das letzte umstritten: die Revision des Nationalbibliothekgesetzes, mit der der Bundesrat die Digitalisierung der Nationalbibliothek vorantreiben möchte. Konkret soll für «digitale Helvetica» eine sogenannte «Pflichtexemplarregelung» festgelegt werden, welche die Nationalbibliothek beauftragt, auch digitale Inhalte zu archivieren. Kantone, Städte, die Parteien FDP, GPS, Mitte und viele Kulturerbe-Organisationen, wie etwa Memoriav, sprachen von «einem überfälligen Schritt» und begrüssten das Vorhaben entsprechend. Auf der anderen Seite sprachen sich andere Kulturorganisationen sowie swisscopyright deutlich dagegen aus. Insbesondere der Auftrag, dass auch geschützte Inhalte archiviert werden sollen, sei aus einer Urheberrechtsperspektive nicht akzeptabel, da keine Entschädigungen für die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber geplant seien. Sie forderten den Bundesrat auf, hier faire Lösungen – etwa in Form von «erweiterten Kollektivlizenzen» – zu suchen.
Zusätzlich zu den Kernthemen identifizierte das EDI ein gutes Dutzend weitere Themen, die in den Stellungnahmen zur Sprache gekommen waren, so etwa die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden oder die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur.
Nebst den thematischen Aspekten war auch der Finanzrahmen der Kulturbotschaft umstritten. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassenden – darunter die EDK, fast alle Kantone, der Gemeinde- und der Städteverband, die GPS, die SP und die Mehrheit der weiteren teilnehmenden Organisationen – sprach sich für eine deutliche Erhöhung der Mittel aus. Die Kantone und Städte kritisierten etwa, dass die teils ambitionierten Änderungsvorschläge des Bundesrates ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht umsetzbar seien. Die Mitte zeigte sich zufrieden mit dem vorgesehenen Rahmen. Auf der anderen Seite wollte die FDP nur einen Teuerungsausgleich und keine reale Erhöhung der Mittel, während der Gewerbeverband und die SVP eine deutliche Kürzung der Mittel forderten. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung festhielt, reduzierte er den Finanzrahmen nach der Vernehmlassung um CHF 14 Mio., womit dieser noch CHF 987 Mio. umfasste. Damit habe der Bundesrat seine Entscheide zur Haushaltsbereinigung vom Februar 2024 für den Kulturbereich umgesetzt.

Kulturbotschaft 2025–2028 (BRG 24.027)

Nachdem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WBK-SR) bereits im Juni 2020 auf die Kulturbotschaft 2021–2024 eingetreten war, mit dem Hinweis, die Beratung des Filmgesetzes (Entwurf 2) noch auszusetzen, befand sie in ihrer Augustsitzung über die restlichen zwölf Entwürfe. Dies jedoch vorbehaltlich der Nationalratsbeschlüsse, da man eine parallele Beratung dieser mehrjährigen Verpflichtungskredite mit den Budget-Beratungen vermeiden wollte. Entsprechend behielt man sich in der Kommission vor, in der Session nach der Nationalratsberatung allfällige Anpassungen vorzunehmen.
Bis auf Weiteres möchte die WBK-SR die Finanzhilfen für die Fotostiftung Schweiz um CHF 0.8 Mio. und für die Baukultur um CHF 20 Mio. erhöhen. Eine Minderheit lehnte die Erhöhung für die Fotostiftung ab. Ein weiterer Minderheitsantrag zur Erhöhung der Memoriav-Beiträge um CHF 1.2 Mio. sowie zwei Minderheitsanträge zur Erhöhung der Mittel im Sprachen- und Verständigungsbereich (CHF 10 Mio. für Mobilität und Austausch, CHF 1.2 Mio. zur Förderung des Rätoromanischen) wurden ebenfalls abgelehnt. Zudem lehnte die Kommission eine Kürzung des Gesamtzahlungsrahmens und der Verpflichtungskredite um den Betrag der realen Mittelaufstockung von insgesamt CHF 34.7 Mio. gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung ab. Von dieser Kürzung betroffen wären die Bundesbeschlüsse zum Kulturförderungsgesetz, zur Baukultur, zu Sprachen und Verständigung, zu Pro Helvetia und zum Nationalmuseum. Abschliessend hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Motion (20.3930) für ein Konzept zur Bewahrung und Pflege des Schweizer Kulturerbes eingereicht.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Mitte Mai 2020 eröffnete die FK-NR die Kommissionsberatungen zur Botschaft über die Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise beriet sie im Rahmen eines Mitberichtsverfahren unter anderem auch den Zahlungsrahmen im Kulturbereich. Hinsichtlich der finanziellen Aspekte der Botschaft beantragte sie sowohl der federführenden WBK-NR als auch dem Nationalrat, die Bundesratsvorlage zu unterstützen. Dabei sprach sie sich gegen jeweils zwei Anträge für Mehr- und Minderausgaben aus: Die zusätzlich beantragten CHF 1.5 Mio. für den Buchhandel sowie die zusätzlich beantragten CHF 10 Mio. für die Förderung von Sprachaufenthalten fanden keine Mehrheiten. Mit 14 zu 11 Stimmen sprach sich eine Mehrheit gegen den Verzicht auf ein reales Ausgabenwachstum gegenüber 2020 aus und mit 18 zu 7 Stimmen wurde der Vorschlag, rund ein Drittel der im Rahmen der Covid-19-Pandemie gesprochenen A-fonds-perdu-Beiträge für den Kultursektor an die vorgesehenen Mittel für die Jahre 2021–2024 anzurechnen, abgelehnt.
Ende Mai beriet die WBK-NR die Vorlage. Im Rahmen der Debatte konnte sich auch Innenminister Berset zur Vorlage äussern und fokussierte hierbei auf die geplante Änderung des Filmgesetzes. Dieses sah unter anderem vor, dass Unternehmen, die über ein Filmangebot in der Schweiz verfügen, zur Förderung der Angebotsvielfalt mindestens 30 Prozent europäische Filme zeigen und jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe leisten müssen. Ein Nichteintretensantrag diesbezüglich wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Rückweisungsanträge: Mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sprach man sich gegen den Antrag, die Covid-Kredite im Zahlungsrahmen zu kompensieren und mit 12 zu 9 Stimmen gegen die Rückweisung des Filmgesetzes aus. Mit der zweiten Rückweisung hätte man sich eine Umformulierung dahingehend erhofft, dass alle privaten Unternehmen, die in der Schweiz Filme verbreiten, finanziell prozentual gleichwertig belastet würden. In der Detailberatung schliesslich empfahl man das Filmgesetz mit nur geringfügigen Änderungen mit 13 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Annahme. Auch bei den Finanzierungsbeschlüssen sprach man sich im Sinne des Bundesrates aus, beantragte zugleich aber eine Aufstockung des Gesamtkreditrahmens um CHF 22.4 Mio. Die Aufstockungen entfielen per Beschlussfassung mit CHF 1.2 Mio. auf die Memoriav (12 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen), mit CHF 20 Mio. auf die Baukultur (12 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen) und mit CHF 1.2 Mio. auf die Förderung des Rätoromanischen (16 zu 8 Stimmen). Am Ende der Beratungen Anfang Juli sprach sich die WBK-NR mit einer klaren Mehrheit für die Annahme der Botschaft aus.
Im Weiteren reichte die WBK-NR zwei Kommissionsmotionen ein. Die Motion 20.3464 für zusätzliche Gelder zugunsten des baukulturellen Erbes sowie zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Die Motion 20.3918 zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen eingereicht.
Die ständerätliche Schwesterkommission (WBK-SR) hatte sich bereits Ende Juni für Eintreten auf die Vorlage entschieden und sich ebenfalls in erster Linie auf die Änderungen des Filmgesetzes fokussiert. Sie beschloss, eine gleichzeitige Beratung der Finanzierungsbeschlüsse in der Herbstsession zu beantragen und sich dann im ordentlichen Verfahren vertieft mit dem Filmgesetz auseinandersetzen zu wollen. Die ständerätliche Finanzkommission (FK-SR) befasste sich Anfang Juli im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens mit den Finanzierungsgrundlagen der Kulturbotschaft und beantragte, dem Bundesrat zu folgen. Mit 10 zu 1 Stimmen lehnte sie einen Antrag zur Kürzung der Rahmenkredite um CHF 34.7 Mio. auf CHF 899.8 Mio. ab und erinnerte zugleich daran, dass die Zustimmung zum Zahlungsrahmen noch keine Ausgabenbewilligung darstelle.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Im Vorjahr hatte das Parlament eine Motion für eine klarere gesetzliche Grundlage für den Verein Memoriav überwiesen; Hauptziel von Memoriav ist die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die akut gefährdet sind. Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage, welche die Räte im Winter zusammen mit einem Zahlungsrahmen für Finanzhilfen für die Jahre 2006-2009 in der Höhe von CHF 11.7 Mio. verabschiedeten.

Finanzhilfe 2006-2009 für den Verein Memoriav (BRG. 05.041)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen

Mit einer Motion der WBK des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen seinen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Die Regierung verwies auf das Engagement des Bundes in der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv, dem der Bund neben jährlichen Finanzhilfen von knapp CHF 2 Mio. das Archivgebäude in Penthaz (VD) unentgeltlich zur Verfügung stellt, sowie im Verein Memoriav, der für die Periode 2002-2006 mit jährlich CHF 3 Mio. aus den Budgets der Bundesämter für Kultur und Kommunikation sowie des Schweizerischen Bundesarchivs unterstützt wird. Ihrer Ansicht nach bilden das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen; in der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen werde zudem auch die Erhaltung von audiovisuellen Programmen geregelt. Weil sich der Bundesrat vorbehalten wollte, das Thema allenfalls umfassender bei der gesetzlichen Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung zu regeln, beantragte er erfolglos Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat war der Auffassung, dass gerade der Verein Memoriav eine klarere gesetzliche Grundlage brauche, um seine Finanzierung über das Jahr 2006 hinaus sicherzustellen, und nahm den Vorstoss mit deutlichem Mehr an. Der Ständerat teilte diese Auffassung und überwies die Motion ebenfalls.

Motion fordert gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen (Mo. 03.3441)
Dossier: Gesetzliche Grundlage zur Sicherung der audiovisuellen Quellen