Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 14:05 Uhr

Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick Als PDF speichern

Kulturbotschaft 2012-2015 (BRG 11.020)

Im August des Berichtsjahres eröffnete das eidgenössische Departement des Innern das Anhörungsverfahren zur Kulturbotschaft 2012-2015, welche gemäss dem im Vorjahr verabschiedeten Kulturförderungsgesetz neu die Steuerung der eidgenössischen Kulturförderungsgelder regeln soll. Neben den benötigten finanziellen Mitteln definiert die Botschaft des Bundesrates auch die strategische Ausrichtung der Kulturförderung für die alten und neuen Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes und umschreibt die Kulturförderung so erstmals als eigenständigen Politikbereich. Schwerpunkte plant der Bundesrat in der Förderung des Zugangs zur Kultur und der Bewahrung und Entwicklung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Die eidgenössischen Kulturinstitutionen werden sich in der ersten vierjährigen Kreditperiode erstmals gemeinsam mit zwei transversalen Themen auseinandersetzen. Das erste dieser Projekte, „Kultur Digital“, soll die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf Kulturproduktion, -vermittlung und -rezeption aufzeigen. In diesem Zusammenhang lancierte Pro Helvetia zusammen mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) im Herbst das Projekt „GameCulture“, welches unter anderem vorsieht, die Entwicklung „künstlerisch anspruchsvoller“ Videospiele zu unterstützen. Das Projekt „Lebendige Traditionen“ will die kulturellen Traditionen der Schweiz aufrechterhalten und stützt sich dabei auf die im 2008 unterzeichneten UNESCO-Konventionen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Zusammen mit der Botschaft sollen dem Parlament insgesamt acht Kreditbeschlüsse in einer Gesamthöhe von 632,7 Mio Fr. unterbreitet werden, was dem bisherigen Kreditvolumen entspricht.

Im Februar richtete der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012–2015 an die Räte, die diese in der Herbstsession des Berichtsjahrs verabschiedeten. Beantragt wurden acht Kredite über eine Gesamthöhe von 637,9 Mio. CHF zugunsten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege, des Kulturgütertransfers, des Films, der Landessprachen, des Bundesamts für Kultur (BAK), der Stiftung Pro Helvetia, der Nationalmuseumsgruppe und der Nationalphonothek. Beide Räte beschlossen Eintreten ohne Gegenantrag. Die Kommission für Bildung und Wissenschaft (WBK-SR) schlug dem Ständerat als Erstrat einstimmig weitere Ausgaben in der Höhe von 50,6 Mio. CHF vor. Begründet wurde diese Empfehlung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kulturförderung mit total 2,24 Mio. CHF nur 0,43% des BIP betragen und an Bundesmitteln lediglich 0,4 Prozent aus dem Gesamthaushalt in die Kultur fliessen. Die zusätzlichen Mittel sollten dabei an den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die Filmförderung, das BAK sowie die Stiftung Pro Helvetia gehen. Die Hälfte der Kredite, die knapp 3 Mio. CHF für den Kulturgütertransfer sowie die Mittel zugunsten der Sprachförderung, der Schweizerischen Landesphonothek und die Institutionen des Schweizerischen Nationalmuseums, wurden problemlos gesprochen. Die restlichen vier Kulturkreditvorlagen, tangiert durch die zusätzlich beantragte Mittelerhöhung, erfuhren Abänderungen, die im Folgenden besprochen werden.
Für den Heimatschutz und die Denkmalpflege, die der Bund und die Kantone gemäss NFA als Verbundaufgabe wahrnehmen, hatte der Bundesrat einen Rahmenkredit von 85 Mio. CHF vorgeschlagen. Die ständerätliche WBK machte eine grosse Differenz zwischen dem Mittelbedarf für den Denkmalschutz und den nach Einführung des NFA dafür budgetierten Bundesgeldern aus. Da diese sich in den letzten Jahren regelmässig als ungenügend erwiesen hätten, veranschlagte sie eine Erhöhung des Etats um 20 Mio. CHF, vor allem zugunsten der Denkmalpflege. Einstimmig winkte die Kleine Kammer den erhöhten Rahmenkredit durch. Im Nationalrat veranlasste eine starke links-grüne Kommissionsminderheit gar die Aufstockung um 30 Mio. auf insgesamt 125 Mio. CHF. Auf Betreiben seiner Fiko widersetzte sich der Ständerat dem Nationalrat in der Differenzbereinigung. Worauf Letzterer die bescheidenere Mittelerhöhung knapp akzeptierte.
Für die Filmförderung wollte die WBK-SR den vom Bundesrat vorgesehenen Rahmenbetrag um weitere 10 Mio. auf 158 Mio. CHF aufstocken. Den zusätzlichen Mittelbedarf sah sie durch die Übertragung der projektbezogenen Filmförderung von Pro Helvetia an das BAK, durch steigende Ausgaben bei der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès cinéma) und die geplanten Unterstützungsleistungen für die Umstellung kleiner Kinos auf die digitalisierte Projektion begründet. Widerspruch erfuhr das Ansinnen erneut von Mitgliedern der Fiko. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Wachstum der Bundesausgaben unter Beachtung der Schuldenbremse derzeit höchstens drei Prozent betragen dürfte, sich die diskutierten Ausgaben für den Kulturbereich aber im Rahmen von acht Prozent bewegten, ohne in anderen Ausgabenbereichen kompensiert zu werden. Mit 26 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Teilvorlage aber im Sinn der WBK-SR angenommen. Auf Antrag einer linksgrünen Kommissionsminderheit, die durch jeweils starke CVP- und FDP-Mehrheiten unterstützt wurde, folgte der National- dem Ständerat.
Zum Zahlungsrahmen für die vom BAK ausgerichteten Finanzhilfen, den die WBK-SR um weitere 12 Mio. auf 112 Mio. CHF erhöhen wollte, lagen dem Erstrat drei Minderheitsanträge vor. Dabei waren die Ständeräte sich sowohl uneinig über die Höhe allfälliger Mehrausgaben als auch über deren potenzielle Adressaten. Keiner der Vorschläge, darunter ein Unterstützung des Alpinen Museums in Bern, war mehrheitsfähig. Dem Zweitrat lagen zum BAK-Zahlungsrahmen sechs Minderheitsanträge vor. Zu den bereits im Ständerat vorgebrachten Anliegen gesellte sich neben weiteren ein Finanzierungsbegehren für die in Basel domizilierte Stiftung Sportmuseum Schweiz. Durchzusetzen vermochten sich mit deutlicher Unterstützung auch des bürgerlichen Lagers die Anträge zugunsten des Sport- sowie des Alpinen Museums. Das dermassen abgeänderte Teilgeschäft wurde schliesslich auch vom Ständerat deutlich angenommen.
Mit der Aufgabenverschiebung zwischen dem BAK und Pro Helvetia übernahm letztere mit der Fotografie- und Nachwuchsförderung sowie der Kulturvermittlung zusätzliche Pflichten in der Kulturförderung. Deshalb beantragte die WBK-SR ihrem Rat die Erhöhung des vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmens um 8,6 Mio. auf 149 Mio. CHF. Der Kommissionsantrag setzte sich denkbar knapp, mit 19 zu 18 Stimmen, gegen den Vorschlag des Bundesrats durch. Der Nationalrat hingegen bevorzugte den moderateren Zahlungsrahmen des Bundesrats. In der Differenzbereinigung entschied der Ständerat erneut äusserst knapp. Er schloss sich nun aber mit 18 zu 17 gegen seine Kommission, die Festhalten empfohlen hatte, dem Nationalrat an. Angenommen wurde die Teilvorlage schliesslich mit 23 zu zehn Stimmen bei vier Enthaltungen.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)

Ende Mai eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019, welche die Finanzierung der Kulturförderung des Bundes für die anstehende Beitragsperiode regeln soll. Bis zum Ablauf der Frist gingen 339 Stellungnahmen ein. Während die zukünftigen Herausforderungen und die zentralen Handlungsfelder auf wenig Widerstand stiessen, äusserten die Kantone mit Ausnahme des Kantons Genf auf föderalen Aspekten beruhende Bedenken gegenüber dem eingeführten Begriff der "Nationalen Kulturpolitik", begrüssten aber im Grunde die verstärkten Kooperationsbestrebungen zwischen den verschiedenen Staatsebenen. Auch die FDP und die SVP sahen die Kompetenzen der Kantone gefährdet. Die grosse Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich mit der Höhe der einzusetzenden Mittel, die im Vergleich zur Vorperiode eine Erhöhung um 3,4% bedeuten würden, zufrieden. Demgegenüber wollte die FDP die Mittel auf dem Niveau der Kulturbotschaft 2012-2015 belassen, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) verlangten, die Erhöhung auf 2,6%, resp. 3% zu beschränken, und die SVP plädierte gar für eine Kürzung der Mittel. Auf der anderen Seite des Spektrums verlangten SP und Grüne sowie 24 Kantone, der Schweizerische Video-Verband (SVV) und weitere Kulturverbände eine Aufstockung der Beiträge in einzelnen Förderbereichen. Auf grosse Vorbehalte oder gar Ablehnung stiess bei der Mehrheit der stellungnehmenden Kantone das Vorhaben des Bundes, Werke der Bundeskunstsammlung sowie der Gottfried-Keller-Stiftung in einer "Virtuellen Nationalgalerie" zu veröffentlichen. Während die Kantone Waadt und Wallis sich daran störten, dass die virtuelle Plattform nur Werken der Bundeskunstsammlung offen stehen sollte, würden es zahlreiche weitere Kantone - darunter insbesondere die Innerschweiz - vorziehen, wenn man die Werke in einem physischen Museum betrachten könnte. Der Kanton Zürich lehnte das Vorhaben unter anderem aus dem Grund ab, dass die beiden Kunstsammlungen grössere Lücken aufweisen würden. Betreffend verstärkter Förderung der musikalischen Bildung, die Volk und Stände im September 2012 mit Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung gefordert hatten, gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen vielen gewichtigen Vernehmlassern zu wenig weit. Neben verschiedenen Verbänden forderten auch Grüne, SP, GLP und CVP ein separates Rahmengesetz für die musikalische Bildung. Auf der anderen Seite erachteten ebenso viele Vernehmlasser die im Entwurf zur Kulturbotschaft enthaltenen Bestimmungen diesbezüglich als zu weitgehend und zu konkret.

Ende November präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung der Kultur für die nächste Kreditperiode (Kulturbotschaft 2016-2020). Im Vergleich zur ersten Kulturbotschaft 2012-2015 wurde die Kreditperiode, wie bereits in der Vernehmlassung angekündigt, aufgrund besserer Abstimmung mit anderen mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen um ein Jahr verlängert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen der Moderne, namentlich der Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung, sieht sich der Bundesrat veranlasst, im Sinne einer "Nationalen Kulturpolitik" die Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen zu verstärken, um diesen Herausforderungen geschlossen entgegenzutreten. Da der Begriff der "Nationalen Kulturpolitik" bei vielen Vernehmlassern, insbesondere bei den Kantonen, auf föderal motivierte Bedenken stiess, konkretisierte der Bundesrat in der definitiven Botschaft die "Nationale Kulturpolitik" als von allen Staatsebenen in Zusammenarbeit getragene Aufgabe, wobei die Kulturhoheit der Kantone jedoch gewahrt werden soll. Der Bundesrat plant, seine Fördermassnahmen auf den drei Handlungsachsen "Kulturelle Teilhabe", "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" und "Kreation und Innovation" auszurichten.
Bei der ersten Handlungsachse will der Bundesrat die Teilhabe von Personen verschiedenster Kulturen am kulturellen Leben fördern sowie die musikalische Bildung verstärken, was aufgrund der Annahme des direkten Gegenentwurfs zur zurückgezogenen Volksinitiative "jugend+musik" einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. In diesem Zusammenhang soll das neue Programm "Jugend und Musik" ins Leben gerufen werden, welches analog dem Programm "Jugend und Sport" ausgestaltet sein soll. Weiter gedenkt der Bund, seine Leseförderung auszubauen, was neu auch die Unterstützung von Einzelvorhaben, wie etwa die Organisation von Lesetagen, ermöglichen soll. Zu guter Letzt soll die Bundeskunstsammlung online und digital zugänglich gemacht werden, obwohl die Idee einer "Virtuellen Nationalgalerie" in der Vernehmlassung bei vielen Kantonen auf Kritik gestossen war.
Betreffend "Gesellschaftlichem Zusammenhalt" liegt ein Schwerpunkt auf Massnahmen zur Unterstützung der sprachlichen Vielfalt, was unter anderem durch Förderung der dritten Landessprache ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz sowie generell durch verstärkten schulischen Austausch zwischen den Sprachregionen erreicht werden soll. Ausserdem sollen die Lebensbedingungen von Schweizer Fahrenden und Angehörigen der jenischen Bevölkerung als kulturelle Minderheit weiterhin verbessert werden. Bereits durch die Kulturbotschaft 2012-2015 bemächtigt, unterstützte der Bundesrat die "Radgenossenschaft der Landstrasse" und die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende", was jedoch nicht sonderlich zur Verbesserung der Lage beigetragen hatte. Obwohl die Zahl der Standplätze in der betreffenden Periode von 11 auf 15 angestiegen war, nahm die Zahl der Durchgangsplätze von 51 auf 45 ab. Darüber hinaus verknappt sich die Raumsituation aufgrund kürzlich erfolgter Zunahme ausländischer Durchreisender, namentlich Angehörigen der Sinti und Roma. Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus (ECRI) zeigte sich besorgt über die ausbleibenden Verbesserungen und empfahl in ihrem Bericht vom September 2014, die Raumsituation möglichst rasch zu verbessern und etwas gegen die in der Bevölkerung herrschende Intoleranz und Ablehnung gegenüber Fahrenden und Jenischen zu unternehmen. Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft will der Bundesrat in diesen Bereichen aktiv werden.
Um kulturelle "Kreation und Innovation" zu fördern, sieht der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor. Eine der Massnahmen umfasst die Schaffung von finanziellen Anreizen, damit Schweizer Filme und Koproduktionen mit dem Ausland vermehrt in der Schweiz realisiert werden können. Hierzu soll das Programm "Filmstandort Schweiz" (FiSS) geschaffen werden.
Die beantragten finanziellen Mittel für die gesamte Kreditperiode belaufen sich auf CHF 1,12 Mrd., womit der Betrag die vorgesehenen Mittel in der Finanzplanung des Bundes um 6,2% oder CHF 65,1 Mio. übersteigt. Der jährliche Betrag ist somit auch um durchschnittlich 3,4% höher als der während der Kulturbotschaft 2012-2015 gesprochene. Hier unternahm der Bundesrat trotz gewichtiger Kritik von Seiten der Economiesuisse, des SGV sowie der beiden bürgerlichen Parteien FDP und SVP keine Änderungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Im Parlament war die Kulturbotschaft 2016–2020 weniger umstritten als die Vernehmlassungsergebnisse des Vorjahres vermuten liessen – gemäss der NZZ waren die Debatten gar "andächtig ruhig wie in einem Museum". National- und Ständerat zeigten sich durchgehend einig, schätzten die vorliegende Botschaft grossmehrheitlich als ausgewogen ein und schickten keinen der zehn beratenen Entwürfe in die Differenzbereinigung. Während jedoch die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Zahlungsrahmen in den Bereichen Film (CHF 253,9 Mio.), Kulturgütertransfer (CHF 3,9 Mio.), Heimatschutz und Denkmalpflege (CHF 132,6 Mio.), Nationalmuseum (CHF 160,6 Mio.), Sprachen und Verständigung (CHF 75,5 Mio.), Schweizerschulen im Ausland (CHF 110,1 Mio.) sowie für Pro Helvetia (CHF 210,9 Mio.) im Parlament eine Mehrheit fanden, wich das gesetzgebende Organ betreffend Finanzhilfen des BAK leicht vom Entwurf des Bundesrates ab. In letzterem Bereich beschloss der erstberatende Ständerat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit eine Aufstockung der Mittel für Museen und Sammlungen um CHF 3 Mio. zur Förderung der Chancengleichheit bei der Mittelvergabe. Erfolglos wehrten sich bürgerliche Parlamentarier – und dabei in erster Linie und grossmehrheitlich SVP-Vertreter – gegen die Aufstockung der gesamten Mittel um 3,4% im Vergleich zur Kulturbotschaft 2012–2015; entsprechende Minderheiten Germann (svp, SH) und Müri (svp, NR) mit dem Antrag auf Rückweisung und Plafonierung der Mittel auf dem Stand der Vorperiode wurden in beiden Räten deutlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ereilte in der Kantonskammer ein Rückweisungsantrag Föhn (svp, SZ), welcher mit der Kulturbotschaft eine Zentralisierung der Kulturförderung befürchtete und dem Antrag der Minderheit Germann (svp, SH) unterlag. In seinen ausführlichen Stellungnahmen machte Bundesrat Berset unter anderem deutlich, dass es hier in erster Linie um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen gehe und keinesfalls um eine Bevormundung aus Bundesbern. Weitere Rednerinnen und Redner rechtfertigten die Mittelerhöhung ferner mit der Ausweitung der Kulturförderung auf zusätzliche Bereiche, die zum einen auf in der Zwischenzeit vom Parlament gefasste Beschlüsse zurückgehen, denen zum anderen jedoch auch ein Verfassungsauftrag zugrunde liegt: So soll mit der Kulturbotschaft der im Jahr 2012 angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative "jugend+musik" umgesetzt werden. Die entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes passierte den Ständerat mit 39 zu 6 und den Nationalrat mit 136 zu 51 Stimmen in der Sommersession relativ unproblematisch. Dass die Kultur auch in finanziell angespannten Zeiten etwas kosten darf – und dabei sogar noch etwas mehr im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode – stiess in den Medien auch auf negative Resonanz. Als Sprachrohr der Ostschweiz freute sich hingegen das St. Galler Tagblatt (SGT): Von den zusätzlichen CHF 3 Mio. für Museen und Sammlungen sollen auch solche Institutionen profitieren, die bis anhin noch nicht in den Genuss von Fördergeldern gekommen sind. Die Vergabe der Gelder soll neu nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. Das SGT rechnete der Stiftsbibliothek St. Gallen hier künftig grosse Chancen für finanzielle Unterstützung ein.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)

Ende Mai 2019 schickte der Bundesrat den Entwurf zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) in die Vernehmlassung. Bis zur Vernehmlassungsfrist am 20. September 2019 gingen insgesamt 305 Stellungnahmen ein, die sechs Kernthemen fokussierten: die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020, die Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes, die Weiterentwicklung von (bestehenden) Massnahmen, die Revision des Filmgesetzes und die Finanzmittel zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2021–2024.
Die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020 wurde in einer deutlichen Mehrheit der Stellungnahmen – wobei sich viele Rückmeldungen erst gar nicht zu diesem Punkt äusserten – positiv bewertet, auch wenn einige Teilnehmende Kritik an der durch finanzielle Kürzungen und das Stabilisierungsprogramm erschwerten Umsetzung einzelner Massnahmen übten. Die wenigen Stellungnahmen mit grösseren Vorbehalten machten insbesondere geltend, dass in der aktuellen Förderperiode zu wenig auf die Krise des Journalismus oder auf Menschen mit Behinderungen eingegangen worden sei.
Die Beibehaltung der drei bestehenden Handlungsachsen der Kulturpolitik (kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation) fand, gerade im Sinne der angestrebten Kontinuität und Verlässlichkeit, ebenfalls breite Zustimmung. Auch der in diesem Zusammenhang neu eingeführte Akzent der «Digitalisierung» wurde mehrheitlich befürwortet, wenn auch vereinzelt mit Bedenken: Während einige Rückmeldungen das Fehlen einer umfassenden Digitalisierungsstrategie bemängelten und für mehr Kohärenz in diesem Bereich eine solche auch explizit forderten, kam von Seiten des SSV und der SAB die Forderung nach einer vorrangigen Evaluation der bereits getroffenen Massnahmen. Organisationen wie der SBVV oder die SKKB befürworteten den Akzent auf der Digitalisierung, ermahnten aber zugleich, dass dieser nicht zu Lasten der analogen und physischen Objekte gehen dürfe. Lediglich die SVP stand dem Akzent auf der Digitalisierung gänzlich ablehnend gegenüber, da die Digitalisierung ihrem Befinden nach «mit Kultur weder direkt noch indirekt» etwas zu tun habe.
Die zwölf Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kultur wurden überwiegend positiv beurteilt, wobei zu einzelnen Massnahmen kritische Töne bzw. Anpassungsvorschläge geäussert wurden: Während die Ansätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich, zur Kunstvermittlung oder zu den Halteplätzen für Jenische, Sinti und Roma sowie nationale und internationale Austausch- und Kooperationsbestrebungen von allen Teilnehmenden befürwortet wurden, gab es bei der Entwicklung der musikalischen Bildung einzelne Einwände. Auch wenn die Mehrheit die Stärkung des Programms «Jugend und Musik» befürwortete, monierte der Kanton Waadt die Qualitätsanforderungen des Programms und stellte das Modell der Talentförderung («Talentkarte») in Frage; andere Kantone sowie Organisationen hingegen forderten die Berücksichtigung kantonaler Talentförderungsprogramme, um eine Koordination zu ermöglichen. Grosse Vorbehalte seitens einer Mehrheit der Teilnehmenden bestanden hingegen bei den vorgeschlagenen Massnahmen zur Baukultur, trotz grundsätzlicher Zustimmung zum «Konzept Baukultur». Eine Mehrheit der Kantone sowie die SAGW und die EDK betonten, dass die neue Strategie zur Förderung der Baukultur – diese wird voraussichtlich Anfang 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden – nicht zu Lasten der Aufgaben in den Bereichen Kulturerbe, Archäologie und Denkmalpflege gehen dürfte. Teilnehmende aus den Bereichen der Denkmalpflege und der Architektur bemängelten, dass die geplante Strategie ausschliesslich zur Stärkung der zeitgenössischen Baukultur diene.
Die Revision des Filmgesetzes (FiG) wurde kontrovers beurteilt: Während sämtliche Kantone und die Mehrheit der Parteien sowie Kulturverbände die neu vorgeschlagenen Verpflichtungen für Online-Filmeanbieter (Investitionspflicht und Quote für europäische Filme) befürworteten, plädierte die SRG für eine Ausdehnung der Investitionspflicht auf ausländische Veranstalter mit Werbefenstern in der Schweiz. Die FDP, die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband sowie Vertretungen der Telekommunikationsbranche lehnten die Neuerungen gänzlich ab, schlossen gar ein diesbezügliches Referendum nicht aus. Die Kritiker monierten die mangelnde Verfassungskonformität einer solchen Ausdehnung und bezweifelten die Durchsetzbarkeit der neuen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland, was zu einer Benachteiligung der inländischen Konkurrenz führen könne. Die FDP nahm, nebst dem Kanton Zürich, dem Städteverband und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, auch eine ablehnende Haltung gegenüber dem vorgesehenen Ausschluss kommerziell tätiger Unternehmen von der Filmkulturförderung ein, während diese Massnahme von den restlichen 25 Kantonen sowie der BDP, der CVP, der GP und der SP durchaus begrüsst wurde.
Die vom Bundesrat zur Umsetzung der Kulturpolitik beantragten Finanzmittel betrugen insgesamt CHF 942.8 Mio., was einer Mittelaufstockung von rund CHF 35.4 Mio. bzw. einem Wachstum von durchschnittlich 2.9 Prozent pro Jahr entspricht (einschliesslich einer Teuerung von 1 Prozent). Diese Werte stiessen bei der CVP und dem SGV auf ungeteilte Zustimmung, wurden aber wiederum von der FDP, der SVP und dem Gewerbeverband als zu hoch erachtet. Eine grosse Mehrheit begrüsste zwar die vorgesehene Mittelaufstockung, beantragte aber zugleich eine Erhöhung des Gesamtfinanzrahmens.
Im Rahmen weiterer vorgeschlagener Gesetzesanpassungen gab einzig die vorgesehene Streichung der Kulturabgeltung an die Stadt Bern zu reden: GP, SP, der Städteverband, diverse Kulturverbände sowie die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und offensichtlich der Kanton Bern lehnten diese Massnahme deutlich ab.

Ende Februar 2020 überwies der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) an das Parlament und beantragte damit die Zustimmung zu Änderungen des Kulturförderungs-, des Film-, des Kulturgütertransfer-, des Nationalbibliotheken- und des Sprachengesetzes sowie die Abschreibung der Postulate Semadeni (sp, GR; Po. 15.4117) und Quadranti (bdp, ZH; Po. 19.3725) und der Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308).
Die Botschaft, welche wie ihre Vorgängerinnen die Transferausgaben des BAK sowie die Budgets von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM) umfasste, stand ganz im Zeichen der Kontinuität und folgte der kulturpolitischen Ausrichtung der Vorperiode (Kulturbotschaft 2016–2020). Die drei zentralen Handlungsachsen, die sich aus einer Umfeldanalyse und den daraus resultierenden fünf Megatrends (Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, Urbanisierung und Individualisierung) für die Vorperiode ergeben hatten, sollten beibehalten werden, wobei für die aktuelle Förderperiode eine Fokusverlagerung auf die Digitalisierung vorgesehen wurde. Eine wesentliche Neuerung der aktuellen Förderperiode lag in der zeitlichen Angleichung der Kulturbotschaft an die Legislaturperiode: Während die erste Kulturbotschaft die Förderperiode von 2012–2015 umfasst hatte, war für die zweite Kulturbotschaft (2016–2020) eine einmalige Erweiterung der Geltungsdauer auf fünf Jahren veranlasst worden, damit ab der dritten Botschaft (2021–2024) die Kulturbotschaften jeweils auf die Legislaturperiode abgestimmt sein würden.
Im Bereich der weiterführenden Massnahmen wollte der Bundesrat insbesondere das Programm «Jugend und Musik» vorantreiben, schulische Austauschaktivitäten zwischen den Sprachregionen ausbauen, mehr zur Baukultur beitragen und sich für eine bessere Gleichstellung im Kulturbereich einsetzen. Aufgrund der Teuerungsprognosen des Bundes wurde der Gesamtfinanzrahmen in der Botschaft im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage herabgesetzt. Neu sah der Bund Finanzmittel in der Höhe von CHF 934.5 Mio. vor, was einem Wachstum von durchschnittlich 2.6 Prozent (einschliesslich Teuerung) und einer realen Mittelaufstockung von CHF 34.7 Mio. entsprach. Die beantragten Finanzmittel machten in der Folge rund 0.3 Prozent der Bundesausgaben aus.

Mitte Mai 2020 eröffnete die FK-NR die Kommissionsberatungen zur Botschaft über die Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise beriet sie im Rahmen eines Mitberichtsverfahren unter anderem auch den Zahlungsrahmen im Kulturbereich. Hinsichtlich der finanziellen Aspekte der Botschaft beantragte sie sowohl der federführenden WBK-NR als auch dem Nationalrat, die Bundesratsvorlage zu unterstützen. Dabei sprach sie sich gegen jeweils zwei Anträge für Mehr- und Minderausgaben aus: Die zusätzlich beantragten CHF 1.5 Mio. für den Buchhandel sowie die zusätzlich beantragten CHF 10 Mio. für die Förderung von Sprachaufenthalten fanden keine Mehrheiten. Mit 14 zu 11 Stimmen sprach sich eine Mehrheit gegen den Verzicht auf ein reales Ausgabenwachstum gegenüber 2020 aus und mit 18 zu 7 Stimmen wurde der Vorschlag, rund ein Drittel der im Rahmen der Covid-19-Pandemie gesprochenen A-fonds-perdu-Beiträge für den Kultursektor an die vorgesehenen Mittel für die Jahre 2021–2024 anzurechnen, abgelehnt.
Ende Mai beriet die WBK-NR die Vorlage. Im Rahmen der Debatte konnte sich auch Innenminister Berset zur Vorlage äussern und fokussierte hierbei auf die geplante Änderung des Filmgesetzes. Dieses sah unter anderem vor, dass Unternehmen, die über ein Filmangebot in der Schweiz verfügen, zur Förderung der Angebotsvielfalt mindestens 30 Prozent europäische Filme zeigen und jährlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe leisten müssen. Ein Nichteintretensantrag diesbezüglich wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Rückweisungsanträge: Mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sprach man sich gegen den Antrag, die Covid-Kredite im Zahlungsrahmen zu kompensieren und mit 12 zu 9 Stimmen gegen die Rückweisung des Filmgesetzes aus. Mit der zweiten Rückweisung hätte man sich eine Umformulierung dahingehend erhofft, dass alle privaten Unternehmen, die in der Schweiz Filme verbreiten, finanziell prozentual gleichwertig belastet würden. In der Detailberatung schliesslich empfahl man das Filmgesetz mit nur geringfügigen Änderungen mit 13 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Annahme. Auch bei den Finanzierungsbeschlüssen sprach man sich im Sinne des Bundesrates aus, beantragte zugleich aber eine Aufstockung des Gesamtkreditrahmens um CHF 22.4 Mio. Die Aufstockungen entfielen per Beschlussfassung mit CHF 1.2 Mio. auf die Memoriav (12 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen), mit CHF 20 Mio. auf die Baukultur (12 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen) und mit CHF 1.2 Mio. auf die Förderung des Rätoromanischen (16 zu 8 Stimmen). Am Ende der Beratungen Anfang Juli sprach sich die WBK-NR mit einer klaren Mehrheit für die Annahme der Botschaft aus.
Im Weiteren reichte die WBK-NR zwei Kommissionsmotionen ein. Die Motion 20.3464 für zusätzliche Gelder zugunsten des baukulturellen Erbes sowie zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Die Motion 20.3918 zur Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen eingereicht.
Die ständerätliche Schwesterkommission (WBK-SR) hatte sich bereits Ende Juni für Eintreten auf die Vorlage entschieden und sich ebenfalls in erster Linie auf die Änderungen des Filmgesetzes fokussiert. Sie beschloss, eine gleichzeitige Beratung der Finanzierungsbeschlüsse in der Herbstsession zu beantragen und sich dann im ordentlichen Verfahren vertieft mit dem Filmgesetz auseinandersetzen zu wollen. Die ständerätliche Finanzkommission (FK-SR) befasste sich Anfang Juli im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens mit den Finanzierungsgrundlagen der Kulturbotschaft und beantragte, dem Bundesrat zu folgen. Mit 10 zu 1 Stimmen lehnte sie einen Antrag zur Kürzung der Rahmenkredite um CHF 34.7 Mio. auf CHF 899.8 Mio. ab und erinnerte zugleich daran, dass die Zustimmung zum Zahlungsrahmen noch keine Ausgabenbewilligung darstelle.

Nachdem die Wirtschaftskommission des Ständerats (WBK-SR) bereits im Juni 2020 auf die Kulturbotschaft 2021–2024 eingetreten war, mit dem Hinweis, die Beratung des Filmgesetzes (Entwurf 2) noch auszusetzen, befand sie in ihrer Augustsitzung über die restlichen zwölf Entwürfe. Dies jedoch vorbehaltlich der Nationalratsbeschlüsse, da man eine parallele Beratung dieser mehrjährigen Verpflichtungskredite mit den Budget-Beratungen vermeiden wollte. Entsprechend behielt man sich in der Kommission vor, in der Session nach der Nationalratsberatung allfällige Anpassungen vorzunehmen.
Bis auf Weiteres möchte die WBK-SR die Finanzhilfen für die Fotostiftung Schweiz um CHF 0.8 Mio. und für die Baukultur um CHF 20 Mio. erhöhen. Eine Minderheit lehnte die Erhöhung für die Fotostiftung ab. Ein weiterer Minderheitsantrag zur Erhöhung der Memoriav-Beiträge um CHF 1.2 Mio. sowie zwei Minderheitsanträge zur Erhöhung der Mittel im Sprachen- und Verständigungsbereich (CHF 10 Mio. für Mobilität und Austausch, CHF 1.2 Mio. zur Förderung des Rätoromanischen) wurden ebenfalls abgelehnt. Zudem lehnte die Kommission eine Kürzung des Gesamtzahlungsrahmens und der Verpflichtungskredite um den Betrag der realen Mittelaufstockung von insgesamt CHF 34.7 Mio. gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung ab. Von dieser Kürzung betroffen wären die Bundesbeschlüsse zum Kulturförderungsgesetz, zur Baukultur, zu Sprachen und Verständigung, zu Pro Helvetia und zum Nationalmuseum. Abschliessend hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen eine Motion (20.3930) für ein Konzept zur Bewahrung und Pflege des Schweizer Kulturerbes eingereicht.

Autorinnen: Melike Gökce und Sarah Kuhn

In der Herbstsession 2020 nahm sich der Nationalrat als Erstrat der Beratung der Kulturbotschaft 2021–2024 an. Wie die Kommissionssprechenden der WBK-NR, Matthias Aebischer (sp, BE) und Marie-France Roth Pasquier (cvp, FR), erläuterten, unterstütze die WBK-NR die Stossrichtung der Botschaft und begrüsse, dass der Bundesrat an der letzten Kulturbotschaft 2016–2020 angeknüpft habe. Wie sich am Ende des Tages zeigen sollte, würde dieses Geschäft aber wohl nicht ganz so zeitnah abgearbeitet sein, fanden doch alleine an diesem Beratungstag 59 Abstimmungen zur Vorlage statt – das sind deutlich mehr als im Vergleichszeitraum bei den beiden Vorgängerbotschaften zusammen.

Besonders umstritten waren die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Filmgesetzes (FiG). Dies widerspiegelte sich bereits in der Eintretensdebatte: Während gemäss Aebischer Eintreten auf die Botschaft als Ganzes in der Kommission unbestritten war, beantragte eine Minderheit um Christian Wasserfallen (fdp, BE) Nichteintreten auf den Entwurf 2 zum Filmgesetz. Der Berner störte sich insbesondere daran, dass der Bundesrat vorsah, nebst TV-Anbietenden neu auch Online-Streamingdienste zu verpflichten, 4 Prozent ihrer in der Schweiz generierten Bruttoeinnahmen in die hiesige Filmbranche zu investieren sowie auf ihrer Plattform mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Mit beiden Quoten laufe man zudem Gefahr, die kleinen einheimischen Betriebe stark zu belasten, da man insbesondere mit der 4-Prozent-Investitionspflicht de facto eine zusätzliche Steuer einführe, argumentierte Wasserfallen. Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag mit 123 zu 62 Stimmen (1 Enthaltung) ab und trat somit auf die gesamte Kulturbotschaft ein. Mit 107 zu 78 Stimmen (4 Enthaltungen) wurde auch ein Antrag einer Minderheit um Philipp Kutter (cvp, ZH) abgelehnt, welche das Filmgesetz zwecks formaler Anpassungen an den Bundesrat zurückweisen wollte. Und auch eine weitere Minderheit um Peter Keller (svp, NW) blieb in ihren Bemühungen, alle 13 Vorlagen an den Bundesrat zurückzuweisen, erfolglos. Keller forderte, dass alle A-Fonds-perdu-Kredite, welche bisher im Rahmen der Covid-19-Pandemie an die Kulturbranche ausbezahlt worden waren, in der Botschaft kompensiert werden müssten, um ein reales Ausgabenwachstum zu verhindern. Der Forderung der Kommissionsmehrheit und des Bundesrats folgend, die Covid-19-Unterstützungen getrennt von der Botschaft zu betrachten, lehnte der Nationalrat die Rückweisung mit 134 zu 51 Stimmen (2 Enthaltungen) ab.

Damit konnte der Nationalrat mit der Detailberatung beginnen, welche er in zwei Blöcken durchführte. Im ersten Block behandelte er die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen von fünf Bundesgesetzen. Bei drei davon – beim Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek sowie dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften – schritt der Nationalrat mangels Anträgen sogleich zur Gesamtabstimmung, wo er die Vorlagen guthiess. Beim Bundesgesetz über die Kulturförderung lehnte der Nationalrat zuerst zwei Änderungsanträge ab. Stefanie Heimgartner (svp, AG) wollte, dass sich der Minderheitenschutz in der Schweiz nur spezifisch auf Jenische und Sinti als traditionelle Schweizer Minderheiten konzentriert und forderte mit einem Einzelantrag, dass die generelle Unterstützung der Fahrenden-Lebensweise aus dem Gesetz gestrichen wird, was mit 135 zu 54 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt wurde. Ebenso lehnte der Nationalrat mit 112 zu 75 Stimmen (2 Enthaltungen) die Forderung einer Minderheit um Sandra Locher Benguerel (sp, GR) ab, die die Sonderleistung an die Stadt Bern von CHF 1 Mio. beibehalten wollte. Eine solche hatte die Hauptstadt als Sitz der Bundesverwaltung bisher erhalten, diese wollte der Bundesrat nun aber streichen.

Für lange Debatten sorgte sodann wie erwartet das Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (FiG). Zur Diskussion stand erstens die vom Bundesrat vorgesehene 30-Prozent-Mindestquote europäischer Filme bei Streamingdiensten, mit welcher gemäss Innenminister Alain Berset die für die Schweiz zentrale kulturelle und sprachliche Vielfalt gefördert werden solle. Eine Minderheit um Diana Gutjahr (svp, TG) wollte diesen Anteil auf 20 Prozent reduzieren, während eine Minderheit um Christian Wasserfallen, der darin einen «Pflichtkonsum» sah, diese Quote ganz aus dem Gesetz streichen wollte. Eine weitere Minderheit Gutjahr wollte Unternehmen, die einen Mindestumsatz von CHF 2.5 Mio. erreichen, von der Mindestquote befreien. Im Nationalrat wurden alle drei Minderheitsanträge mit rund einer Zweidrittelsmehrheit abgelehnt.
Der zweite stark umstrittene Punkt war die vom Bundesrat vorgeschlagene Investitionspflicht in den Schweizer Film für TV-Anbietende und Streamingdienste von 4 Prozent ihrer in der Schweiz generierten Bruttoeinnahmen. Gemäss Alain Berset wollte der Bundesrat damit eine «neutralité technologique» erreichen und eine Benachteiligung von TV-Anbietenden gegenüber Streamingdiensten beenden, müssen doch Erstere bereits seit 2007 eine solche Abgabe entrichten. Zudem entspreche dies einer Angleichung an Regeln in anderen europäischen Staaten. Der Nationalrat entschied jedoch mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen), einer Minderheit um Philipp Kutter zu folgen und den Betrag auf 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zu reduzieren. Kutter hatte damit argumentiert, dass 4 Prozent im internationalen Vergleich sehr hoch seien und auch 1 Prozent der Filmbranche geschätzte Mehreinnahmen von CHF 5 bis 7 Mio. pro Jahr bringen würden. Damit lehnte der Nationalrat zugleich einen Mehrheitsantrag der WBK-NR ab, die zum Zweck erhöhter Flexibilität gefordert hatte, dass die 4-Prozent-Abgabe erst nach 4 Jahren fällig würde. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Minderheitsanträge, die die Abgabe auf 5 Prozent erhöhen respektive auf 3 Prozent reduzieren wollten.
Drittens machte sich der Nationalrat daran, die konkrete Ausgestaltung dieser Investitionspflicht zu diskutieren. Zum einen wollte der Bundesrat, dass nur die SRG von der Investitionspflicht befreit wird. Der Nationalrat hiess jedoch zwei weitere Minderheiten um Philipp Kutter gut, womit auch «regionale Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession» sowie Netzbetreibende, über welche die Nutzerinnen und Nutzer den Zugang zu den Filmen erhalten, von der Investitionspflicht ausgeschlossen werden. Zum anderen wollte der Bundesrat für Streamingdienste alle Einnahmen, die durch das Filmangebot erwirtschaftet wurden, in die Berechnung der Höhe der Investitionspflicht einfliessen lassen. Bei Fernsehanbietenden sollten weiterhin auch andere Einnahmen vom TV-Programm, wie Werbung, mit einbezogen werden. Der Nationalrat folgte jedoch mit 101 zu 88 Stimmen (3 Enthaltungen) einer Minderheit um Kutter und entschied, generell nur Film-Einnahmen einzubeziehen, damit TV-Sender gegenüber Streamingdiensten nicht benachteiligt werden. Abgelehnt wurde zudem eine Minderheit Wasserfallen, welche wollte, dass Werbeeinnahmen und Sponsoring nicht angerechnet werden.
Die letzten umstrittenen Änderungen betrafen sodann die Frage, in welcher Form die Investitionspflicht von 1 Prozent geleistet werden kann. Der Bundesrat sah vor, dass Aufwendungen an Dritte nur als Investition in den Schweizer Film angerechnet werden können, wenn diese einen Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Nationalrat folgte auch hier einer Minderheit Kutter, welche diesbezüglich keine einschränkenden Regelungen im Gesetz haben wollte, damit etwa auch Co-Produktionen mit Netflix möglich bleiben. Mit Annahme dieser Minderheit wurde gleichzeitig ein Antrag der Mehrheit der WBK-NR abgelehnt, welche eine etwas weniger stark regulierte Version vorgeschlagen hatte. Weiter entschied der Nationalrat, dem Bundesrat zu folgen und Werbeleistungen für Schweizer Filme nicht als Investition anrechnen zu lassen. Er lehnte damit sowohl eine Minderheit Wasserfallen als auch einen Einzelantrag Studer ab, die sich für eine (teilweise) Anrechnung der Werbeleistungen einsetzten.
Zuletzt lagen dem Nationalrat noch zwei identische Einzelanträge von Andri Silberschmidt (fdp, ZH) und Philippe Nantermod (fdp, VS) auf Streichung der 1-Prozent-Investitionspflicht sowie aller nachfolgenden Regelungen bezüglich Bruttoeinnahmen und Aufwendungen vor, die die Grosse Kammer jedoch mit 125 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung ablehnte.

Im zweiten Block befasste sich der Nationalrat mit acht Finanzierungsbeschlüssen zu diversen Kulturbereichen, welche sich gesamthaft auf CHF 934 Mio. beliefen. Gemäss Innenminister Berset entsprach dies einer realen Erhöhung der Mittel um etwa CHF 35 Mio., welche dem Programm «Jugend und Musik», der Förderung des Schüleraustausches zwischen den Sprachregionen sowie dem Schweizerischen Nationalmuseum zukommen soll. Bevor der Nationalrat die einzelnen Beschlüsse inhaltlich diskutierte, hatte er über zwei Konzeptanträge zu entscheiden, die jeweils eine Mittelkürzung in allen acht Bundesbeschlüssen forderten. Der erste Konzeptantrag – gemeinsam portiert von einer WBK-NR-Minderheit um Diana Gutjahr und einer FK-NR-Minderheit um Lars Guggisberg (svp, BE) – forderte mit Ausnahme eines Teuerungsausgleichs die Plafonierung der Ausgaben auf dem Niveau der Vorgänger-Kulturbotschaft. Damit solle gemäss Guggisberg angesichts der stark steigenden Bundesausgaben ein reales Ausgabenwachstum verhindert werden. Mit dem zweiten Konzeptantrag forderte Diana Gutjahr zudem, dass jegliche A-Fonds-perdu-Beiträge, welche im Rahmen der Unterstützungsmassnahmen für die Kultur während der Covid-19-Pandemie ausgesprochen worden waren, kompensiert werden. Gemäss Innenminister Berset käme dies einer Kürzung um CHF 230 Mio. gleich, was die Beendigung einer Reihe von Unterstützungsprogrammen zur Folge hätte. Beide Anträge fanden jedoch nur bei einem Drittel der Nationalratsmitglieder Anklang, womit die Volkskammer hier dem Bundesrat folgte. Drei der acht Finanzierungsbeschlüsse (Kulturgütertransfer; Schweizerschulen im Ausland; Schweizer Nationalmuseum) hiess der Nationalrat ohne Debatte gut, bei den restlichen vier debattierte er eine Vielzahl an Änderungsanträgen.

Im Bundesbeschluss über die Finanzhilfen des BAK sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 145.1 Mio. vor. Der Mehrheit seiner WBK folgend, sprach sich der Nationalrat für eine Erhöhung der Mittel um CHF 1.2 Mio. zugunsten des Vereins Memoriav aus, der sich für die Erhaltung der audiovisuellen Kulturgüter einsetzt. Abgelehnt wurde eine Erhöhung der Mittel gegenüber dem Entwurf des Bundesrates indes für Verlage, für das Schweizer Archiv der Darstellenden Künste sowie für Standplätze der Jenischen, Sinti und Roma. Bezüglich Letzteren lehnte der Nationalrat aber auch einen Kürzungsantrag ab.
Bei den restlichen Finanzierungsbeschlüssen folgte der Nationalrat jeweils der Mehrheit seiner WBK und nahm damit noch zwei Änderungen am Vorschlag des Bundesrates vor: So erhöhte er – entgegen der Mehrheit seiner FK – die Mittel für die Baukultur um CHF 20 Mio. und den Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung um CHF 1.2 Mio. zugunsten der Rätoromanischen Sprache. Keine Mehrheit in der Volkskammer fand jedoch die von einer Minderheit beider Kommissionen beantragte Erhöhung der Mittel zugunsten von Mobilität und Austausch um CHF 10 Mio. Zudem reichte die Mehrheit der WBK-NR in diesem Rahmen eine Motion ein, mit welcher die Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte von Lernenden verlangt wurde (Mo. 20.3918). Eine Minderheit um Diana Gutjahr wollte die Motion ablehnen. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Filmbranche folgte der Nationalrat dem Bundesrat und lehnte eine von Diana Gutjahr beantragte Reduktion der Mittel deutlich ab. Zuletzt folgte der Nationalrat beim Zahlungsrahmen für Pro Helvetia entgegen dreier Minderheitsanträge auf Erhöhung respektive Kürzung den Kommissionsmehrheiten. Zuletzt schrieb der Nationalrat drei parlamentarische Vorstösse (Po. 15.4117; Mo. 17.4308; Mo. 19.3725) ab, da diese mit Vorliegen der Botschaft als erledigt erachtet wurden. Eine erfolglose Minderheit um Sandra Locher Benguerel wollte erfolglos auf eine Abschreibung der letzten Motion verzichten. Damit gab der Nationalrat die Kulturbotschaft 2021–2024 mit diversen Änderungen weiter an den Ständerat.

Nach dem Nationalrat befasste sich auch der Ständerat in der Herbstsession 2020 mit den Beratungen zur Kulturbotschaft 2021–2024. Grundlegend unterstütze die WBK-SR die Stossrichtung, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Sie sei eine konsequente Weiterführung der strategischen Schwerpunkte der letzten Kulturbotschaft 2016-2020, eröffnete Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) die Eintretensdebatte. So schätze die Kommissionsmehrheit etwa insbesondere die Förderung des in der letzten Kulturbotschaft eingeführten Programms «Jugend und Musik». Kulturminister Alain Berset betonte, dass der Bundesrat in Anbetracht der Covid-19-bedingten Probleme im Kulturbereich auf Kontinuität setzen und auf den Grundsätzen der letzten Kulturbotschaft aufbauen möchte – namentlich bei der Stärkung der kulturellen Teilhabe, dem sozialen Zusammenhalt und der Unterstützung des kreativen Schaffens und der Innovation. Für die Diskussionen sei es aber zentral, dass die Corona-Notfallhilfen die zukünftige Förderung der Kultur nicht beeinflussten.
Umstritten waren, wie bereits im Nationalrat, einzig die Änderungen im Filmgesetz, weshalb die WBK-SR in Absprache mit ihrer Schwesterkommission und dem Büro-SR entschieden hatte, den «heissen Streifen» (Michel) ausserhalb der Kulturbotschaft zu behandeln. Auch der Bundesrat sprach sich für die Herauslösung der Revision des Filmgesetzes aus, da die Vorlage bereits in der Vernehmlassung umstritten gewesen sei. Entsprechend trat der Ständerat seiner Kommission folgend ohne Gegenantrag auf alle vom Bundesrat vorgeschlagenen acht Finanzierungsbeschlüsse – welche sich insgesamt auf Kosten von CHF 934.5 Mio. beliefen – und auf vier der fünf Gesetzesänderungen ein.

In der Detailberatung zeigte sich die grundlegende Zustimmung zum Entwurf. So folgte der Ständerat mehrheitlich den Vorschlägen des Bundesrates oder den Beschlüssen des Nationalrates, welcher hauptsächlich Änderungen an der Höhe der Finanzierungsbeschlüsse vorgenommen hatte. Insgesamt schuf der Ständerat nur zwei Differenzen zum Nationalrat.

Eine erste Differenz schuf der Ständerat bei der Höhe der Finanzhilfen des BAK. Der Bundesrat hatte hierfür Gelder in der Höhe von CHF 145.1 Mio. vorgesehen, der Nationalrat hatte diesen Betrag jedoch zugunsten von «Memoriav» um CHF 1.2 Mio. erhöht. Eine Minderheit Baume-Schneider (sp, JU) wollte den Betrag für Memoriav aufgrund von dessen zentraler Rolle im audiovisuellen und akustischen Bereich gemäss Nationalrat erhöhen.
Dieselbe Minderheit forderte eine Erhöhung der Finanzhilfen für die «Fotostiftung der Schweiz» um CHF 800'000. So habe etwa die EDK darauf hingewiesen, wie wichtig Erinnerungspolitik sei, welche die schweizerische Fotostiftung durch regelmässige Ausstellungen zu wichtigen Fotobeständen des Bundes fördere.
Gemäss Kommissionssprecher Michel wollte eine knappe Mehrheit der WBK-SR in beiden Punkten der Fassung des Bundesrates folgen. Zum einen erachtete die Mehrheit eine Erhöhung der Mittel zugunsten von Memoriav nicht als nötig, da die SRG neu selbst für die Archivierung ihres Materials verantwortlich sei, wodurch der Bundesauftrag kleiner geworden sei für die Organisation. Zum anderen sehe die Mehrheit ein, dass bei der Schweizer Fotostiftung zwar Finanzbedarf bestehe, aber die bei Memoriav frei gewordenen finanzielle Mittel könnten die Kosten der Schweizer Fotostiftung zumindest grösstenteils auffangen, wie Michel argumentierte. Berset fügte hinzu, dass in der Fassung des Bundesrates bereits eine Erhöhung der Mittel um CHF 800'000 für die Schweizer Fotostiftung enthalten seien. In der Folge hiess der Ständerat nur die Erhöhung des Betrags für die schweizerische Fotostiftung mit 35 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) gut.

Im Bereich Sprache und Verständigung befasste sich der Ständerat mit zwei Minderheitsanträgen für eine Erhöhung des Budgets und schuf eine weitere Differenz zum Nationalrat. Die Mehrheit der WBK-SR wollte hier der bundesrätlichen Version folgen, welche einen Zahlungsrahmen von CHF 68.8 Mio. vorgesehen hatte. Eine Minderheit I Carobbio Guscetti (sp, TI) verlangte, dem Nationalrat zu folgen, der für die Förderung der rätoromanischen Sprache zusätzlich CHF 1.2 Mio. zugesagt hatte. Diese Vorlage sei ein «Kernelement der Kulturbotschaft», da es hier um die Stärkung des nationalen Zusammenhalts durch die Förderung der Mehrsprachigkeit gehe, begründete die Minderheitensprecherin ihren Antrag. Es sei wichtig, dass auch der grosse Teil der rätoromanisch sprechenden Menschen, die ausserhalb des Kantons Graubünden lebten, gefördert würden, wofür es mehr Mittel als die CHF 0.4 Mio., welche der Bundesrat vorgesehen hatte, brauche.
Eine Minderheit II Gapany (fdp, FR) verlangte zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 10 Mio. für die Förderung der Strategie «Austausch und Mobilität». Ziel dieses Programms sei es, Sprachaufenthalte von Schülerinnen und Schülern sowie von Lernenden und Lehrpersonen in der Schweiz zu fördern. Dieses Programm werde aber bisher nur von drei Prozent der Jugendlichen genutzt, dies obwohl die Schulzeit der ideale Zeitpunkt für einen solchen Austausch und das Erlernen einer Sprache sei. Zudem sei er enorm wichtig für den Erhalt der Sprachenvielfalt und für die Förderung des Zusammenhalts zwischen den Schweizer Sprachregionen, welche ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Identität sei, argumentierte Gapany. Bundesrat Alain Berset machte das Problem aber nicht bei den Finanzen, sondern bei den fehlenden organisatorischen Strukturen aus, welche zuerst aufgebaut werden müssten. Im Ständerat obsiegte schliesslich die Minderheit II Gapany mit 26 zu 17 Stimmen gegen die Minderheit I Carobbio Guscetti. Letztere hatte sich zuvor mit 37 zu 4 Stimmen (2 Enthaltung) klar gegen die Kommissionsmehrheit durchgesetzt.

Neben den Minderheitsanträgen für eine Erhöhung der Mittel stellte Jakob Stark (svp, TG) fünf Minderheitsanträge auf Kürzungen des vom Bundesrat vorgeschlagenen Budgets. Konkret wollte Stark die geplante reale Erhöhung der Mittel – CHF 34.7 Mio. – über fünf Bereiche hinweg kürzen. Es könne nicht sein, dass gleichzeitig ein «Covid-19-Notgesetz» verabschiedet und das Kulturbudget erhöht würde. Er sei nicht gegen die Covid-19-Unterstützung im Kulturbereich und unterstütze die Richtung der Kulturbotschaft, jedoch erfordere die Covid-19-Pandemie auf allen Seiten Opfer, sodass momentan lediglich die reine Sicherung des Status quo möglich sei. Gemäss Kommissionssprecher Michel erachte die Mehrheit der WBK-SR das vom Bundesrat vorgesehene Wachstum von 2.6 Prozent (einschliesslich Teuerung) im Kulturbereich hingegen als angemessen. Auch so werde der Grossteil der Kulturfinanzierung weiterhin von den Kantonen, Gemeinden und Privaten geleistet, zudem setze die Kultur weitgehend auf freiwilliges Engagement. Weiter sei es nicht angebracht, präventiv Kürzungen aufgrund potenzieller pandemiebedingter Mehrkosten vorzunehmen – die Kulturbotschaft sei ein ordentliches Geschäft und dürfe nicht mit der ausserordentlichen Lage der Pandemie vermischt werden. Der Ständerat lehnte in der Folge sämtliche Anträge von Jakob Stark ab.

In den Gesamtabstimmungen hiess die kleine Kammer alle Ausgaben und Gesetzesentwürfe einstimmig oder mit vereinzelten Gegenstimmen und Enthaltungen gut, womit 10 der 12 Vorlagen bereinigt werden konnten. Die beiden anderen Vorlagen gingen mit den beschlossenen Differenzen zurück an den Nationalrat.

Noch in der Herbstsession 2020 bereinigte das Parlament die verbliebenen zwei Differenzen der Kulturbotschaft 2021-2024.

Bei der ersten Differenz handelte es sich um die Frage, wie hoch die Finanzhilfen des BAK ausfallen sollten. Der Nationalrat wollte das bundesrätliche Budget um CHF 1.2 Mio. für «Memoriav» aufstocken, der Ständerat stattdessen um CHF 800'000 für die schweizerische Fotostiftung. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte an der nationalrätlichen Version festhalten, da sie die Förderung von «Memoriav» als dringend notwendig erachtete, während eine Minderheit Gutjahr (svp, TG) in Anbetracht der tieferen Aufgabenlast von Memoriav, weil der SRG neu die Archivierung selbst durchführt, auf eine Aufstockung verzichten wollte. Die dadurch freiwerdenden Mittel könnten bei der Schweizer Fotostiftung eingesetzt werden, wie Gutjahr argumentierte. Mit 99 zu 96 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) folgte der Nationalrat knapp seiner Kommissionsmehrheit. Ebenfalls erfolglos (mit 114 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen) blieb eine Minderheit Fivaz (gp, NE), welche auch die vom Ständerat beschlossene Aufstockung für die Fotostiftung vornehmen wollte.
Der Ständerat folgte daraufhin stillschweigend der Version des Nationalrates, womit die erste Differenz beseitigt werden konnte. Es liege in der Entscheidungsmacht des Bundesrates, welcher Organisation welche Beträge zugesprochen würden, hatte Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) zuvor erläutert.

Beim Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den Bereich «Sprache und Verständigung» sprach sich die WBK-NR erneut für die nationalrätliche Aufstockung zur Förderung der rätoromanischen Sprache und gegen die ständerätliche Aufstockung für die Strategie «Austausch und Mobilität» aus, während eine Minderheit Locher Benguerel (sp, GR) die zusätzlichen Mittel für Sprachaufenthalte sprechen wollte – auch in Anbetracht einer angenommenen Motion der WBK-NR (Mo. 20.3918). Der Nationalrat folgte seiner Kommissionsmehrheit, woraufhin der Ständerat auch diesem Entscheid beipflichtete. Mit 23 zu 21 Stimmen sprach er sich in Übereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit gegen einen Kompromissvorschlag von Johanna Gapany (fdp, FR) für eine um die Hälfte reduzierte Aufstockung um CHF 5 Mio. aus.

Da damit alle Differenzen bereinigt waren, war die Vorlage noch in derselben Session für die Schlussabstimmungen bereit. Abgestimmt werden musste derweil nur noch über die vier Bundesgesetzesänderungen, da die bereits genehmigten Finanzbeschlüsse nicht dem Referendum unterlagen und somit keine Schlussabstimmungen nötig waren.
Beide Kammern nahmen in der Folge alle vier Gesetzesänderungen deutlich mit einzelnen Gegenstimmen und Enthaltungen, oder gar einstimmig an. Alle Stimmen gegen die Vorlagen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Als einziges Geschäft der Kulturbotschaft 2021-2024 war somit die Revision des Filmgesetzes noch offen, mit welcher sich der Ständerat in der Sommersession 2021 als Zweitrat befasste.

Da die Referendumsfrist am 14. Januar 2021 ungenutzt verstrichen war, trat die Kulturbotschaft 2021-2024 am 1. Februar 2021 in Kraft.

Kulturbotschaft 2025–2028 (BRG 24.027)

Anfangs Juni 2023 schickte der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2025–2028 in die Vernehmlassung.
Die Covid-19-Pandemie und das damit verbundene Veranstaltungsverbot im Kulturbereich hätten die Relevanz der Kultur für die Gesellschaft, aber auch einige strukturelle Probleme der Kulturbranche aufgedeckt, wie etwa die schlechte soziale Absicherung der Kulturschaffenden, so der Bundesrat. Letztere sei etwa auch in einem Bericht analysiert worden. Basierend auf diesen Erkenntnissen habe der Bundesrat zusammen mit dem BAK, Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum sechs Handlungsfelder für die Kulturförderung definiert. So möchte der Bundesrat etwa digitale Angebote stärker unterstützen. Weiter soll die Nachhaltigkeit der Kultur durch eine Strategie für eine hohe Baukultur gesteigert werden. Nicht zuletzt möchte der Bundesrat die Wertschätzung von Kultur und den Umgang mit «historisch belastetem Kulturerbe in der Schweiz» sowie die internationale Kulturpolitik stärken. Die Kulturbotschaft sieht einen Zahlungsrahmen von CHF 1001,9 Mio. für diese vier Jahre vor. Die Vernehmlassung endet am 22. September 2023.

Anfang März 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zur Kulturbotschaft 2025–2028 und übergab die darauf aufbauende Botschaft zur weiteren Beratung an das Parlament. Die Vernehmlassung hatte sich auf fünf Kernthemen fokussiert und zwischen dem 9. Juni und dem 22. September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 369 Stellungnahmen eingegangen waren.
Wie im Bericht zu lesen war, bewertete die Mehrheit der Teilnehmenden die ersten beiden Kernpunkte mehrheitlich positiv: sowohl die sechs Handlungsfelder für die Kulturpolitik 2025–2028 («Kultur als Arbeitswelt»; «Aktualisierung der Kulturförderung»; «Digitale Transformation der Kultur»; «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit»; «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis»; «Gouvernanz im Kulturbereich») als auch die daraus abgeleiteten Schwerpunkte, wie etwa eine angemessene Entschädigung für Kulturschaffende oder die Unterstützung der digitalen Transformation im Kulturbereich wurden mehrheitlich unterstützt. Einzig die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnten sowohl die Handlungsfelder als auch die Schwerpunkte ab. So sah die SVP beispielsweise keinen Grund, wieso die Digitalisierung, die alle Bereiche betreffe, spezifisch im Kulturbereich gefördert werden sollte.
Auch das dritte Kernthema, die vom Bundesrat angestrebte verstärkte Zusammenarbeit in der Kulturpolitik zwischen allen Staatsebenen, Kulturakteuren und Kulturbereichen, kam mehrheitlich gut an. Kritisiert wurde von Kantonen, Städten und Gemeinden allerdings unter anderem der neu eingeführte Begriff der «Gouvernanz», da dieser einen «Steuerungsanspruch des Bundes» andeute, was den Verfassungsgrundlagen widerspreche. Während die Kantone und die Städte zudem eine enge Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs zwar begrüssten, wollten die Städte diese lieber in einem eigenständigen Dialog zwischen den staatlichen Partnern statt in der Kulturbotschaft diskutieren.
Das Vorhaben des Bundesrats, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern (4. Kernthema), wurde insbesondere von den Kantonen und Kulturerbe-Organisationen unterstützt. Abgelehnt wurde der Vorschlag von economiesuisse, der SAB, dem Gemeindeverband und dem Gewerbeverband unter anderem mit der Begründung, dass der Ständerat eine Motion der UREK-NR mit ebendieser Forderung abgelehnt hatte. Auch die Mitte und die FDP standen dem Vorhaben skeptisch gegenüber: Die Mitte befürchtete etwa, dass die damit verbundenen Aufgaben mit hohen Kosten und grossem Aufwand für den Bund verbunden wären und die FDP schrieb den Natur- und Heimatschutz grundsätzlich dem Aufgabenbereich der Kantone zu.
Von den fünf Kernthemen war unter den Vernehmlassungsteilnehmenden insbesondere das letzte umstritten: die Revision des Nationalbibliothekgesetzes, mit der der Bundesrat die Digitalisierung der Nationalbibliothek vorantreiben möchte. Konkret soll für «digitale Helvetica» eine sogenannte «Pflichtexemplarregelung» festgelegt werden, welche die Nationalbibliothek beauftragt, auch digitale Inhalte zu archivieren. Kantone, Städte, die Parteien FDP, GPS, Mitte und viele Kulturerbe-Organisationen, wie etwa Memoriav, sprachen von «einem überfälligen Schritt» und begrüssten das Vorhaben entsprechend. Auf der anderen Seite sprachen sich andere Kulturorganisationen sowie swisscopyright deutlich dagegen aus. Insbesondere der Auftrag, dass auch geschützte Inhalte archiviert werden sollen, sei aus einer Urheberrechtsperspektive nicht akzeptabel, da keine Entschädigungen für die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber geplant seien. Sie forderten den Bundesrat auf, hier faire Lösungen – etwa in Form von «erweiterten Kollektivlizenzen» – zu suchen.
Zusätzlich zu den Kernthemen identifizierte das EDI ein gutes Dutzend weitere Themen, die in den Stellungnahmen zur Sprache gekommen waren, so etwa die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden oder die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur.
Nebst den thematischen Aspekten war auch der Finanzrahmen der Kulturbotschaft umstritten. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassenden – darunter die EDK, fast alle Kantone, der Gemeinde- und der Städteverband, die GPS, die SP und die Mehrheit der weiteren teilnehmenden Organisationen – sprach sich für eine deutliche Erhöhung der Mittel aus. Die Kantone und Städte kritisierten etwa, dass die teils ambitionierten Änderungsvorschläge des Bundesrates ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht umsetzbar seien. Die Mitte zeigte sich zufrieden mit dem vorgesehenen Rahmen. Auf der anderen Seite wollte die FDP nur einen Teuerungsausgleich und keine reale Erhöhung der Mittel, während der Gewerbeverband und die SVP eine deutliche Kürzung der Mittel forderten. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung festhielt, reduzierte er den Finanzrahmen nach der Vernehmlassung um CHF 14 Mio., womit dieser noch CHF 987 Mio. umfasste. Damit habe der Bundesrat seine Entscheide zur Haushaltsbereinigung vom Februar 2024 für den Kulturbereich umgesetzt.

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Kulturbotschaft 2025–2028. Wie die Kommissionssprecherinnen Regina Durrer (mitte, NW) und Céline Weber (glp, VD) ausführten, begrüsste die WBK-NR die Schwerpunkte der Kulturbotschaft. Insbesondere die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserungen der Lohnsituation von Kulturschaffenden seien positiv bewertet worden. Jedoch kritisierten beide Rednerinnen, wie die Diskussion der Kulturbotschaft vonstatten ging. So hätte die WBK-NR aus Termingründen zu wenig Zeit gehabt, um sich in der nötigen Tiefe mit der Kulturbotschaft zu befassen, da etwa der Mitbericht der Finanzkommission bei der Beratung noch nicht vorhanden gewesen sei.

Wie bereits im Ständerat, zeigte sich in der Eintretensdebatte eine grosse Uneinigkeit bezüglich dem zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), in welchem der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern wollte. Eine knappe Mehrheit der WBK-NR hatte beschlossen, auf das Gesetz einzutreten, hatte jedoch einige Änderungen am Text vorgenommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Kompetenzen und Aufgaben für den Bund geschaffen werden. Der Nationalrat folgte jedoch mit 96 zu 90 Stimmen (4 Enthaltungen) relativ knapp einer Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) und trat nicht auf das Gesetz ein. Gegen Eintreten stimmten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion, sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion. Dominik Blunschy (mitte, SZ) hatte etwa damit argumentiert, dass die hohe Baukultur Aufgabe der Kantone sei und bleiben solle. Da bereits der Ständerat nicht darauf eingetreten war, war die Gesetzesänderung damit endgültig vom Tisch.

Auch der dritte Entwurf zum Bundesgesetz über die Nationalbibliothek, sollte in dieser Sitzung nicht diskutiert werden. So hatte die WBK-NR im Vorfeld entschieden, diese Diskussion bis zur Wintersession 2024 zu sistieren, um mehr Informationen über die Pflichtexemplarregelung einholen zu können.

Für die restlichen Entwürfe war Eintreten derweil unbestritten. Grundsätzlich betonten alle Fraktionssprechenden, dass sie die Relevanz der Kultur anerkennen und deren Förderung als wichtig erachten. Die Sprechenden der GPS-, GLP-, und SP-Fraktionen unterstrichen unter anderem, wie zentral es sei, dass die Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche verbessert würden. Zudem waren sie sich mit der FDP-Fraktion einig, dass die Kulturbranche ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Schweiz sei und eine enorme Wertschöpfung generiere. Während die Grünen, SP und GLP grundsätzlich eine stärkere Förderung der Kultur begrüsst hätten, waren sich alle Fraktionen bis auf die SVP einig, dass die gekürzte Version des Bundesrates mehrheitlich mitzutragen sei. Die SVP hingegen empfand die Botschaft gemäss Freymond als «gierig» und forderte entsprechend in verschiedenen Minderheitsanträgen eine Kürzung der geplanten Ausgaben.

Damit musste sich der Nationalrat in der Detailberatung nur noch mit zwei von vier Bundesgesetzen und den acht Finanzierungsbeschlüssen befassen.
Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen, wollte der Bundesrat bewirken, dass die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb des Tessins und Graubündens gefördert werden. Auch wenn Einigkeit vorherrschte, dass dies zu unterstützen sei, schuf der Nationalrat zwei kleinere Differenzen zur Version des Ständerats. So hiess der Nationalrat mit 180 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) drei gleichlautende Einzelanträge von Martin Candinas (mitte, GR), Jon Pult (sp, GR) und Anna Giacometti (fdp, GR) gut. Diese hatten gefordert, dass die beiden Sprachen auch innerhalb der beiden Kantone gefördert werden sollen, etwa in Regionen wie Chur, wo mehrheitlich deutsch gesprochen werde.
Zudem folgte die WBK-NR der Bitte von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider und ihrer Schwesterkommission und ergänzte, dass die Filmbranche neu auch via Verpflichtungskredit finanziert werden soll, um den realen Bedingungen in der Filmbranche besser gerecht zu werden. Der Nationalrat hiess diese Forderung stillschweigend gut. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Landessprachen mit 127 zu 62 Stimmen (2 Enthaltungen) gutgeheissen. Einzig die SVP-Fraktion stellte sich geschlossen gegen das Bundesgesetz.

Mit dem vierten Entwurf, der Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für die neu geschaffene unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» festlegen. Der Ständerat hatte eingefügt, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte hier aber dem Bundesrat folgen, welcher eine einseitige Anrufung vorgesehen hatte. Damit könnten betroffene Personen die Kommission einschalten, ohne dass die derzeitigen Besitzenden der potenziellen Raubkunst damit einverstanden sein müssen. Alles andere sei gemäss Kommissionssprecherin Regina Durrer «ein zahnloser Tiger». Bis auf die SVP sprachen sich alle Fraktionen für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus. So hielt etwa Anna Rosenwasser (sp, ZH) für die SP-Fraktion fest, dass dies gerade für Raubkunst im kolonialen Kontext zentral sei, da es keine internationalen Abkommen gebe, auf die sich Betroffene berufen könnten. Auch Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich für die einseitige Anrufung aus und erinnerte daran, dass sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz dazu verpflichtet habe, dafür zu sorgen, dass Raubkunst-Fälle untersucht und faire Lösungen gesucht werden. Eine Minderheit Freymond aus der SVP-Fraktion, welche hier dem Ständerat folgen und eine beidseitige Anrufung wollte, stand entsprechend auf verlorenem Posten: Der Nationalrat folgte mit 122 zu 68 Stimmen (1 Enthaltung) dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 126 zu 64 Stimmen (2 Enthaltungen) an, wobei wiederum die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und zwei Personen der FDP.Liberalen-Fraktion dagegen stimmten.

In der Folge musste der Nationalrat noch die acht Finanzierungsbeschlüsse beraten. Insgesamt umfasste der Zahlungsrahmen CHF 987.9 Mio. über die vier Jahre hinweg. Grundsätzlich habe die WBK-NR gemäss Kommissionssprecherin Durrer darauf verzichtet, eine Erhöhung der Finanzierungsbeschlüsse vorzunehmen, um die lineare Kürzung von 2 Prozent, die der Bundesrat aufgrund der Sparmassnahmen vorgenommen hatte, zu respektieren. Trotzdem folgte der Nationalrat den Mehrheitsanträgen der FK-NR und der WBK-NR und entschied mit 120 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung), dem Ständerat zu folgen und die Mittel für das BAK zur Finanzierung «Netzwerke Dritter» um CHF 2 Mio. zu erhöhen. Damit lehnte der Nationalrat auch gleich drei Konzeptanträge ab. Eine Minderheit der FK-NR um Jacques Nicolet (svp, VD) hatte mit einem Konzeptantrag gefordert, alle Beschlüsse auf das Niveau der letzten Kulturbotschaft zu kürzen. Die Minderheitsanträge wurden aber im Verlauf der Debatte zugunsten einer Minderheit Freymond zurückgezogen, die ebenfalls eine Rückkehr zum Niveau von 2021-2024 forderte. Auf der anderen Seite hatte Fabien Fivaz (gp, NE) eine generelle Erhöhung der Ausgaben in der Kulturbotschaft auf das Niveau, welches der Bundesrat vor der Vernehmlassung vorgesehen hatte, gefordert. Nicht zuletzt hatte auch Felix Wettstein (gp, SO) aus der FK-NR eine Erhöhung der Mittel gefordert. Auch er bezog sich dabei auf den ursprünglichen Entwurf, wollte aber im Gegensatz zur Minderheit Fivaz zusätzlich eine Teuerung von 2 Prozent berücksichtigen.
Für Debatten sorgte schliesslich vor allem ein letzter Kürzungsantrag bei der Finanzierung von Pro Helvetia. Nach der ersten Beratung hatte die WBK-NR in einer Medienmitteilung angekündigt, dass sie die Mittel für «Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia» um CHF 6.5 Mio. kürzen möchte. Grund dafür war unter anderem, dass Aktivitäten von Pro Helvetia in Russland in Frage gestellt worden waren. Nachdem der Stiftungsrat von Pro Helvetia aber angekündigt hatte, dass sie ihr Engagement in Russland per 1. Januar 2025 einstellen und auch andere kritisierte Punkte angehen werde, zog die WBK-NR diesen Kürzungsantrag wieder zurück. Nichtsdestotrotz folgte der Nationalrat mit 102 zu 87 Stimmen (3 Enthaltungen) einer Mehrheit der FK-NR und einer Minderheit Freymond, welche die Kürzung trotzdem forderten. Fabien Fivaz hatte vergeblich argumentiert, dass bei einer solchen Kürzung insbesondere internationale Projekte von Pro Helvetia zurückstecken müssten. Konkret betreffe dies also den Auftritt der Schweiz im Ausland, worauf viele Künstlerinnen und Künstler angewiesen seien, um international eine Chance zu haben.

Mit den vorgenommenen Änderungen hiess der Nationalrat sodann alle Finanzierungsbeschlüsse mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis gut, wobei die SVP alle Vorlagen einstimmig ablehnte. Damit ging die Kulturbotschaft mit vier Differenzen zurück an den Ständerat zur Differenzbereinigung.

In der Herbstsession 2024 kam es sodann zur Differenzbereinigung der Kulturbotschaft 2025–2028. Der Nationalrat hatte einige Tage zuvor vier Differenzen zum Vorschlag des Ständerats geschaffen.

Unbestritten war, dass die Filmförderung neu teilweise auch mit Verpflichtungskrediten finanziert werden soll. Der Ständerat folgte hier entsprechend dem Nationalrat und beseitigte die beiden damit verbundenen Differenzen stillschweigend. Ebenfalls stillschweigend hiess der Ständerat eine Änderung des Nationalrates beim Sprachförderungsgesetz gut. Dieser hatte entschieden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch nicht nur wie vom Bundesrat vorgesehen ausserhalb, sondern auch innerhalb der Kantone Graubünden und Tessin gefördert werden sollen.

Für Diskussionen sorgte sodann der Entscheid des Nationalrates, die Finanzmittel für Pro Helvetia um CHF 6.5 Mio. zu kürzen. Der Ständerat entschied mit 30 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen), seiner Kommissionsmehrheit zu folgen, welche diese Kürzung ablehnte und hielt entsprechend an der Differenz fest. Simon Stocker (sp, SH) warf dem Nationalrat vor, dass diese Kürzung «eine Art Strafaktion gegen Pro Helvetia» gewesen sei, weil man mit deren Handlungen in Russland nicht einverstanden gewesen sei. Eine Minderheit um Jakob Stark (svp, TG) wollte hier dem Nationalrat folgen. Er glaube nicht, dass diese Kürzungen tatsächlich die Aktivitäten von Pro Helvetia im Ausland in Gefahr bringen würden, so der SVP-Ständerat, der mit seinem Ansinnen aber erfolglos blieb.

Auch im Nationalrat drehte sich daraufhin der Wind. Seiner Kommissionsmehrheit folgend lenkte der Nationalrat mit 106 zu 79 Stimmen (2 Enthaltungen) ein und lehnte die Kürzung ebenfalls ab. Auch hier hatte eine Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) an der Kürzung festhalten wollen. Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) hatte derweil für die WBK-NR festgehalten, dass Pro Helvetia derzeitig in einem Überprüfungsprozess stecke, welcher Ende Jahr zeigen werde, was alles genau finanziert wird.

Da auf der einen Seite der Nationalrat entschieden hatte, die Debatte zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek bis in die Wintersession 2024 zu sistieren und der Ständerat auf der anderen Seite entschieden hatte, dasselbe mit dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer zu tun, blieben vorerst keine weiteren Differenzen offen.

Gut eine Woche nach der Differenzbereinigung nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat die Kulturbotschaft 2025–2028 in der Schlussabstimmung jeweils einstimmig an.