Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)

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Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Die überproportional steigenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen würden eine Priorisierung erfordern, um die Schuldenbremse weiterhin einhalten zu können. Bereits im März 2024 wurde dazu eine Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Massnahmen eingesetzt, um ein drohendes strukturelles Defizit von CHF 4 Mrd. zu verhindern. Deren Bericht wird im Herbst 2024 erwartet. Mit der vorliegenden Botschaft schlug der Bundesrat bereits erste Entlastungsmassnahmen vor, die eine Gesetzesänderung und somit die Zustimmung des Parlaments erforderten.

Der weitaus grösste Anteil der Entlastungsmassnahmen entfiel auf eine Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd., vorgesehen für den Zeitraum 2025 bis 2029. In den Jahren 2025 und 2026 sollten die Beiträge jeweils um knapp CHF 600 Mio., und damit um die weitaus grössten Anteile, reduziert werden, da in diesen Jahren die Entlastungen am dringendsten seien. Der Restbetrag werde schliesslich im Jahr 2027 gekürzt werden, während für die Jahre 2028 und 2029 keine weiteren Kürzungen mehr vorgesehen seien. Da sich die ALV in einer guten finanziellen Lage befinde und über genügend Eigenkapital verfüge, habe die Reduktion keine Leistungskürzungen zur Folge. Sollte sich die finanzielle Situation ändern, würde eine Ventilklausel greifen, die sicherstellen soll, dass die ALV nicht in eine «finanzielle Schieflage» gerate, so der Bundesrat. Zusätzlich sollen mit der Revision die formalen Vorgaben der Leistungsvereinbarung zwischen Departementsvorsteherinnen bzw. -vorstehern und Amtsdirektorinnen bzw. -direktoren im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) gestrichen werden. Die jährlichen Leistungsvereinbarungen dienen zur Besprechung der Ziele und Prioritäten des nächsten Geschäftsjahres und mussten bisher unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben durchgeführt werden. Diese formalen Vorgaben sollen nun aufgehoben werden, um zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung und zur Erhöhung der Flexibilität im Führungsprozess beizutragen.

In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 hatte der Bundesrat neben der Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV auch eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, nicht aber die Anpassung im RVOG. Diese Massnahme waren dem Parlament bereits im Rahmen des Evaluationsberichtes zum Neuen Führungsmodell (NFB) im November 2021 vorgelegt worden. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen wurden dabei unterschiedlich aufgefasst. Während die SVP, die FDP und die Mitte sowie die Mehrheit der teilnehmenden Kantone die temporäre Beitragskürzung an die ALV unterstützten, befürchteten die SP und die Grünen, sowie der Kanton Wallis einen Leistungsabbau und sprachen sich dagegen aus. Einigkeit herrschte hingegen bezüglich der Frage der Senkung des Kantonsanteils um 0.7 Prozentpunkte, die als Ausgleich für die erhöhten Ausgaben des Bundes durch die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen war. Sowohl die Kantone als auch alle teilnehmenden Parteien stellten sich gegen diese Kürzung des Kantonsanteils. Als Hauptargument wurde die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch den Beschluss zur Übernahme von Kantonsaufgaben und deren Kostenabwälzung auf die Kantone genannt. Aufgrund der geschlossenen negativen Rückmeldungen und weil die WBK-SR zwischenzeitlich eine neue Vorlage der familienergänzenden Kinderbetreuung mit geringerer finanzieller Belastung für den Bund entworfen hatte, verzichtete der Bundesrat in seiner Botschaft auf diese Massnahme.

Gleichzeitig mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273, die beide eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen forderten.

Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt
Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Eine Minderheit kritisierte, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu stark auf die Ausgabenseite und zu wenig auf die Einnahmeseite fokussierten. Daher lagen sowohl ein Rückweisungsantrag einer Minderheit Wettstein (gp, SO) mit der Auflage, eine neue Vorlage mit zusätzlichen Einnahmequellen auszuarbeiten, als auch ein Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Funiciello (sp, BE) vor. Die Minderheitssprecherin führte aus, dass Investitionen in die Lebensqualität immer lohnenswert seien und die vorgeschlagenen Kürzungen auf der Ausgabeseite zur Einhaltung der Schuldenbremse oder «Zukunftsbremse» wie sie sie nannte, um einen dadurch festgesetzten konjunkturellen Wert einzuhalten, nicht angezeigt seien.
Die Kommissionsmehrheit stellte sich hinter die Vorlage des Bundesrates, der die Notwendigkeit betonte, die Ausgaben zu reduzieren, da diese im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismässig stark gestiegen seien und daher dort angesetzt werden müsse. Diese Massnahmen seien dringend notwendig, um einem drohenden strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. entgegenzuwirken. Zudem sei die geplante Kürzung bei der ALV in Anbetracht der während der Covid-Pandemie hohen geleisteten Bundesbeiträge vertretbar, so die Kommissionsmehrheit.
Abgesehen von der SP waren sich die Fraktionen einig, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nur ein erster kleiner Schritt in Richtung hin zu ausgeglichenen Bundesfinanzen darstellten und weitere Massnahmen folgen müssten. So wurde die Vorlage von der Mitte-Fraktion gar nur als «Entlastungspaketli» bezeichnet. Zudem war sich die Mehrheit der Fraktionen ebenfalls darin einig, dass es diese Massnahmen jetzt und nicht später brauche und so wurde der Nichteintretensantrag mit 145 zu 42 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Die befürwortenden Stimmen stammten von der SP-Fraktion sowie einzelnen Stimmen der Grünen. Auch der Rückweisungsantrag fand nur Zustimmung bei den Fraktionen der SP und den Grünen und wurde mit 126 zu 61 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt.
Im Wissen darum, dass der Nichteintretensantrag im Rat wohl chancenlos bleiben würde, hatte die Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) einen Minderheitsantrag für die Detailberatung eingereicht, der die Wiedereinführung des Solidaritätsbeitrags bei der ALV forderte. Dieser Beitrag würde ein Prozent auf hohe Lohnbestandteile erheben und jährliche Mehreinnahmen von CHF 300 bis 400 Mio. generieren. Der Minderheitsantrag fand jedoch keine Zustimmung über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus und wurde mit 129 zu 62 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) abgelehnt.
Schliesslich stimmte der Nationalrat mit demselben Stimmenverhältnis für Annahme des unveränderten Entwurfes des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP und der Grünen. Einzig beim Antrag auf Abschreibung der Motionen 17.3259 und 22.4273 folgte der Nationalrat nicht dem Bundesrat und stimmte oppositionslos für die deren Aufrechterhaltung. Die im Bundesgesetz vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen würden nicht für eine langfristige Stabilisierung der Bundesfinanzen genügen, weshalb die Forderungen der Motionen noch nicht erfüllt seien, so die Begründung. Zudem solle der Bericht der externen Gruppe von Expertinnen und Experten abgewartet werden, der Vorschläge für weitere Bereinigungsmassnahmen des Bundeshaushaltes beinhalten wird.

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Als Zweitrat behandelte der Ständerat in der Herbstsession 2024 das Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025. Im Gegensatz zum Nationalrat verlief die Diskussion über die Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd. weit weniger kontrovers. Der Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) betonte, dass diese Massnahme aufgrund der positiven Finanzlage des ALV-Ausgleichsfonds, der Ende 2025 voraussichtlich über ein Eigenkapital von mehr als CHF 10 Mrd. verfügen wird, sowohl tragbar als auch umsetzbar sei. Die FK-SR unterstützte daher die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen. Pierre-Yves Maillard (sp, VD) begründete seine Gegenstimme in der Kommission damit, dass eine Senkung der ALV-Beiträge aufgrund der Überschüsse eine verpasste Chance sei, um eine neue Finanzierungslösung für die AHV zu erarbeiten. Trotz dieser Einwände verzichtete Maillard auf einen Minderheitsantrag, da er die Massnahme insgesamt als moderat und nachvollziehbar erachtete. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz mit 42 zu 2 Stimmen an. Die beiden Nein-Stimmen stammten von SP-Mitgliedern. Wie der Nationalrat entschied sich auch die kleine Kammer gegen eine Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273.

Am Ende der Herbstsession 2024 stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung für die Annahme des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 – der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 133 zu 62 Stimmen. Die ablehnenden Stimmen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

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