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Im Herbst präsentierte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ihre räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz. Darin brachten die sieben Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis Vorschläge zur Konkretisierung des Raumkonzepts Schweiz ein, dessen Strategie für den Alpinraum ihrer Ansicht nach zu wenig differenziert ausgefallen war. In Erhalt und Nutzung natürlicher Ressourcen, der Stärkung der alpinen Zentren, der verbesserten Erschliessung mit Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie im Ausbau und der optimierten Nutzung der Wasserkraft sehen die Gebirgskantone die vier vordringlichsten Handlungsfelder zur erfolgreichen Entwicklung des Alpenraums.

räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz

Zwischen 2006 und 2011 erarbeitete der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden das Raumkonzept Schweiz. Das erste ebenenübergreifende Konzept seiner Art, welches sich eine nachhaltige Raumentwicklung zum Ziel setzt, war zu Beginn des Vorjahres in Konsultation geschickt worden. Die Auswertungen der um die 200 eingegangenen Stellungnahmen wurden im April des Berichtsjahres vorgelegt. Die überwiegende Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsste das Konzept. Von den im Parlament vertretenen Parteien unterstützten SP, CVP, FDP, die Grünen und die GLP den Entwurf; von der SVP und der BDP gingen keine Stellungnahmen ein. Mit Ausnahme der unklaren bis ablehnenden Haltung der Kantone St. Gallen und Freiburg stiess das Konzept bei den verbleibenden 24 Kantonen auf Anklang. Mit dem Schweizerischen Bauernverband (SBV), dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), Gastrosuisse und Hotelleriesuisse, lehnten hingegen vier gewichtige nationale Wirtschaftsorganisationen das Raumkonzept klar ab. Economiesuisse stand dem Konzept ambivalent bis ablehnend gegenüber. Mit Ausnahme von Aqua Viva äusserten sich alle stellungnehmenden nationalen Umweltorganisationen positiv zum Vorhaben. Während die Befürworterseite explizit die tripartiten Bemühungen zur Erarbeitung einer gemeinsamen Raumentwicklungsstrategie hervorhob, resultierte die Kritik der ablehnenden Stellungnehmer aus den Befürchtungen, dass das Konzept die Bergregionen, den Tourismus und wirtschaftliche Aspekte im Allgemeinen vernachlässige. Der Bundesrat genehmigte das Konzept im Herbst des Berichtsjahres nach Publikation des Anhörungsberichtes. Das Raumkonzept dient seit seiner Übergabe an die zuständigen Behörden als Orientierungshilfe, wobei ihm rechtlich keine bindende Wirkung zukommt. Es hält Behörden und Private lediglich zur freiwilligen Zusammenarbeit an.

Raumkonzept Schweiz

Im Januar präsentierte das UVEK zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), der Konferenz der Kantonsregierungen, der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), sowie dem Schweizerischen Städte- und Gemeindeverband (SSV, SGV) den Entwurf für ein Raumkonzept Schweiz. Aufgrund der zunehmenden räumlichen Vernetzung plädiert das Konzept für ein nachhaltiges, Institutionen übergreifendes „Denken und Planen in überregionalen Handlungsräumen“. Insgesamt zwölf funktionale Räume werden darin identifiziert, davon vier grossstädtisch geprägte (Metropolitanregionen Zürich, Basel, Bassin-Lémanique und Hauptstadtregion Bern), fünf klein- und mittelstädtisch geprägte (Luzern, Tessin, Jurabogen, Aargau-Solothurn und Nordwestschweiz), sowie drei alpin geprägte (Gotthard, Südwest- und Südostschweiz). Das Raumkonzept hat rechtlich keine Verbindlichkeit, soll jedoch allen drei politischen Ebenen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen. Die wichtigsten Grundsätze des Konzeptes umfassen die Eindämmung der Zersiedelung, den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen, die optimale Nutzung bestehender Verkehrsinfrastrukturen, die bessere Inwertsetzung von unverbauten, identitätsstiftenden Landschaften sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Auf Widerhall in der Presse stiess insbesondere die Nachricht, dass „verdichtet“ gebaut werden soll und die negativen Auswirkungen der Entflechtung von Wohn- und Arbeitsplatz begrenzt werden müssen. Letzteres bedeutet konkret, dass die Verkehrsinfrastruktur nicht weiter ausgebaut werden sollte, um das Pendeln zwischen städtischen Zentren und dem peripheren Umland nicht noch attraktiver zu gestalten. In Zusammenhang mit der beinahe zeitgleich präsentierten Mitteilung der Verkehrsministerin, dass das Pendeln in Zukunft teurer werde, regte sich nicht nur Widerstand bei den Randregionen sondern auch bei den Pendlern. Mit der Publikation wurde der Entwurf in die öffentliche Konsultation geschickt. Aufgrund der eingehenden Stellungnahmen wird das Konzept angepasst und voraussichtlich im Sommerhalbjahr 2012 zur politischen Verabschiedung vorgelegt.

Raumkonzept Schweiz

Das zu Beginn des Jahres zur Konsultation versandte Konzept zur „Hauptstadtregion Schweiz“ stiess in den Nachbarkantonen auf breite Zustimmung und so konnte gegen Ende des Kalenderjahres unter Leitung vom Berner Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (sp) und dem Solothurner Stadtpräsident und Nationalrat Kurt Fluri (fdp) der Verein Hauptstadtregion Schweiz gegründet werden. Das Projekt wurde im Sommer des Vorjahres als Reaktion auf einen vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) präsentierten Entwurf eines Raumkonzeptes lanciert, welcher Bern im Gegensatz zu Zürich, Basel und dem Bassin Lémanique den Status einer erstrangigen Metropolitanregion absprach. Laut Aussagen desselben Bundesamtes wird die Initiative der Hauptstadtregion begrüsst und die zentrale Position des Politzentrums Berns in der räumlichen Entwicklung der Schweiz anerkannt. Der sich in Arbeit befindende, neue Entwurf zum Raumkonzept Schweiz behandle Bern denn auch auf Augenhöhe mit den drei Metropolen.

Raumkonzept Schweiz

Eine explizite gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz wurde in der Vernehmlassungsvorlage zur ursprünglich geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes vorgesehen. Nachdem der Gesetzesentwurf im Frühjahr in der Vernehmlassung gescheitert war, begann das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit einer separaten Überarbeitung des Konzeptes. Eine offizielle Anhörung wurde auf Ende Jahr geplant; die Zukunft des Konzeptes war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unklar.

gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz

Dass Bern im Raumkonzept Schweiz im Gegensatz zu den Metropolitanräumen Basel, Zürich und Genf-Lausanne nur der zweitrangige Status einer Hauptstadtregion eingeräumt wurde, führte im Kanton auch im aktuellen Jahr zu lebhaften Debatten über eine mögliche Stärkung Berns im nationalen Standortwettbewerb. Damit Bern trotzdem mit den drei stärksten Wirtschaftszentren gleichziehen könnte, wurde betont, dass ein intaktes und gut erschlossenes Politzentrum unerlässlich sei für den ökonomischen Erfolg der Schweiz. Um jedoch auch bevölkerungsmässig mit den drei Metropolitanräumen mitzuhalten, würde die Hauptstadtregion Bern ein kantonsübergreifendes Netzwerk benötigen, welches in unmittelbarer Pendlerdistanz liegende Städte wie Solothurn, Neuenburg, Freiburg, Biel und Thun einschliessen müsste. Stadt und Kanton Bern lancierten deshalb per Juli unter strategischer Leitung einer Behördendelegation das Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“. In der Startphase wurde das Projekt einer externen Arbeitsgemeinschaft unterstellt, welche eine Situationsanalyse und ein Konzept für die Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion erarbeiten soll.

Raumkonzept Schweiz

Grosses Aufsehen erregte namentlich in der Region Bern ein Entwurf des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) für ein zukünftiges Raumkonzept für die Schweiz. Dieses soll die strategische Grundlage für die Raumentwicklung der nächsten zwanzig Jahre bilden. Einen Beschluss über das Konzept und über den Grad seiner Verbindlichkeit wird der Bundesrat erst nach der für 2009 vorgesehenen Konsultation der Kantone fassen. Aufgrund von international definierten Kriterien, welche primär wirtschaftliche Aspekte abdecken, erklärte das ARE die Agglomerationen Zürich, Genf-Lausanne und Basel zu den drei Metropolitanräumen der Schweiz. Die in Bezug auf Wirtschaftsleistung und Einwohnerzahl an vierter Stelle liegende Agglomeration Bern wurde eine Stufe tiefer, als so genannte Hauptstadtregion eingeordnet. Ursprünglich war der Raum Bern sogar bloss als „Städtenetz“ auf derselben Ebene wie die um ein Mehrfaches kleinere Region Aarau-Olten eingeteilt worden. Für die bernischen Behörden war dies ein ungerechtfertigter Prestigeverlust, der unter anderem die Agglomeration im internationalen Standortwettbewerb benachteiligt. Sie befürchteten insbesondere auch, bei national mitfinanzierten Infrastrukturprojekten beispielsweise für den öffentlichen Verkehr in Zukunft gegenüber den vier anderen schweizerischen Grossstädten benachteiligt zu werden. Dafür, dass diese Ängste nicht unbegründet sind, sorgte das ARE selbst, indem es postulierte, dass der Bund die Metropolitanräume Basel, Genf/Lausanne und Zürich bei der Entwicklung der Infrastrukturen bevorzugt behandelt und „die Entwicklungsdynamik … in erster Priorität in die metropolitanen Entwicklungsschwerpunkte gelenkt werden“ soll.

Raumkonzept Schweiz

Au printemps, l’Office fédéral du développement territorial (ARE) a lancé la procédure de participation concernant le Projet de territoire Suisse. Cette démarche vise à susciter le débat au sein de la population et des milieux concernés afin de définir une stratégie à moyen et long terme pour la politique d’aménagement du territoire de la Confédération. Dans ce cadre, la Commission suisse pour les questions immobilières (CSQI), composée des principales associations de l’industrie, de l’immobilier et de la construction, ainsi que des organisations faîtières de l’économie, a pris position au moyen d’une brochure publiée en juin. Elle a plaidé en faveur de la densification des constructions dans les villes et les agglomérations et d’une meilleure utilisation des volumes bâtis, notamment par la reconversion des friches industrielles. La CSQI a en outre souligné la nécessité de coordonner l’aménagement du territoire et la législation sur l’environnement afin d’éviter les contradictions et blocages qui mettent en péril une approche globale du territoire national. Enfin, elle a exprimé le souhait d’une harmonisation du droit des constructions et d’un renforcement de la politique d’encouragement de l’accès à la propriété du logement.

Raumkonzept Schweiz

Nationalrat Schmid (cvp, VS) wollte vom Bundesrat wissen, wie dieser die Vorschläge einer Expertenkommission zur Neuen Regionalpolitik (NRP) beurteile – die Fachleute empfahlen die Schaffung starker Zentren und Agglomerationen, welche als Entwicklungsmotoren für die Regionen dienen sollen. Damit würde laut Schmid die heutige Regionalpolitik völlig auf den Kopf gestellt. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass die Ausgestaltung der NRP noch nicht feststehe und dass er vorerst lediglich den Auftrag zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage erteilt habe. (Siehe auch die Vorstösse von Brigitta Gadient (svp, GR): Mo. 03.3015, Interpellation 03.3016. Zum Bundesratsgeschäft über die Neue Regionalpolitik des Bundes siehe hier.)

Fragen zur Neuen Regionalpolitik (Ip.03.1071)
Dossier: Regionalpolitik (INTERREG und NRP)

Eine erste Auswertung der Volkszählung 2000 zur räumlichen und strukturellen Entwicklung der Bevölkerung der Schweiz zeigte gemäss Bundesamt für Statistik, dass im vorangegangenen Jahrzehnt vor allem die Gemeinden rund um die städtischen Agglomerationen gewachsen waren. Diese "Periurbanisierung" stehe im Gegensatz zur vom Gesetzgeber gewünschten Konzentration des Wachstums in den Agglomerationen und den vom Verkehr gut erschlossenen Ortschaften und sei aus raumplanerischer Sicht problematisch, da sie zu mehr Verkehr durch Pendlerströme führe.

Periurbanisierung in den 1990-er Jahren

Das Parlament nahm das Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik zur Kenntnis, das der Bundesrat im Vorjahr vorgelegt hatte. Namens der vorberatenden UREK kritisierten Durrer (cvp, OW) und Schmid (cvp, VS) die zu einseitige Gliederung in ländliche und städtische Räume. Forster (fdp, SG) hielt das Steuerungspotential für bescheiden. Deshalb falle die Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogrammes ernüchternd aus. Raumplanung solle vermehrt als Verbundsaufgabe wahrgenommen werden, wenn sie nicht zum Papiertiger verkommen solle. Der Ständerat verabschiedete eine Empfehlung, in der er den Bundesrat aufforderte, die Sachpläne Verkehr in einem einzigen Plan zusammenzufassen, die Umweltanforderungen besser auf die Gebote der räumlichen Konzentration abzustimmen, eine Agglomerationspolitik über die Kantonsgrenzen hinweg aufzubauen und dabei alle Beteiligten (Kantone, Gemeinden) einzubeziehen und die Raumordnungspolitik vermehrt in die europäische Raumplanung einzubinden. Ausserdem überwies die kleine Kammer eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Nabholz (fdp, ZH) (00.3510), die die Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs verlangt.

Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik (BRG 00.081)

Nationalrätin Nabholz (fdp, ZH) verlangte in einer Motion die Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs. Die aktuelle Siedlungsausdehnung von 3'150 ha jährlich widerspreche den Planungsgrundsätzen des neuen Raumplanungsgesetzes (Nach Berechnung des BRP hat die Siedlungsfläche in der Schweiz zwischen 1979 und 1997 einen Quadratmeter pro Sekunde zugenommen). Zur Förderung der ortsübergreifenden Standortplanung seien zusätzliche Anstrengungen und eine neue Strategie erforderlich. Nach dem Vorbild der deutschen Bauleitplanung schlug Nabholz gestaffelt freigegebene, vom Siedlungskern radialförmig ausgehende Bauzonen vor. Mit dem Einverständnis des Bundesrats wurde die Motion überwiesen. (Zur Überweisung der Motion im Ständerat siehe hier.)

Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs (Mo. 00.3510)

Erneut befassten sich die Räte mit dem Problem der Innenstadtförderung. Von der Stadtplanung erwünschte Konzentrationen von Bauten wie Industrie- und Gewerbegebäude werden durch Umweltschutznormen oft verunmöglicht. Die Vertreter der Wirtschaft im Parlament sind deshalb an einer Sonderregelung der Grenzwerte für Städte und Ballungszentren interessiert, insbesondere an einer Herabsetzung der Lärmschutz- und Luftreinhaltebestimmungen. Der Ständerat hatte im Vorjahr eine Motion Büttiker (fdp, SO) mit diesem Anliegen an den Nationalrat überwiesen. Die Mehrheit der UREK des Nationalrats empfahl nun diesen Vorstoss zur Ablehnung. Die Grüne Teuscher (BE) erklärte, dass die Kommissionsmehrheit eine Anpassung der Grenzwerte verhindern wolle. Hegetschweiler (fdp, ZH) entgegnete im Namen einer Kommissionsminderheit, gerade in gut erschlossenen Räumen könne eine Ansiedelung verkehrsintensiver Nutzungen durchaus sinnvoll sein. Bundesrat Leuenberger gab zu bedenken, dass es sich hierbei nach Auffassung des Bundesrates um ein Problem des Vollzugs handle und dass deshalb keine gesetzlichen Anpassungen notwendig seien. Mit der Eingliederung des Bundesamtes für Raumplanung (neu: Bundesamt für Raumentwicklung) ins UVEK, welchem auch das Buwal angegliedert ist, sei eine bessere Koordination gewährleistet. Gegen Bundesrat und Kommissionsmehrheit beschloss der Rat mit 78 zu 66 Stimmen die Überweisung der Motion. Grundsätzlich anerkannte die Kommission aber das Problem der teilweisen Widersprüchlichkeit zwischen Raumplanungs- und Umweltschutzrecht. Sie reichte daher eine eigene Motion zur umweltgerechten Innenstadtförderung ein (99.3574). Wegen der durch Bau- und Umweltauflagen auferlegten Einschränkungen seien viele Industriebetriebe an nicht geeignete Standorte wie den Grüngürtel ausgewichen. Diese Entwicklung müsse in Zukunft unterbunden werden. Die Motion war in beiden Räten erfolgreich.

Widersprüche zwischen Raumplanung und Umweltschutz

Im Oktober unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seinen dritten Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik. Er zog darin Bilanz über die bisherigen Massnahmen und setzte für das Realisierungsprogramm 2000-2003 neue Prioritäten. In erster Linie will er seine Raumordnungspolitik kohärenter auf das Konzept der Nachhaltigkeit ausrichten. Folgende fünf Aktionsfelder mit insgesamt 31 Massnahmen wurden definiert: Mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes, Nachhaltige Entwicklung der Volkswirtschaft, Festigung des Städtesystems Schweiz, Förderung des ländlichen Raumes und Einbindung in die europäische Raumordnung.

Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik (BRG 00.081)

Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Raumplanung haben sich entschlossen, im Zuge der europäischen Integration, der wirtschaftlichen Konzentrationsprozesse und der Globalisierung, grossregionale statistische Einheiten zu schaffen, die für Regionalvergleiche innerhalb Europas benötigt werden. In der mehrjährigen Ausarbeitung wurde in Absprache mit den Kantonen eine Gliederung des Landes in sieben Grossregionen geschaffen. Der Bericht «Die Grossregionen der Schweiz» der ETH Zürich lieferte nun erstmals schweizerische Strukturkarten, die auf dem Raster der Grossregionen erstellt wurden.

Neue statistische Einheit: Grossregionen der Schweiz (1999)

Eine in der Frühjahrssession von Nationalrat Bosshard (fdp, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative forderte eine umweltgerechte Innenstadtförderung und bemängelte in diesem Zusammenhang das Bewilligungsverfahren bei Neu- und grösseren Umbauten in den Innenstädten. Als Folge der grossen umweltrelevanten Auflagen durch die Baubehörden in den Städten drohe eine Zersiedelung und eine Zunahme des Agglomerationsverkehrs. Unter dem Strich wirke sich die restriktive Handhabung der Umweltschutznormen durch die Stadtbehörden immissionsfördernd statt -eindämmend aus. Der Vorstoss beabsichtigte insbesondere die Definition von Entwicklungszonen in Gebieten, denen eine überkommunale Bedeutung zukommt. Innerhalb dieser Zonen soll eine Erhöhung der geltenden Grenzwerte vorgenommen werden. Der Bundesrat erklärte sich nicht bereit, die Immissionsgrenzwerte generell herabzusetzen. Das Problem liege nicht in der Gesetzgebung sondern im Vollzug. Der Initiant zog seinen Vorstoss im Herbst zugunsten einer Motion der UREK-NR (99.3574) zurück, die den Bundesrat beauftragen will, gesetzliche und organisatorische Massnahmen zu evaluieren, die die raumplanerisch erwünschte Entwicklung von städtischen Zentren und Agglomerationen gewährleisten.

Umweltgerechte Innenstadtförderung (Pa. Iv. und Motion 1999)

Mit einer Motion forderte Ständerat Büttiker (fdp, SO) die Behebung von Widersprüchen zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht. Das Raumplanungsgesetz schreibt die Konzentration von Nutzungen vor. Die Umweltschutzgesetzgebung enthält flächendeckende Vorschriften über die zulässige Luftbelastung. Aus der Sicht des Motionärs werden raumplanerisch erwünschte Nutzungen dadurch oft verunmöglicht. Aus planerischer Sicht sei die Ansiedlung eines Unternehmens in verkehrstechnisch gut erschlossenen Räumen sinnvoll, stehe aber oft im Konflikt mit den herrschenden Grenzwerten für die Luftbelastung. Die Motion verlangt vom Gesetzgeber, dass deshalb die Grenzwerte flexibler gestaltet werden. In seiner schriftlichen Stellungnahme pflichtete der Bundesrat dem Motionär bei, dass die vom Gesetzgeber verlangte Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz in der Praxis nicht immer reibungslos zu erfüllen ist. Dennoch war er der Meinung, dass der Vorstoss schliesslich unbegründet sei. Er ortete die auftretenden Probleme weniger in der Gesetzgebung sondern beim Vollzug. Die Bundesämter für Raumplanung und für Umwelt, Wald und Landschaft sollen deshalb in einer intensiven Zusammenarbeit prüfen, wie sich der Vollzug grundsätzlich verbessern lässt. Der Ständerat hiess die Motion mit 16 zu 14 Stimmen gut und hielt sich damit nicht an den Vorschlag des Bundesrates, sie in ein Postulat umzuwandeln.

Widersprüche zwischen Raumplanung und Umweltschutz

Eine Studie des Schweizerischen Instituts für Aussenwirtschafts-, Struktur- und Regionalplanung (SIASR) an der Universität St.Gallen zeigte Handlungsansätze für eine nachhaltige Raumentwicklung in der Schweiz auf. Die Studie konkretisierte die vom Bundesrat 1996 beschlossenen „Grundzüge der Raumordnung Schweiz“, welche einen Orientierungsrahmen zur wirtschaftlich, sozial und ökonomisch verträglichen Nutzung des Bodens und zur Ordnung der Siedlungsentwicklung schuf. Der Bericht führte Nachhaltigkeitslücken zum Teil auf den ungenügenden Vollzug bestehender Rechtsgrundlagen zurück, ferner nannte er gesellschaftliche Verhaltensweisen, Wertvorstellungen und Konsumansprüche, die im Widerspruch zu den grundlegenden Zielen einer nachhaltigen Entwicklung stünden. Der Bericht regte eine duale Problemlösungsstrategie für fehlende Nachhaltigkeit an: einerseits brauche es eine kurzfristige Problembewältigung, die auf nationaler und vor allem regionaler Ebene greife, andererseits solle nachhaltige Entwicklung als globales Projekt längerfristig mit einem gesellschaftlichen Wertewandel erreicht werden. Als ungenügend wurde die Verwirklichung einer dezentralen Verteilung wirtschaftlicher Aktivitäten sowie die Gestaltung kompakter Siedlungsräume im städtischen wie im ländlichen Raum beurteilt. Als positiver, noch ausbaubarer Ansatzpunkt wurde die Vernetzung sowohl in Verdichtungsräumen wie auf dem Land aufgeführt. Auch eine bessere Einbindung der Schweiz in die EU und eine vermehrte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen sollte gefördert werden, obschon im internationalen Bereich ein Defizit bei den staatlichen Steuerungsmöglichkeiten bestünde.

Studie zu Handlungsansätzen für eine nachhaltige Raumentwicklung (1998)

Gleichzeitig mit der Teilrevision des RPG legte der Bundesrat den Bericht über die „Grundzüge der Raumordnung Schweiz“ und darauf aufbauende konkrete Massnahmen für 1996 bis 1999 vor. Nach diesem soll die räumliche Entwicklung der Schweiz nach neuen Zielen ausgerichtet werden, künftig geordneter und nachhaltiger vonstatten gehen und die Nation stärker zusammenhalten. Im Mittelpunkt steht das Konzept eines vernetzten Systems von Städten und ländlichen Räumen durch effiziente Verkehrs- und Kommunikationswege. Mittlere und kleine Städte sollen durch Vernetzung mit den grossen Zentren des Mittellandes in die Lage versetzt werden, Entwicklungsimpulse aufzunehmen und eigenständig umzusetzen, in peripher gelegenen ländlichen Gebieten werden die Regionalzentren durch die Vernetzung mit den wachstumsstarken Zentren gestärkt. Das vernetzte Städtesystem soll das Zusammenwachsen von Siedlungsräumen vermeiden, gleichzeitig soll eine Siedlungsentwicklung nach innen bestehende Siedlungen besser nutzen, erneuern und durchmischen. Grundgerüst der Agglomerationsentwicklung ist der öffentliche Verkehr. Zentrales Ziel des neuen Raumkonzepts ist die Stärkung der gesamten Schweiz als internationaler Standort, wobei neben dem Grossraum Zürich auch Genf und Basel die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz massgeblich mitbestimmen sollen, da sich die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb mit einer dezentralen Vernetzung besser behaupten könne als mit einem einzigen grossen Zentrum. Das Schweizer Städtesystem soll Teil des europäischen Städteverbundes und beispielsweise ins Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahnen integriert werden. Für die ländlichen Räume schlägt der Bundesrat unterschiedliche Strategien vor, die auf die spezifischen Entwicklungspotentiale der Regionen ausgerichtet sind. In den ländlichen Regionen des Mittellandes gelte es etwa, das eigenständige Dorfbild und die Wohnlichkeit zu erhalten, wobei eine sanfte Nachverdichtung möglich sei. Der Jurabogen soll als Standort für Klein- und Mittelbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors weiter gestärkt und in das vernetzte Städtesystem eingebunden werden, während im Voralpenraum die unternehmensbezogene Infrastruktur in den Regionszentren verbessert werden soll. Der Alpenraum schliesslich soll als Lebens- und Wirtschaftsraum gestärkt werden. Als wichtige Voraussetzungen nannte der Bericht die Sicherung der Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs, die Förderung des umweltfreundlichen Tourismus und die Sicherung der Berglandwirtschaft. Im Realisierungsprogramm 1996-1999 setzte der Bundesrat Prioritäten fest. So soll die Verwaltung bei Sachfragen künftig koordinierter vorgehen und intensiver mit den Kantonen, Regionen und Städten diskutieren. Raumplanung und Regionalpolitik seien besser aufeinander abzustimmen. Zudem stellte er die Vorantreibung der Planung in Infrastrukturbereichen und die Entwicklung eines Landschaftsschutzkonzeptes in Aussicht.

Grundzüge der Raumordnung Schweiz 1996-1999

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Bericht «Grundzüge der Raumordnung Schweiz», mit dem das Bundesamt für Raumplanung Impulse gegen die Zersiedelung geben wollte, und der möglicherweise in eine Totalrevision des RPG münden soll, gingen vorwiegend «Ja aber»-Stellungnahmen ein. Verschiedene ländliche Stände empfanden das Raumordnungskonzept eines vernetzten Städtesystems und einer verstärkten Funktionsteilung der Wirtschaftsräume als zu «städtelastig» und kritisierten, dass die ländlichen Räume und Berggebiete einmal mehr als wirtschaftlich vernachlässigbare Ergänzungsräume und Natur- und Erholungsgebiete für die städtischen Zentren dargestellt und behandelt würden. Die Regionalkonferenz der Nordwestschweizer Regierungen befürchtete eine zu grosse Konzentration auf den Ballungsraum Zürich. Die Bündner Regierung warf dem Bund ausserdem vor, den verfassungsmässigen Grundsatz zu missachten, wonach die Kompetenz und die Verantwortung für die Raumordnung den Kantonen mit ihren Richt- und Nutzungsplänen zustehen. Die Parteien kritisierten die Unverbindlichkeit der Ziele und den fehlenden Praxisbezug des Entwurfs. So hätte sich die SP klare zeitliche Angaben zur Verwirklichung der Kostenwahrheit im Verkehr gewünscht, und die FDP vermisste Ansätze zu Förderung der Wirtschaftsstandorte.

Grundzüge der Raumordnung Schweiz 1996-1999

Mit dem Bericht «Grundzüge der Raumordnung Schweiz», der 1989 in Auftrag gegeben worden war, will das Bundesamt für Raumplanung Impulse gegen die Zersiedelung und eine ungeordnete und umweltfeindliche Entwicklung geben. Die räumliche Situation der Schweiz sei gekennzeichnet durch ungeordnete Besiedelung, anhaltenden Raumbedarf bei knappen Ressourcen und räumliche Ungleichgewichte zwischen Wirtschaft, Wohnen und Verkehrserschliessung. Die heutige ungünstige Siedlungsstruktur sei auch mit hohen Kosten für Bau und Unterhalt der Infrastruktur verbunden. Nachdem das Strassennetz weitgehend gebaut ist, komme dem öffentlichen Verkehr eine zentrale Rolle zu. Gemäss dem Raumordnungsbericht soll Wachstum dort stattfinden, wo es sinnvoll ist: in den Städten und städtischen Agglomerationen, damit ein in die europäische Entwicklung eingebundenes Städtesystem entstehe, das sich nicht mehr weiter gegen aussen, sondern im Innern entwickelt. Die Vernetzung der im internationalen Vergleich eher kleinen Schweizer Grosstädte zu einer «Dreimillionenstadt» erhöhe die Standortgunst und erlaube es, mit den europäischen Zentren zu konkurrieren. Gemäss der Studie haben die Kantone der Entwicklung der Städte bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Ergänzt werden soll die auf die Agglomerationen ausgerichtete Raumordnung durch eine Revision des Finanzausgleichs. Der Bund müsste demnach den wirtschaftsschwachen Regionen vermehrt frei verwendbare Mittel zur Verfügung stellen, damit sie sich selber helfen können. Der Bericht ging in die Vernehmlassung und der Bundesrat wird darüber entscheiden, ob die Erkenntnisse dieser Studie in eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes einfliessen sollen.

Grundzüge der Raumordnung Schweiz 1996-1999

Im November nahm der Bundesrat von dem von ihm in Auftrag gegebenen Realisierungsprogramm zur Schliessung der Vollzugslücken in der Raumplanung Kenntnis. Das Programm, welches nützliche departementsübergreifende Impulse ausgelöst habe, soll dem Parlament zusammen mit den Grundzügen der Raumordnung vorgelegt werden.

Grundzüge der Raumordnung Schweiz 1996-1999

Eine umfassende Regelung der Raumplanung hatte Nationalrätin Haering Binder (sp, ZH) mit einer bereits 1991 eingereichten Motion verlangt, welche die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Erarbeitung eines Sachplans „Siedlung“ im Rahmen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) verlangt. Durch diesen periodisch zu überarbeitenden Plan soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen vorschreiben, wo und in welchem Umfang sich das Siedlungsgebiet der Schweiz entwickeln soll. Dabei wäre von einer Richtgrösse von 80% der heutigen Bauzone — etwa 200'000 ha — auszugehen. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass in der Schweiz gesamthaft gesehen zu grosszügig bemessene Bauzonen beständen, verwies jedoch auf die in den letzten Jahren ergriffenen Schutzmassnahmen im Bereich der Sicherung von Kulturland durch den Sachplan „Fruchtfolgeflächen“, des Natur- und Heimatschutzes durch die Erstellung eidgenössischer und kantonaler Schutzinventare nach Artikel 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie die vom Bundesgericht gedeckten rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinden, ohne übermässige Entschädigungsansprüche Rückzonungen überdimensionierter Bauzonen vorzunehmen. Solche punktuellen Massnahmen, meinte Bundesrat Koller, seien wirksamer als die von der Motionärin geforderte Globallösung, welche sich allein aufgrund der fehlenden politischen Akzeptanz nicht durchsetzen liesse. Die Mehrheit des Rates teilte diese Ansicht und verwarf die Motion.

Motion für einen Sachplan „Siedlung“ (91.3226)

Nachdem der Entwurf des Bundesrats für eine Revision des Raumplanungsgesetzes Revision des Raumplanungsgesetzes letztes Jahr gescheitert war, sprach sich die zuständige Kommission des Ständerats für das vom Bundesrat vorgelegte Realisierungsprogramm im Bereich der Raumplanung sowie den dazugehörigen Bericht aus und empfahl ihrem Rat, ebenfalls eine Nationalratsmotion zu überweisen, in welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament einmal pro Legislatur über den Stand des Realisierungsprogramms Bericht zu erstatten. Diesen Anträgen folgten beide Kammern, der Nationalrat im Sommer, der Ständerat im Herbst.

(BRG 89.080) Revision des Raumplanungsgesetzes

Darüber hinaus reichte die genannte Kommissionsminderheit selbst eine Motion ein, worin sie den Bundesrat aufforderte, den eidgenössischen Räten rasch eine Revision des Raumplanungsgesetzes auf der Grundlage des Expertenberichtes Jagmetti zu unterbreiten. Nicht nur der Bundesrat, welcher sich in seiner Stellungnahme gegen diesen Antrag wandte, sondern auch die Mehrheit des Rates hielt den Vorschlag jedoch nicht für opportun und lehnte ihn im Dezember ab.

Motion Zimmerli für eine flexiblere Ordnung der in der Landwirtschaftszone (Mo. 90.780)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen