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  • Béguin, Thierry (NE, fdp/plr) SR/CE

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8 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
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1971
1977
1983
1989
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2026
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Der Ständerat befand wenige Tage später zwar, die dringlichen Massnahmen seien kein Wundermittel gegen den Asylmissbrauch, lehnte aber dennoch mit 32 zu 7 Stimmen einen Nichteintretensantrag Brunner (sp, GE) ab. Kritische Stimmen bezüglich der Einführung von Notrecht kamen dabei ausnahmsweise nicht nur von linker, sondern vereinzelt auch von freisinniger Seite. Damit beuge man sich dem Druck gewisser Demagogen und einschlägiger Presseerzeugnisse, monierte etwa der Tessiner Dick Marty. Die neuen Bestimmungen taugten gegen die anvisierten Missbräuche nicht, und sie gäben ein falsches Signal, indem sie die Ausländer zu Schuldigen machten. Unnötig, populistisch und gefährlich seien die Massnahmen, hieb der Neuenburger Thierry Béguin in die gleiche Kerbe. Es sei die schlechteste Antwort auf die wirklichen Probleme. Diese ortete Béguin vor allem in den zu langen Verfahren, die dazu führten, dass die Menschen bei Vorliegen eines negativen Asylentscheides bereits integriert seien. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer in den wesentlichen Punkten Bundes- und Nationalrat. Bei den «Papierlosen» weichte er die Massnahme gegen vermuteten Missbrauch insofern auf, als diese eine Frist von 48 Stunden erhalten sollen, um allenfalls versteckte Papiere wieder zu beschaffen; erst dann werden sie (mit den oben erwähnten flüchtlingsrechtlichen Garantien) vom regulären Verfahren ausgeschlossen. Auch diese Bestimmung wurde sinngemäss ins revidierte Asylgesetz (AsylG) aufgenommen.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Totalrevision Asygesetz 94-98

Der Ständerat überwies in Postulatsform eine Motion Béguin (fdp, NE) für die Schaffung einer Zentralstelle des Bundes für die Bekämpfung der Pädophilie und einer Datenbank mit Bildern von Opfern und Tätern zwecks Verbesserung der Ermittlung bei Delikten. Zuvor hatte der Bundesrat zugesichert, dass die damit befasste Stelle beim Bundesamt für Polizeiwesen (Fachstelle Menschenhandel) ausgebaut und die Errichtung einer Datenbank abgeklärt wird.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Anlässlich der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Jeanprêtre (sp, VD) (Mo. 96.3660) für die Schaffung einer speziellen Koordinationsstelle zur internationalen Bekämpfung der Kinderprostitution und der Aktivitäten von Pädophilen wies Bundesrat Koller darauf hin, dass die schweizerischen Polizeibehörden in diesem Bereich bereits heute eng mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Eine weitere Motion Jeanprêtre (Mo. 96.3659) zur Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern durch sogenannte Sexualtouristen überwies der Nationalrat mit dem Einverständnis des Bundesrates diskussionslos. Sie verlangt, das Strafgesetzbuch in dem Sinne zu ändern, dass im Ausland begangene Sexualdelikte mit Kindern unabhängig von der Nationalität des Täters und den im entsprechenden Land geltenden Gesetzen in der Schweiz verfolgt werden können. Der Ständerat und nach ihm auch der Nationalrat hiessen ebenfalls eine analoge Motion Béguin (fdp, NE) (Mo. 96.3649) gut. Im gleichen Zusammenhang überwies der Nationalrat auch eine Motion Jeanprêtre (Mo. 97.3485) für den Aufbau resp. Ausbau von Polizeidiensten, welche sich der Bekämpfung der Pädophilie und ihrer Organisationen widmen. Die Forderung, auch Strafen gegen Organisationen, namentlich Reiseveranstalter, welche in diesem Bereich tätig sind, aussprechen zu können, wurde von der Sozialdemokratin von Felten (BS) eingebracht. Der Nationalrat wandelte ihre Motion (Mo. 97.3366) in ein Postulat um. In der Praxis erfüllen die richterlichen Behörden die Forderungen der Motionen Jeanprêtre und Béguin bereits teilweise. Nachdem im Vorjahr ein Schweizer in der Waadt wegen Unzucht mit Kindern in Sri Lanka verurteilt worden war, nahmen die Zürcher Behörden 1997 einen anderen Schweizer in Untersuchungshaft, der jahrelang in Sri Lanka gelebt hatte und dort wegen Unzucht mit Kindern verhaftet, dann aber nicht verurteilt, sondern ausgewiesen worden war.

Logistische Mittel zur Bekämpfung der Pädophilie (Mo. 97.3485)

Aufgrund des klaren nationalrätlichen Abstimmungsergebnisses zeigte sich die Kommission des Ständerates bereit, auf den Gegenvorschlag zu verzichten. Im Plenum nahm der liberale Waadtländer Arzt Rochat das Vorhaben jedoch wieder auf und beantragte - unterstützt von seinen Kollegen Béguin (fdp, NE), Brändli (svp, GR) und Danioth (cvp, UR) - einen leicht modifizierten Gegenvorschlag. Danach sollten die Kantone nicht nur dem Missbrauch, sondern generell dem Konsum von Betäubungsmitteln vorbeugen. Danioth fügte noch hinzu, die medizinische Anwendung von Drogen sei auf das Unerlässliche zu beschränken. Gegen diese Verschärfung wehrten sich vor allem jene freisinnigen Abgeordneten, die im September der ausgewogeneren Variante noch zugestimmt hatten. Der Appell von Cottier (cvp, FR) und Schmid (cvp, AI), aus taktischen Gründen die Initiative nicht allein zur Abstimmung zu bringen, verfing zwar noch, doch bereits in wesentlich geringerem Umfang. 22 Abgeordnete stimmten für den Gegenvorschlag, 20 dagegen. Damit ging auf parlamentarischer Ebene das Jahr mit einer Pattsituation zu Ende.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» und dem vom Bundesrat im Vorjahr als indirekten Gegenvorschlag vorgelegten neuen Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit. Ein Antrag Onken (sp, TG), auf eine präventive polizeiliche Tätigkeit grundsätzlich zu verzichten, deshalb die Initiative zur Annahme zu empfehlen und das Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen, unterlag mit 32:2 (Initiative) resp. 31:3 Stimmen (Gesetz).
In der Detailberatung beantragten Danioth (cvp, UR) und Plattner (sp, BS), die präzise Definition der Aufgabenbereiche bei der vorbeugenden Informationsbeschaffung (Art. 2) sowie der Bereiche, in denen eine präventive Informationsbeschaffung nicht erfolgen darf (Art. 3), bereits im Gesetz und nicht erst in der Verordnung vorzunehmen. Im ersten Fall (Terrorismus, Spionage, verbotener Handel mit Waffen und strategisch wichtigen technologischen Gütern) blieben sie in der Minderheit, bei den nicht zulässigen Überwachungsbereichen (Ausübung politischer Rechte) konnten sie sich knapp gegen den Bundesrat und die Kommissionsmehrheit durchsetzen. Heftig umstritten war ein von Béguin (fdp, NE) und Danioth vorgelegter Antrag, im Rahmen der präventiven Informationsbeschaffung auch eine Überwachung des Telefon- und Postverkehrs sowie den Einsatz von Abhörgeräten anordnen zu können. Dieser Beschluss entsprach einer von Bundesanwältin Del Ponte mit Nachdruck vertretenen Forderung; eine ähnliche Gesetzesbestimmung wurde gleichzeitig in Deutschland unter dem Titel «der grosse Lauschangriff» heftig debattiert. Die Verwendung derartiger Mittel ausserhalb von Strafuntersuchungen ist in der Schweiz seit Oktober 1990 mangels gesetzlicher Grundlagen nicht mehr zugelassen. Obwohl sich sowohl die Kommissionsmehrheit – auch gestützt auf die Empfehlung von Experten – als auch Bundesrat Koller dagegen aussprachen, stimmte der Rat dem Antrag im Verhältnis 21:14 zu. Die Massnahme soll vom Direktor des neuen Bundesamtes für innere Sicherheit angeordnet werden können, bedarf allerdings einer Genehmigung durch den Vorsteher des EJPD.
Die neuen Vorschriften über die Sicherheitsüberprüfungen für bestimmte Personenkategorien im öffentlichen Dienst und der Armee waren nicht bestritten. In Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage beschloss der Ständerat aber, nur eine einzige, für Armee und Verwaltung zuständige Stelle mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch die Vorschläge über den Personen- und Gebäudeschutz passierten ohne wesentliche Abänderungen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das neue Gesetz mit einer Gegenstimme.

Neues Staatsschutzgesetz und Volksinitiative «S.o.S. – Schweiz ohne Schnüffelpolizei» (BRG 94.028)
Dossier: Der Fichenskandal und seine Folgen

Nachdem die Schweiz 1992 die Todesstrafe auch in Kriegszeiten aus ihrem Strafrecht gestrichen hatte, beantragte der Bundesrat dem Parlament die Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe. Mit dem Beitritt zu diesem Protokoll würde sich die Schweiz in die Reihe derjenigen Staaten stellen, welche sich auch in der internationalen Politik für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe einsetzen. Gegen den Widerstand des Neuenburgers Béguin (fdp, NE), der die Ansicht vertrat, dass die Schweiz sich das Recht auf eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit der Unterzeichnung von internationalen Verträgen auf alle Zeiten verbauen sollte, stimmte der Ständerat der Ratifizierung zu. Im Nationalrat war die Ratifizierung unbestritten.

Ratifizierung des Internationalen Paktes zur Abschaffung der Todesstrafe

Die 1989 vom Neuenburger Ständerat Béguin (fdp) eingereichte Motion, welche verlangte, dass zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilte Triebtäter nur ausnahmsweise in den Genuss der vorzeitigen Entlassung kommen sollen, wurde als Postulat überwiesen. Dabei zeigte Bundespräsident Koller (cvp) zwar durchaus Verständnis für das Anliegen, die Bevölkerung vor gefährlichen Gewalttätern zu schützen. Er verwies aber bezüglich der konkret zu ergreifenden Massnahmen auf die Arbeit der Expertenkommission, welche sich mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches befasst.

Motion Triebtäter

Die Diskussion um die Strafmasse war von zwei gegensätzlichen Tendenzen geprägt. Zum einen lancierte die schweizerische Sektion von Amnesty International eine Kampagne zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, die in der Schweiz heute noch im Militärstrafrecht (MStG) für Kriegszeiten vorgesehen ist. Diese Forderung wurde von den Nationalräten Pini (fdp, TI) und Rechsteiner (sp, SG) übernommen und in der Form einer parlamentarischen Initiative resp. einer Motion auf die Tagesordnung gesetzt. Zum andern führten diverse Morde an Kindern durch rückfällig gewordene Triebtäter zur Forderung nach strengeren Strafen. Der Neuenburger Ständerat Béguin (fdp, NE) verlangte mit einer Motion, dass bei lebenslänglich verurteilten Triebtätern eine vorzeitige Entlassung nur ausnahmsweise und unter genau definierten Voraussetzungen möglich sein soll.

Abschaffung der Todesstrafe (Mo. 89.509)