Abschaffung der Todesstrafe (Mo. 89.509)

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Certains parlementaires aimeraient réformer le droit pénal militaire (CPM). Si le conseiller national Jean Spielmann (pdt, GE) a déposé une initiative parlementaire (Iv.pa. 89.244) demandant la suppression de la justice militaire en temps de paix, les députés Massimo Pini (prd, TI) – par le biais d'une initiative parlementaire (Iv.pa. 89.234) – et Paul Rechsteiner (ps, SG) – par celui d'une motion – ont exigé l'abolition de la peine capitale telle qu'elle est prévue par certains articles du code pénal militaire et ce en vertu d'une conformité avec le droit civil (CC). Signalons cependant que la réforme du code pénal militaire est liée à celle du code pénal suisse (CP), actuellement en cours.

Die Diskussion um die Strafmasse war von zwei gegensätzlichen Tendenzen geprägt. Zum einen lancierte die schweizerische Sektion von Amnesty International eine Kampagne zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, die in der Schweiz heute noch im Militärstrafrecht (MStG) für Kriegszeiten vorgesehen ist. Diese Forderung wurde von den Nationalräten Pini (fdp, TI) und Rechsteiner (sp, SG) übernommen und in der Form einer parlamentarischen Initiative resp. einer Motion auf die Tagesordnung gesetzt. Zum andern führten diverse Morde an Kindern durch rückfällig gewordene Triebtäter zur Forderung nach strengeren Strafen. Der Neuenburger Ständerat Béguin (fdp, NE) verlangte mit einer Motion, dass bei lebenslänglich verurteilten Triebtätern eine vorzeitige Entlassung nur ausnahmsweise und unter genau definierten Voraussetzungen möglich sein soll.

Der Nationalrat überwies die parlamentarische Initiative Pini (fdp, TI) für eine vollständige Abschaffung der im schweizerischen Militärstrafrecht noch für Kriegszeiten vorgesehenen Todesstrafe. Von einer Motion Rechsteiner (sp, SG) wurde der erste, mit dem Vorstoss Pini identische Teil ebenfalls überwiesen. Der zweite Teil forderte zusätzlich auch noch die Kündigung von Auslieferungsverträgen mit Staaten, welche die Todesstrafe kennen. Betroffen davon wären die vor 1981 ohne Ausschlussklausel abgeschlossenen bilateralen Abkommen. Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Rat diesen Teil der Motion ab. Gemäss dem Vorsteher des EJPD besteht praktisch keine Gefahr, dass die Schweiz aufgrund dieser wenigen Auslieferungsverträge Personen ausliefern müsste, denen die Todesstrafe droht.