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  • Ott, Heinrich (sp/ps, BL) NR/CN

Prozesse

7 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
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Transmis par le Conseil national quelques temps après l'avènement des catastrophes écologiques de Tchernobyl et de Schweizerhalle, le postulat Ott (ps, BL) a inspiré la rédaction d'un rapport gouvernemental sur l'opportunité de réviser le Code pénal (CP) afin que soit renforcée la protection de l'environnement. Bien que ce document propose aux Chambres de classer la requête de l'ancien député socialiste, le Conseil fédéral a néanmoins souhaité que certaines questions soulevées par une étude des professeurs Kunz et Jenny de l'Université de Berne soient traitées lors de la révision de la partie générale du CP qui est prévue pour 1997. Parmi ces questions figure notamment la nécessité de rendre davantage transparentes les dispositions pénales en matière d'environnement en les regroupant dans le Code pénal. L'introduction de nouvelles normes pénales relatives à la protection de l'environnement a pour sa part été subordonnée à la résolution préalable des problèmes liés à la création d'une responsabilité pénale des entreprises. C'est par 65 voix contre 34 que la Chambre basse a décidé de prendre acte du rapport du gouvernement.

Intégration de la protection de l'environnemenrapport dans le Code Pénal

Die wachsende Integration Westeuropas und die Entwicklungen in Osteuropa führten allgemein zu einem grösseren Interesse an föderalistischen Ordnungsprinzipien. Dass die Schweiz mit ihrer reichen Erfahrung an praktiziertem Föderalismus einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten könnte, ist evident. Dieser Meinung wird auch vom Parlament geteilt: der Nationalrat überwies ein von der Mehrheit der Abgeordneten unterzeichnetes Postulat Ott (sp, BL), welches die Errichtung einer internationalen Forschungsstelle für den Föderalismus durch den Bund anregt.

Postulat Ott: Stelle zur Erforschung des Föderalismus (Po. 90.609)

Für eine bessere Berücksichtigung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit machte sich im Berichtsjahr vor allem der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio stark. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) zu einer Parlamentsreform konkretisierte er das von der vorberatenden Kommission eingereichte Postulat, welches für einen verstärkten Einbezug des Italienischen als Verhandlungssprache plädierte, dahingehend, dass die schriftlichen Berichte über wichtige Geschäfte inskünftig in den drei Amtssprachen vorgelegt werden sollen. Der Rat folgte ihm in diesem Punkt und überwies am folgenden Tag auch sein von fünf bürgerlichen Tessiner Nationalräten mitunterzeichnetes Postulat, welches verlangt, dass die Übersetzungen wichtiger Kommissionsberichte ins Italienische gleichzeitig mit der Publikation der deutschen und französischen Version erfolgen sollen.

Rationalisierung des Ratsbetriebs,

Der Nationalrat befasste sich mit den Vorschlägen zur Revision seines Geschäftsreglementes, welche seine Kommission im Rahmen der Behandlung der 1987 überwiesenen parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) ausgearbeitet hatte. Das Ziel dieser Reform liegt in einer Rationalisierung des Ratsbetriebs, damit die anstehenden Geschäfte in nützlicher Frist behandelt und verabschiedet werden können. Dabei will der Rat ohne zusätzliche Sitzungszeiten auskommen: ein Antrag Hubachers (sp, BS), die Dauer der vier ordentlichen Sessionen von drei auf vier Wochen auszudehnen, fand keine Mehrheit. Das Kernstück der Kommissionsanträge bildete eine Staffelung der Geschäfte — und ihrer Behandlungsweise und -zeit — nach Bedeutung (Art. 68). Die SP-Fraktion verlangte vergeblich, dass der Rat die Einordnung in die untersten Bedeutungsstufen, bei denen die Debatte lediglich in reduzierter oder gar schriftlicher Form abgewickelt wird, nur auf einstimmigen Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz vornehmen darf. Die Grünen waren mit den beschlossenen Einschränkungen der freien Parlamentsdebatte derart unzufrieden, dass sie die Vorlage in der Schlussabstimmung nach der ersten Lesung ablehnte.

Rationalisierung des Ratsbetriebs,

In Erfüllung eines vom Nationalrat im Vorjahr überwiesenen Postulats Ott (sp, BL), setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, welche verschiedene Szenarien zur Entwicklung der Schweiz nach dem Jahre 2000 erarbeiten soll. Diese Expertenkommission "Schweiz morgen" vereinigt 16 Persönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft unter dem Vorsitz von Christian Lutz, Direktor des Gottlieb Duttweiler-Instituts in Rüschlikon. Die Szenarien sollen mögliche Entwicklungen der Schweiz im kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich nach der Jahrtausendwende aufzeigen. Im weitern erhofft sich der Bundesrat von dieser Studie, deren erste Ergebnisse für 1991 erwartet werden, Entscheidungsgrundlagen und einen Beitrag zur Diskussion über die Beziehungen zur EG. Die Kommission kann bei ihrer Arbeit an den Bericht einer früheren Expertenkommission, "Qualitatives Wachstum", anknüpfen.

Expertenkommission Schweiz morgen

Neben der Erhaltung der natürlichen Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wurde im Berichtsjahr auch dem Artenschutz selbst vermehrte Bedeutung zugemessen. Nachdem die Vogelwarte Sempach mit alarmierenden Ergebnissen ihres 1983 gestarteten Überwachungsprogramms der einheimischen Vogelarten an die Offentlichkeit getreten war, verlangte ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Ott (sp, BL) vom Bundesrat die Prüfung von Sofortmassnahmen. Mit einer internationalen Kampagne «Save the Birds» und einer über die Landesgrenzen hinausreichenden «Aktion Schmetterling» kämpften die Naturschutzorganisationen gegen das Aussterben bedrohter Arten und ihrer Lebensräume. In dieselbe Richtung zielten auch ihre Bemühungen um eine naturgerechtere Landwirtschaftspolitik.

Alarmierende Ergebnisse des Überwachungsprogramms einheimischer Vogelarten (Po. 87.439)

Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.

Forderung nach verstärkten Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze (Mo. 85.445)