Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von CHF 8.4 Mio. (1985) auf CHF 11.5 Mio. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung.
- Schlagworte
- Datum
- 9. Oktober 1986
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 85.445
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1986, S. 1467 ff.
- AS, 1987, S. 78 f.
- Munz (1986). Landschaftsschutz als Gegenstand des Bundesrechts.
- NZZ, 6.6.86; Vat., 6.6.86; SHZ, 18.9.86; Presse vom 11.11.86.
- Schweizer Naturschutz, 1986, Nr. 4, S. 1 ff.
von Katrin Holenstein
Aktualisiert am 04.03.2021
Aktualisiert am 04.03.2021