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  • Wandfluh, Ernst (svp/udc, BE) NR/CN

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3 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
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1971
1977
1983
1989
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2026
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Im Herbst 2024 reichte Ernst Wandfluh (svp, BE) eine Motion im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheitsepidemie ein. Damit forderte er die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen, um in Notsituationen wie der aktuellen Blauzungenkrankheitsepidemie den Import und Einsatz von wirksamen, jedoch hierzulande noch nicht formal zugelassenen Impfstoffen und Medikamenten zu erlauben. BTV-3, eine Serotyp-Variante des Blauzungenkrankheit-Virus, sei für den Menschen zwar ungefährlich, verursache bei Schafen und Rindern jedoch schwere Schäden. In Deutschland, wo es zu hohen Sterblichkeitsraten gekommen sei, habe der Einsatz von Impfstoffen erfolgreich zu milderen Krankheitsverläufen und einer Reduktion der Todesfälle geführt. Die entsprechenden Impfstoffe verfügten weder in der Schweiz noch in der EU über eine Zulassung, ihre temporäre Nutzung sei in einigen EU-Mitgliedstaaten im Falle von Notsituationen jedoch gestattet, was die Anwendung in Deutschland denn auch möglich gemacht habe. In der Schweiz werde derzeit geprüft, ob ein beschleunigtes Zulassungsverfahren durch Swissmedic oder eine Importbewilligung durch das BLV infrage komme. Beides setze die Initiative der Herstellenden voraus, was bisher allerdings ausgeblieben sei. Angesichts der bestehenden Seuchensituation sei ein weiteres Abwarten nicht vertretbar. Spätestens im Frühjahr 2025 müsse ein Impfstoff verfügbar sein. Der Bundesrat beantragte, die Motion anzunehmen. Während der Wintersession 2024 folgte der Nationalrat diesem Votum diskussionslos und stillschweigend.

Blauzungenkrankheit (Mo. 24.3984)

Lors du débat concernant la modification de la loi sur les brevets (LBI) au Conseil National, la porte-parole de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture (CSEC-CN) Katja Christ (pvl, BS) a exposé les points du projet sur lesquels la CSEC-CN et le Conseil des États divergent. D'une part, la CSEC-CN propose de compléter les motifs de recours par des critères internationaux couramment utilisés et exigés. D'autre part, la commission souhaite que les recours de tiers n'aient en principe pas d'effet suspensif, sauf décision particulière du tribunal. Puis, Matthias Aebischer (ps. BE), au nom de la minorité de la commission, est ensuite intervenu pour exprimer son opposition à la proposition de la majorité d'amoindrir les effets suspensifs. Selon le conseiller national, un effet suspensif vise à assurer une protection accrue des intérêts des parties en cause dans les litiges liés aux brevets.
Par la suite, Céline Weber (pvl, VD), au nom de son parti, a appelé à l'adoption de la révision proposée par la commission, tout en recommandant de rejeter la proposition minoritaire de Matthias Aebischer (ps, BE), argumentant que cela créerait une contradiction avec l'objectif de moderniser la loi sur les brevets. Par la voix de Katharina Prelicz (vert-e-s, ZH), les Vert-e-s se sont également positionnés en faveur de la majorité, mais soulignent la nécessité de réexaminer la question de l'effet suspensif pour les brevets sensibles. Les fractions du Centre et du PLR ont ensuite exprimé leur franc soutien aux recommandations de la commission et aux ajustements proposés par la majorité. Finalement, par la voix d'Ernst Wandfluh (udc, BE), l'UDC a également soutenu la position majoritaire de la commission préparatoire et a fermement rejeté les propositions minoritaires.
Finalement, le conseiller fédéral Beat Jans a recommandé d'adopter la révision avec les amendements proposés par la CSEC-CN. Il reconnaît que certains détails restent à clarifier, tout en soulignant l'importance de moderniser le système de brevets pour protéger efficacement l'innovation suisse. À l'issue du débat, le Conseil national a adopté, par 152 voix contre 41, la version de la majorité de la commission. Seuls les socialistes, menés par Matthias Aebischer (ps, BE), se sont montrés favorables à la version du Conseil des États. Le texte retourne à la chambre haute au vu des divergences.

Änderung des Patentgesetzes (BRG 22.078)
Dossier: Modernisierung des Patentrechts; Umsetzung der Motion 19.3228

Mit der ersten Sitzung in der Wintersession 2023 wurde die 51. Legislatur beendet und gleichzeitig die 52. Legislatur gestartet. Das amtsälteste und das jüngste Nationalratsmitglied begehen diesen Akt in der Regel mit einer Rede. Dies war auch 2023 der Fall, als Gerhard Pfister (mitte, ZG) und die neu gewählte Katja Riem (svp, BE) die Sitzung eröffneten und die künftige Zusammenarbeit nicht nur zwischen den Generationen sondern auch zwischen den verschiedenen politischen Lagern beschworen und dafür viel Applaus ernteten.

Hauptsächliche Aufgabe des so bezeichneten «Alterspräsidenten» ist es jeweils, ein provisorisches Büro zusammenzustellen und die Konstituierung und Vereidigung des 2023 neu gewählten Nationalrats zu organisieren und Unvereinbarkeiten auszuschliessen. Zusammen mit Andreas Glarner (svp, AG), Erich Hess (svp, BE), Mauro Tuena (svp, ZH), Emmanuel Amoos (sp, VS), Valérie Piller Carrard (sp, FR), Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL), Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Bastien Girod (gp, ZH) hatte Pfister mit diesem provisorischen Büro unter anderem gestützt auf einen Bericht des Bundesrats festzuhalten, ob die Nationalratswahlen 2023 für gültig erklärt werden können und der neue Nationalrat entsprechend konstituiert werden kann sowie ob bei den neugewählten Mitgliedern der grossen Kammer Unvereinbarkeiten bestehen. «Unvereinbarkeit» kennzeichnet das Verbot, neben dem Nationalratsmandat gleichzeitig ein anderes Behördenmandat auf eidgenössischer Ebene auszuüben (Bundesrat, Ständerat, Bundesgerichte) oder den Parlamentsdiensten, der Bundesanwaltschaft, der Armeeleitung oder einem Organ anzugehören, das Verwaltungsaufgaben innehat. Die Unvereinbarkeitsregel soll insbesondere Interessenskonflikte verhindern.

Im Bericht des provisorischen Büros, der von Elisabeth Schneider-Schneiter und Valérie Piller Carrard im Anschluss der beiden Reden vorgestellt wurde, fanden sich einige Kennzahlen zu den eidgenössischen Wahlen. Aufgrund des Bevölkerungswachstums sei es etwa zu einer Sitzverschiebung vom Kanton Basel-Stadt zum Kanton Zürich gekommen, der Trend zu immer mehr Kandidierenden (Total 5'914 Personen; 2019: 4'645) und Listen (Total 618 Listen; 2019: 511) habe sich fortgesetzt und die Anzahl Nationalrätinnen habe sich trotz einem Rekordanteil von Frauenkandidaturen (40.8%) verringert (von 42 auf 38.5%), so die beiden Sprecherinnen. Darüber hinaus hätten total 4'480 Personen in drei Kantonen (BS, SG, TG) elektronisch gewählt. Erwähnung fand in den beiden Voten aus dem provisorischen Büro auch die fehlerhafte Berechnung der Parteienstärken für die im EDI eine Administrativuntersuchung laufe. Im Bericht selber wurde zudem festgestellt, dass sowohl die Wahlbeteiligung (46.7%; 2019: 45.1%) als auch der Anteil an ungültigen Wahlzetteln (1.57%; 2019: 1.18%) leicht zugenommen habe. Letzteres soll von der Bundeskanzlei noch genauer untersucht werden. Zwar wurden im Bericht auch Unregelmässigkeiten festgehalten – in einzelnen Gemeinden wurden keine oder fehlerhafte Wahlunterlagen verschickt – und auf acht eingegangene Wahlbeschwerden hingewiesen, insgesamt seien die Wahlen der Ratsmitglieder aber unangefochten geblieben und von allen Kantonen für gültig erklärt worden. Der Antrag des provisorischen Büros, die Konstituierung des Rates festzustellen, wurde in der Folge entsprechend stillschweigend angenommen.

Damit konnte die grosse Kammer zur Vereidigung schreiten. 91 Mitglieder des Nationalrates legten das Gelübde ab und 108 Mitglieder leisteten den Eid – eine Woche später legte dann auch noch der an der ersten Sitzung krankheitsbedingt abwesende Pierre-Alain Fridez (sp, JU) das Gelübde ab. In der Folge sangen die Anwesenden mit Unterstützung des Konzertchores «Canto Classico» die Nationalhymne und schritten alsdann zur Beratung der zweiten Vorlage des provisorischen Büros, nämlich der Feststellung von Unvereinbarkeiten.
Erneut berichteten Elisabeth Schneider-Schneiter und Valérie Piller Carrard. Die elf Personen, die sowohl in den Ständerat als auch in den Nationalrat gewählt worden waren (Petra Gössi, fdp, SZ; Baptiste Hurni, sp, NE; Pierre-Yves Maillard, sp, VD; Werner Salzmann, svp, BE; Flavia Wasserfallen, sp, BE; Pascal Broulis, fdp, VD; Mauro Poggia, mcg, GE; Fabio Regazzi, mitte, TI; Franziska Roth, sp, SO; Tiana Angelina Moser, glp, ZH und Marianne Binder-Keller, mitte, AG), hatten sich alle für das Mandat in der kleinen Kammer entschieden, womit hier keine Unvereinbarkeit mehr vorlag. Sie waren im Nationalrat ersetzt worden (durch Heinz Theiler, fdp, SZ; Martine Docourt, sp, NE; Brenda Tuosto, sp, VD; Hans Jörg Rüegsegger, svp, BE; Andrea Zryd, sp, BE; Daniel Ruch, fdp, VD; Daniel Sormanni, mcg, GE; Giorgio Fonio, mitte, TI; Farah Rumy, sp, SO; Patrick Hässig, glp, ZH und Maya Bally, mitte, AG). Eine Unvereinbarkeit wurde allerdings bei Ernst Wandfluh (svp, BE) festgestellt. Ein Mitglied des Nationalrats darf nicht gleichzeitig einer Organisation angehören, die mit Verwaltungsaufgaben betraut ist und bei der der Bund eine beherrschende Stellung innehat. Der Verwaltungsratssitz von Ernst Wandfluh bei «Proviande» widersprach diesem Verbot. Da der Neo-Parlamentarier das Verwaltungsratsamt per Ende Mai 2024 aufzugeben gedachte, lag laut Büro und Sprecherinnen aber hier keine Unvereinbarkeit mehr vor. Entsprechend stimmte der neu konstituierte Nationalrat dem Antrag auf Feststellung, dass es keine Unvereinbarkeiten gibt, stillschweigend zu.

Konstituierung und Vereidigung des Nationalrats für die 52. Legislatur