Im Herbst 2024 reichte Ernst Wandfluh (svp, BE) eine Motion im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheitsepidemie ein. Damit forderte er die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen, um in Notsituationen wie der aktuellen Blauzungenkrankheitsepidemie den Import und Einsatz von wirksamen, jedoch hierzulande noch nicht formal zugelassenen Impfstoffen und Medikamenten zu erlauben. BTV-3, eine Serotyp-Variante des Blauzungenkrankheit-Virus, sei für den Menschen zwar ungefährlich, verursache bei Schafen und Rindern jedoch schwere Schäden. In Deutschland, wo es zu hohen Sterblichkeitsraten gekommen sei, habe der Einsatz von Impfstoffen erfolgreich zu milderen Krankheitsverläufen und einer Reduktion der Todesfälle geführt. Die entsprechenden Impfstoffe verfügten weder in der Schweiz noch in der EU über eine Zulassung, ihre temporäre Nutzung sei in einigen EU-Mitgliedstaaten im Falle von Notsituationen jedoch gestattet, was die Anwendung in Deutschland denn auch möglich gemacht habe. In der Schweiz werde derzeit geprüft, ob ein beschleunigtes Zulassungsverfahren durch Swissmedic oder eine Importbewilligung durch das BLV infrage komme. Beides setze die Initiative der Herstellenden voraus, was bisher allerdings ausgeblieben sei. Angesichts der bestehenden Seuchensituation sei ein weiteres Abwarten nicht vertretbar. Spätestens im Frühjahr 2025 müsse ein Impfstoff verfügbar sein. Der Bundesrat beantragte, die Motion anzunehmen. Während der Wintersession 2024 folgte der Nationalrat diesem Votum diskussionslos und stillschweigend.