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  • von Falkenstein, Patricia (ldp/pld, BS) NR/CN

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14 Resultate
Januar 1965 Januar 2024
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1971
1977
1983
1989
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Die Nationalratswahlen 2023 in Basel-Stadt versprachen spannend zu werden, zumal dem Basler Stadtkanton für die kommende Legislaturperiode aufgrund der Bevölkerungsverteilung nur noch vier der bisher fünf Nationalratssitze zustanden. Für diese bewarben sich insgesamt 122 Kandidierende – leicht weniger als noch 2019 (133 Kandidierende). Der Frauenanteil lag wie 2019 bei 45.9 Prozent (56 Frauen und 66 Männer). Da alle fünf Bisherigen eine weitere Legislatur anstrebten, diskutierten die Medien im Vorfeld darüber, wer wohl seinen oder ihren Platz werde räumen müssen und wie die vier Sitze zwischen dem linken und dem bürgerlichen Lager aufgeteilt würden.

Im linken Lager gingen die SP und das Grüne Alternative Bündnis (GAB), bestehend aus Basta, Grünen und Jungem Grünen Bündnis Nordwest, eine Listenverbindung ein. Nicht dabei war die PdA, welche in Basel nach 20 Jahren erstmals wieder zu den Nationalratswahlen antrat. Aufgrund ihrer Haltung gegenüber dem Ukrainekrieg lehnten die SP und das GAB eine Listenverbindung mit der PdA ab. Derweil spekulierten die Medien, dass die SP als mit Abstand stärkste Kraft im Basler Stadtkanton ihre beiden Sitze wohl nicht werde halten können, da ihr mit Eva Herzog (sp, BS), die erneut für den Ständerat kandidierte, und Beat Jans, der in den Bundesrat gewählt worden war, zwei wichtige «Zugpferde» fehlten. Gute Chancen schrieben sie Mustafa Atici (sp, BS) zu, der 2019 für Eva Herzog in den Nationalrat nachgerückt war. Die Medien spekulierten, dass ihm seine Kandidatur für das SP-Bundesratsticket, welche er zugunsten von Beat Jans zurückgezogen hatte, bei der Wiederwahl helfen könnte. Geringer erschienen die Chancen von Sarah Wyss (sp, BS), die 2020 für Beat Jans nachgerückt war – aber auch von Sibel Arslan (basta, BS) für das GAB. Einerseits sei Arslan eine im ganzen Land bekannte Politikerin, was ihre Wiederwahlchancen gemäss den Balser Zeitungen erhöhte, andererseits war unklar, wie stark die erwarteten Verluste der Grünen ausfallen würden und ob diese sie einen Sitz kosten würden.
Auf der bürgerlichen Seite gingen LDP, FDP, GLP und Mitte eine grosse Listenverbindung ohne die SVP ein. Die Mitte und die GLP hatten sich früh gegen eine Zusammenarbeit mit der SVP ausgesprochen, während die FDP einige Zeit darüber diskutierte, sich aber letztlich von einer Zusammenarbeit mit den anderen Parteien eine grössere Chance erhoffte, die zwei bürgerlichen Sitze zu verteidigen. Medial diskutiert wurde unter anderem, ob es der LDP als stärkste bürgerliche Kraft gelingen werde, neben der als gesetzt angesehenen LDP-Präsidentin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) diesen zweiten Sitz zu ergattern. Dafür müsste die LDP jedoch doppelt so stark abschneiden wie die restlichen bürgerlichen Parteien. Als schwierig werde sich die Verteidigung des GLP-Sitzes von Katja Christ (glp, BS) herausstellen, prognostizierten die Medien, da sie diesen 2019 trotz einem relativ tiefen Wähleranteil von 5.7 Prozent nur dank einer umstrittenen – und in der Zwischenzeit verbotenen – Unterlistenverbindung mit der BDP und der EVP gewonnen hatte. In der Folge gab die GLP bekannt, 2023 mit insgesamt neun Wahllisten anzutreten. Nach einigen hitzigen Diskussionen im bürgerlichen Lager reduzierte die GLP ihre Listenzahl auf sieben. Die SVP zog im Kanton Basel-Stadt ohne Verbündete in den Wahlkampf. Da die Partei im Stadtkanton traditionell über keine hohe Zustimmung verfügt, wurde ein Sitzgewinn als eher unwahrscheinlich erachtet. Schliesslich trat auch die aus der Bewegung der Covid-19-Massnahmengegnerinnen und -gegner hervorgegangene Partei Mass-voll im Kanton Basel-Stadt mit einer eigenen Liste zu den Nationalratswahlen an.

Am Wahlsonntag zeichnete sich bald ab, dass der Basler Stadtkanton eine reine Frauendelegation nach Bern entsenden würde. Bei den Bürgerlichen verteidigte zwar LDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein ihren Sitz mit 9'792 Stimmen, ansonsten musste die LDP jedoch eine Wahlschlappe hinnehmen: Die bisher stärkste bürgerliche Partei verlor 5 Prozentpunkte (neu: 10.3%). Die GLP konnte den zweiten bürgerlichen Sitz von Katja Christ verteidigen (6'655 Stimmen) und legte im Vergleich zu 2019 nochmals um 3.4 Prozentpunkte zu (neu: 9.1%). Im linken Lager gelang es Sibel Arslan ihren Sitz mit 14'239 Stimmen erneut zu sichern, obwohl das GAB leicht an Wähleranteilen verlor (-0.6 Prozentpunkte, neu: 17.1%). Das beste Ergebnis erreichte hingegen überraschend Sarah Wyss mit 22'032 Stimmen, die damit besser abschnitt als Mustafa Atici (20'138 Stimmen), für den trotz seines guten Resultats kein Sitz mehr übrigblieb. Die SP blieb zwar mit 31.8 Prozent (-0.9 Prozentpunkte) mit Abstand die stärkste Partei in Basel-Stadt, verlor jedoch ihren zweiten Sitz. Die Medien erklärten sich die verpasste Wiederwahl von Atici damit, dass wohl viele Wählende in der Hoffnung auf drei linke Nationalratssitze Arslan auf die SP-Liste panaschiert hätten. Ein Drittel ihrer Stimmen kam denn auch von SP-Wählenden. Keine Sitze holten sich die FDP (+0.9 Prozentpunkte, neu: 6.9%), die Mitte (neu: 5.8%. 2019: CVP: 4.5%; BDP: 0.4%) und die SVP. Letztere stieg mit 13.6 Prozent Wähleranteil (+1.2 Prozentpunkte) wieder zur stärksten bürgerlichen Partei im Kanton auf.
Die Wahlbeteiligung lag mit 49.7 Prozent um 3 Prozentpunkte höher als im nationalen Durchschnitt (46.7%) und auch höher als 2019 (47.7%).

Nationalratswahlen 2023 – Basel-Stadt
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Bei den Ständeratswahlen 2023 im Kanton Basel-Stadt mutmassten die Medien bereits früh, dass die bisherige SP-Ständerätin Eva Herzog (sp, BE) im SP-dominierten Stadtkanton die Wiederwahl schaffen würde. Folglich stand in ihrer Berichterstattung nicht die Frage nach der Gewinnerin des baselstädtischen Ständeratssitzes im Zentrum, sondern die Frage: «Wer verliert gegen Eva Herzog?». Dabei verlief die Suche der Parteien nach einer Gegenkandidatin oder einem Gegenkandidaten harzig, zumal «niemand [...] den Verlierer-Stempel» aufgedrückt bekommen wollte, wie es etwa FDP-Präsident Johannes Barth (BS, fdp) gegenüber der BLZ ausdrückte. So verzichtete die 2019 bei der Ständeratswahl gegen Herzog gescheiterte Patricia von Falkenstein (ldp, BS) auf eine erneute Kandidatur. Der ehemalige FDP-Regierungsrat Baschi Dürr (BS, fdp) lehnte eine Kandidatur ebenfalls ab, obwohl er bei einer Wahl von Herzog in den Bundesrat als Ersatzkandidat bereitgestanden wäre. Dass 2024 bereits die Regierungsratswahlen in Basel-Stadt anstanden, hinderte nach eigenen Aussagen auch Regierungsrat Lukas Engelberger (BS, mitte) an einer Kandidatur – obwohl ihm die Basler Zeitung einen Erfolg noch am ehesten zutraute. Das bürgerliche Lager entschied sich in der Folge dazu, mit Mitte-Präsident Balz Herter (BS, mitte) einen Nationalratskandidaten ins Rennen zu schicken. Dieser erhoffte sich dadurch nicht nur zusätzliche Werbung für die Nationalratswahlen, sondern auch für eine spätere Kandidatur als Regierungsrat von Basel-Stadt, wie die Basler Zeitung schrieb. Die Medien erachteten die Kandidatur als «verständlich», aber auch «mutig», da ein schlechtes Abschneiden seine Stellung als «logischer Nachfolger» von Lukas Engelberger gefährden könnte. Da die SVP bei den Nationalratswahlen aus der bürgerlichen Listenverbindung ausgeschlossen worden war, stellte sie einen eigenen Kandidaten, anstatt Herter zu unterstützen, wie die Medien berichteten. Auch ihr zu den Ständeratswahlen antretender Präsident, Pascal Messerli, (BS, svp) nutzte dabei die Wahlen gemäss Medien dafür, seine Bekanntheit auszubauen. Trotz seiner Ständeratskandidatur erhielt hingegen der Basler Grossrat Eric Weber (BS, va) kaum mediale Aufmerksamkeit.
Am Wahlsonntag gelang der von den Basler Medien als «Kronfavoritin» bezeichneten Eva Herzog ein «überragendes» Ergebnis (BaZ): Mit 42'677 Stimmen holte sie sechsmal mehr Stimmen als ihre beiden stärksten Herausforderer und schaffte damit die Wiederwahl mehr als deutlich – das absolute Mehr lag bei 29'208 Stimmen. Balz Herter musste sich mit 6'959 Stimmen klar geschlagen geben, erzielte jedoch leicht mehr Stimmen als der SVP-Kandidat Pascal Messerli (6'731 Stimmen). Eric Weber erzielte 974 Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51.4 Prozent.

Ständeratswahlen 2023 – Basel-Stadt
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

In der Herbstsession 2023 hatte der Nationalrat als Zweitrat über das Schicksal der ZGB-Änderung betreffend die Unternehmensnachfolge im Erbrecht zu befinden. Nachdem die Ständekammer nicht auf den Entwurf eingetreten war, lag auch dem Nationalrat ein Nichteintretensantrag vor. Die Hauptkritikpunkte waren nach wie vor, die Vorlage sei zu kompliziert, nicht notwendig und verschlechtere die Gleichstellung unter den Erbinnen und Erben. Der Nichteintretensantrag wurde jedoch nur von einer Minderheit der vorberatenden RK-NR portiert und brachte im Rat keine Mehrheit hinter sich. Mit 119 zu 64 Stimmen bei einer Enthaltung trat die grosse Kammer auf die Vorlage ein. Gegen Eintreten stimmten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, knapp die Hälfte der Mitte- sowie drei Mitglieder der FDP-Fraktion. Von einer breiten Ratsmehrheit wurde die Vorlage hingegen positiv aufgenommen, wie sie es auch schon in der Vernehmlassung worden war.
In der Detailberatung bemühte sich der Nationalrat, der im Ständerat geäusserten Kritik zu begegnen und Hand für Kompromisse zu bieten, wie zahlreiche Rednerinnen und Redner betonten. Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) erklärte etwa, man habe versucht, die Vorlage zu vereinfachen und die Position der Erbinnen und Erben zu stärken, die nicht Unternehmensnachfolgerin oder -nachfolger sind. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider begrüsste diese Bestrebungen. Zudem verkürzte die grosse Kammer etwa die Frist für Zahlungsaufschübe, die dem Unternehmensnachfolger bzw. der -nachfolgerin gegenüber den Miterbinnen und -erben eingeräumt werden kann, von maximal 10 auf grundsätzlich 5 Jahre. Diese Frist soll nur verlängert werden können, wenn ansonsten der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre.
In der Gesamtabstimmung stimmte die grosse Kammer dem Entwurf mit 114 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. Damit wird der Ständerat ein weiteres Mal über Eintreten entscheiden müssen.

Erbrechts-Revision – Unternehmensnachfolge (BRG 22.049)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Der Ständerat hatte sich in der Sommersession 2023 noch mit zwei inhaltlichen Differenzen bei der Revision des Sexualstrafrechts zu beschäftigen. Mit der gleichen Argumentation wie seit Beginn der Beratungen erteilte dieser dem Tatbestand für Cybergrooming erneut eine Absage. Ebenso stillschweigend folgte er seiner Kommission in der Frage der Lernprogramme, die das Obligatorium nach wie vor ablehnte. Stattdessen schlug sie vor, dass die Richterinnen und Richter bei jeder Straftat gegen die sexuelle Integrität zwingend prüfen müssen, ob die Täterin oder der Täter zur Teilnahme an einem Lernprogramm verpflichtet werden soll. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider unterstützte diese Lösung, da ein Lernprogramm nicht bei allen Täterinnen und Tätern erfolgversprechend sei; ohne ein «Minimum an Verständnis und Zusammenarbeit» bringe es schlicht nicht den gewünschten Nutzen. Zudem sollen Verfahren wegen sexueller Belästigung – nicht aber wegen schwererer Sexualdelikte – eingestellt werden, wenn der Täter oder die Täterin ein Lernprogramm vollständig absolviert hat. Eine der sexuellen Belästigung beschuldigte Person kann demnach also entscheiden, ob sie die Verpflichtung zu einem Lernprogramm akzeptiert – womit dann das Verfahren ohne Urteil eingestellt wird – oder ob sie ins Gerichtsverfahren geht, das mit einem Schuld- oder Freispruch endet. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, was mit allfälligen Zivilforderungen des Opfers – z.B. Kosten für psychologische oder psychiatrische Behandlung – geschehen sollte. Nach einem Urteil könnte das Opfer solche Entschädigungsforderungen auf dem Zivilweg geltend machen, nicht jedoch nach einer Verfahrenseinstellung, da eine solche juristisch gesehen kein verfahrenserledigender Entscheid sei, stellte Beat Rieder (mitte, VS) fest. Er beantragte deshalb, den einschlägigen Artikel dahingehend anzupassen, dass die Staatsanwaltschaft gleichzeitig mit dem Einstellungsverfahren auch über allfällig geltend gemachte Zivilforderungen entscheiden muss. Im darauffolgenden juristischen Schlagabtausch wandte die Gegenseite – darunter auch Justizministerin Baume-Schneider – ein, dass es bei einem eingestellten Verfahren eben keinen Schuldspruch gebe und es daher dem Schuldprinzip widerspreche, die nicht verurteilte beschuldigte Person zur Zahlung einer Entschädigung zu verpflichten. Rieder hielt dagegen, dass eine zu Unrecht beschuldigte Person das Lernprogramm ja ablehnen und im Gerichtsverfahren einen Entscheid verlangen könne. Werde die Person dann tatsächlich freigesprochen, müsse sie keinerlei Entschädigung zahlen. Durch diese Möglichkeit blieben die Verteidigungsrechte der beschuldigten Person aus seiner Sicht gewahrt. Die Ständekammer entschied mit 24 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen für den Antrag Rieder und schuf damit noch eine letzte neue Differenz.

Der Nationalrat stimmte diesen Beschlüssen seiner Schwesterkammer schliesslich stillschweigend zu. Die Lösung zu den Zivilforderungen sei zwar nicht ideal, betreffe aber voraussichtlich nur wenige Fälle, weshalb man nicht einzig wegen dieser Bestimmung eine Einigungskonferenz provozieren und die ganze Vorlage nochmals gefährden wolle, erläuterte Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) die Überlegungen der Kommission. Zum vom Nationalrat ursprünglich geforderten Grooming-Artikel sei indessen noch die parlamentarische Initiative 18.434 hängig, mit der man das Thema weiterverfolgen könne, ergänzte die deutschsprachige Berichterstatterin Patricia von Falkenstein (ldp, BS).

In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf zur Revision des Sexualstrafrechts mit 141 zu 52 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die SVP-Fraktion opponierte geschlossen, nachdem ihre Hoffnungen auf deutliche Strafverschärfungen enttäuscht worden waren. Der Ständerat hiess das Geschäft einhellig gut.

Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

Zu Beginn der Sommersession 2023 lag der Ball in der Differenzbereinigung bei der Revision des Sexualstrafrechts beim Nationalrat. Die Volkskammer hatte sich noch mit vier grösseren Streitpunkten zu befassen. Erstens ging es um die Modellwahl (Zustimmungs- oder Widerspruchslösung) bei den Tatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Es standen sich der Antrag der Kommissionsmehrheit, dem Kompromissvorschlag des Ständerates zuzustimmen, und ein Minderheitsantrag Bellaiche (glp, ZH), am «Nur-Ja-heisst-Ja»-Prinzip festzuhalten, gegenüber. Der Vorschlag des Ständerates beruhe auf der «Nein-heisst-Nein»-Lösung und damit auf der Vermutung, «dass jeder Mensch, jede Frau vornehmlich und jederzeit zu einer Sexualhandlung gewillt ist», kritisierte Bellaiche. Sie erachtete es als falsch, dass es an der Person liege, die gerade nicht zu Sex gewillt ist, dies kundzutun. Auch Tamara Funiciello (sp, BE), als eine der prominentesten Verfechterinnen der Zustimmungslösung, betonte einmal mehr, «dass der Körper von Menschen kein Selbstbedienungsladen ist – es sollte selbstverständlich sein, dass man fragt, bevor man ihn berührt». Gleichzeitig zeigte sie sich dessen bewusst, dass die Zustimmungslösung diesmal wohl keine Mehrheit mehr finden würde und lobte «den wichtigen und grossen Fortschritt», den auch die erweiterte «Nein-heisst-Nein»-Lösung des Ständerates bringe. Während sich die Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen noch einmal für «Nur Ja heisst Ja» aussprachen, unterstützte die bürgerliche Ratsmehrheit die Kompromisslösung des Ständerates. Mit 105 zu 74 Stimmen bei 11 Enthaltungen wurde diese zentrale Frage entschieden. Somit sind sexuelle Handlungen künftig strafbar, wenn sie gegen den Willen einer Person vorgenommen werden – bzw. vorgenommen werden lassen – oder wenn zu diesem Zweck ein Schockzustand der betreffenden Person ausgenützt wird (neu Art. 189 Abs. 1 und Art. 190 Abs. 1 StGB). Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zusammenfasste, werde der Schockzustand damit «einer abwehrenden nonverbalen Willensäusserung gleichgestellt». Eine Vertreterin von Amnesty International Schweiz bezeichnete diesen Entscheid gegenüber «24 heures» als «Sieg für die Menschenrechte in der Schweiz».
Zweitens bestand beim Strafmass für Vergewaltigung mit Nötigung (neu Art. 190 Abs. 2 StGB) noch Diskussionsbedarf. Die Kommissionsmehrheit beantragte auch hier, dem Ständerat zu folgen. Dieser hatte sich in der letzten Beratung für eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ausgesprochen. Eine Minderheit Bellaiche wollte hingegen am früheren Entscheid zu einer Mindeststrafe von mehr als zwei Jahren festhalten, womit bedingte Strafen ausgeschlossen wären. Es gehe hier «um die tiefsten Abgründe menschlicher Verachtung», so die GLP-Nationalrätin, die an den Rat appellierte: «Solche Gewaltverbrechen verdienen keine bedingten Strafen!» Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) warnte indes davor, dass sich bei einer solchen Verdopplung der Mindeststrafe – im geltenden Recht ist die Mindeststrafe für Vergewaltigung ebenfalls bei einem Jahr Freiheitsstrafe angesetzt – der Massstab der Gerichte bei der Beweiswürdigung verschieben und eine Nötigung an strengere Bedingungen als heute geknüpfen werden könnte. Der Nationalrat bestätigte mit 99 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen die einjährige Mindeststrafe und räumte damit auch diese Differenz aus. Für die unterlegene Minderheit Bellaiche votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der GLP und der SVP sowie die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion, während die Fraktionen der SP, der Grünen und der FDP den Mehrheitsantrag guthiessen.
Drittens legte die Volkskammer die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern fest. In der letzten Beratung hatte sie beschlossen, diese von aktuell 12 auf neu 16 Jahre anzuheben, was der Ständerat daraufhin aber abgelehnt hatte. Die Minderheit Bellaiche, die am Entscheid zur Erhöhung festhalten wollte, unterlag diesmal mit 97 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wobei sich die Fraktionen gleich positionierten wie bei der Erhöhung der Mindeststrafe. Damit bleiben Sexualstraftaten nur unverjährbar, wenn sie an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden, wie es bei der Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative beschlossen worden war.
Viertens debattierte der Nationalrat den neuen Tatbestand der Rachepornografie. Während Einigkeit darüber bestand, dass dieses Verhalten strafbar sein sollte, war umstritten, an welcher Stelle der Tatbestand ins Strafgesetzbuch integriert werden und was er genau erfassen sollte. Die Kommissionsmehrheit wollte an der Version, die der Nationalrat bei der letzten Beratung angenommen hatte, festhalten. Diese sah die Strafbarkeit des unbefugten Zugänglichmachens nicht nur für sexuelle, sondern auch für andere anstössige, peinliche oder in anderer Weise kompromittierende Inhalte vor und reihte den Tatbestand darum in die strafbaren Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich ein. Demgegenüber beantragte eine Minderheit Mahaim (gp, VD) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, der die Strafbarkeit auf das unbefugte Weiterleiten von sexuellen Inhalten beschränken wollte und den Tatbestand deshalb den strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität zurechnete. Der Minderheitsvertreter bezeichnete die enger gefasste Formulierung des Ständerates als hinreichend klar und präzise, während er bei der allgemeineren Formulierung des Nationalrates zu bedenken gab, dass die Grenze des strafbaren Handelns nicht mehr klar sei. Die grosse Kammer folgte mit 148 zu 42 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Minderheit Mahaim und räumte auch diese Differenz aus. Der breiter gefasste Tatbestand stiess nur bei der geschlossen stimmenden SP-Fraktion und einigen Ratsmitgliedern aus der Mitte-Fraktion auf Anklang.
Im Ständerat durchgefallen war überdies das Bestreben des Nationalrats, einen neuen Straftatbestand für Cybergrooming einzuführen. Auf Antrag seiner einstimmigen Kommission hielt der Nationalrat jedoch stillschweigend an seinem Entscheid fest, das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Ebenso stillschweigend beharrte der Nationalrat auf dem Obligatorium für Lernprogramme für Sexualstraftäterinnen und -täter. Die Kantonskammer hatte hier eine Kann-Vorschrift bevorzugt. Mit diesen zwei verbleibenden inhaltlichen Differenzen ging die Vorlage wieder an den Ständerat.

Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

In der Sommersession 2023 befasste sich der Nationalrat mit der Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Die beiden Sprechenden der RK-NR, Patricia von Falkenstein (ldp, BS) und Baptiste Hurni (sp, NE), führten dabei aus, wieso sich die Kommissionsmehrheit für die Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf – sprich für die Ablehnung der Initiative – aussprach. So sei die körperliche und geistige Unversehrtheit insbesondere bereits im geltenden Grundrecht verankert, während die Volksinitiative respektive deren Umsetzung mit einer grossen Rechtsunsicherheit einhergehe, da das Volksbegehren über «erhebliche materielle und rechtliche Mängel» verfüge. Zudem würde die Initiative generell das Gewaltmonopol des Staates aushöhlen, etwa in den Bereichen Polizei und Asylwesen, wo es oft zu Einwirkungen auf den menschlichen Körper komme. Eine Reihe von Sprechenden aus der SVP-Fraktion widersprach dieser Einschätzung. Pirmin Schwander (svp, SZ) etwa war der Ansicht, dass während der Covid-19-Pandemie ersichtlich geworden sei, dass die bestehende Gesetzeslage nicht ausreiche, um die körperliche und geistige Unversehrtheit zu schützen. Der mangelhaften Formulierung der Initiative wollte Schwander mittels zweier Minderheitsanträge auf Rückweisung an die Kommission zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags (Minderheit I) respektive eines direkten Gegenentwurfs (Minderheit II), welche konkret Impfungen und biomedizinische Verfahren zum Inhalt hätten, begegnen. Eine Minderheit Addor (svp, VS) beabsichtigte, die Selbstbestimmung betreffend Impfungen und anderen medizinischen Biotechnologien durch einen bereits von der Minderheit verfassten direkten Gegenentwurf zu gewährleisten, wobei soziale, berufliche und auch andere Diskriminierung verboten werden sollte. Lukas Reimann (svp, SG) schliesslich beantragte in einem weiteren Minderheitsantrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, falls ein Gegenentwurf abgelehnt würde. Er persönlich halte zwar eine Impfung für vernünftig, es könne aber nicht sein, dass der Staat vorgebe, «was vernünftig ist und was nicht vernünftig ist».
Mit dieser Meinung blieben die Mitglieder der SVP-Fraktion allerdings alleine. Vertreterinnen und Vertreter der anderen Parteien konnten weder der Initiative noch den Minderheitsanträgen viel abgewinnen. Die Sprechenden der anderen Fraktionen verwiesen unter anderem ebenfalls auf die Probleme mit dem Gewaltmonopol – gemäss Nicolas Walder (gp, GE) könnten nach Annahme der Volksinitiative etwa Serienmörder nicht mehr festgenommen werden und Beat Flach (glp, AG) hob hervor, dass durch die Initiative das individuelle Interesse in jedem Fall stärker gewichtet würde als das Interesse der Gesamtgesellschaft, zu der auch schwache und vulnerable Personen zählten. Philipp Bregy (mitte, VS), der sich gegen den Gegenvorschlag von Addor aussprach, argumentierte, dass es keiner besseren Formulierung bedürfe, weil die vom Volksbegehren geforderte Regelung nicht benötigt werde.
Was sich bereits während der offenen Debatte abzeichnete, bestätigte sich nach dem obligatorischen Eintreten in den Abstimmungen: Mit 137 zu 39 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) wurde die erste Minderheit Schwander, die sich zuvor gegen die zweite Minderheit Schwander durchgesetzt hatte, verworfen. Auch der von Addor eingebrachte bereits formulierte Gegenentwurf war chancenlos (40 zu 138 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Zum Schluss sprach sich die grosse Kammer mit 140 zu 35 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) deutlich gegen die Volksinitiative aus. Dabei stammten sämtliche Stimmen, welche das Volksbegehren unterstützten, sowie alle Enthaltungen aus den Reihen der SVP-Fraktion. Abgesehen von einer Enthaltung aus der FDP-Fraktion bei der Abstimmung zur ersten Minderheit Schwander entspricht dieses Abstimmungsverhalten auch denjenigen bei den anderen beiden Abstimmungen.

Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (BRG 22.075)

In der Sondersession vom Mai 2023 nahm der Nationalrat mit 142 zu 23 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Motion von Falkenstein (ldp, BS) an, die wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen forderte. Konkret sollen Zwangsverheiratungen künftig mit strafrechtlichem Landesverweis sanktioniert werden können. Die Motionärin ersuchte den Bundesrat um eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Zusätzlich soll die Regierung die zuständigen interkantonalen Konferenzen – die KKJPD, die EDK und die SODK – zur Verstärkung der Präventionsmassnahmen auffordern. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da er keinen Handlungsbedarf sah. Der Straftatbestand der Zwangsheirat (Art. 181a StGB) gelte bereits heute als Anlasstat zur obligatorischen Landesverweisung. Weiter argumentierte er, er habe gegenüber den Kantonen keine Weisungsbefugnis, was den Nationalrat – mit Ausnahme der meisten Grünen und grünliberalen Stimmen – aber offenbar nicht überzeugte.

Wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen (Mo. 21.4541)

In der Sondersession im Mai 2023 überwies der Nationalrat zwei gleichlautende Postulate Funiciello (sp, BE; Po. 22.4566) und von Falkenstein (lpd, BS), die einen Bericht forderten, der Auskunft darüber gibt, welche Gründe Opfer sexualisierter Gewalt davon abhalten, eine Anzeige zu erstatten. In der Begründung wiesen die Postulantinnen unter anderem darauf hin, dass das unabhängige Gremium von Expertinnen und Experten des Europarats zur Istanbul-Konvention (GREVIO) die Schweiz bereits aufgefordert habe, die Sicht der Opfer bei der Bekämpfung von Gewalt verstärkt zu berücksichtigen. Der Bundesrat hatte die Postulate zur Annahme empfohlen, diese waren jedoch von Therese Schläpfer (svp, ZH) in der Frühjahrssession 2023 bekämpft worden. Die SVP-Nationalrätin vertrat unter anderem die Ansicht, das Anliegen sei mit Überweisung der Motionen zur Schaffung von Krisenzentren für Opfer sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt (Mo. 22.3234; Mo. 22.3333; Mo. 22.3334) bereits erfüllt worden. Der Nationalrat nahm die Postulate in der Sondersession im Mai 2023 schliesslich mit je 49 Gegenstimmen aus der sich fast einhellig ablehnend positionierten SVP-Fraktion an.

Welche Gründe halten Opfer sexualisierter Gewalt davon ab, eine Anzeige zu erstatten (Po. 22.4565; Po. 22.4566)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

In der Frühjahressession 2023 kam die Vorlage betreffend die Vereinfachungen von Formvorschriften im Mietwesen in den Nationalrat. Patricia von Falkenstein (ldp, BS) und Sidney Kamerzin (mitte, VS) stellten sie im Namen der zuständigen RK-NR dem Rat vor. Mit dem Entwurf sollen gleich zwei parlamentarische Initiativen umgesetzt werden, namentlich eine Initiative Vogler (csp, OW; Pa.Iv. 16.458), welche bei gestaffelten Mietzinserhöhungen die Formularpflicht abschaffen und durch die schriftliche Form ersetzen wollte, sowie eine Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 16.459), die für einseitige Vertragsänderungen im Mietwesen auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften zulassen wollte. Beide Anliegen stellten eine erhebliche Erleichterung und Reduktion von Aufwand dar, ohne dass dabei die Rechtssicherheit oder die Rechtsposition der Mieterschaft beeinträchtigt werde, so die beiden Kommissionssprechenden. Auch Christa Markwalder (fdp, BE) und Vincent Maître (mitte, GE) sowie Guy Parmelin sprachen sich im Namen ihrer jeweiligen Fraktion respektive im Namen des Bundesrates für die Vorlage aus. Die restlichen Fraktionen verzichteten auf eine Wortmeldung, die Fraktionen von SP und Grünen liessen allerdings über Ratspräsident Martin Candinas (mitte, GR) ausrichten, dass sie die Vorlage ablehnen werden. Die beiden linken Fraktionen stellten aber keinen Antrag auf Nichteintreten, weshalb Eintreten auf die Vorlage stillschweigend beschlossen wurde. Auch Detailanträge gab es keine zu besprechen und so schritt die grosse Kammer bereits zur Gesamtabstimmung. Dort stimmten neben den Fraktionen der Grünen und der SP nur noch zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion gegen die Vorlage, welche schliesslich mit 108 zu 66 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) angenommen wurde.

Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen (Pa.Iv. 16.458)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Christian Dandrès (sp, GE) ersuchte das Parlament mittels einer parlamentarischen Initiative, Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen betreffend befristete Mietverträge vorzunehmen. Laut Dandrès würden befristete Mietverträge von «skrupellosen Vermieterinnen und Vermietern» benützt, um zu hohe Anfangsmieten zu setzen, die dann von den Mietenden weniger oft rechtlich angefochten würden – aus Angst, dass sie keine Verlängerung des Vertrags erhalten könnten. Konkret schlug Dandrès deshalb vor, dass in Regionen mit Wohnungsmangel befristete Mietverträge neu mittels amtlichen Formulars mitgeteilt werden müssten. Damit würden Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte und Pflichten informiert und die Vermieterinnen und Vermieter zur Rechtstreue verpflichtet, da sie begründen müssten, weshalb sie nur einen befristeten Mietvertrag abschliessen wollen oder können. Bei Verstössen gegen diese Formularpflicht, sah die parlamentarische Initiative vor, dass der Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt und die Frist zur Anfechtung des Anfangsmietzinses verlängert werden soll.

Der Nationalrat beugte sich in der Frühjahressession 2023 über die parlamentarische Initiative. Für die RK-NR, welche die Vorprüfung der Initiative vorgenommen hatte, äusserten sich Patricia von Falkenstein (ldp, BS) und Sidney Kamerzin (mitte, VS). Sie führten aus, weshalb die Mehrheit der Kommission die parlamentarische Initiative zur Ablehnung empfohlen hatte. Eine Befristung sei ein wichtiges Element eines Vertrages und die geforderte automatische Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Vertrag wäre ein Novum im Schweizer Recht. Ausserdem würden missbräuchliche Anwendungen von befristeten Mietverträgen bereits heute von Gerichten nicht gestützt. Betroffene Mieterinnen und Mieter hätten also bereits heute die Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren. Schliesslich führe die neue Regelung auch zu neuer Bürokratie. Der Nationalrat folgte dem Plädoyer der beiden Kommissionssprechenden und beschloss mit 124 zu 69 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Unterstützung erfuhr die Initiative lediglich aus den Fraktionen der SP und der Grünen.

Befristeter Mietvertrag. Es braucht einen Mechanismus, um in Zeiten von Wohnungsmangel Missbrauch zu bekämpfen (Pa.Iv. 22.418)

In der Wintersession 2022 beschloss der Nationalrat, die Frist für die Behandlung einer parlamentarischen Initiative von Hans Egloff (svp, ZH) betreffend die AB Schaffung beweisbarer Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit von Mieten um zwei Jahre bis zur Wintersession 2024 zu verlängern. Die Fristverlängerung war von der zuständigen RK-NR beantragt worden. Die Berichterstatterin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) und der Berichterstatter Vincent Maître (mitte, GE) erklärten in ihren Voten, dass die Kommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs bisher noch zugewartet habe, da sie erst noch das Ergebnis einer vom Bund lancierten Diskussion mit den Sozialpartnern zum Mietrecht abwarten wollte. Nachdem diese Gespräche jedoch gescheitert seien, habe die Kommission beschlossen, die Umsetzung der Initiative – zusammen mit einer weiteren Initiative von Egloff – anzugehen. Sie habe bereits die Verwaltung damit beauftragt, mögliche Umsetzungsvarianten auszuarbeiten. Die Vertreterin der Kommissionminderheit, Florence Brenzikofer (gp, BL), plädierte derweil für Abschreiben der Initiative. Die Auswirkungen der in der Initiative vorgeschlagenen Änderungen seien verheerend, denn sie würden es Mieterinnen und Mietern erschweren, Anfangsmietzinse anzufechten, argumentierte sie. Die Vermieterschaft könnte derweil die Mieten einfach an die Marktpreise anpassen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Wohnungspreise führen würde, so Brenzikofer. Die Mehrheit des Nationalrates stellte sich jedoch hinter die Kommissionsmehrheit und hiess die Fristverlängerung mit 120 zu 66 Stimmen (bei einer Enthaltung) gut.

Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten (Pa.Iv. 17.493)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Der Nationalrat beugte sich in der Wintersession 2022 als Zweitrat über die Revision des Sexualstrafrechts. Wie bereits in der Ständekammer wurde das Ziel des Revisionsprojekts, das in die Jahre gekommene Sexualstrafrecht an die veränderten gesellschaftlichen Wertvorstellungen anzupassen, auch im Nationalrat allseits begrüsst. Eintreten war somit unbestritten.

Die Debatte um den umstrittensten Punkt der Vorlage, die Modellwahl zwischen «Nur Ja heisst Ja» und «Nein heisst Nein», fand in der grossen Kammer im Vergleich zum Ständerat unter umgekehrten Vorzeichen statt: Während sich in der Kantonskammer eine Minderheit der Kommission erfolglos für die Zustimmungslösung ausgesprochen hatte, beantragte im Nationalrat die Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission die Verankerung des «Nur-Ja-heisst-Ja»-Prinzips im Strafgesetzbuch. Gemäss Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) wolle man damit klar zum Ausdruck bringen, «dass einvernehmliche sexuelle Handlungen im Grundsatz immer auf der Einwilligung der daran beteiligten Personen beruhen sollen» und «dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung betrachtet wird». Mit der Zustimmungslösung solle bei der Aufklärung von Sexualdelikten zudem mehr das Verhalten des Täters oder der Täterin in den Fokus rücken, und nicht die Frage, ob und wie sich das Opfer gewehrt habe. Letzteres solle sich nicht schuldig fühlen, wenn es nicht in ausreichendem Mass Widerstand geleistet habe. Demgegenüber fordere die «Nein heisst Nein»-Lösung vom Opfer weiterhin einen zumutbaren Widerstand. Bundesrätin Karin Keller-Sutter argumentierte hingegen, dass das Widerspruchsprinzip klarer sei. Jemand könne auch aus Angst oder Unsicherheit Ja sagen, ohne dies tatsächlich zu wollen, wohingegen ein explizites oder stillschweigendes Nein – etwa eine ablehnende Geste oder Weinen – nicht als Zustimmung missverstanden werden könne. Über ein geäussertes Nein könne das Opfer im Strafverfahren allenfalls aussagen, über ein fehlendes Ja jedoch nicht, denn einen Negativbeweis gebe es nicht, ergänzte Philipp Matthias Bregy (mitte, VS), der mit seiner Minderheit ebenfalls für «Nein heisst Nein» eintrat. Wie schon im Ständerat herrschte derweil auch im Nationalrat weitgehende Einigkeit, dass der Unterschied zwischen den beiden Varianten juristisch gesehen «verschwindend klein» sei, wie es Tamara Funiciello (sp, BE) ausdrückte, und es vor allem um Signale gehe. Während die Advokatinnen und Advokaten der Zustimmungslösung darin eine gesellschaftliche Haltung sahen, die die sexuelle Selbstbestimmung betone, erachteten die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchslösung das Strafrecht nicht als den richtigen Ort für Symbolik – so fasste Christa Markwalder (fdp, BE) die Positionen in ihrer gespaltenen Fraktion zusammen. Als eine Art Mittelweg bewarb eine Minderheit Nidegger (svp, GE) unterdessen die im Ständerat gescheiterte Umformulierung des Widerspruchsprinzips. Diese wollte durch die explizite Nennung von verbaler und nonverbaler Ablehnung die Fälle von sogenanntem Freezing – wenn das Opfer in einen Schockzustand gerät und dadurch widerstandsunfähig ist – besser abdecken. Bundesrätin Karin Keller-Sutter betonte indes, auch mit der Widerspruchslösung seien Freezing-Fälle abgedeckt und die Minderheit Nidegger bringe somit keinen Mehrwert. Die Minderheit Nidegger unterlag der «Nein-heisst-Nein»-Lösung wie vom Bundesrat vorgeschlagen denn auch deutlich mit 118 zu 64 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Ebenso chancenlos blieb die Minderheit Reimann (svp, SG), die statt dem vorgesehenen Kaskadenprinzip in Art. 189 und 190 StGB – einer Definition des Grundtatbestands ohne Nötigung (Abs. 1), wobei Nötigung sowie Grausamkeit als zusätzliche Erschwernisse in den Absätzen 2 und 3 aufgeführt werden – einen eigenen Tatbestand für Verletzungen der sexuellen Integrität ohne Nötigung schaffen wollte, sodass das Nötigungselement in den Tatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung erhalten bliebe. Dieses Konzept war allerdings bereits in der Vernehmlassung harsch kritisiert worden. «Nur Ja heisst Ja» setzte sich schliesslich mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen «Nein heisst Nein» durch. Zum Durchbruch verhalfen der Zustimmungslösung neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP Minderheiten aus der FDP- und der Mitte-Fraktion sowie SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz (svp, GE).

Neben der Modellwahl diskutierte die grosse Kammer auch die Strafrahmen ausführlich. Hier hielt sie sich mit einer Ausnahme überall an die Vorschläge ihrer Kommissionsmehrheit und lehnte zahlreiche Minderheitsanträge aus den Reihen der SVP- und der Mitte-Fraktion ab, die schärfere Strafen forderten. Härtere Sanktionen seien ursprünglich das Ziel der Strafrahmenharmonisierung gewesen, wovon auch die vorliegende Revision Teil sei, argumentierte Barbara Steinemann (svp, ZH). Solange «Belästiger mit symbolischen Strafen aus dem Gerichtssaal davonlaufen» könnten, sei auch die Zustimmungslösung nur ein «Ablenkungsmanöver», warf sie der Ratsmehrheit vor. Letztere wollte allerdings den Ermessensspielraum der Gerichte nicht einschränken. Es wurde befürchtet, dass die Gerichte sonst höhere Massstäbe an die Beweiswürdigung setzen könnten und es damit zu weniger Verurteilungen kommen könnte. Eine Mindeststrafe müsse immer «auch den denkbar leichtesten Fall abdecken», mahnte Justizministerin Keller-Sutter. Einzig bei der Vergewaltigung mit Nötigung – dem neuen Art. 190 Abs. 2, der im Grundsatz dem heutigen Vergewaltigungstatbestand entspricht – folgte der Nationalrat mit 95 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Minderheit Steinemann und übernahm die bereits vom Ständerat vorgenommene Verschärfung. Damit beträgt die Mindeststrafe für diesen Tatbestand neu zwei Jahre Freiheitsstrafe, Geldstrafen sowie bedingte Strafen sind demnach ausgeschlossen. Vergewaltigerinnen und Vergewaltiger müssen damit künftig zwingend ins Gefängnis. Bisher betrug die Mindeststrafe für Vergewaltigung ein Jahr Freiheitsstrafe, wobei diese auch (teil-)bedingt ausgesprochen werden konnte.

In einem zweiten Block beriet die Volkskammer noch diverse weitere Anliegen im Bereich des Sexualstrafrechts. Die Forderung einer Minderheit Funiciello, dass verurteilte Sexualstraftäterinnen und -täter obligatorisch ein Lernprogramm absolvieren müssen, wie dies bei häuslicher Gewalt oder Pädokriminalität bereits der Fall ist, wurde mit 104 zu 85 Stimmen abgelehnt. Da die Art des Delikts nicht berücksichtigt würde, handle es sich um eine «undifferenzierte Massnahme», so Kommissionssprecherin von Falkenstein. Mit 98 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen sprach sich der Nationalrat indessen dafür aus, die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von Sexualverbrechen auf 16 Jahre anzuheben. Bislang lag diese bei 12 Jahren, wie es bei der Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative festgelegt worden war. Die Mehrheit argumentierte, so falle die Grenze für die Unverjährbarkeit mit dem Alter der sexuellen Mündigkeit zusammen. Den neuen Tatbestand der Rachepornografie hiess die grosse Kammer stillschweigend gut, verfrachtete ihn aber in einen anderen Artikel innerhalb des StGB. Anders als der Ständerat nahm der Nationalrat stillschweigend auch einen Tatbestand für Grooming ins Gesetz auf. In der Vernehmlassung sei dieser Vorschlag sehr positiv aufgenommen worden, erklärte die Kommissionssprecherin. Das Anliegen einer Minderheit von Falkenstein, sexuelle Belästigung nicht nur in Form von Wort, Schrift und Bild zu bestrafen, sondern auch andere sexuell konnotierte Verhaltensweisen – beispielsweise Gesten oder Pfiffe – unter Strafe zu stellen, scheiterte mit 96 zu 93 Stimmen knapp. Bundesrätin Karin Keller-Sutter warnte vor einer «uferlosen Strafbarkeit», da mit der geforderten Ergänzung die Grenze zwischen strafbarem und straflosem Verhalten unklar wäre. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Einzelantrag von Léonore Porchet (gp, VD), die ein Offizialdelikt für sexuelle Belästigungen im öffentlichen Raum einführen wollte. Die betroffene Person solle selbst entscheiden können, ob sie eine Strafverfolgung wünsche oder an ihrer Privatsphäre festhalten möchte, argumentierte Justizministerin Keller-Sutter dagegen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 127 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Mit der Ausnahme von Céline Amaudruz stellte sich die SVP-Fraktion geschlossen dagegen. Sie wurde von einigen Stimmen aus der Mitte-Fraktion unterstützt, aus der auch die Enthaltungen stammten. Das Ergebnis war Ausdruck der Enttäuschung des rechtsbürgerlichen Lagers über die ablehnende Haltung des Rats gegenüber Strafverschärfungen. SVP-Vertreterin Steinemann hatte schon in der Eintretensdebatte angekündigt, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde, «sofern nicht deutlich schärfere Sanktionen resultieren».

Harmonisierung der Strafrahmen (BRG 18.043)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Revision des Strafgesetzbuches (2008– )

In der Sommersession 2022 behandelte der Nationalrat das von Isabelle Pasquier-Eichenberger (gp, GE) geforderte Verbot des sogenannten Greenwashing. Die Initiantin kritisierte, dass Greenwashing («écoblanchiment») dazu führe, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten für Produkte oder Dienstleistungen entschieden, die in Wahrheit nicht nachhaltig seien. Dies habe zur Konsequenz, dass der notwendige ökologische Wandel gebremst werde. Zudem führe Greenwashing auch zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten von Marken und Firmen, welche tatsächlich den ökologischen Fussabdruck ihrer Produkte verringern. Florence Brenzikofer (gp, BL) ergänzte für die Kommissionsminderheit, die sich für die Initiative einsetzte, dass eine kürzlich in der EU durchgeführte Studie zum Schluss gekommen sei, dass rund zwei Drittel der Konsumentinnen und Konsumenten kaum in der Lage seien, «falsche Aussagen über die Klimaeigenschaften gewisser Produkte von Fakten zu unterscheiden». Brenzikofer wies auch darauf hin, dass die Schweiz insbesondere im Finanzbereich noch Aufholbedarf aufweise; es sei für die Kundinnen und Kunden sehr schwierig herauszufinden, ob ein als nachhaltig angepriesener Fonds auch tatsächlich klimafreundlich sei. Die Mehrheit der RK-NR, welche der Initiative keine Folge geben wollte, sei der Meinung, dass die geltende Gesetzgebung für die Ahndung von Greenwashing genüge, betonte Patricia von Falkenstein (ldp, BS). Zudem habe die Verwaltung darauf hingewiesen, dass das Thema Greenwashing eher im USG als im UWG behandelt werden solle. Die geforderte Ergänzung sei schliesslich kaum mit dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip in Einklang zu bringen, da die Ergänzung nicht genügend präzise formuliert sei. Konkret sei das Kriterium «Verschleierung von Auswirkungen auf das Klima» kaum messbar und ein Verstoss gegen dieses könne daher nicht sanktioniert werden, fasste von Falkenstein die Anmerkungen der Bundesverwaltung zusammen. Die Mehrheit der grossen Kammer schloss sich diesem Votum an und entschied mit 141 zu 67 Stimmen (bei 1 Enthaltung), der Initiative keine Folge zu geben. Die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie 3 Mitglieder der Mitte-Fraktion unterlagen somit.

Stopp dem Greenwashing (Pa. Iv. 21.457)

Zu Beginn der Wintersession 2021 wurden zwei neue Nationalrätinnen in die grosse Kammer aufgenommen. Céline Weber Koppenburg (glp, VD) ersetzte Isabelle Chevalley (glp, VD) und Patricia von Falkenstein (ldp, BS) rückte für Christoph Eymann (ldp, BS) nach.
Der Rücktritt der Waadtländer Grünliberalen Chevalley kam für viele überraschend. Sie war vor allem während der Kampagne zur Konzernverantwortungsinitiative von den Medien aber auch von Teilen ihrer Partei für ihr Engagement gegen das Volksbegehren kritisiert worden, gegen das sie Position bezog, weil sie befürchtete, dass Schweizer Firmen vor allem aus Afrika abziehen könnten und so skrupelloseren multinationalen Firmen Platz machen würden. Sie habe nach 10 Jahren die Geduld verloren, die es in der Politik brauche, gab sie Le Temps zu Protokoll. Sie wolle sich dort engagieren, wo sie etwas bewegen könne, vor allem in Afrika. Ihre Nachfolgerin, Céline Weber Koppenburg ist in der Energieberatung tätig. Sie legte den Eid ab.
Mit 70 Jahren sei es Zeit, abzutreten, begründete Eymann seinen Rücktritt. Der Basler sass von 1991 bis 2011 und von 2015 bis 2021 insgesamt 16 Jahre im Nationalrat. Dazwischen amtete er als Regierungsrat im Kanton Basel-Stadt. Patricia von Falkenstein hatte sich bei den Ständeratswahlen 2019 einen Namen gemacht, als sie in Basel-Stadt Eva Herzog unterlag. Von Falkenstein legte das Gelübde ab.
Mit den beiden Mutationen waren zu Legislaturhalbzeit insgesamt 8 Nationalrats- und 1 Ständeratssitz neu besetzt worden. Weil Patricia von Falkenstein und Sarah Wyss (sp, BS) (Ende 2020 nachgerückt für Beat Jans (sp, BS)) je einen Mann ersetzten, wuchs der Frauenanteil im Nationalrat um 2 Personen und von 42 Prozent auf 43 Prozent. Im Ständerat nahm er von 12 auf 13 (neu: 28.2 Prozent) zu.

Mutationen 2021
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament