Wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen (Mo. 21.4541)

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In der Sondersession vom Mai 2023 nahm der Nationalrat mit 142 zu 23 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Motion von Falkenstein (ldp, BS) an, die wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen forderte. Konkret sollen Zwangsverheiratungen künftig mit strafrechtlichem Landesverweis sanktioniert werden können. Die Motionärin ersuchte den Bundesrat um eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Zusätzlich soll die Regierung die zuständigen interkantonalen Konferenzen – die KKJPD, die EDK und die SODK – zur Verstärkung der Präventionsmassnahmen auffordern. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da er keinen Handlungsbedarf sah. Der Straftatbestand der Zwangsheirat (Art. 181a StGB) gelte bereits heute als Anlasstat zur obligatorischen Landesverweisung. Weiter argumentierte er, er habe gegenüber den Kantonen keine Weisungsbefugnis, was den Nationalrat – mit Ausnahme der meisten Grünen und grünliberalen Stimmen – aber offenbar nicht überzeugte.

Nachdem ihr der Nationalrat im Frühling 2023 noch zugestimmt hatte, lehnte der Ständerat in der Herbstsession 2024 eine Motion von Falkenstein (ldp, BS) stillschweigend ab, welche wirksame Massnahmen gegen Zwangsverheiratungen forderte. Wie Kommissionssprecher Jositsch (sp, ZH) im Plenum ausführte, hatte die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion einstimmig abgelehnt, weil die Bekämpfung von Zwangsheiraten einerseits kantonaler Kompetenz unterliege, und andererseits durch die Ergänzung des ZGB mit Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten dem Anliegen bereits Rechnung getragen werde. Bundesrat Beat Jans begrüsste die Ablehnung der Motion, da aufgrund der vollzogenen Massnahmen und der genannten Revision kein Handlungsbedarf bestehe.