Interdiction générale des armes à sous-munitions qui présentent un risque humanitaire sérieux (Mo. 06.3661)

Les chambres ont adopté, sur recommandation du Conseil fédéral, une motion de la conseillère nationale lucernoise Ida Glanzmann-Hunkeler (pdc), qui chargeait le gouvernement d’inscrire dans la loi sur le matériel de guerre une interdiction générale des armes à sous-munitions qui présentent un risque humanitaire sérieux en raison de leur manque de fiabilité et/ou de leur imprécision.

Interdiction des bombes à sous-munitions (Mo. 08.3321)

La Suisse a signé au mois de décembre à Oslo la Convention sur l’interdiction des armes à sous-munitions en compagnie de cent autres pays. La loi sur le matériel de guerre devra être modifiée en conséquence et le Conseil fédéral soumettra un message au parlement en 2010. Cette signature a fait suite à l’adoption par le Conseil des Etats d’une motion de sa commission de la politique de sécurité, qui la demandait expressément.

Dans la continuité de l’acceptation en 2007 de la motion de la conseillère nationale lucernoise Ida Glanzmann-Hunkeler (pdc), deux motions identiques – l’une déposée au Conseil d’Etat par Liliane Maury Pasquier (ps, GE) (Mo. 08.3321) et l’autre au Conseil national par le radical Hugues Hiltpold (plr, GE) (Mo. 08.3308) – qui demandaient au Conseil fédéral de signer le nouveau traité sur l'interdiction des bombes à sous-munitions ouvert à signature le 3 décembre 2008 à Oslo, ont été adoptées sans opposition par les chambres au cours de l’année sous revue.

Financement des armes à sous-munitions (Mo. 09.3618)

En septembre, le Conseil des Etats a adopté une motion Maury Pasquier (ps, GE) demandant au Conseil fédéral d’introduire dans la révision de la loi sur le matériel de guerre (LMG) une interdiction du financement des armes interdites par la Convention d'Oslo sur les armes à sous-munitions afin de permettre sa ratification. La députée a estimé que bien que la convention interdît l'assistance, l'encouragement et l'incitation à la production des armes à sous-munitions, la LMG ne disait rien sur le financement par des personnes physiques ou morales des entreprises étrangères qui produisaient des armes interdites par cette même loi.

En mars, le Conseil national a repris les discussions relatives à la motion Hiltpold (plr, GE) sur les armes à sous-munitions demandant d’introduire une disposition supplémentaire prohibant le financement des armes interdites par la Convention d’Oslo dans la modification de la loi sur le matériel de guerre (LMG). Cette modification vise à permettre la ratification de ladite convention. Le motionnaire exige encore l’établissement de sanctions pénales en cas d’infraction. Cette motion est strictement identique à celle Maury Pasquier (ps, GE) déposée en même temps et adoptée par le Conseil des Etats l’année précédente. Le Conseil fédéral a recommandé d’approuver les deux motions. La majorité de la CPS-CN a invité par 13 voix contre 10 au rejet des motions estimant qu’elles sont très difficilement applicables et qu’il y a des risques de délocalisation d’entreprises et donc de perte d’emplois. La chambre du peuple a cependant adopté les deux motions, respectivement par 94 voix contre 59 et par 81 contre 74. Les motions ont été soutenues de manières unanimes par la gauche et en partie par les groupe PLR et PDC, le groupe PLR ayant soutenu quasi unanimement la proposition Hiltpold. En juin, le Conseil des Etats a décidé de transmettre la motion Hiltpold de manière tacite.

Bericht zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752)

Ein im Juli von der SiK des Ständerates eingereichtes Postulat zur Zukunft der Artillerie wurde im September beraten. Darin wird der Bundesrat beauftragt, sich bis Ende 2013 in einem Bericht zu äussern, wie die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen ausgestaltet werden soll. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Frage nach der Art und Menge der zu beschaffenden Munition. Das Geschäft stand in engem Zusammenhang mit dem „Übereinkommen über Streumunition“ der UNO. Darin wurde festgehalten, dass konventionelle Streumunition verboten wird. Solche ist in der Schweiz jedoch in Form von sogenannter Kanistermunition in grossen Mengen vorhanden. Über die Genehmigung dieses Übereinkommens hatte sich der Bundesrat in seinem Bericht vom 6. Juni 2011 geäussert. In diesem Zusammenhang stand auch eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Das Postulat wurde trotz dem Hinweis von Bundespräsidentin Calmy-Rey, dass diese Fragen bereits im Prozess der Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung und der dazu gehörenden Verordnung über die Organisation der Armee beantwortet würden, angenommen.

Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition (BRG 11.036)

Die Verhandlungen zur Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition wurden nach der Publikation einer Botschaft des Bundesrates Anfang Juni 2011 neu aufgenommen. Das im Übereinkommen festgesetzte Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition hatte in den Räten keine Diskussionen verursacht. Doch durch die Vorgaben in der internationalen Konvention musste das schweizerische Kriegsmaterialgesetz (KMG) revidiert werden. Als Erstrat widmete sich die kleine Kammer dem Geschäft. Die vom Bundesrat beantragten Änderungen, die von der SiK-SR den Ratsmitgliedern allesamt zur Annahme empfohlen wurden, wurden angenommen. Für einige Verwirrung sorgten unklare Definitionen über die indirekte und direkte Finanzierung von Gesellschaften oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Entwicklung von Streumunition stehen. Diese konnte die SiK-SR jedoch mit einer präziseren Terminologie in den betreffenden Gesetzesartikeln beheben, so dass sowohl dem Übereinkommen zugestimmt wurde als auch die Änderungen am KMG genehmigt wurden. Damit wurde das Geschäft an den Nationalrat überwiesen, der sich im Dezember damit befasste. Vor der Beratung wurde im Nationalrat ein Ordnungsantrag auf Absetzung des Geschäfts bis zum Eintreffen des Berichtes zur Zukunft der Artillerie (Po. 11.3752) abgewiesen. Der Sprecher der SiK-NR, Walter Müller (fdp, SG), trug im Nationalrat die Standpunkte der Kommission vor, deren Mehrheit Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte. Einer langen, emotional geführten Diskussion, vorwiegend um die Rolle der Armee und deren Verteidigungsauftrag, folgte die Abstimmung, in der sich eine Koalition der Linken und bürgerlichen Mitteparteien gegen die SVP für ein Eintreten durchsetzte. Das Geschäft wurde zur Detailberatung in die SiK-NR zurückgewiesen. Diese fand nicht mehr im Berichtjahr statt.

Die Verhandlungen zum Übereinkommen über Streumunition und den damit zusammenhängenden Änderungen des Schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wurden im März des Berichtsjahres wieder aufgenommen. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Der Bundesrat hatte es Ende 2008 ratifiziert. Die Umsetzung des Verbots von Streumunition hat allerdings Auswirkungen auf das KMG, da noch Bestände von Streumunition in der Schweiz vorhanden sind und Streumunition in der Artillerie noch als Bewaffnung verwendet werden kann. 2011 wurde die Botschaft mit marginalen Änderungen, vorwiegend Wortpräzisierungen, vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat überwiesen. Der Nationalrat war Ende 2011 auf das Geschäft eingetreten, hatte dieses jedoch zur Detailberatung zurück an seine SiK übertragen. Diese hatte sich Anfang 2012 damit auseinander gesetzt und im März gelangte das Geschäft wieder in den Nationalrat. Die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition war weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr umstritten. Diskutierte Anpassungen betrafen jeweils nur das KMG. Ein Änderungsantrag betraf das Verbot der Finanzierung von Entwicklung, Herstellung oder Erwerb dieser verbotenen Munition. Der betreffende Artikel im KMG regelte unter anderem die indirekte Finanzierung. Die indirekte Finanzierung sollte verboten werden, wenn damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Eine Minderheit Hiltpold (fdp, GE) verlangte, die indirekte Finanzierung gänzlich zu verbieten, unabhängig davon, ob damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Nach einigen Wortmeldungen wurde allerdings der Antrag der Mehrheit der SiK-NR angenommen und damit der Beschluss des Ständerates bestätigt. Eine redaktionelle Anpassung im französischen Text wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat ebenfalls diskussionslos akzeptiert. Die Schlussabstimmungen zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition sowie über das Kriegsmaterialgesetz fielen deutlich aus: Das KMG wurde mit 153 zu 31 im Nationalrat und einstimmig im Ständerat angenommen, das Übereinkommen über Streumunition wurde mit 151 zu 32 und ebenfalls einstimmig (SR) angenommen. Damit wurden beide Geschäfte angenommen und abgeschlossen.

Ratifizierung des Übereinkommens über die Streumunition

Der Bundesrat beschloss im Juni die Ratifikation des Übereinkommens über die Streumunition. Dieses sieht vor, sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Verwendung, der Produktion oder des Handels mit Streumunition zu verbieten. Der Entwurf wurde in der Herbstsession einstimmig vom Ständerat angenommen. Bei der Beratung im Dezember folgte der Nationalrat nicht der Kommissionsmehrheit, welche argumentiert hatte, dass mit der Ratifikation des Übereinkommens noch gewartet werden sollte, sondern dem Minderheitsantrag Lang (gp, ZG) und beschloss Eintreten. Somit ist das Geschäft per Ende des Berichtsjahres in der nationalrätlichen Sicherheitskommission pendent. Die Ratifikation dieses internationalen Übereinkommens würde eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes bedingen, da auch die Schweizer Armee über unter das Abkommen fallende Munition verfügt. Über den militärischen Aspekt des Übereinkommens berichten wir hier.