Ende Oktober gab der Bundesrat seinen definitiven Entscheid bezüglich des Mindestzinssatzes bekannt. Angesichts der unsicheren Zinsentwicklung und der Lage auf den Anlagemärkten wurde der Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2003 auf 3,25% gesenkt und gleichzeitig flexibilisiert. Der Bundesrat beschloss einen Mechanismus, der mindestens alle zwei Jahre eine Überprüfung und Anpassung erlaubt, wobei die Rendite der Bundesobligationen, die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen und die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen sind. Ausdrücklich festgehalten wurde ferner, dass der Bundesrat jeweils auch die BVG-Kommission anhört. Die erste Überprüfung wird 2003 vorgenommen.
- Schlagworte
- Datum
- 24. Oktober 2002
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- Presse vom 23.8. und 24.10.02; Presse vom 12.8. und 21.8.02; Presse vom 11.12.02
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 14.10.2019
Aktualisiert am 14.10.2019