palliative Pflege (Po. 09.3569)

Neben dem Papier zur Sterbehilfe stellte der Bundesrat auch eine nationale Strategie zur palliativen Pflege vor. In den nächsten drei Jahren soll mit einer Palette von Massnahmen die umfassende Betreuung von Schwerst- und Todkranken in das schweizerische Gesundheitswesen integriert werden. Die nationale Strategie möchte in allen Kantonen palliative Versorgungsstrukturen in Form von mobilen Equipen, welche die Patienten zu Hause oder in Altersheimen betreuen können, sowie den Aufbau von stationären Einrichtungen fördern. Bis anhin war das Palliativ-Angebot von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ausgebaut. Teil des nationalen Projektes soll es auch sein, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Der Nationalrat hatte mit der Überweisung eines Postulates Heim (sp, SO) den Bundesrat in diesen Bestrebungen unterstützt.

Améliorer la prise en charge et le traitement des personnes en fin de vie (Po. 18.3384)

Mittels Postulat forderte die SGK-SR den Bundesrat auf, einen Bericht mit Empfehlungen für eine bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende auszuarbeiten. Dabei soll auf Themen wie Palliativ Care, ihre nachhaltige Sicherstellung in der ganzen Schweiz, ihre Finanzierung sowie Zugang zu dieser für alle Menschen eingegangen werden. Zudem sollen die gesundheitliche Vorausplanung, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der allfällige vom Bundesrat vorgesehene Regulierungsbedarf in den Bericht einfliessen. Hintergrund des Postulats waren die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms 67 zum Thema «Lebensende».
Bedingt durch die höhere Lebenserwartung nehme der Bedarf nach Angeboten für eine würdige letzte Lebensphase und ein würdiges Sterben zu, so Paul Rechsteiner (sp, SG) für die Kommission während der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018. Man müsse dabei jedoch nicht am Nullpunkt beginnen, da durch die nationale Strategie Palliative Care 2010-2015 bereits viel Vorarbeit geleistet worden sei. Während Werner Hösli (svp, GL) das Postulat in einigen Punkten kritisierte – unter anderem würde mit dem Postulat ein teurer Markt für das schmerzlose Sterben angepeilt und der Titel des Vorstosses trage der hervorragenden Arbeit, die in diesem Gebiet getätigt werde, keine Rechnung –, sprach sich Alain Berset im Namen des Gesamtbundesrates für das Geschäft aus. Es sei bereits einiges in diesem Bereich gemacht worden, trotzdem gebe es noch wichtige medizinische und ethische Herausforderungen, die bewältigt werden müssten wie zum Beispiel die Förderung des Zugangs zu Palliativmedizin für Menschen, die den Rest ihres Lebens zuhause verbringen wollen. Zudem dürfe man die Komplexität in diesem Gebiet und die hohen Anforderungen an die beteiligten Fachleute nicht unterschätzen. Stillschweigend nahm der Ständerat das Postulat an.

In September 2020 veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulats der SGK-SR zur besseren Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende. Der Ständerat hatte den Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, inwiefern eine allgemeine und spezialisierte Palliative Care in allen Regionen der Schweiz sichergestellt werden könnte. Um die im Postulat aufgeworfenen Fragen zu beantworten, führte der Bundesrat zuerst eine Situationsanalyse durch, welche sich auf die Ergebnisse des NFP 67 zum Thema «Lebensende» stützte. in einem zweiten Schritt wurden rund 70 Expertinnen und Experten beigezogen, um ebendiese Ergebnisse zu validieren und weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Zusätzlich wurde im Bericht auch die Palliative Care in der Coronapandemie näher beleuchtet. In insgesamt vier Bereichen identifizierte der Bundesrat Handlungsbedarf: Erstens sei das Gesundheitssystem mit seinen heutigen Strukturen kaum gewappnet, um angemessen auf die zunehmende Anzahl sterbender Menschen und ihre Angehörigen zu reagieren. Zweitens werde der Tod fälschlicherweise als akutes Ereignis interpretiert und behandelt, anstatt sich frühzeitig auf den Tod vorzubereiten. Drittens äusserten sich beispielsweise soziostrukturelle Unterschiede in der Gesellschaft bis zum Lebensende und gerade im Zugang zum selbst bestimmten Sterben und der Palliativversorgung. Viertens seien Angebote der Palliative Care noch nicht zur Genüge in die Gesundheitsversorgung integriert. Um diese Herausforderungen anzugehen, fasste der Bundesrat im Bericht elf Massnahmen ins Auge. Diese Massnahmen zielten darauf ab, die Sensibilisierung und vorausschauende Auseinandersetzung mit dem Lebensende voranzutreiben und Personen in den letzten Lebensabschnitten sowie deren Angehörige adäquat zu unterstützen. Auch solle weiter die Betreuung von Menschen mit einer komplexen Problematik verbessert werden, etwa indem spezialisierte Angebote der Palliative Care flächendeckend zur Verfügung stehen. Schliesslich solle die Nationale Plattform Palliative Care weitergeführt werden, um den Austausch und die Nutzung von Synergien zwischen den Akteuren zu fördern.

Pour un financement adéquat des soins palliatifs (Mo. 20.4264)

Die SGK-SR reichte im Oktober 2020 eine Motion für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care ein, mit der sie auf den vom Bundesrat veröffentlichten Bericht «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» reagierte. Kommissionssprecherin Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) erklärte anlässlich der Ratsdebatte in der Wintersession 2020, beim Bericht handle es sich um einen wichtigen «Ausgangspunkt, aber er ist nicht der Endpunkt», um allen Menschen – unabhängig von ihrem Hintergrund – landesweit eine hochwertige Palliativversorgung zu ermöglichen. Die Kommission fordere daher einstimmig die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen unter Einbezug der Kantone, betonte sie. Es gelte, sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung und die Schnittstellen zwischen diesen zu verbessern, wobei die Finanzierung von Palliative Care anzupassen und besser zu regeln sei. Das Geschäft war in der kleinen Kammer unumstritten. Im Zusammenhang mit der Frage zu einem würdigen Sterben wurde in weiteren Wortmeldungen auf die Covid-19-Pandemie eingegangen und hervorgehoben, dass auch die Möglichkeit, in Würde Abschied zu nehmen, zentral sei, was aufgrund der Krisensituation häufig nicht möglich gewesen sei. Gesundheitsminister Berset zeigte sich im Namen des Bundesrates von diesen Schicksalen betroffen. Er beantragte die Annahme der Motion und erläuterte, dass die Zuständigkeiten auf viele verschiedene Akteure verteilt seien. Nun müsse man sich konkret mit den zu erbringenden Leistungen und ihrer Finanzierung befassen. Letzteres dürfe nicht alleine durch die OKP geschehen, auch die Verteilung der Kompetenzen in diesem Bereich solle bei der Finanzierung beachtet werden. Stillschweigend schloss sich der Ständerat seiner Kommission und dem Bundesrat an und nahm die Motion an.

Wie bereits der Ständerat nahm in der Sommersession 2021 auch der Nationalrat eine Motion der SGK-SR, welche eine angemessene Finanzierung der Palliative Care zum Ziel hatte, stillschweigend an. Im Vorfeld hatte sich die nationalrätliche Kommission ebenfalls für das Geschäft ausgesprochen, da die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten unterschiedlicher Natur seien und die Palliative Care eine ganze Bandbreite an Leistungen umfasse. Es sei daher wichtig, die Unterstützung des Palliative Care Ausbaus umfassend zu betrachten, wie die SGK-NR begründet hatte.