Ein im März 2014 im Nationalrat eingereichtes Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) den Ausbau der Mobilfunkversorgung verbessern könnte. Durch die in der Schweiz sehr tiefen Strahlungsgrenzwerte werde einerseits der Mobilfunknutzer einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt, weil die Geräte mehr leisten müssen, andererseits werden wegen der tiefen Grenzwerte viele Antennen benötigt, um das ständig wachsende Datenvolumen zu bewältigen. Mit weniger strengen Grenzwerten (welche vergleichbar wären mit jenen unserer Nachbarländer) wären weniger Antennen nötig und die Strahlenbelastung würde für die Nutzer sinken. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf ein überwiesenes Postulat Noser (fdp, ZH) von 2012 hin, bei dessen Beantwortung der Bundesrat auch auf die im vorliegenden Postulat gestellten Fragen eingehen werde. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und der Nationalrat folgte diesem Antrag diskussionslos.

Dossier: 5G – Téléphonie mobile, rayonnement et santé

Der Bundesrat legte im Februar 2015 einen Bericht über zukunftstaugliche Mobilfunknetze vor und erfüllte damit die Aufträge der Postulate Noser (fdp, ZH) (12.3580) und FDP-Liberale Fraktion (14.3149). Im Juni 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat der FDP-Liberale Fraktion ab.

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Mit ihrer Motion „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen” forderte die KVF-NR den Bundesrat auf, die Erkenntnisse aus dem Bericht „Zukunftstaugliche Mobilfunknetze” (resultierend aus den Postulaten Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149) umgehend umzusetzen. Es seien eine Revision der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen, der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel zu vereinfachen, ein NIS-Monitoring aufzubauen und die Finanzierung des Monitorings in der bevorstehenden Revision des Fernmeldegesetzes einzuplanen.
Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion, die im Juni 2016 zusammen mit dem Postulat KVF-NR (16.3008) im Nationalrat behandelt wurde. Der Bundesrat begrüsste die in der Motion geforderten Schritte und beantragte die Annahme der Motion. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion an.
Im Dezember 2016 beriet der Ständerat über die Motion. Die KVF-SR beantragte die Annahme, eine Minderheit Häberli-Koller (cvp, TG) wollte die Motion ablehnen und berief sich in erster Linie auf die in der Bevölkerung verbreiteten Ängste vor der Strahlung, die vom Mobilfunknetz ausgeht. Viele Ständeratsmitglieder erwähnten in ihren Voten die Flut an Zuschriften von Menschen, die unter gesundheitlichen Problemen leiden, die sie der Strahlenbelastung zuschreiben. Bundesrätin Leuthard berief sich im Rat auf die WHO, die eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ausschliesse, und führte ins Feld, dass eine höhere Dichte an Antennen die Strahlungsbelastung sogar minimiere. Ihren Ausführungen zum Trotz lehnte der Ständerat die Motion ab – wenn auch sehr knapp mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

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