Glyphosate et principe de précaution (Iv.ct. 18.308)

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Im April 2018 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, mit der er ein schweizweites Verbot der Vermarktung und der Verwendung von Roundup und weiteren glyphosathaltigen Produkten erreichen wollte. Glyphosat wurde von der WHO als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft, lautete ein Teil der Begründung der eingereichten Standesinitiative. Ursprung des Geschäfts war eine angenommene Motion im jurassischen Parlament, die unter anderem zum Ziel hatte, dass Geschäfte im Kanton Jura Produkte mit Glyphosat aus dem Angebot nehmen müssten. Die Standesinitiative sollte die aufgrund der Motion bereits ergriffenen kantonalen Massnahmen verstärken. Im Januar 2019 befasste sich die WAK-SR ein erstes Mal mit dem Geschäft; dies zusammen mit einer weiteren Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 18.319) sowie mit zwei Petitionen (Pet. 16.2004 und Pet. 17.2020) zu Glyphosat. Die Mehrheit der Kommission war der Überzeugung, das Anliegen könne im Rahmen der Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» diskutiert werden. Da die Anhörung von Kantonsvertretern aber dennoch gewinnbringend sei, beschloss die WAK-SR mit 8 zu 2 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), die Behandlung eines eventuellen Nutzungsverbots zu verschieben. Gut ein Jahr später gab die Kommission den beiden Standesinitiativen mit 6 zu 2 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) keine Folge. Sie sei zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Initiative der WAK-SR (Pa.Iv. 19.475) die Forderung der beiden Geschäfte bereits berücksichtigen würde. Durch sie könnten die mit dem Einsatz von Pestiziden im Allgemeinen verbundenen Risiken verringert werden, indem alle Stoffe entsprechend ihrem Risikopotenzial berücksichtigt würden, ohne für jeden der betroffenen Stoffe eine Regelung zu erlassen.

Dossier: Politique relative au glyphosate en Suisse
Dossier: Réduction et interdiction de l'utilisation des pesticides

Im März 2020 behandelte der Ständerat die Standesinitiative des Kantons Jura «Glyphosat und Vorsorgeprinzip» zusammen mit einer Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 18.319), die den Titel «Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz» trägt. Nachdem Peter Hegglin (cvp, ZG) als Kommissionssprecher noch einmal die Argumente der WAK-SR gegen Folgegeben erläutert hatte, ergriff Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) das Wort. Aufgrund der mässigen Unterstützung in der Kommission habe sie auf einen Minderheitsantrag verzichtet, trotzdem wolle sie kurz auf einige Punkte eingehen. Bei den beiden Standesinitiativen handle es sich nicht um isolierte Anliegen. Unter anderem habe der Grosse Rat des Kantons Waadt im Juni 2019 beschlossen, ein Ausstiegsprogramm für Glyphosat zu erstellen, mit dem beabsichtigt werde, ab 2022 vollständig auf sämtliche glyphosathaltigen Produkte zu verzichten. Das Unkrautvernichtungsmittel werden zudem von einem WHO-Organ, der International Agency for Research on Cancer, als humankarzinogen eingestuft und auch in der EU gebe es Länder, die eine schrittweise Emanzipation von Glyphosat über einen bestimmten Zeitraum hinweg forderten. Sie bedauere den Kommissionsentscheid, verwies allerdings auf die parlamentarische Initiative der WAK-SR (Pa.Iv. 19.475) und das von ihr selber im Nationalrat eingereichte Postulat (Po. 17.405), dessen im Herbst geplanter Bericht eine gute Grundlage für weitere Diskussionen zur Glyphosatverwendung darstelle. Stillschweigend folgte der Ständerat seiner Kommission und gab den beiden Standesinitiativen keine Folge.

Dossier: Politique relative au glyphosate en Suisse
Dossier: Réduction et interdiction de l'utilisation des pesticides

Die WAK-NR folgte im November 2020 dem Ständerat und gab einer Standesinitiative des Kantons Jura, welche ein Vermarktungs- und Verwendungsverbot glyphosathaltiger Produkte zum Ziel hatte, mit 14 zu 9 Stimmen keine Folge. Ebenfalls bachab schickte sie ein Begehren des Kantons Genf (Kt.Iv. 18.319), das einen geordneten Ausstieg aus der Glyphosatnutzung beabsichtigte. Aus gesundheitlicher Sicht seien keine Massnahmen erforderlich, da von Glyphosat bezüglich Toxizität keine Gefahr ausgehe, so die Kommissionsmehrheit. Weiter wies sie darauf hin, dass die Verwendung von Glyphosat hierzulande strengen Auflagen unterliege. So sei im Gegensatz zu anderen Ländern der Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels nur für Pflanzen, die nicht geerntet werden, erlaubt. Eine Minderheit der WAK-NR wollte indes an den beiden Initiativen festhalten. Sie war der Auffassung, ein geordneter Ausstieg aus dem Glyphosateinsatz sei sinnvoll und gebe den Anwenderinnen und Anwendern die Möglichkeit, auf andere Mittel umzusteigen.

Dossier: Politique relative au glyphosate en Suisse
Dossier: Réduction et interdiction de l'utilisation des pesticides

In der Sommersession 2021 behandelte der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Jura, welche ein schnellstmögliches Vermarktungs- und Verwendungsverbot glyphosathaltiger Produkte forderte. Im Vorfeld hatte die WAK-NR mit 14 zu 9 Stimmen dafür plädiert, den Standesinitiativen Jura und Genf (Kt.Iv. 18.319), letztere forderte einen schrittweisen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Glyphosatnutzung, keine Folge zu geben. Diese Haltung begründete Kommissionssprecher Marcel Dettling (svp, SZ) in der parlamentarischen Debatte mit einer Studie des BLV, wonach nur ein Krebsrisiko bestehe, wenn Lebensmittel mit Glyphosatrückständen täglich und in sehr grossen Mengen verzehrt würden. Gleichzeitig verwies Dettling auf die bereits angenommene parlamentarische Initiative der WAK-SR (Pa.Iv. 19.475), mittels welcher das mit der Pestizidnutzung einhergehende Risiko reduziert werden solle. Eine Kommissionsminderheit um Sophie Michaud Gigon (gp, VD) setzte sich in der Volkskammer für die beiden Westschweizer Standesinitiativen ein. Michaud Gigon zweifelte die Unabhängigkeit einiger Studien betreffend die Wirkung von Glyphosat an, da die Internationale Agentur für Krebsforschung in 2015 zu einem anderen Schluss gekommen sei und Glyphosat als «wahrscheinliches Karzinogen» eingestuft habe. Wie auch der Standesinitiative des Kantons Genf wurde der jurassischen Standesinitiative mit 100 zu 81 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) keine Folge gegeben. Gegen die Initiative stellten sich die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie eine grosse Mehrheit der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion. Die Initiative war damit erledigt.

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