Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern (Mo. 21.4516)

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Im September 2023 befasste sich der Nationalrat mit einer Ende 2021 eingereichten Motion zur Sicherung der Hierarchie des Strassennetzes. Motionär Peter Schilliger (fdp, LU) forderte, an der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts auf verkehrsorientierten Strassen festzuhalten und der übermässigen Ausbreitung von Strassenabschnitten mit Tempo 30 in Städten entgegenzuwirken. Dies soll laut dem Motionär die Verkehrssicherheit erhöhen, die Funktionalität des Strassennetzes gewährleisten und Umwegverkehr in Siedlungsstrassen reduzieren. Dazu forderte der Motionär eine entsprechende Anpassung des SVG, welche die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes inner- und ausserorts festhalten sollte. Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Er war der Ansicht, dass die übergeordnete Funktion des Strassennetzes in der bestehenden Gesetzgebung ausreichend gewürdigt werde. Bundesrat Albert Rösti merkte dazu an, dass seit der Einreichung der Motion zwar bürokratische Hürden für die Einführung von Tempo-30-Zonen abgebaut worden seien, generell aber am Tempo 50 in verkehrsorientierten Strassen festgehalten worden sei. Der Bundesrat teile grundsätzlich das Anliegen des Motionärs, sehe es aber bereits als erfüllt an. Hinter den Bundesrat stellten sich zwar einstimmig die SP-, Grünen- und GLP-Fraktionen, sie wurden aber von den übrigen Fraktionen überstimmt. Die Motion wurde mit 102 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen und an den Ständerat überwiesen.

In der Frühjahrssession 2024 beriet der Ständerat als Zweitrat eine Motion Schilliger (fdp, LU), welche die Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern wollte. Die Mehrheit der KVF-SR beantragte ihrem Rat, die Motion anzunehmen. Für die Kommission erläuterte Thierry Burkart (fdp, AG), dass die Hierarchie des Strassennetzes zwar allgemein im SVG festgehalten sei, es aber Sinn mache, auch die Netzhierarchie explizit im Gesetz festzuschreiben. Die Hürden einer Temporeduktion sollten auf verkehrsorientierten Strassen im Vergleich zu siedlungsorientierten Strassen höher sein, was laut der Kommissionsmehrheit mit Annahme der Motion der Fall wäre. Die zunehmende, flächendeckende Einführung von Tempo 30 ist laut Burkart nicht unumstritten, insbesondere auch vonseiten des öffentlichen Verkehrs und von Blaulichtorganisationen.
Eine Minderheit der ständerätischen Verkehrskommission hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Im Rat argumentierte Baptiste Hurni (sp, NE) für die Kommissionsminderheit, dass kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Das bestehende Gesetz sei ausreichend klar formuliert. Zudem gefährde die Motion die Autonomie von Kantonen und Gemeinden, welche die Tempovorgaben auf Bundesebene bisher eigenständig und auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt umgesetzt hätten.
Diese Meinung vertrat auch der Bundesrat, welcher beantragte, die Motion abzulehnen. Bezüglich der Hierarchie des Strassennetzes bestehe zwar Handlungsbedarf, wie die Ratsdebatte laut Bundesrat Albert Rösti zeigte, die Motion würde das Problem laut Rösti jedoch nicht lösen. Die Netzhierarchie sei aktuell auf Verordnungsstufe festgehalten. Würde die Hierarchie auch auf Gesetzesstufe konkretisiert, entstünde zwar ein administrativer Aufwand, in der Praxis würde sich jedoch nichts ändern. Die Gemeinden könnten weiterhin Ausnahmen von der Temporichtlinie gewähren und die Temporeduktion auf siedlungsorientierten Strassen bliebe ohne Gesuch möglich.
Die kleine Kammer folgte schlussendlich der Kommissionsmehrheit und nahm die Motion mit 25 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen als Zweitrat an, womit das Anliegen an den Bundesrat überwiesen wurde.