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  • Loi sur la protection de la nature et du paysage (LPN)

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Jahresrückblick 2024: Kultur, Sprachen, Kirchen und religionspolitische Fragen

Nebst der medialen Diskussion darüber, dass Basel-Stadt 2025 den Eurovision Song Contest ausrichten wird, stand 2024 in der Kulturpolitik die Kulturbotschaft für die Periode 2025–2028 im Vordergrund. Das Parlament und die Medien diskutierten dabei intensiv über die nachträglich eingebrachten Kürzungen im Zuge der Haushaltsbereinigung des Bundes. Das Parlament verabschiedete die Kulturbotschaft zudem ohne Änderungen am Natur- und Heimatschutzgesetz: Sowohl der National- als auch der Ständerat traten nicht auf die Revision des NHG ein, mit der der Bundesrat die hohe Baukultur gesetzlich verankern wollte. In der Wintersession 2024 lehnte der Nationalrat zudem das bis anhin sistierte Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek ab – ein weiterer Entwurf der Kulturbotschaft. Der Ständerat wird sich deswegen nochmals mit der Frage beschäftigen, inwiefern Kulturschaffende für die digitale Hinterlegung ihrer Werke entschädigt werden sollen. Ebenfalls offen blieb das Bundesgesetz zum internationalen Kulturgütertransfer, welches derzeitig noch in der WBK-SR beraten wird. Dort stellt sich die Frage, wie die neu eingeführte Kommission für historisch belastetes Kulturerbe ausgestaltet werden soll.

Wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse zeigt, standen Kirchen und religionspolitische Themen insbesondere zu Beginn des Jahres im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Als Reaktion auf den 2023 erschienenen Bericht über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz hiess das Parlament 2024 verschiedene Vorstösse rund um dieses Thema gut. So verabschiedete der Nationalrat zwei Postulate, welche eine genauere Untersuchung von Missbrauch im Kontext von Institutionen für Jugendliche und Kinder forderten und Auskunft darüber verlangten, wie Organisationen für Jugendliche mit internen Fällen von sexuellem Missbrauch umgehen. Um sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, hiess der Nationalrat zudem sechs gleichlautende Motionen gut, welche die Einführung einer gesetzliche Grundlage für ein Schutzkonzept zur Prävention von Missbrauch forderten. Die Medien diskutierten in diesem Kontext etwa, dass es die katholische Kirche nicht geschafft habe, versprochene Veränderungen einzuleiten, und dass sich das evangelisch-reformierte Kirchenparlament der Schweiz gegen einen eigenen Bericht über Missbrauch aussprach.

Auch andere Themen in Zusammenhang mit Kirchen und Religion beschäftigten 2024 die Medien und das Parlament, so insbesondere der im Antisemitismusbericht 2023 festgestellte starke Anstieg an antisemitischen Vorfällen in der Schweiz, den der SIG auf den eskalierten Nahostkonflikt zurückführte. Als Reaktion darauf hiess das Parlament eine Motion gut, mit der eine Strategie und ein Aktionsplan gegen Antisemitismus und Rassismus verlangt wurden, und beschloss ein Verbot von nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit. Positiv äusserte sich der SIG über den Entscheid des Bundesrates, einen Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen.
Schliesslich vermeldeten die Medien Anfang 2024 basierend auf aktualisierten Daten des BFS, dass die Konfessionslosen 2022 erstmals die stärkste Bevölkerungsgruppe in der Schweiz darstellten.

Die Sprachpolitik fokussierte sich dieses Jahr insbesondere auf die Förderung der Mehrsprachigkeit. So hiessen die beiden Räte eine Motion gut, mit der neu Zusammenfassungen von Berichten der Bundesverwaltung in allen drei Amtssprachen erstellt werden sollen. Ebenfalls angenommen wurde eine Motion mit der Forderung, dass der Sprachaustausch innerhalb der Schweiz gefördert wird.

Jahresrückblick 2024: Kultur, Sprachen, Kirchen und religionspolitische Fragen
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

In der Herbstsession 2024 widmete sich der Ständerat erstmals einem Entwurf der UREK-NR zur Anpassung des Verbandsbeschwerderechts. Dieses soll laut Vorlage bei «kleineren Bauvorhaben von geringer Bedeutung» eingeschränkt werden können.

Eine Minderheit Stocker (sp, SH) zweifelte an der Notwendigkeit der Vorlage und beantragte Nichteintreten. Der Minderheitensprecher räumte zwar ein, dass zahlreiche Einsprachen Bauvorhaben verhindern würden und hier Handlungsbedarf bestehe. Diese Einsprachen würden jedoch mehrheitlich von Anwohnenden statt von Umweltverbänden stammen. Die vorgeschlagene Lösung treffe hingegen lediglich die Umweltverbände, deren Anliegen jedoch häufig gerechtfertigt seien, wie die hohe Erfolgsquote der Verbandsbeschwerden vor dem Bundesgericht zeige. Der Ständerat folgte jedoch der Kommissionsmehrheit und trat mit 30 zu 14 Stimmen auf die Vorlage ein.

In der Detailberatung beantragte die Mehrheit der zuständigen UREK-SR insgesamt zwei Differenzen zur Version des Nationalrats: Erstens solle das Verbandsbeschwerderecht lediglich bei Ortsbildern nationaler, nicht aber kantonaler und kommunaler Bedeutung, aufrechterhalten bleiben. Gemäss Einschätzungen der Kommissionsmehrheit seien die kantonalen und kommunalen Ortsbilder durch die verantwortlichen Behörden bereits zur Genüge geschützt. Eine Minderheit Vara (gp, NE) weibelte dafür, das Verbandsbeschwerderecht analog zum Entscheid des Nationalrats weiterhin auch auf alle bedeutsamen Ortsbilder anzuwenden. Trotz Unterstützung des Bundesrats für die Minderheit folgte der Ständerat mit 28 zu 15 Stimmen der Mehrheit. Zweitens wollte die Mehrheit der Kommission das Verbandsbeschwerderecht im Gewässerraum abschaffen. Lediglich beibehalten bleiben soll es im Falle von Biotopen nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung. Auch hier argumentierte die Kommissionsmehrheit, dass Kantone und Gemeinden die Interessenabwägungen jeweils angemessen vornehmen würden und das Verbandsbeschwerderecht nicht notwendig sei. Eine zweite Minderheit Vara forderte auch hier, auf die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts zu verzichten. Die Minderheitensprecherin betonte, dass Gewässerräume zu den am stärksten bedrohten Ökosystemen zählen und Profit nicht über den Naturschutz gestellt werden solle. Doch auch dieser Antrag fand vergleichsweise wenig Anklang im Ständerat und wurde mit 28 zu 16 Stimmen abgelehnt. Mit 30 zu 15 Stimmen scheiterte schliesslich auch eine Minderheit Stocker, die den Antrag unterbreitete, dass das Verbandsbeschwerderecht nur bei Wohnbauten von einer Geschossfläche unter 250 Quadratmetern anstelle der vorgesehenen 400 Quadratmeter ausgesetzt werden dürfte. Derselbe Antrag war zuvor ebenfalls im Nationalrat abgelehnt worden. In der Gesamtabstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 30 zu 14 Stimmen für den angepassten Entwurf aus.

Zurück im Nationalrat wurden die bestehenden Differenzen zum Ständerat auf Antrag der Mehrheit der UREK-NR aus dem Weg geräumt. Ein Einzelantrag Munz (sp, SH), welcher forderte, dass das Verbandsbeschwerderecht weiterhin aufrechterhalten bleiben solle, wenn sich die Wohnbauten im Gewässerraum befinden und mehr als geringfügig in diesen hineinragen, scheiterte trotz Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen und GLP mit 118 zu 72 Stimmen. Auch Umweltminister Albert Rösti hatte dem Einzelantrag seine Unterstützung zugesagt.

In den Schlussabstimmungen nahmen der Ständerat und der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit 29 zu 13 Stimmen (keine Enthaltungen), beziehungsweise mit 124 zu 67 Stimmen (bei 4 Enthaltungen), an. Gegen Annahme stellten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP sowie eine Mehrheit der Mitglieder der GLP-Fraktion.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Die Biodiversitätsinitiative gelangte im September 2024 zusammen mit der Reform der Beruflichen Vorsorge an die Urne. Die Volksinitiative, die offiziell «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» heisst, wurde 2019 von Naturschutzkreisen lanciert. Sie forderte die stärkere Verankerung der Biodiversität in der Verfassung sowie genügend Flächen und finanzielle Mittel für den Erhalt der Biodiversität. Des Weiteren wollte die Initiative schutzwürdige Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahren. In der parlamentarischen Beratung wurden sowohl die Initiative als auch ein möglicher Gegenvorschlag verworfen. Daher gelangte die Initiative ohne Alternativvorschlag zur Abstimmung.
Die Abstimmungskampagne war geprägt durch einen tiefen Graben zwischen den beiden Lagern. Auf der Pro-Seite positionierten sich die Initiantinnen und Initianten rund um die Naturschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife und Schweizer Heimatschutz sowie die Grünen, die SP und die GLP. Bei den Gegnerinnen und Gegnern stand vor allem der SBV im Fokus. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative argumentierten, dass es um die Biodiversität sowie um die Vernetzung der entsprechenden Flächen und Gebiete in der Schweiz schlecht stehe und sie durch die intensive Landwirtschaft und die Siedlungsausdehnung noch mehr unter Druck gerate. Nur mit einer intakten Natur könne überhaupt Landwirtschaft betrieben werden und ein höheres Mass an Biodiversität verbessere die Wasser- und Bodenqualität. Die Gegnerschaft widersprach diesen Argumenten mit der Behauptung, dass es der Biodiversität in der Schweiz besser gehe, als vom Initiativkomitee behauptet. Ausserdem unternehme die Landwirtschaft schon genug für den Schutz der Biodiversität. Anstatt noch mehr Flächen unter Schutz zu stellen, sollten die bestehenden Flächen besser aufgewertet werden. Zudem seien noch mehr Schutzflächen gleichbedeutend mit weniger landwirtschaftlicher Produktion und mehr Importen landwirtschaftlicher Güter. Von Seiten der Energiebranche wurde argumentiert, dass mit Annahme der Initiative zahlreiche Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, beispielsweise Freiflächen-Solaranlagen oder Windparks, gar nicht mehr oder nur mit grossen zeitlichen Verzögerungen realisiert werden könnten.
In den Medien erregte eine Studie des Biologen Marcel Züger einige Aufmerksamkeit. Diese Studie, die vom SBV in Auftrag gegeben worden war, legte dar, dass es in der Schweiz keine Krise der Biodiversität zu verzeichnen gebe, in den letzten Jahrzehnten sei vielmehr eine Trendwende hin zu mehr Artenschutz geschafft worden. Zahlreiche andere Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kamen aber zu einem anderen Schluss, denn die Verbesserungen hätten auf einem sehr tiefen Niveau stattgefunden und träfen längst nicht auf alle Arten zu, so die Argumente.
Bemerkenswertes resultierte aus der Inserateanalyse von Année Politique Suisse: Im Unterschied zu den Vergleichsvorlagen wie der Trinkwasserinitiative schalteten die Befürwortenden der Biodiversitätsinitiative mehr Inserate in den Zeitungen als die Gegnerschaft. Die starke Inseratekampagne des Pro-Lagers widerspiegelte sich aber nicht im Ergebnis der Vorumfragen, wo sich das bekannte Muster zeigte, dass eine Volksinitiative am Anfang eine relative grosse Anzahl Stimmberechtigte zu begeistern vermag, mit der Zeit jedoch an Zustimmung verliert. Während die Biodiversitätsinitiative Anfang August noch 51 Prozent der Befragten zu überzeugen vermochte, sank dieser Wert innert vier Wochen auf 46 Prozent. So vermochte es nicht zu erstaunen, dass die Initiative am Abstimmungssonntag vom 22. September abgelehnt wurde, wobei die niedrige Zustimmung von rund 37 Prozent aber schon eher überraschte.


Abstimmung vom 22. September 2024

Beteiligung: 45.19%
Ja: 36.96%
Nein: 63.04%

Parolen:
Ja: EVP, GLP, GPS, PdA, SD, SPS, VCS, Kleinbauernvereinigung, WWF, Greenpeace, Fondation Franz Weber, STS und diverse weitere Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Schweizer Heimatschutz
Nein: EDU, FDP, Lega, MCG, Mitte (2*), SVP, SBV, SGV, Schweizer Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Centre Patronal, WaldSchweiz, GastroSuisse, HotellerieSuisse, Baumeisterverband, Swissmem, Schweizer Wasserwirtschaftsverband, Verband Schweizer Elektrizitätsunternehmen, aeesuisse (Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz), Bäuerinnen- und Landfrauenverband, HEV
Stimmfreigabe: GLP GR, GLP JU, Mitte ZH, PdA BE
* in Klammern die Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Die Nachbefragung zeigte einen starken links-rechts-Graben mit einer gespaltenen GLP, einen deutlichen Stadt-Land-Unterschied (die beiden Stadtkantone Basel-Stadt und Genf hatten die Initiative als einzige Kantone angenommen) sowie eine Differenz bei den Geschlechtern, wobei Männer die Initiative stärker ablehnten als Frauen.
Verschiedenen Akteurinnen und Akteure waren sich nicht einig, was das Abstimmungsergebnis für die Zukunft bedeutet. SBV-Präsident Markus Ritter (mitte, SG) betrachtete das Resultat als Bestätigung des bislang eingeschlagenen Weges und Umweltminister Albert Rösti ergänzte, dass die Massnahmen zugunsten der Biodiversität wie bis anhin «mit Umsicht und Augenmass» (Tages-Anzeiger) getroffen werden müssten. Nein-Komitee-Mitglied Thierry Burkart (fdp, AG) wiederum sah nun vor allem die Städte beim Erhalt und der Förderung der Biodiversität am Zuge. Jaqueline de Quattro (fdp, VD), die ebenfalls im Nein-Komitee war, zeigte sich überzeugt, dass auch die Baubranche und die Energiebranche ins Boot geholt werden müssen, um Erfolge in Sachen Biodiversitätsschutz zu erzielen. Für Heidi Z'graggen (mitte, UR), die auch bereits Vorstösse zum Thema eingereicht hatte, war der Handlungsbedarf unbestritten. Sie forderte, dass Gelder für konkrete Projekte zur Stärkung der Biodiversität an die Kantone fliessen.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative zeigten sich naturgemäss enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung. Hasan Candan, SP-Nationalrat und Mitarbeiter bei Pro Natura, vertrat die Ansicht, dass der «Kampf um die Biodiversität» (Aargauer Zeitung) noch nicht zu Ende sei, nun sei jedoch Bundesrat Rösti gefordert, der in Bälde den zweiten Aktionsplan in Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz vorlegen werde.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Comme la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire du sénateur Werner Salzmann (udc, BE), la CEATE-CE s'est à nouveau penchée sur le rôle des inventaires fédéraux. Elle conclut que les nouvelles dispositions introduites par l'acte modificateur unique (21.047), et surtout les avantages accordés au 15 projets hydroélectriques désignés lors d'une table ronde sur l'énergie hydraulique, ou encore les mesures relatives à l'offensive solaire permettent une pesée des intérêts entre la protection de la nature et du paysage et les enjeux économiques relatifs à la sécurité d'approvisionnement énergétique. La CEATE-CE s'est donc alignée sur sa commission sœur et préconise désormais de ne pas donner suite à l’initiative parlementaire par 9 voix contre 0 et 1 abstention.
À la tribune, Werner Salzmann (udc, BE) a reconnu que le premier point de son initiative parlementaire était désormais rempli par l'acte modificateur unique. En revanche, il considère que, vu l'impact des inventaires fédéraux sur les intérêts privés, des mesures devraient être inscrites dans la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage (LPN) et non dans l'annexe d'une ordonnance.
Le Conseil des Etats n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire.

Accorder plus d'importance aux énergies renouvelables et au développement économique qu'aux inventaires réalisés par des autorités sans légitimité démocratique (Iv. Pa. 21.487)
Dossier: Energie - Sécurité d'approvisionnement

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

Message culture 2025-2028 (MCF 24.027)

In der Sondersession 2024 widmete sich der Nationalrat in Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Bregy (mitte, VS), welche eine Anpassung des NHG im Bereich des Verbandbeschwerderechts forderte, einem Entwurf seiner UREK zur Änderung des besagten Bundesgesetzes. Die Vorlage beabsichtigte eine punktuelle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei «kleineren Bauvorhaben von geringer Bedeutung» und war in der Vernehmlassung stark umstritten gewesen. Konkret soll das Verbandsbeschwerderecht laut Kommissionssprecherin Simone de Montmollin (fdp, GE) für Bauvorhaben von weniger als 400 Quadratmetern nicht angewendet werden, ausser das Bauvorhaben betreffe unter anderem besonders empfindliche Gebiete, wie beispielsweise Biotope und Wassergebiete nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung, oder historische Stätten. Dem Nationalrat lagen vier Minderheiten aus dem links-grünen Lager vor: Eine erste Minderheit Masshardt (sp, BE) plädierte dafür, nicht auf die Vorlage einzutreten, da schlicht kein Handlungsbedarf bestehe. Eine Mehrheit der Beschwerden gegen Bauprojekten werde von Privatpersonen eingereicht, weshalb also meist Nachbarinnen und Nachbarn statt Umweltverbänden Bauvorhaben behinderten. Sich genau auf die Verbandsbeschwerden zu fokussieren, welche lediglich rund 50 Beschwerden pro Jahr ausmachten, sei der falsche Ansatz, so Masshardt. Die zweite Minderheit Munz (sp, SH) forderte, das Gesetz lediglich auf Erstwohnungen zu beschränken und das Verbandsbeschwerderecht bei Bauvorhaben, welche dem Zweitwohnungsgesetz unterliegen, weiterhin in gleicher Form aufrechtzuerhalten. Zwei weitere Minderheiten, angeführt von Christophe Clivaz (gp, VS), forderten zum einen, dass das Verbandsbeschwerderecht nur bei einer Bruttogeschossfläche von weniger als 250 Quadratmetern ausgesetzt werden können solle und zum anderen dass das Beschwerderecht ebenfalls bei Bauvorhaben innerhalb von Bauzonen weiterbestehen solle, die als für eine Auszonung geeignet empfunden werden.

Die Volkskammer sah sich in zwei klare Lager gespalten. Während die Fraktionssprecherinnen und -sprecher der SP, Grünen und GLP auf Nichteintreten pochten, beabsichtigten die Fraktionen der FDP, SVP und der Mitte, auf die Vorlage einzutreten. So beschloss der Nationalrat Eintreten mit 116 zu 67 Stimmen (bei einer Enthaltung). Auch in der Detailberatung blieben die Fronten ähnlich verhärtet. Der Minderheitsantrag Munz wurde unter anderem seitens der Mehrheitssprecherin Monika Rüegger (svp, OW) kritisiert, da dieser eine Ungleichbehandlung von Zweit- und Erstwohnungen mit sich bringe, und vom Nationalrat schliesslich mit 123 zu 62 Stimmen abgelehnt. In dieser Abstimmung unterstützte auch die GLP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Initiant Philipp Matthias Bregy bemängelte die beiden Minderheitsanträge Clivaz: Damit könnten erstens beinahe alle Zonen von einer potenziellen Auszonung betroffen sein, was die Gesetzesrevision obsolet mache, und zweitens stellten die in der Vorlage festgehaltenen 400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche bereits einen Kompromiss dar. Die Minderheitsanträge Clivaz scheiterten schliesslich mit 112 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung (Bruttogeschossfläche), respektive mit 113 zu 72 Stimmen ohne Enthaltungen (Auszonung). Neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sprachen sich auch die beiden EVP-Nationalräte Marc Jost (evp, BE) und Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) sowie FDP-Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) für die Minderheiten Clivaz aus, während sich FDP-Nationalrätin Giacometti (fdp, GR) der Abstimmung über eine Einschränkung der Bruttogeschossfläche enthielt. Die gleichen Ratsmitglieder, welche sich auch den Minderheiten Clivaz angeschlossen hatten, stellten sich in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage, welche somit mit 113 zu 72 Stimmen unverändert angenommen wurde.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Nachdem die Behandlungsfrist für eine parlamentarische Initiative Bregy (mitte, VS) in der Wintersession 2022 verlängert worden war, hatte die UREK-NR im März 2023 einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des NHG fertiggestellt und diesen in die Vernehmlassung geschickt.
Das BAFU veröffentlichte die Vernehmlassungs-Ergebnisse im Dezember 2023 in einem Bericht. Der Entwurf der UREK-NR sah eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten mit einer Geschossfläche von unter 400 Quadratmetern vor, vorausgesetzt, das Bauvorhaben sei nicht in einem sensiblen Gebiet geplant. Ein Kommissionsminderheitsantrag Jauslin (fdp, AG) forderte, dass das Verbandsbeschwerderecht lediglich bei einer Geschossfläche von unter 250 Quadratmetern eingeschränkt werden solle. Ebenso solle das Beschwerderecht aufrechterhalten werden, falls die betroffene Bauzone auch für eine Auszonung geeignet wäre. Eine Kommissionsminderheit Munz (sp, SH) setzte sich für ein Fortbestehen des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten ein, die in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent erbaut werden sollten.

Die Hälfte der 68 Stellungnehmenden in der Vernehmlassung unterstützte den Mehrheitsantrag der UREK-NR. 13 Kantone (AI, BE, GL, GR, JU, LU, NW, SO, SZ, TI, VD, VS, ZG) konnte die Vorlage überzeugen, während der Kanton Obwalden sich für die Minderheitsanträge Jauslin und Munz aussprach. Der Kanton Bern unterstützte zusätzlich den Minderheitsantrag Munz. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone befürwortete den Mehrheitsantrag der UREK-NR – trotz der divergierenden Stellungnahme zweier Mitgliedskantone (OW, UR) – ohne Vorbehalte. Eine Mehrheit der stellungnehmenden Dachverbände (Baumeisterverband, economiesuisse, SAB, SBV, SGV), die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP.Liberalen, Mitte) und weitere Verbände aus der Bau- und Immobilienbranche (bspw. HEV, metal.suisse) begrüssten die Vorlage. Mit deren Hilfe könnte ein Ungleichgewicht beim Verbandsbeschwerderecht zwischen dem NHG und dem USG behoben werden, da bei letzterem lediglich UVP-pflichtige Bauvorhaben vom Beschwerderecht betroffen seien, lautete die Argumentation der Unterstützerinnen und Unterstützer. Einige Stellungnehmenden wünschten sich eine Erhöhung der Schwelle der Geschossfläche auf 600 Quadratmeter (bspw. USPI, FRI, HEV), während die Handelskammer beider Basel gar eine Erhöhung des Grenzwerts auf 1'000 Quadratmeter forderte.

Gegen den Mehrheitsantrag äusserten sich zehn Kantone (AG, AR, BL, GE, FR, NE, SG, TG, UR, ZH), welche unter anderem keinen Handlungsbedarf sahen, da das Verbandsbeschwerderecht ohnehin nur selten genutzt werde. Auch die BPUK und der KSD sowie die Grünen und die SP lehnten die Vorlage ab, da sie den Umwelt- und Denkmalschutz schwäche. Auf Unverständnis stiess die Vorlage bei den stellungnehmenden Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen (bspw. Pro Natura, Greenpeace, NIKE), welche sich allesamt gegen den Mehrheitsantrag positionierten. Als Begründung ihrer Haltung nannten die Organisationen unter anderem die «Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze», da Wohnbauprojekte mit einer geringeren Geschossfläche privilegiert behandelt werden würden. Die Denkmalschutzorganisationen (AKD, AS, SHS, NIKE) störten sich insbesondere daran, dass eine Mehrzahl der schützenswerten Ortsbilder nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterstellt wären. Falls die Gesetzesänderung jedoch angenommen werden würde, sicherten alle Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen sowie die KSD, SP, SGB und der sia dem Minderheitsantrag Munz ihre bedingte Unterstützung zu. Dem Minderheitsantrag Jauslin würde wohl ebenfalls eine bedingte Zustimmung seitens der Gesamtheit der Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen sowie der SP, KSD und SGB zuteilwerden, wobei drei Kantone (AG, SG, TG) ihre bedingte Unterstützung nur für die Senkung des Grenzwerts der Geschossfläche auf 250 Quadratmeter aussprachen.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 ein letztes Mal mit der Biodiversitätsinitiative sowie mit dem indirekten Gegenvorschlag. Aus der Kommission lag der Mehrheitsantrag auf erneutes Nichteintreten auf den Gegenvorschlag, sowie ein von links-grün getragener Minderheitsantrag Mazzone (gp, GE) auf Eintreten vor. Letzterer wurde auch von Jakob Stark (svp, TG) unterstützt.
Seitens der Kommission stellte Beat Rieder (mitte, VS) die Vorgeschichte und den Inhalt der Vorlage vor. Er bezeichnete den indirekten Gegenvorschlag als «fehlgeschlagene[n ] Versuch, einer extremen Initiative mit im Endeffekt noch einschneidenderen Massnahmen zu begegnen». Rieder kritisierte auch den Bericht der Verwaltung, den diese im Herbst 2023 auf Wunsch der UREK-NR erarbeitet hatte. Dieser habe gemäss Kommissionssprecher Rieder keine verlässliche Grundlage für einen valablen indirekten Gegenvorschlag dargestellt, da insbesondere noch keine Definition von Begrifflichkeiten vorgenommen und die Problematik der kantonalen Hoheiten nicht gelöst worden sei. Daniel Fässler (mitte, AI) ergänzte, dass sich einige Punkte, die im Verwaltungsbericht erwähnt worden seien, bereits in Umsetzung befänden. So hätten Bund und Kantone beispielsweise Programmvereinbarungen zum Schutz der Waldbiodiversität abgeschlossen. Für Werner Salzmann (svp, BE) schränkte der Gegenvorschlag ausserdem den «Handlungsspielraum der Kantone, der Landwirtschaft, des Energiesektors und des Tourismus massiv» ein. Heidi Z'graggen (mitte, UR) und Damian Müller (fdp, LU) plädierten zwar auf Nichteintreten, anerkannten aber einen gewissen Handlungsbedarf. Die Urner Standesvertreterin schlug vor, mittels einer parlamentarischen Initiative «den Weg noch einmal neu [zu] begehen», denn um eine seriöse Gesetzesvorlage zu erarbeiten, brauche das Parlament mehr Zeit. Für die links-grüne Minderheit stand ebenfalls die Zeit im Fokus. Im Gegensatz zu Heidi Z'graggen argumentierte Céline Vara (gp, NE) aber, dass für den Schutz der Biodiversität nicht mehr viel Zeit übrig bleibe. Es sei nötig, jetzt zu handeln und noch in dieser Session einen indirekten Gegenvorschlag zu verabschieden. Jakob Stark und Maya Graf (gp, BL) fügten hinzu, dass die vom Ständerat kritisierten Punkte Eingang in den Bericht der Verwaltung gefunden hätten; der Bericht fokussiere auf die funktionale Vernetzung und die Qualitätssteigerung bestehender Biodiversitätsgebiete sowie auf die Stärkung der Biodiversität im Siedlungsraum. Auch Umweltminister Rösti verteidigte die Arbeit der Verwaltung. Es sei ein Bericht, der nicht in aller Eile geschrieben worden sei, sondern auf der Debatte im Ständerat fusse. Rösti plädierte dafür, auf den Gegenvorschlag einzutreten.
In der Gesamtabstimmung entschied der Ständerat allerdings erneut, nicht auf die Vorlage einzutreten (18 zu 25 Stimmen, 1 Enthaltung). Ebenso wurde die Initiative – entgegen einem Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier (sp, JU) – zur Ablehnung empfohlen.

In den Schlussabstimmungen äusserten sich beide Räte noch einmal abschliessend über die Volksinitiative. Der Nationalrat entschied mit 124 zu 72 Stimmen (2 Enthaltungen), das Begehren zur Ablehnung zu empfehlen. Die SP- und die Grünen-Fraktion, die Mehrheit der GLP-Fraktion und einige wenige Mitte-Mitglieder empfahlen die Volksinitiative zur Annahme. Der Ständerat empfahl die Initiative mit 33 Stimmen zu 12 Stimmen ebenfalls zur Ablehnung.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 ein zweites Mal mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative, nachdem sich der Ständerat noch in der Frühjahrssession 2023 gegen Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen hatte.
Dem Rat lagen zu Beginn der Debatte zwei Minderheitsanträge von Markus Ritter (mitte, SG) und Alois Huber (svp, AG) auf Nichteintreten sowie ein Mehrheitsantrag der UREK-NR auf Eintreten vor. Obwohl die grosse Kammer in dieser Session lediglich über Eintreten oder Nichteintreten entscheiden konnte, diskutierte sie bereits eine mögliche Anpassung des indirekten Gegenvorschlags. Wie Kommissionssprecher Matthias Jauslin (fdp, AG) erläuterte, hatte das BAFU nämlich im Auftrag der nationalrätlichen UREK einen Entwurf erstellt, wie der Gegenvorschlag abgeändert werden könnte, um den Bedenken des Ständerates Rechnung zu tragen. Der Entwurf umfasste im Wesentlichen die folgenden Punkte: den Verzicht auf die Verankerung von neuen Begrifflichkeiten im Gesetz (beispielsweise ökologische Infrastruktur); keine Einführung von Biodiversitätsgebieten nationaler Bedeutung; keine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Bereich der Landwirtschaft, bessere Vernetzung und Qualitätssteigerung in den bereits bestehenden Biodiversitätsgebieten sowie Fokus auf das Siedlungsgebiet in Agglomerationen und Städten als Hort der Biodiversität. Die SP, die Grünen, die GLP und die Mehrheit der FDP sprachen sich in ihren Voten für Eintreten und auch für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Entwurf aus. Bastien Girod (gp, ZH) bezeichnete den Entwurf gar als «Kunststück», da er sowohl das Initiativkomitee zum Rückzug der Volksinitiative bewegen könnte als auch die Anliegen der Landwirtschaft und des Ständerates berücksichtige. Die grosse Kammer folgte dem Antrag ihrer Kommissionsmehrheit in der Folge mit 99 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) und beschloss somit, an einem indirekten Gegenvorschlag festzuhalten. Nicht auf die Vorlage eintreten wollten die SVP-Fraktion sowie einige Mitglieder der Mitte- und der FDP-Fraktionen.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Une majorité de la CEATE-CN persiste à vouloir un contre-projet indirect à l'initiative Biodiversité, malgré la décision du Conseil des Etats de ne pas entrer en matière. C'est par 13 voix contre 8 et 3 abstentions que la commission a décidé de poursuivre avec ce projet, tout en adoptant une posture conciliante avec les avis émis au sein de la chambre haute, pour qui il n'est pas nécessaire d'étendre les surfaces dédiées à la biodiversité. La commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national estime qu'il serait possible d'insister sur la qualité des surfaces existantes et d'impliquer les régions urbaines, considérant, tout comme la chambre haute, que les régions rurales sont aujourd'hui déjà fortement mises à contribution dans les projets de protection de la biodiversité. Il ne serait donc pas nécessaire de modifier le droit agricole.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Selon le sénateur UDC Werner Salzmann (udc, BE), les inventaires fédéraux destinés à protéger la nature et le paysage, comme par exemple les marais ou les tourbières, doivent être approuvés par le Parlement. Il regrette que, à cause des inventaires fédéraux, la protection de la nature et du paysage prime, dans tous les cas, sur l'approvisionnement énergétique. Une modification de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage (LPN) devrait permettre une pesée des intérêts du développement économique, de l'approvisionnement énergétique, et non pas que de la protection de la nature et du paysage. En outre, il considère que les bâtiments ou installations existantes devraient bénéficier de la situation acquise. En d'autres termes, ils pourraient être utilisés sans limitation, peu importe les inventaires fédéraux ultérieures à leur établissement.
Les Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats (CEATE-CE) et du Conseil national (CEATE-CN) se sont penchés sur l'initiative parlementaire. D'un côté, la CEATE-CE a approuvé l'initiative par 8 voix contre 5. Si elle reconnaît que la loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047) répond partiellement à la problématique, elle estime qu'une analyse approfondie est nécessaire. D'un autre côté, la CEATE-CN a refusé l'initiative par 16 voix contre 7 et 1 abstention. La CEATE-CN est persuadée que la législation en vigueur garantit une pesée des intérêts publics, et qu'elle prend en compte autant les enjeux de développement économique que d'approvisionnement énergétique.

Accorder plus d'importance aux énergies renouvelables et au développement économique qu'aux inventaires réalisés par des autorités sans légitimité démocratique (Iv. Pa. 21.487)
Dossier: Energie - Sécurité d'approvisionnement

Prenant la parole en tant que représentant de la majorité de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats (CEATE-CE), Beat Rieder (centre, VS) a commencé par rappeler qu'il ne s'agissait pas, lors de cette session, de se prononcer sur l'initiative Biodiversité mais bien sur son contre-projet élaboré par le Conseil fédéral et retouché par le Conseil national. Celui-ci est bien plus concret que le texte d'initiative et est une manière de l'appliquer avec un nouvel article 18bis dans la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage (LPN) permettant d'introduire la notion d'infrastructure écologique. Une augmentation de la surface dédiée à la protection de la biodiversité ainsi qu'une meilleure mise en réseau de ces surfaces sont souhaitées par la chambre basse et l'exécutif. Mais pour la majorité de la commission, cette proposition aurait de graves répercussions sur l'économie, la production d'énergie, le tourisme et l'agriculture. De plus, ce texte ne serait pas nécessaire pour que la Suisse respecte l'accord récemment trouvé à Montréal à ce sujet, imposant aux pays signataires de dédier 30 pour cent de la surface totale à la protection de la biodiversité d'ici à 2030. Dans un exposé détaillé, Beat Rieder a ainsi expliqué – à l'appui d'un rapport délivré par l'Administration fédérale et dévoilant des chiffres et données jusqu'ici inexistants – que les méthodes de calcul jusqu'alors utilisées par la Confédération ne prenaient pas en compte de nombreuses surfaces recensées au niveau cantonal et communal. En tout, les surfaces dédiées à la nature n'atteindraient ainsi pas 13.4 pour cent comme affirmé officiellement jusqu'à présent, mais plus de 23 pour cent. Selon le sénateur valaisan, la Suisse n'a, de plus, pas besoin d'une nouvelle modification législative pour faire augmenter ce taux. En effet, diverses décisions prises par le Parlement devraient mener à une augmentation de cette surface totale, à l'image des réserves forestières prévues dans la politique forestière 2020 prolongée en 2021 ou des corridors pour la faune sauvage dans la loi sur la chasse (LchP) récemment adaptée. La majorité veut donc renforcer la protection des surfaces déjà existantes et non créer un monstre de régulation comme redouté en cas d'entrée en matière sur le contre-projet.

Répondant indirectement au sénateur valaisan, la genevoise Lisa Mazzone (vert-e-s, GE) – représentant la minorité de la commission – a insisté sur la nécessité de regarder ce qui se passe vraiment sur le terrain, estimant que «ce n'est pas parce que l'on arrive à des chiffres élevés avec des astuces statistiques que la biodiversité va mieux». Soutenant le contre-projet, l'élue verte estime crucial d'agir. Elle qui défend une vision à long terme, a insisté sur l'importance de la biodiversité pour l'agriculture – mais également de l'agriculture pour la biodiversité – et l'économie de manière générale. Reprenant les mots du Conseil fédéral, l'élue verte a, par exemple, fait remarquer que si nous devions compenser les prestations écologiques fournies par la biodiversité – purifier l'eau et l'air, fertiliser les sols, polliniser les plantes, nous protéger contre les conséquences du changement climatique, etc. – cela nous en coûterait CHF 14 à 16 milliards par année. Elle a ainsi rappelé qu'Economiesuisse soutenait le contre-projet, tout comme l'Association des entreprises électriques suisses (AES), répondant ainsi aux craintes de la majorité de la commission, pour qui le contre-projet représente un danger pour ces deux secteurs. De plus, l'argent prévu par le Conseil fédéral dans ce contre-projet – CHF 100 millions par an – profiterait en premier lieu à l'agriculture et aux entreprises locales. Elle a fini son plaidoyer en rendant les sénatrices et sénateurs attentifs au fait que de ne pas opposer de contre-projet à l'initiative serait prendre le risque d'une acceptation du texte des initiant.e.s, à l'image de ce qui s'est produit à plusieurs reprises sur des questions similaires (initiative Rothenturm, initiative des Alpes, initiative contre les résidences secondaires, initiative sur le Lavaux). Plaidant également pour une entrée en matière, Roberto Zanetti (ps, SO) a complété l'argumentaire de la sénatrice genevoise en arguant que toutes les questions et critiques soulevées par la majorité de la commission pouvaient de toute manière être discutées en détail au sein de la commission.

Prenant la parole au nom du Conseil fédéral, le ministre en charge de l'environnement, Albert Rösti partage tant le point de vue de Roberto Zanetti sur le travail en commission que de Lisa Mazzone sur les risques d'une votation populaire. Si le Conseil fédéral soutient l'entrée en matière, c'est avant tout parce qu'il redoute devoir mener une campagne de votation contre l'initiative, parce que personne n'est ouvertement contre la biodiversité : «Wer ist schon gegen Artenvielfalt?», s'interrogeait le conseiller fédéral bernois face aux sénatrices et sénateurs. Aux critiques avancées par la majorité de la commission, Albert Rösti a garanti que le contre-projet pourrait être appliqué tout en respectant tant l'agriculture que la production d'énergie. De plus, celui-ci permettrait de ne plus se focaliser uniquement sur les espaces ruraux s'agissant de la protection de la biodiversité, mais impliquerait également les espaces urbains.

Malgré les garanties et mises en garde émises par le ministre UDC, le Conseil des Etats a décidé de ne pas entrer en matière sur ce contre-projet, qui retourne donc à la CEATE-CN. C'est à une majorité assez nette de 28 voix contre 14 et une abstention que les membres de la chambre haute s'y sont opposé.e.s. Aux voix de la gauche soutenant le projet se sont ajoutées les voix du PLR Matthias Michel (ZG), du Centriste Stefan Engler (GR) et de l'indépendant Thomas Minder (SH). L'uranaise Heidi Z'graggen (centre) s'est, quant à elle, abstenue. Cette dernière avait, par ailleurs, annoncé vouloir déposer un postulat pour analyser comment promouvoir la biodiversité en s'appuyant sur les bases légales existantes et en améliorant la collaboration entre cantons et Confédération.

Dans les médias, on a pu en apprendre plus sur les discussions et actions menées en coulisse, plusieurs membres du Conseil des Etats critiquant la posture arrogante du monde agricole refusant toute entrevue avec les organisations environnementales, comme si le combat était gagné d'avance. Fer de lance de l'aile agricole du Parti du centre et président de l'USP, Markus Ritter (centre, SG) a réussi à convaincre sa fraction de s'opposer au contre-projet, clamant que celui-ci allait encore plus loin que l'initiative et qu'il mettait en danger la production agricole. Fait étonnant, cette position n'est pas partagée par la Conférence des directrices et directeurs cantonaux de l'agriculture qui a pris position en faveur du contre-projet, à l'instar de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement. Autre membre du parti centriste et président de l'USAM, Fabio Regazzi (centre, TI) concédait, dans les médias, avoir de plus en plus de peine avec les termes «biodiversité» et «durabilité», considérant qu'ils sont utilisés pour faire peur à la population. Pour l'Aargauer Zeitung, cette position du Centre contraste avec celle que le parti tenait il y a de cela encore vingt ans, et un soutien quasi unanime de la fraction PDC à l'élaboration d'une stratégie nationale pour la biodiversité. Ce changement de posture, qui semble se faire ressentir dans le jeu politique suisse, amène la sénatrice Lisa Mazzone à penser que le terme de «biodiversité» en est presque devenu un «Schimpfwort». Qu'il le soit devenu ou non, la question de la protection de la biodiversité et des écosystèmes – selon le prisme des initiant.e.s – se réglera vraisemblablement dans les urnes avec une votation qui risque de crisper les différents fronts.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Contrairement au Conseil national, une courte majorité de la commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats (CEATE-CE) estime que le contre-projet n'est pas nécessaire. C'est, en effet, par 6 voix contre 5 et une abstention qu'elle s'est exprimée contre ce projet élaboré par sa chambre sœur, arguant qu'il est possible, avec le cadre légal actuel, d'atteindre dans une large mesure les objectifs fixés par le Cadre mondial de la biodiversité de Kunming (dédier 30 pour cent des surfaces à la protection et à la promotion de la biodiversité d'ici à 2030). La majorité craint, en outre, que de trop fortes exigences en matière de biodiversité n'empêchent le développement d'infrastructures énergétiques. La forte minorité de la commission estime, au contraire, qu'il est urgent d'agir face à l'ampleur de la crise liée à l'effondrement de la biodiversité. Elle demande donc à sa chambre de soutenir le contre-projet qui offrirait un bon cadre pour y répondre.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Auf Antrag der UREK-NR beschloss der Nationalrat in seiner Wintersession 2022, die Behandlungsfrist für eine parlamentarische Initiative Bregy (mitte, VS) betreffend eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderecht im Natur- und Heimatschutzgesetz um zwei Jahre bis zur Wintersession 2024 zu verlängern. Die Kommission hatte den Antrag damit begründet, dass die Arbeiten zu einem Gesetzesentwurf noch im Gange seien. Der Entwurf soll unter anderem festlegen, bis zu welcher Gebäudegrösse das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden soll und welche Ausnahmen bei der Neuregelung vorzusehen sind.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2022 als Erstrat mit der Biodiversitätsinitiative sowie mit dem indirekten Gegenvorschlag. Die umfassende Vorlage wurde während drei Sitzungen und in über 160 Wortmeldungen diskutiert. Als erstes wurden das Volksbegehren und der Gegenvorschlag von den Kommissionssprechern Matthias Jauslin (fdp, AG) und Christophe Clivaz (gp, VS) vorgestellt. Matthias Jauslin betonte die Wichtigkeit einer intakten Biodiversität für das Wohlergehen der Bevölkerung, aber auch der Wirtschaft. Leider sei rund ein Drittel der bekannten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in der Schweiz vom Aussterben bedroht – und dies, obwohl die Schweiz seit 2012 über die Biodiversitätsstrategie und den dazugehörigen Aktionsplan verfüge. Da die bislang unternommenen Anstrengungen nicht genügten, um dem Schwinden der Biodiversität Einhalt zu gebieten, brauche es nun griffige Massnahmen. Der Kommissionsmehrheit ginge die Volksinitiative dabei jedoch zu weit, sie schränke insbesondere den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark ein. Die UREK-NR setze daher mehrheitlich auf den Gegenvorschlag in Form einer Änderung des NHG. Daran anschliessend bat Ursula Schneider Schüttel (sp, FR), Präsidentin von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees, um Unterstützung für ihren Minderheitsantrag, der die Annahme der Volksinitiative empfehlen wollte. Schneider Schüttel liess es dabei jedoch bei einem allgemeinen Votum bleiben und ging nicht auf die Unterschiede zwischen Volksinitiative und Gegenvorschlag ein. Michael Graber (svp, VS) hingegen votierte mit seinem Minderheitsantrag dafür, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten. Graber vertrat die Ansicht, dass die Biodiversität in der Schweiz nicht schlecht dastehe. Initiative und Gegenvorschlag seien daher gar nicht notwendig. Falls die Initiative oder der Gegenvorschlag angenommen werde, würden insbesondere die Landwirtschaft und die Energieproduktion darunter leiden, so Graber.

Danach folgten die Voten der Fraktionen:
Die Grünen sprachen sich sowohl für die Initiative als auch für den Gegenvorschlag aus. Während Delphine Klopfenstein (gp, GE) darauf hinwies, dass die Klimakrise und der Biodiversitätsverlust zusammen angegangen werden müssten, betonte Bastien Girod (gp, ZH), dass für die Grünen insbesondere die Steigerung der Qualität in ohnehin bereits geschützten Gebieten sowie die Vernetzung der Lebensräume im Zentrum stehe.
Auch die SP-Fraktion unterstützte beide Projekte. Martina Munz (sp, SH) unterstrich, dass die Landwirtschaft auf die Biodiversität angewiesen sei, da diese die Bodenfruchtbarkeit und die Bestäubung sichere und damit erst die Ernährungssicherheit garantiert werden könne.
Die GLP-Fraktion unterstützte die Initiative teilweise, sprach sich aber geschlossen für Eintreten auf den Gegenvorschlag aus. Roland Fischer (glp, LU) bemängelte, dass die Schweiz bislang quasi tatenlos zugesehen habe, wie die Biodiversität immer weiter abgenommen habe. Die Schweiz stehe im internationalen Vergleich sehr schlecht da. Folglich müssten die entsprechenden finanziellen Mittel für den Erhalt der Biodiversität bereitgestellt werden, da ein weiterer Verlust an Biodiversität die Schweiz viel teurer zu stehen kommen werde.
Die FDP.Liberale-Fraktion hingegen unterstützte den indirekten Gegenvorschlag mehrheitlich, wie Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) ausführte. Allerdings sei bei der Ausgestaltung des NHG darauf zu achten, dass die Zielkonflikte, insbesondere zwischen der Produktion erneuerbarer Energien und dem Schutz der Biodiversität, immer durch eine umfassende Güterabwägung, die auch die Interessen der Wirtschaft miteinbeziehe, gelöst würden. Die Initiative lehnte die Fraktion mit dem Verweis ab, dass dadurch praktisch die ganze Schweiz unter Schutz gestellt würde.
Die Mitte-Fraktion zeigte sich ähnlich wie die FDP-Fraktion gespalten bei der Haltung zum Gegenvorschlag; die Initiative lehnte sie ab. Wie Priska Wismer-Felder (mitte, LU) ausführte, würde die Initiative dazu führen, dass die Produktion von Nahrungsmitteln eingeschränkt würde, was die Versorgungssicherheit in Frage stellen würde. Beim Gegenvorschlag stosse insbesondere das Flächenziel von 17 Prozent an Flächen, die dem Schutz von Lebensräumen und Arten dienen (so genannte Kerngebiete), auf Widerstand in ihrer Fraktion. Sie bemängelte zudem, dass «die Flächen, auf denen heute schon aktive Biodiversitätsförderung betrieben wird, [...] den 17 Prozent Kerngebiet nicht angerechnet werden» könnten. Eine Minderheit der Mitte-Fraktion gehe jedoch davon aus, dass der Gegenvorschlag die Biodiversität fördere, ohne die Versorgungssicherheit in den Bereichen Ernährung und Energie zu schwächen.
Die SVP-Fraktion lehnte schliesslich sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Pierre-André Page (svp, FR) bezeichnete die Initiative als extrem und sprach von einer Diktatur der Biodiversität auf Kosten der Landwirtschaft und der Energie. Aber auch der Gegenvorschlag sei abzulehnen, zumal er teilweise sogar weiterginge als die Initiative.
Auch Umweltministerin Sommaruga äusserte sich in ihrem Eintretensvotum zu diesem – für sie – vermeintlichen Widerspruch. Sommaruga zeigte sich erstaunt, dass versucht werde, den Schutz der Biodiversität gegen die Landwirtschaft auszuspielen, da diese sich doch gegenseitig bedingten.
Bevor der Rat zur Detailberatung überging, wurde der Nichteintretensantrag Graber mit 106 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der FDP-Fraktion stimmten gegen Eintreten.

Anschliessend befasste sich der der Rat in einem ersten Block der Detailberatung mit den Themen hohe Baukultur und ökologische Infrastruktur.
Zuerst stimmte der Nationalrat einer Minderheit Müller-Altermatt (mitte, SO) zu, welcher den Begriff «Schönheit» aus dem Zweckartikel streichen wollte. Andere Minderheiten, wie etwa diejenige von Michael Graber zur Entfernung der Vernetzung der für Tiere und Pflanzen wichtigen Lebensräume aus dem Zweckartikel, fanden keine Mehrheit. Graber hatte vergeblich argumentiert, dass ein «Netz von grünen Korridoren, von grünen Autobahnen» keinen Platz mehr für die Menschen übrigliesse. Sodann beschloss der Nationalrat stillschweigend, der Kommission zu folgen und die Bestimmungen zur hohen Baukultur aus dieser Vorlage zu streichen und in einer Motion (22.3892) anzugehen. Diese Motion forderte den Bundesrat dazu auf, gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Baukultur im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 vorzuschlagen. Der Bundesrat hatte dieses Vorgehen der Auslagerung und die Motion zuvor unterstützt.
Im Anschluss stimmte der Rat über einen viel diskutierten Minderheitsantrag II Jauslin ab, welcher im Artikel über die ökologische Infrastruktur den festen Prozentsatz an Kerngebieten an der Landesfläche streichen wollte und stattdessen dafür plädierte, die Definition von Kerngebieten dem Bundesrat zu überlassen. Dieser solle dabei neben den Biotopen von nationaler Bedeutung auch so genannte Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung bezeichnen und die Ziele für diese Gebiete festlegen können. Die Kantone sollen gemäss Jauslin die zur Erreichung der Ziele notwendigen Massnahmen ergreifen und die Umsetzung sicherstellen. Ursula Schneider Schüttel legte als Sprecherin dieser Minderheit dar, dass eine Nutzung dieser Biodiversitätsgebiete und Vernetzungsgebiete durch die Landwirtschaft nicht ausgeschlossen sei. Auch könnten in diesen Gebieten alternative Energieerzeugungsanlagen betrieben werden. Die Kommissionsmehrheit wollte hingegen eine abschliessende Liste an Gebieten festlegen, welche als Kerngebiete kategorisiert werden können. Bundesrätin Sommaruga zeigte sich offen gegenüber dem Minderheitsantrag Jauslin, zumal damit womöglich gewisse Abwehrreflexe gegenüber dem fixen Flächenziel von 17 Prozent gestoppt werden könnten. In den Abstimmungen obsiegte der Antrag II Jauslin gegenüber der Kommissionsmehrheit und auch gegenüber zwei weiteren Minderheiten und einem Einzelantrag Müller-Altermatt. Diese Minderheitsanträge hatten einen Anteil der Kerngebiete an der Landesfläche von 30 Prozent (Klopfenstein Broggini), die Bekämpfung der Vergandung und Verwaldung der Landwirtschaftsflächen (Graber) sowie eine bessere Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft (Müller-Altermatt) gefordert.

In einem zweiten Block der Detailberatung wurden weitere Änderungen des NHG sowie anderer Erlasse diskutiert. Dabei blieben alle Minderheitsanträge bis auf einen erfolglos. So lehnte der Rat etwa die erneut geforderte Streichung der Vernetzung von Schutzgebieten – dieses Mal der Biotope von nationaler Bedeutung – ab (Minderheit Rüegger; svp, OW) und konnte sich auch nicht für das Verbot der Übertragung von Vollzugsaufgaben an Private erwärmen (Minderheit Rösti; svp, BE). Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von links-grüner Seite, welcher die Vernetzung für bedrohte und prioritäre Tier- und Pflanzenarten stärker fördern wollte (Minderheit Clivaz). Hingegen vermochte sich die Minderheit Schneider Schüttel mit ihrem Anliegen, auch die Biotope von regionaler Bedeutung in den ökologischen Leistungsnachweis aufzunehmen, mit Stichentscheid von Ratspräsidentin Kälin (gp, AG) knapp durchzusetzen. Der Mehrheit folgend angenommen wurde sodann eine Ergänzung des JSG, wonach der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung bezeichnen kann; diese dienen der grossräumigen Vernetzung der Lebensräume der Wildtiere.

In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 104 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Entwurf des indirekten Gegenvorschlags aus. Dagegen votierten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion. Bei der Abstimmung zur Volksinitiative sprach sich der Rat mehrheitlich dafür aus, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen (101 zu 72 Stimmen bei 19 Enthaltungen), wobei ähnliche Koalitionen zu beobachten waren wie bei der Abstimmung zum indirekten Gegenvorschlag; die Enthaltungen stammten zu einem grossen Teil von der GLP-Fraktion. Zudem verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Volksinitiative bis zum 8. März 2024.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Im Januar 2022 befasste sich die UREK-NR mit den parlamentarischen Initiativen von Hans Egloff (svp, ZH) und Gregor Rutz (svp, ZH), welche beide eine Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen vorsahen. Mit der Begründung, dass erst noch ein relevanter Bericht des ARE und des BAK abgewartet werden solle, hatte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die Initiativen in der Wintersession 2021 um zwei Jahre verlängert. Dieser Bericht lag der Kommission in ihrer Sitzung im Januar nun vor. Die Kommission betonte, dass der Bericht erneut zeige, dass gesetzliche Änderungen vorerst nicht notwendig seien, da «mit einer frühzeitigen Planung und einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten gute Lösungen gefunden werden können». Der Bund werde dafür bereits im Frühling 2022 einen Leitfaden zur Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) mit konkreten Handlungsempfehlungen für Kantone, Städte und Gemeinden und deren Planungen veröffentlichen. Daher beantragte die Mehrheit der UREK, die beiden Initiativen abzuschreiben.

In der Frühjahrssession 2022 beugte sich der Nationalrat über die Initiativen. Michael Graber (svp, VS) plädierte im Namen einer Kommissionsminderheit, die Initiative nicht abzuschreiben, da die Anwendung des ISOS in der Praxis so falsch und restriktiv sei, dass dies verdichtetes Bauen in der ganzen Schweiz erheblich erschwere. Vielmehr brauche es gesetzliche Massnahmen. Eine Mehrheit des Rates folgte jedoch dem Antrag der Kommissionsmehrheit und schrieb die beiden Initiativen mit 101 zu 80 Stimmen und mit 101 zu 82 Stimmen ab. Für die Abschreibung stimmten die Fraktionen von SP, Grünen und GLP. Geschlossen dagegen sprach sich nur die SVP-Fraktion aus, während sich die Mitte und die FDP gespalten zeigten.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Der Bundesrat präsentierte im März 2022 seine Botschaft zur Biodiversitätsinitiative sowie zum indirekten Gegenvorschlag. Er würdigte darin die Volksinitiative, deren Ziele – wie etwa mehr Flächen für den Schutz der Biodiversität – er grundsätzlich teile. Allerdings gehe ihm die Initiative zu weit: Die geltenden Kompetenzen sowie der existierende Handlungsspielraum von Bund und Kantonen würden übermässig beschränkt. So würde die Umsetzung der Initiative beispielsweise zu grossen Zielkonflikten mit anderen Politikbereichen, wie etwa der Energie- oder der Landwirtschaftspolitik, führen.
Der Bundesrat schlug daher einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des NHG vor. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das vom 31. März 2021 bis zum 9. Juli 2021 dauerte, gingen insgesamt 242 Rückmeldungen zu diesem Änderungsvorschlag ein. Aufgrund dieser Antworten modifizierte der Bundesrat seinen Entwurf: So verzichtete er etwa aufgrund energiepolitischer Erwägungen der Vernehmlassungsteilnehmenden auf die Einführung von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung für Fische und Krebse. Auch den ursprünglich vorgesehenen neuen Artikel zum ökologischen Ausgleich strich die Regierung aus der Vorlage, da ihn die Mehrheit der Kantone sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt hatten. Alternativ solle ein Impulsprogramm zur Förderung der Biodiversität in Siedlungen und Agglomerationen erarbeitet werden.
Nebst den bereits im Dezember 2020 in seiner Medienmitteilung zur Lancierung des Gegenvorschlags aufgeführten Gründen für die Revision des NHG, führte der Bundesrat in seiner Botschaft auch aus, dass er damit die Förderung einer Baukultur von hoher Qualität im Gesetz verankern wolle, und versicherte des Weiteren, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 durch die Revision nicht tangiert würden. Für die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags via Revision des NHG wollte der Bundesrat pro Jahr CHF 96 Mio. einsetzen.

Initiative populaire «Pour l’avenir de notre nature et de notre paysage (Initiative biodiversité)» (MCF 22.025)

Der Nationalrat beschloss in der Wintersession 2021, die Frist für die Behandlung einer parlamentarischen Initiative Rutz (svp, ZH) betreffend eine Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen um zwei Jahre bis zur Wintersession 2023 zu verlängern. Der Beschluss kam auf Antrag der nationalrätlichen UREK zustande. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass sie erst noch einen vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Bericht mit Empfehlungen bezüglich der Behandlung von Verdichtung und Ortsbildschutz im Rahmen der Interessenabwägung abwarten wolle. Die Arbeitsgruppe war vom EDI und vom UVEK im Nachgang zu einem Bericht in Erfüllung eines Postulates Fluri (fdp, SO; Po. 16.4028) zusammengestellt worden.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Entgegen seiner vorberatenden Kommission beschloss der Nationalrat in der Wintersession 2020, zwei parlamentarische Initiativen mit der Forderung nach Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen nicht abzuschreiben (Pa.Iv. 17.525; Pa.Iv. 17.526). Mit 103 zu 86 Stimmen (1 Enthaltung) respektive 107 zu 85 Stimmen (0 Enthaltungen) folgte er den Kommissionsminderheiten Ruppen (svp, VS) und Page (svp, FR), die auch nach der Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) noch Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe ausmachten. Den Antrag auf Abschreibung erfolglos unterstützt hatten die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der FDP und der Mitte.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Im Jahr 2020 gaben beide Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie einer parlamentarischen Initiative Bregy (cvp, VS) Folge, die den Umstand ändern wollte, dass Organisationen im Bereich des Natur- und Heimatschutzes und der Denkmalpflege auch bei Einzelprojekten innerhalb der Bauzone das Verbandsbeschwerderecht einlegen können. Das Verbandsbeschwerderecht im Natur- und Heimatschutzgesetz soll analog zu demjenigen im Umweltschutzgesetz eingeschränkt werden, forderte der Initiant. Die UREK-NR gab der Initiative im August mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Im Oktober folgte die UREK-SR ihrer Schwesterkommission mit 8 zu 4 Stimmen.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Im September 2020 beschlossen beide Räte, die Motion zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS abzuschreiben, da diesem Anliegen bereits im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 Rechnung getragen worden sei.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Mit je 14 zu 11 Stimmen beantragte die UREK-NR Anfang September 2020, zwei im Vorjahr Folge gegebenen parlamentarischen Initiativen zur Lockerung des Schutzes von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen abzuschreiben (Pa.Iv. 17.525 Rutz (svp, ZH); Pa.Iv. 17.526 Egloff (svp, ZH)). Sie begründete diesen Entscheid mit der mittlerweile totalrevidierten Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Mit dieser werden die massgeblichen Grundsätze für in das ISOS aufzunehmende Objekte neu auf Verordnungsebene geregelt, was den Kantonen und Gemeinden mehr Rechtssicherheit geben soll. Eine Minderheit sah nach wie vor Handlungsbedarf auf Gesetzesebene und würde die parlamentarischen Initiativen gerne weiterverfolgen.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hiess der Bundesrat schliesslich die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) gut. Somit sind neu, mit Inkrafttreten per 1. Januar 2020, u.a. die Aufnahmegrundsätze für das Objektinventar des ISOS auf Verordnungsstufe geregelt.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)

Nach der UREK-NR sprach sich die UREK-SR im Oktober 2019 mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls dafür aus, zwei parlamentarischen Initiativen Rutz (svp, ZH; Pa.Iv. 17.525) und Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 17.526) Folge zu geben, die den Schutz von Ortsbildern nationaler Bedeutung zugunsten der Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen lockern wollen. Man plante, die Umsetzung mit der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zu koordinieren, was schlussendlich aber daran scheiterte, dass die RPG2-Revision beerdigt wurde.

Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des Isos ausschliessen (Pa.Iv. 17.525, 17.526)

Mitte September 2019 veröffentlichte das BAK die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS). Gesamthaft waren 92 Akteure (Kantone, Parteien, Dachverbände und weitere Organisationen) zur Stellungnahme eingeladen worden, wovon 54 auch antworteten. 26 der insgesamt 80 eingegangenen Antworten waren sogenannte Spontanantworten, d.h. sie stammten von nicht explizit eingeladenen weiteren Organisationen.
Das BAK deutete diese rege Rücklaufquote als ein «grosses Interesse» an der angestrebten Revision, die mehrheitlich auf ein positives Echo stiess. So fand die Revision in ihrer Gesamtheit bei 52 Stellungnahmen Anklang, wobei drei Akteure (die Kantone GE, JU, UR) ihre vollständige Zustimmung und 18 weitere Kantone, die SP, der SSV und 29 weitere Organisationen ihre Zustimmung mit Anpassungsbedarf geltend machten. Besonders hervorgehoben wurde hierbei, dass die Harmonisierungsbestrebungen der VISOS mit den Schwesterverordnungen VBLN und VIVS mehr Rechtssicherheit und eine grössere Legitimität der drei Inventare schaffe und die Objektivität sowie Wissenschaftlichkeit des ISOS durch die Aufnahme der Legaldefinition gesteigert würden. Zudem erhöhe die Festsetzung der Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene die Planungssicherheit und eine Festlegung der Aufnahmekriterien auf Verordnungsstufe stärke das ISOS als raumplanerisches Instrument, was besonders im Bereich der Raumplanung zu mehr Rechts- und Planungssicherheit beitrage. 15 der zustimmenden Organisationen waren von diesen positiven Aspekten derart überzeugt, dass sie gar auf eine möglichst zeitnahe Inkraftsetzung der Revisionsvorlage durch den Bundesrat bestanden.
Dem gegenüber standen 26 Stellungnahmen, die eine Totalrevision in der dargebotenen Form vollständig (Kanton SG, die SVP und der SGV) oder mit Eventualanträgen (Kantone GR, NE, SO und ZG, vier Dachverbände und 15 Organisationen) ablehnten. Der Entwurf nehme die kantonalen Anliegen hinsichtlich der ISOS-Methode zu wenig auf und schaffe neue Hürden für die Interessenabwägung. Des Weiteren seien allgemeine Entwicklungsperspektiven und Ziele der Siedlungsentwicklung nach innen nicht entsprechend gewichtet worden. Zudem sei der Zeitpunkt der Revision äusserst ungünstig gewählt, da mit der Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308) und den parlamentarischen Initiativen Rutz (svp, ZH; Pa.Iv. 17.525) und Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 17.526) aktuell noch ISOS-relevante Vorstösse im Parlament hängig seien. Entsprechend beantragten 16 Stellungnahmen explizit die Sistierung der Revision, wovon sechs einen partnerschaftlichen Klärungsanstoss hinsichtlich der offenen Fragen von Bund und Kantonen forderten und zehn die parlamentarische Beratung der hängigen Geschäfte abwarten wollten.

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)